
Zwangsversteigerungen in Deutschland
Bei einer Zwangsversteigerung versteigert das Amtsgericht Häuser, Wohnungen und Grundstücke öffentlich, meist auf Antrag eines Gläubigers. Hier finden Sie alle Termine der Amtsgerichte, täglich aktualisiert und kostenlos.
Neu bekannt gemacht
219 neu in 7 Tagen







land- und forstwirtschaftliches Grundstück in Westhofen
Seegasse 5236.600 € Verkehrswert


Demnächst wird versteigert
255 Termine in 7 Tagen










Termine nach Bundesland
3.111 Termine an 384 Amtsgerichten live · Stand 04:07 Uhr
Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / BKG (dl-de/by-2-0)
Nach Objektart
15 Objektarten
Einfamilienhäuser865 Termine
Eigentumswohnungen619 Termine
Landwirtschaftliche Flächen199 Termine
Mehrfamilienhäuser170 Termine
Zweifamilienhäuser159 Termine
Doppelhaushälften159 Termine
Wohn- und Geschäftshäuser147 Termine
Unbebaute Grundstücke132 Termine
Reihenhäuser113 Termine
Garagen76 Termine
Gewerbeeinheiten68 Termine
Gewerbegrundstücke37 TermineBeliebte Städte
1.639 Städte mit Terminen
Ratgeber: So funktioniert eine Zwangsversteigerung
Alle 95 Ratgeber →Zwangsversteigerung
Wie eine Zwangsversteigerung abläuft, wer bieten darf, was sie kostet und welche Irrtümer verbreitet sind. Mit aktuellen Zahlen aus allen Amtsgerichten.
- Laufende Verfahren 3.111
- Amtsgerichte 384
- Ratgeber 95
Ablauf & Termin
Vom Aushang am Amtsgericht bis zum Zuschlag: Fristen, Bietzeit und die richtige Taktik im Saal.
- Ablauf einer Zwangsversteigerung
- Termin aufgehoben
- Bieten im Termin
- Bekanntmachung lesen
- Für andere bieten
Objekt prüfen & Risiken
Gutachten verstehen, Rechte in Abteilung II erkennen, Mieter und Erbbaurecht richtig einschätzen.
- Risiken beim Kauf
- Verkehrswertgutachten lesen
- Vermietete Immobilie
- Erbbaurecht ersteigern
- Wohnrecht und Nießbrauch
Nach Objektart
Wohnung, Haus, Grundstück oder Garage: die Besonderheiten jeder Objektart vor dem Gebot.
- Ackerland, Wald und Grundstücke ersteigern
- Denkmal ersteigern
- Eigentumswohnung ersteigern
- Ferienhaus und Wochenendhaus ersteigern
- Garage und Stellplatz ersteigern
Gebot, Kosten & Sicherheit
Sicherheitsleistung, Wertgrenzen und Nebenkosten: alles, was Sie vor dem Gebot durchrechnen sollten.
Thema im Überblick →Zuschlag & danach
Vom Zuschlagsbeschluss bis zur Grundbuchumschreibung: Fristen, Zahlung, Räumung, und was bei versagtem Zuschlag gilt.
- Nach dem Zuschlag
- Zuschlag versagt oder angefochten
- Verteilungstermin und Restschuld
- Räumung nach dem Zuschlag
- Zwangsversteigerung
Sonderverfahren
Teilungsversteigerung nach Scheidung oder Erbfall, Zwangsverwaltung, Entziehung von Wohnungseigentum: was anders läuft.
- Teilungsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Entziehung des Wohnungseigentums
- Erbengemeinschaft
- Teilungsversteigerung bei Scheidung
Für Eigentümer
Wenn das eigene Haus versteigert werden soll: Fristen, Schutzanträge, Auswege und Hilfe.
- Zwangsversteigerung abwenden
- Haus vor der Zwangsversteigerung verkaufen
- Anordnungsbeschluss erhalten
- Geerbtes Haus mit Schulden
- Hilfe bei drohender Zwangsversteigerung
ZVG einfach erklärt
Von § 10 bis § 114: die Vorschriften des ZVG in einfachen Worten, geordnet nach dem Ablauf des Verfahrens.
- ZVG §§ 1 bis 34 einfach erklärt
- ZVG §§ 35 bis 78 einfach erklärt
- ZVG §§ 105 bis 145 einfach erklärt
- ZVG §§ 79 bis 104 einfach erklärt
Was ist eine Zwangsversteigerung und wie finden Sie passende Termine?
Bei einer Zwangsversteigerung versteigert das Amtsgericht ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Meist will ein Gläubiger seine Forderung aus der Immobilie bedienen. Manchmal lösen auch eine Erbengemeinschaft oder geschiedene Eheleute so ihr gemeinsames Eigentum auf (Teilungsversteigerung). Grundlage ist das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Die Termine sind öffentlich: Jede volljährige Person darf bieten, einen Makler oder Notar braucht es dafür nicht.
Die Amtsgerichte veröffentlichen ihre Termine im gemeinsamen Justizportal der Länder. Dort gibt es keine Suche nach Ort, keine Karte und keinen Vergleich der Verkehrswerte. ZVG-Finder liest dieses Portal mehrmals täglich aus und bereitet die Bekanntmachungen auf: derzeit 3.111 laufende Verfahren an 384 Amtsgerichten, sortierbar nach Bundesland, Stadt, Objektart und Verkehrswert, mit Countdown zum Termin, Quadratmeterpreis und dem Verlauf jedes Verfahrens, auch wenn ein Termin aufgehoben oder verschoben wurde. Verkehrswertgutachten, Exposé und amtliche Bekanntmachung öffnen Sie mit einem Klick direkt beim Gericht.
Wer zum ersten Mal bietet, sollte drei Dinge kennen: die Wertgrenzen von 5/10 und 7/10 des Verkehrswerts, die im ersten Termin gelten; die Sicherheitsleistung von zehn Prozent, die ein Beteiligter im Termin verlangen kann und die nicht in bar geleistet werden darf; und die Nebenkosten: Grunderwerbsteuer je nach Bundesland, Gerichtsgebühr für den Zuschlag und Grundbuchkosten. Unsere 95 Ratgeber erklären den Ablauf vom Aushang am Gericht bis zur Grundbuchumschreibung. Alle Daten stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen; wir speichern keine Kopien der Gutachten.
Häufige Fragen zu Zwangsversteigerungen
Was versteht man unter einer Zwangsversteigerung?
Ein gerichtliches Verfahren nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG): Das Amtsgericht versteigert ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung, meist weil ein Gläubiger seine Forderung aus der Immobilie bedienen will. Bei der Teilungsversteigerung lösen Miteigentümer, etwa eine Erbengemeinschaft oder geschiedene Eheleute, ihr gemeinsames Eigentum auf. Der Termin ist öffentlich, jede volljährige Person darf mit Ausweis bieten.
Wo werden Zwangsversteigerungstermine veröffentlicht?
Die Amtsgerichte veröffentlichen ihre Termine im gemeinsamen Justizportal der Länder, zusätzlich per Aushang im Gericht und teils in Tageszeitungen. ZVG-Finder liest das Justizportal mehrmals täglich aus: derzeit 3.111 laufende Verfahren an 384 Amtsgerichten in 16 Bundesländern. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichen stattdessen in ihrem Amtlichen Anzeiger, den wir ebenfalls auswerten.
Was kostet die Nutzung von ZVG-Finder?
Nichts. Alle Termine, Verkehrswerte, Karten und Ratgeber sind kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Bekanntmachung, Verkehrswertgutachten, Exposé und den Ansprechpartner sehen Sie mit einem kostenlosen Konto; die Unterlagen öffnen sich direkt beim Gericht im Justizportal, wir speichern keine Kopien.
Wie viel muss ich mindestens bieten?
Im ersten Termin gelten die Wertgrenzen des ZVG: Liegt das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswerts, versagt das Gericht den Zuschlag von Amts wegen; zwischen 5/10 und 7/10 kann ein Gläubiger, dessen Forderung nicht gedeckt ist, die Versagung beantragen. Im Wiederholungstermin fallen beide Grenzen weg, dann ist auch ein Zuschlag weit unter dem Verkehrswert möglich. Unabhängig davon muss jedes Gebot das geringste Gebot erreichen, das der Rechtspfleger im Termin verkündet.
Welche Sicherheit muss ich im Termin leisten?
Verlangt ein Beteiligter Sicherheit, sind das 10 Prozent des festgesetzten Verkehrswerts, und zwar sofort im Termin. Bargeld ist ausgeschlossen (§ 69 ZVG). Üblich sind die Überweisung an die Gerichtskasse einige Tage vorher, ein Verrechnungsscheck der Bank oder eine Bankbürgschaft. Wer den Zuschlag nicht bekommt, erhält die Sicherheit zurück.
Welche Immobilien werden zwangsversteigert?
Alles, was im Grundbuch steht: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Garagen und Gewerbeobjekte, dazu Erbbaurechte und Teileigentum. Derzeit im Portal: 865 Einfamilienhäuser, 619 Eigentumswohnungen, 199 landwirtschaftliche Flächen, 170 Mehrfamilienhäuser. Die Objektart steht in jeder Bekanntmachung, den Zustand beschreibt das Verkehrswertgutachten.
Hat man bei einer Zwangsversteigerung eine Chance?
Ja, mit Vorbereitung. Viele Termine werden vorher aufgehoben, weil Schuldner und Gläubiger sich einigen, deshalb lohnt der Blick auf den Status kurz vor dem Termin. Im ersten Termin schützen die Wertgrenzen den Schuldner, im Wiederholungstermin fallen sie weg und der Zuschlag ist auch deutlich unter dem Verkehrswert möglich. Wer Gutachten und Grundbuch geprüft, die Finanzierung geklärt und die Sicherheitsleistung dabei hat, bietet ruhiger als die Mehrheit im Saal.
Wann darf ein Haus nicht zwangsversteigert werden?
Wenn das Gericht das Verfahren einstellt: auf Bewilligung des Gläubigers (§ 30 ZVG), auf Antrag des Schuldners (§ 30a ZVG), bei Vollstreckungsschutz wegen unzumutbarer Härte (§ 765a ZPO, etwa bei schwerer Krankheit oder Suizidgefahr), im Insolvenzverfahren auf Antrag des Insolvenzverwalters (§ 30d ZVG) oder wenn die Forderung vor dem Termin beglichen wird. Solche Verfahren erscheinen bei uns als aufgehoben.
Welche Kosten kommen zum Meistgebot hinzu?
Die Grunderwerbsteuer des Bundeslandes (3,5 bis 6,5 Prozent), die Gerichtsgebühr für den Zuschlag, die Kosten der Grundbuchumschreibung und ab dem Zuschlag 4 Prozent Zinsen auf das Meistgebot bis zum Verteilungstermin. Maklerprovision und Notarkosten für einen Kaufvertrag entfallen. Übernommen werden außerdem die Rechte, die im geringsten Gebot bestehen bleiben, etwa eingetragene Grundschulden oder Wohnrechte.
Wertgrenzen 5/10 und 7/10 → · Sicherheitsleistung → · Kosten und Grunderwerbsteuer → · Ablauf im Termin →
Datenstand: Fr, 23.10.2026 17:44 Uhr, mehrmals täglich aktualisiert.

