Zwangsversteigerung: Termin aufgehoben. Warum, wie oft und was jetzt gilt
Zuletzt geprüft: Di, 08.09.2026 · Hassan Amer

„Der Termin wurde aufgehoben“: Dieser Satz steht im Justizportal bei jedem zwanzigsten Verfahren, und er kommt meist ohne Begründung. Für Bieter heißt das Vorbereitung umsonst, Sicherheitsleistung gebunden, Objekt weg oder auch nicht. Dieser Ratgeber erklärt die acht Gründe mit ihren Paragrafen, zeigt mit eigenen Zahlen aus allen 353 Amtsgerichten, wie oft und wie kurzfristig Termine aufgehoben werden, und was danach passiert: mit der Sicherheitsleistung, mit den Wertgrenzen und mit der Chance, das Objekt doch noch zu bekommen.
- Der häufigste Grund ist eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger. Der Gläubiger bewilligt dann die einstweilige Einstellung (§ 30 ZVG), das darf er zweimal, die dritte Bewilligung gilt als Rücknahme des Antrags.
- Aufgehoben heißt nicht beendet. Nach einer Einstellung kann der Gläubiger innerhalb von 6 Monaten die Fortsetzung beantragen (§ 31 ZVG), der neue Termin braucht dann nur 2 Wochen Vorlauf (§ 43 Abs. 1 ZVG).
- In unseren Daten tragen 6 % aller gelisteten Verfahren den Vermerk „Termin aufgehoben“. Die Aufhebung kommt im Median 40 Tage vor dem Termin, nur 14 % in der letzten Woche.
- Die Sicherheitsleistung kommt vollständig zurück, ohne Zinsen. Das Gericht informiert Bieter nicht aktiv, Sie müssen selbst nachsehen.
- Die Wertgrenzen 5/10 und 7/10 gelten im neuen Termin weiter. Sie fallen nur weg, wenn der Zuschlag im ersten Termin wegen der Grenzen versagt wurde.
- 189 von 3.345 gelisteten Verfahren (6 %) führt das Justizportal derzeit mit dem Vermerk „Termin aufgehoben“
- Median-Vorlauf der Aufhebung: 40 Tage vor dem Termin; 24 % innerhalb von 14 Tagen, 61 % mehr als 30 Tage vorher
- Bei 32 Verfahren stand zum Zeitpunkt der Aufhebung bereits ein neuer Termin fest (Verlegung)
- Höchste Quote: Baden-Württemberg mit 11 %, niedrigste: Sachsen mit 2 %
Warum wird ein Zwangsversteigerungstermin aufgehoben?
Ein Zwangsversteigerungstermin wird aufgehoben, wenn das Verfahren eingestellt, zurückgenommen oder aufgehoben wird oder wenn das Gericht den Termin aus formalen Gründen nicht halten kann. Das Gesetz kennt dafür acht Wege (§§ 28 bis 34, 43, 77 ZVG, § 765a ZPO), und das Portal nennt nie, welcher es war. Wie ein Verfahren regulär abläuft, steht im Ratgeber zum Ablauf und in der Übersicht zur Zwangsversteigerung. Die Bekanntmachung sagt nur „Der Termin wurde aufgehoben“.
| Grund | Rechtsgrundlage | Was dahintersteckt | Kommt ein neuer Termin? |
|---|---|---|---|
| Gläubiger bewilligt die einstweilige Einstellung | § 30 ZVG | Häufigster Fall: Schuldner und Bank haben sich geeinigt, auf Ratenzahlung, Stundung oder freihändigen Verkauf. Höchstens zweimal möglich, die dritte Bewilligung gilt als Rücknahme. | Ja, wenn die Einigung platzt: Fortsetzungsantrag binnen 6 Monaten (§ 31 ZVG) |
| Schuldner beantragt die Einstellung | § 30a bis 30c ZVG | Der Schuldner macht glaubhaft, dass er die Schulden binnen 6 Monaten begleichen kann, etwa durch Verkauf oder Erbschaft. Antrag binnen 2 Wochen Notfrist (§ 30b ZVG), das Gericht kann Auflagen machen. | Ja, nach Ablauf oder wenn Auflagen nicht erfüllt werden |
| Vollstreckungsschutz | § 765a ZPO | Sittenwidrige Härte: schwere Krankheit, Suizidgefahr, hohes Alter. Gerichte gewähren das zurückhaltend, meist befristet. | Ja, nach Ablauf der Schutzfrist |
| Gläubiger nimmt den Antrag zurück | § 29 ZVG | Der Schuldner hat gezahlt, umgeschuldet oder das Objekt vorher verkauft. Das Verfahren wird aufgehoben, der Vermerk im Grundbuch gelöscht (§ 34 ZVG). | Nein, nur mit neuem Antrag von vorn |
| Entgegenstehendes Recht | § 28 ZVG | Aus dem Grundbuch ergibt sich ein Recht, das der Versteigerung entgegensteht, etwa eine fehlende Vollstreckungsklausel oder ein Widerspruch. | Nach Klärung ja |
| Fristfehler des Gerichts | § 43 Abs. 2 ZVG | Der Beschluss oder die Terminsbestimmung wurde einem Beteiligten nicht 4 Wochen vor dem Termin zugestellt. Das Gericht muss den Termin aufheben. | Ja, neuer Termin mit neuer Frist |
| Insolvenz des Schuldners | § 30d ZVG | Der Insolvenzverwalter beantragt die Einstellung, weil das Grundstück für die Masse oder einen Insolvenzplan gebraucht wird. | Oft ja, dann auf Antrag des Verwalters |
| Kein Gebot im Termin | § 77 ZVG | Der Termin fand statt, aber niemand hat geboten. Das Verfahren wird einstweilen eingestellt; bleibt auch ein zweiter Termin ohne Gebot, wird es aufgehoben. | Ja, auf Antrag des Gläubigers binnen 6 Monaten |
Zwei Fälle sehen ähnlich aus, sind aber keine Aufhebung: Wird der Zuschlag im Termin wegen der Wertgrenzen versagt, bestimmt das Gericht von Amts wegen einen neuen Termin, ohne Grenzen (§ 74a Abs. 4, § 85a Abs. 2 ZVG). Und wird ein Termin nur verlegt, etwa wegen Krankheit des Rechtspflegers oder eines Saalproblems, steht der neue Termin meist schon in derselben Bekanntmachung. In unseren Daten war das bei 32 von 189 aufgehobenen Terminen der Fall.
Wie oft wird ein Zwangsversteigerungstermin aufgehoben?
Von den 3.345 Verfahren, die wir aus den Bekanntmachungen aller Amtsgerichte erfassen, tragen 189 den Vermerk „Termin aufgehoben“, also 6 %. Das ist eine Momentaufnahme vom 08.09.2026: Das Justizportal führt aufgehobene Termine nur einige Wochen weiter, dann verschwinden sie aus der Liste. Über die gesamte Laufzeit eines Verfahrens liegt die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens ein Termin ausfällt, deshalb deutlich höher. Der Branchendienst Argetra weist darauf hin, dass viele Objekte mehrfach terminiert werden, bevor es zum Zuschlag kommt, nennt aber keine Quote. Wir aktualisieren diese Zahlen dreimal täglich.
| Bundesland | Aufgehoben | Gelistet | Anteil |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5 | 46 | 11 % |
| Berlin | 9 | 110 | 8 % |
| Nordrhein-Westfalen | 69 | 1.072 | 6 % |
| Saarland | 5 | 79 | 6 % |
| Brandenburg | 9 | 147 | 6 % |
| Rheinland-Pfalz | 19 | 318 | 6 % |
| Sachsen-Anhalt | 11 | 191 | 6 % |
| Thüringen | 4 | 77 | 5 % |
| Bayern | 19 | 366 | 5 % |
| Hessen | 16 | 362 | 4 % |
| Niedersachsen | 15 | 354 | 4 % |
| Sachsen | 4 | 203 | 2 % |
Die Unterschiede zwischen den Ländern haben weniger mit der Rechtslage zu tun als mit der Praxis der Gerichte: Manche Gerichte lassen aufgehobene Termine lange im Portal stehen, andere löschen sie sofort. Auf Gerichtsebene fallen einzelne Häuser auf: Amtsgericht Duisburg mit 11 von 123 Verfahren, Amtsgericht Neuss mit 6 von 26 Verfahren, Amtsgericht Sangerhausen mit 5 von 13 Verfahren.
Wie kurzfristig wird ein Termin aufgehoben?
Kurzfristig ist die Ausnahme. Die Aufhebung wird im Median 40 Tage vor dem angesetzten Termin veröffentlicht, 61 % der Aufhebungen kommen mehr als 30 Tage vorher. Nur 14 % fallen in die letzte Woche, 24 % in die letzten 14 Tage. Das passt zur Logik dahinter: Einigungen zwischen Schuldner und Bank brauchen Zeit, und Gerichte veröffentlichen die Einstellung zügig, weil sie den Termin sonst umsonst vorbereiten.
Für Bieter bedeutet das zweierlei. Wer die Sicherheitsleistung erst in der letzten Woche überweist, wie es ohnehin ratsam ist, hat in 86 % der Fälle die Aufhebung schon vorher gesehen. Und wer ein Verfahren 6 Wochen vor dem Termin entdeckt und am Vortag noch einmal nachsieht, verpasst fast nichts.

Wie erfahre ich, dass der Termin aufgehoben wurde?
Das Gericht informiert Bieter nicht. Es kennt sie vor dem Termin gar nicht, denn eine Anmeldung gibt es nicht; von den 3.089 Verfahren in unserer Datenbank hat kein einziges eine Bieterliste. Benachrichtigt werden nur die Beteiligten: Schuldner, Gläubiger und eingetragene Berechtigte (§ 32 ZVG). Für alle anderen gibt es drei Wege:
- Justizportal: Die Bekanntmachung bekommt den Zusatz „Der Termin … wurde aufgehoben“. Das ist die amtliche Quelle, aber ohne Benachrichtigung; Sie müssen das Verfahren selbst aufrufen.
- Aushang am Gericht: Die Terminsbestimmung am Gerichtsbrett wird durchgestrichen oder abgehängt. Für Auswärtige unpraktisch.
- Unsere Objektseiten: Wir lesen das Portal dreimal täglich und zeigen im Verlauf jedes Verfahrens, wann der Termin aufgehoben wurde und ob ein neuer feststeht. Aufgehobene Verfahren bleiben bei uns sichtbar, weil viele später neu angesetzt werden.
Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts am Vortag. Den Grund der Aufhebung nennt sie in der Regel nicht, den Stand des Verfahrens schon: eingestellt, zurückgenommen oder nur verlegt.
Was passiert mit meiner Sicherheitsleistung?
Die Sicherheitsleistung wird vollständig zurückgezahlt, wenn der Termin aufgehoben wird. Bei einer Überweisung an die Gerichtskasse dauert das ein bis drei Wochen, Zinsen gibt es nicht. Beschleunigen können Sie es, indem Sie der Geschäftsstelle schriftlich Aktenzeichen und Kontoverbindung mitteilen. Ein Bundesbankscheck oder eine Bürgschaftsurkunde, die Sie noch nicht vorgelegt haben, bleibt einfach bei Ihnen; der Scheck ist aber nur 3 Werktage vor dem Termin gültig ausgestellt und muss für einen neuen Termin neu besorgt werden (§ 69 Abs. 2 ZVG).
Wird ein neuer Termin angesetzt, müssen Sie die Sicherheit neu stellen, auch wenn die alte noch nicht zurück ist. Eine Verrechnung nimmt die Gerichtskasse nicht vor. Wer bei mehreren Verfahren desselben Gerichts bietet, sollte deshalb die Rückzahlung im Blick behalten. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber zur Sicherheitsleistung.
Kommt nach der Aufhebung ein neuer Termin?
Ein neuer Termin kommt, wenn das Verfahren nur eingestellt und nicht ganz aufgehoben wurde. Nach einer einstweiligen Einstellung (§ 30, § 30a ZVG, § 765a ZPO, § 77 ZVG) läuft das Verfahren weiter, nur ohne Termin. Der Gläubiger kann innerhalb von 6 Monaten die Fortsetzung beantragen (§ 31 ZVG); tut er das nicht, hebt das Gericht das Verfahren auf. Der neue Termin muss dann nicht wieder 6 Wochen, sondern nur 2 Wochen vorher bekannt gemacht werden (§ 43 Abs. 1 Satz 2 ZVG). Er kann also schnell kommen.
Nach einer Aufhebung des Verfahrens, etwa durch Rücknahme des Antrags (§ 29 ZVG) oder nach zwei ergebnislosen Terminen (§ 77 Abs. 2 ZVG), ist das Verfahren beendet. Der Versteigerungsvermerk wird im Grundbuch gelöscht (§ 34 ZVG). Ein neuer Termin setzt einen ganz neuen Antrag voraus, mit neuem Gutachten und neuem Verkehrswertbeschluss, was ein Jahr und länger dauert. Ob nur eingestellt oder aufgehoben wurde, steht nicht in der Bekanntmachung; fragen Sie die Geschäftsstelle oder beobachten Sie das Aktenzeichen: Taucht es wieder auf, war es eine Einstellung.
| Frist | Wofür | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 2 Wochen (Notfrist) | Antrag des Schuldners auf einstweilige Einstellung nach Zustellung der Belehrung | § 30b Abs. 1 ZVG |
| 6 Monate | Höchstdauer der Einstellung auf Antrag des Schuldners | § 30a Abs. 1 ZVG |
| 6 Monate | Frist des Gläubigers für den Fortsetzungsantrag, sonst Aufhebung | § 31 Abs. 1 ZVG |
| 2 Bewilligungen | So oft darf der Gläubiger einstellen lassen, die dritte gilt als Rücknahme | § 30 Abs. 1 Satz 3 ZVG |
| 6 Wochen | Vorlauf zwischen Bekanntmachung und erstem Termin | § 43 Abs. 1 Satz 1 ZVG |
| 2 Wochen | Vorlauf für den Termin nach einer einstweiligen Einstellung | § 43 Abs. 1 Satz 2 ZVG |
| 4 Wochen | Zustellung von Beschluss und Terminsbestimmung an die Beteiligten, sonst Aufhebung | § 43 Abs. 2 ZVG |
Gelten im neuen Termin die Wertgrenzen weiter?
Die Wertgrenzen gelten im neuen Termin weiter: Nach einer Einstellung, einer Aufhebung oder einem Termin ohne Gebot gelten die 5/10- und die 7/10-Grenze im nächsten Termin unverändert (§ 74a, § 85a ZVG). Sie fallen nur weg, wenn der Zuschlag in einem Termin wegen einer dieser Grenzen versagt wurde (§ 74a Abs. 4, § 85a Abs. 2 ZVG). Ein zweiter Termin nach einer Aufhebung ist also kein „Wiederholungstermin“ im Sinne des Gesetzes, auch wenn Portale ihn oft so nennen. Alle Gebote aus dem alten Termin sind erloschen (§ 72 ZVG), es beginnt bei null. Details im Ratgeber zu den Wertgrenzen.
Kann ich das Objekt trotzdem noch kaufen?
Manchmal ja, und zwar genau dann, wenn die Aufhebung auf einer Einigung beruht. Der häufigste Inhalt einer solchen Einigung ist der freihändige Verkauf: Die Bank gibt dem Schuldner ein paar Monate, das Haus selbst zu verkaufen, weil das mehr bringt als die Versteigerung. In dieser Phase ist der Schuldner ein Verkäufer wie jeder andere, oft unter Zeitdruck. Ein Brief mit Kaufinteresse und Telefonnummer im Briefkasten, bei vermieteten Objekten eine Anfrage beim Zwangsverwalter, führt gelegentlich zum Kauf zum Verkehrswert oder darunter, mit Besichtigung und Notarvertrag, also ohne die Risiken des Zuschlags (§ 56 ZVG, siehe Ratgeber Risiken). Rechnen Sie dabei mit Nebenkosten von rund 10 % statt 5 bis 8 %, weil Makler und Notar hinzukommen.
Aussichtslos ist es, wenn der Schuldner gezahlt oder umgeschuldet hat, dann will er bleiben. Und bei einer Teilungsversteigerung bedeutet die Aufhebung fast immer, dass sich die Miteigentümer geeinigt haben, meist übernimmt einer das Haus. Wer den Grund nicht kennt, kann ihn oft am Verhalten erkennen: Ein Verkaufsschild oder ein Makler am Objekt zwei Wochen nach der Aufhebung sagt genug.
Was bedeutet die Aufhebung für den Eigentümer?
Für den Schuldner ist ein aufgehobener Termin eine Atempause, kein Freispruch. Die Beschlagnahme bleibt bestehen, der Versteigerungsvermerk steht weiter im Grundbuch, und die Kosten des bisherigen Verfahrens laufen auf, auch die des Gutachtens. Bei einer Einstellung nach § 30 ZVG hat der Gläubiger noch eine zweite Bewilligung in der Hand; scheitert die Einigung erneut, geht es beim dritten Anlauf ohne weitere Einstellung zum Termin. Bei einer Einstellung nach § 30a ZVG prüft das Gericht die Auflagen, etwa laufende Ratenzahlungen; werden sie nicht erfüllt, wird die Einstellung aufgehoben (§ 30f ZVG).
Wer als Eigentümer die Versteigerung dauerhaft abwenden will, braucht in den gewonnenen Monaten entweder das Geld, eine Umschuldung oder einen Käufer. Der freihändige Verkauf bringt in der Regel 10 % bis 20 % mehr als der Zuschlag und spart die Verfahrenskosten, die sonst aus dem Erlös vorweg abgezogen werden. Das Gespräch mit der Bank lohnt sich fast immer: Auch sie bekommt beim freien Verkauf mehr zurück.
Verbreitete Irrtümer zum aufgehobenen Termin
| Verbreitete Aussage | Tatsächliche Rechtslage | Fundstelle |
|---|---|---|
| Termin aufgehoben heißt, das Verfahren ist beendet. | Meist ist es nur einstweilen eingestellt. Der Gläubiger kann binnen 6 Monaten die Fortsetzung beantragen, der neue Termin braucht nur 2 Wochen Vorlauf. | § 31, § 43 Abs. 1 ZVG |
| Termine werden fast immer in letzter Minute abgesagt. | In unseren Daten kommt die Aufhebung im Median 40 Tage vorher, nur 14 % in der letzten Woche. | eigene Auswertung aller Amtsgerichte |
| Das Gericht benachrichtigt die Bieter. | Es kennt sie nicht. Benachrichtigt werden nur Schuldner, Gläubiger und eingetragene Berechtigte. | § 32 ZVG |
| Im zweiten Termin nach einer Aufhebung sind die Wertgrenzen weg. | Sie gelten weiter. Nur nach einer Zuschlagsversagung wegen 5/10 oder 7/10 fallen sie im nächsten Termin weg. | § 74a Abs. 4, § 85a Abs. 2 ZVG |
| Eine Einstellung kostet den Schuldner 10 % des Verkehrswerts. | Eine solche Zahlung gibt es nicht. Die Einstellung nach § 30 ZVG beruht allein auf der Bewilligung des Gläubigers, was er dafür verlangt, ist Verhandlungssache; nach § 30a ZVG kann das Gericht Auflagen wie Ratenzahlungen machen. | § 30, § 30a ZVG |
| Der Gläubiger kann beliebig oft einstellen lassen. | Zweimal. Die dritte Bewilligung gilt als Rücknahme des Versteigerungsantrags, das Verfahren wird aufgehoben. | § 30 Abs. 1 Satz 3, § 29 ZVG |
Checkliste: So gehen Bieter mit aufgehobenen Terminen um
- Vor der Vorbereitung den Verlauf prüfen. Wurde das Verfahren schon einmal aufgehoben oder verlegt, ist die Einigungsbereitschaft des Schuldners erkennbar. Auf unseren Objektseiten steht der Verlauf unter jedem Verfahren.
- Sicherheitsleistung so spät wie sicher. 5 bis 7 Werktage vor dem Termin überweisen, nicht 4 Wochen vorher. So bleibt das Geld bei einer frühen Aufhebung frei.
- Am Vortag nachsehen. Bekanntmachung im Portal oder unsere Objektseite aufrufen, im Zweifel die Geschäftsstelle anrufen.
- Nach der Aufhebung die Rückzahlung anstoßen. Aktenzeichen und Kontoverbindung schriftlich an die Geschäftsstelle.
- Das Aktenzeichen im Blick behalten. Bei einer Einstellung kann der neue Termin mit nur 2 Wochen Vorlauf kommen. Wir zeigen ihn auf der Objektseite, sobald das Gericht ihn veröffentlicht.
- Freihändigen Kauf prüfen. Bei Aufhebung nach Einigung ein Kaufangebot an den Eigentümer oder den Zwangsverwalter richten.
- Mehrere Verfahren parallel vorbereiten. Wer nur auf ein Objekt setzt, verliert bei jeder zwanzigsten Bekanntmachung die ganze Vorbereitung. Die Sicherheitsleistung wird trotzdem je Verfahren fällig (§ 67 ZVG).
Häufige Fragen
Warum wurde der Zwangsversteigerungstermin aufgehoben?
Meist wegen einer Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger, der dann die einstweilige Einstellung bewilligt (§ 30 ZVG). Weitere Gründe: Antrag des Schuldners (§ 30a ZVG), Vollstreckungsschutz (§ 765a ZPO), Rücknahme des Antrags nach Zahlung (§ 29 ZVG), Fristfehler (§ 43 Abs. 2 ZVG), Insolvenz (§ 30d ZVG) oder ein Termin ohne Gebot (§ 77 ZVG). Den Grund nennt das Portal nicht.
Wie oft wird ein Zwangsversteigerungstermin aufgehoben?
In unserer Auswertung aller Amtsgerichte trägt etwa jedes zwanzigste gelistete Verfahren den Vermerk „Termin aufgehoben“. Weil das Portal aufgehobene Termine nur einige Wochen führt, liegt die Quote über die gesamte Verfahrensdauer höher. Die Zahlen auf dieser Seite werden dreimal täglich aktualisiert.
Kann der Versteigerungstermin kurzfristig ausfallen?
Ja, aber selten. Die Aufhebung wird im Median rund sechs Wochen vor dem Termin veröffentlicht, nur etwa jede vierzehnte in der letzten Woche. Sehen Sie am Vortag im Justizportal oder auf unserer Objektseite nach.
Was passiert mit der Sicherheitsleistung, wenn der Termin aufgehoben wird?
Sie wird vollständig zurückgezahlt, bei Überweisung innerhalb von ein bis drei Wochen, ohne Zinsen. Für einen neuen Termin muss sie neu gestellt werden, eine Verrechnung nimmt die Gerichtskasse nicht vor.
Kommt nach der Aufhebung ein neuer Termin?
Nach einer einstweiligen Einstellung ja, wenn der Gläubiger binnen 6 Monaten die Fortsetzung beantragt (§ 31 ZVG); der neue Termin braucht nur 2 Wochen Vorlauf (§ 43 Abs. 1 ZVG). Nach einer Rücknahme des Antrags ist das Verfahren beendet, ein neuer Termin setzt einen ganz neuen Antrag voraus.
Gelten im neuen Termin die Wertgrenzen 5/10 und 7/10 weiter?
Ja. Nach Einstellung, Aufhebung oder einem Termin ohne Gebot gelten sie unverändert. Sie fallen nur weg, wenn der Zuschlag in einem Termin wegen einer der Grenzen versagt wurde (§ 74a Abs. 4, § 85a Abs. 2 ZVG).
Wie erfahre ich, ob der Termin aufgehoben wurde?
Das Gericht benachrichtigt nur die Beteiligten, nicht die Bieter (§ 32 ZVG). Prüfen Sie die Bekanntmachung im Justizportal, den Aushang am Gericht oder den Verlauf auf unserer Objektseite, oder rufen Sie die Geschäftsstelle an.
Wie oft kann der Gläubiger die Versteigerung einstellen lassen?
Zweimal. Eine dritte Bewilligung gilt als Rücknahme des Antrags, das Verfahren wird aufgehoben (§ 30 Abs. 1 Satz 3, § 29 ZVG).
Kann ich das Haus nach dem aufgehobenen Termin trotzdem kaufen?
Manchmal. Beruht die Aufhebung auf einer Einigung zum freihändigen Verkauf, ist der Schuldner jetzt Verkäufer unter Zeitdruck. Ein Kaufangebot an den Eigentümer oder den Zwangsverwalter kann zum Kauf führen. Hat er gezahlt oder umgeschuldet, ist das Objekt weg.
Was bedeutet ein aufgehobener Termin für den Eigentümer?
Eine Atempause, kein Ende. Beschlagnahme und Grundbuchvermerk bleiben, die Kosten laufen auf. Bei der Einstellung nach § 30 ZVG bleibt dem Gläubiger eine zweite Bewilligung, danach geht es ohne weitere Einstellung zum Termin.
Was passiert, wenn bei der Zwangsversteigerung keiner bietet?
Das Verfahren wird einstweilen eingestellt (§ 77 Abs. 1 ZVG). Der Gläubiger kann binnen 6 Monaten einen neuen Termin beantragen. Bleibt auch der zweite Termin ohne Gebot, wird das Verfahren aufgehoben (§ 77 Abs. 2 ZVG).
Wird der Grund der Aufhebung veröffentlicht?
Nein. Die Bekanntmachung sagt nur „Der Termin wurde aufgehoben“. Die Geschäftsstelle nennt auf Nachfrage meist den Verfahrensstand (eingestellt, zurückgenommen, verlegt), aber nicht die Hintergründe.
Quellen: §§ 28 bis 34 ZVG (Aufhebung und einstweilige Einstellung, Fortsetzungsfrist, Zustellung, Löschung des Vermerks) · § 43 ZVG (Fristen für Bekanntmachung und Zustellung, Aufhebung des Termins) · § 77 ZVG (Termin ohne Gebot), § 72 ZVG (Erlöschen der Gebote) · § 74a Abs. 4, § 85a Abs. 2 ZVG (neuer Termin ohne Wertgrenzen nur nach Versagung) · § 765a ZPO (Vollstreckungsschutz) · Eigene Auswertung der Bekanntmachungen aller Amtsgerichte im Justizportal, dreimal täglich aktualisiert
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.