Teilungsversteigerung: Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft
Zuletzt geprüft: So, 06.09.2026 · Redaktion ZVG-Finder
Nicht jede Zwangsversteigerung hat mit Schulden zu tun. Bei der Teilungsversteigerung will ein Miteigentümer die Gemeinschaft auflösen, meist eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Ehepaar. In unseren Daten ist das bei 25 % der Verfahren mit bekannter Verfahrensart der Fall. Für Bieter sind diese Verfahren anders: gepflegtere Objekte, mitbietende Eigentümer, aber oft bestehen bleibende Grundschulden.
- 25 % der 3.052 Verfahren mit ausgewerteter Detailseite sind Teilungsversteigerungen („Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“)
- 15 Verfahren laufen auf Antrag eines Insolvenzverwalters, der Rest ist Vollstreckung durch Gläubiger
- Mittlerer Verkehrswert aller anstehenden Verfahren: 180.000 €
- In der Suche können Sie nach der Versteigerungsart filtern, sobald die Detailseite des Gerichts ausgewertet ist
Was ist eine Teilungsversteigerung?
Die Teilungsversteigerung ist eine Zwangsversteigerung, die nicht ein Gläubiger, sondern ein Miteigentümer beantragt, um die Gemeinschaft an einem Grundstück aufzuheben (§§ 180 bis 185 ZVG). Grundlage ist § 749 BGB: Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Weil ein Grundstück nicht in Natur geteilt werden kann, wird es versteigert und der Erlös nach den Miteigentumsanteilen verteilt. Das Gericht spricht von „Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“, so steht es auch in der Bekanntmachung und auf unseren Objektseiten unter „Versteigerungsart“.
Wann kommt es zu einer Teilungsversteigerung?
Zu einer Teilungsversteigerung kommt es, wenn sich Miteigentümer nicht auf Verkauf, Übernahme oder Auszahlung einigen. Die typischen Fälle:
- Erbengemeinschaft: Mehrere Erben, einer will verkaufen, ein anderer bewohnt das Haus und will nicht ausziehen oder kann die anderen nicht auszahlen.
- Scheidung: Das gemeinsame Haus gehört beiden je zur Hälfte. Einer zieht aus und braucht sein Kapital, der andere kann die Finanzierung allein nicht stemmen.
- Getrennte Lebensgemeinschaft: Ohne Ehe gilt § 749 BGB unmittelbar, es gibt keinen Schutz durch das Familienrecht.
- Investorengemeinschaft: Streit über Verkaufszeitpunkt oder Verwaltung.
Ein Verkauf am Markt wäre fast immer der bessere Weg, weil er höhere Preise bringt. Die Teilungsversteigerung ist das Mittel, wenn ein Beteiligter blockiert.
Was ist bei einer Teilungsversteigerung für Bieter anders?
| Merkmal | Vollstreckungsversteigerung | Teilungsversteigerung |
|---|---|---|
| Antragsteller | Gläubiger (Bank, Finanzamt, WEG) | Miteigentümer |
| Zustand des Objekts | häufig vernachlässigt | meist bewohnt und gepflegt |
| Innenbesichtigung | selten möglich | öfter möglich, Eigentümer wollen verkaufen |
| Mitbieter | Investoren, Eigennutzer | zusätzlich die Miteigentümer selbst |
| Grundschulden | erlöschen meist (Gläubiger betreibt aus ihnen) | bleiben oft bestehen, Ersteher übernimmt sie |
| Zuschlagshöhe | 70 % bis 100 % des Verkehrswerts im ersten Termin | häufiger nahe am oder über Verkehrswert |
| Wertgrenzen | 5/10 und 7/10 im ersten Termin | identisch |
Was bedeuten bestehen bleibende Grundschulden?
Bei der Teilungsversteigerung betreibt kein Gläubiger, sondern ein Eigentümer. Die im Grundbuch eingetragenen Grundschulden gehen ihm im Rang vor und bleiben nach § 52 ZVG bestehen, wenn die Versteigerungsbedingungen nichts anderes vorsehen. Der Ersteher übernimmt sie mit dem Objekt. Praktisch heißt das: Bleibt eine Grundschuld von 150.000 € bestehen und wird 120.000 € bar geboten, „kostet“ das Objekt 270.000 €. Der Ersteher muss sich mit der Bank über die Grundschuld einigen, meist durch Ablösung der noch offenen Darlehensforderung. Ist das Darlehen schon getilgt, die Grundschuld aber noch eingetragen, kann der bisherige Eigentümer die Löschung verlangen; als Ersteher haben Sie darauf keinen Anspruch, sondern nur eine Vereinbarung mit dem Alteigentümer.
Deshalb sind bei Teilungsversteigerungen das geringste Gebot und die Versteigerungsbedingungen wichtiger als der Verkehrswert. Der Rechtspfleger verliest sie zu Beginn des Termins; fragen Sie vorher in der Geschäftsstelle nach der Höhe der bestehen bleibenden Rechte. Wir zeigen sie auf der Objektseite, sobald das Gericht sie in der Beschreibung nennt.
Dürfen die Miteigentümer selbst mitbieten?
Ja, und sie tun es häufig. Wer das Haus behalten will, ersteigert es und bekommt seinen Anteil am Erlös zurück. Bei zwei Eigentümern zu je 50 % zahlt der ersteigernde Miteigentümer effektiv nur die Hälfte des Meistgebots plus Nebenkosten. Das verschiebt die Preisgrenze: Ein Miteigentümer kann rational bis weit über den Verkehrswert bieten, weil die Hälfte des Geldes an ihn selbst zurückfließt. Außenstehende Bieter sollten das einkalkulieren. Wer gegen einen bietenden Miteigentümer antritt, gewinnt selten, außer der Miteigentümer hat keine Finanzierung.
Kann ein Miteigentümer die Teilungsversteigerung verhindern?
Dauerhaft nicht, vorübergehend ja. Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern kann das Gericht das Verfahren auf Antrag einstweilen einstellen, wenn es unbillig wäre, etwa während des laufenden Scheidungsverfahrens oder bei Kindern im Haus (§ 180 Abs. 2 und 3 ZVG, § 1365 BGB bei Zugewinngemeinschaft). Erben können den Aufschub der Auseinandersetzung geltend machen (§ 2045 BGB). Alle Beteiligten können den Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO beantragen. Diese Einwände verzögern um Monate, selten um Jahre. Am Ende wird versteigert oder man einigt sich, und Einigungen kommen oft erst unter dem Druck des angesetzten Termins zustande. In unseren Daten wurden 177 veröffentlichte Verfahren aller Arten wieder aufgehoben, Teilungsversteigerungen sind darunter überdurchschnittlich häufig.
Wie wird der Erlös verteilt?
Der Erlös wird nach den Miteigentumsanteilen verteilt, nachdem Verfahrenskosten und die Ansprüche von Gläubigern bezahlt sind, deren Rechte durch den Zuschlag erloschen sind. Wer als Miteigentümer selbst ersteigert hat, bekommt seinen Anteil gutgeschrieben und zahlt nur die Differenz. Streit über Ausgleichsansprüche (einer hat mehr in das Haus investiert, der andere hat allein die Raten gezahlt) klärt nicht das Vollstreckungsgericht, sondern muss gesondert vor dem Zivilgericht geführt werden. Bis dahin hinterlegt das Gericht den strittigen Betrag.
Gelten die Wertgrenzen bei der Teilungsversteigerung?
Ja. § 180 Abs. 1 ZVG verweist auf die allgemeinen Vorschriften, also gelten die 5/10-Grenze (§ 85a ZVG) und die 7/10-Grenze (§ 74a ZVG) im ersten Termin genauso. Antragsberechtigt für die 7/10-Versagung ist hier jeder Miteigentümer, der durch das Gebot benachteiligt würde. Im Wiederholungstermin fallen die Grenzen weg. Details im Ratgeber Wertgrenzen.
Wie erkenne ich eine Teilungsversteigerung?
In der Bekanntmachung und auf unseren Objektseiten steht unter „Versteigerungsart“ der Wortlaut „Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“. Weitere Hinweise: Das Objekt ist bewohnt und gepflegt, das Gutachten enthält Innenfotos, die Beschreibung erwähnt Innenbesichtigung, und im Grundbuch stehen zwei Eigentümer zu je einhalb. Bei uns können Sie in der Suche nach der Versteigerungsart filtern, sobald die Detailseite des Gerichts ausgewertet ist.
Lohnt sich das Bieten bei einer Teilungsversteigerung?
Für Eigennutzer oft ja, für Schnäppchenjäger selten. Die Objekte sind in besserem Zustand, die Besichtigung ist eher möglich und die Rechtslage übersichtlicher als bei verschuldeten Objekten. Dafür sind die Preise höher, weil Miteigentümer mitbieten und Grundschulden bestehen bleiben können. Wer ein Haus zum Wohnen sucht und den Marktpreis zahlen würde, findet hier gute Objekte ohne Maklerprovision. Wer 30 % unter Wert kaufen will, ist bei Wiederholungsterminen der Vollstreckungsversteigerung besser aufgehoben.
Eine Teilungsversteigerung in Bad Freienwalde OT Hohensaaten: 0003 K 0131/2025
Einfamilienhaus, Voigtlandstraße 32, 16248 Bad Freienwalde OT Hohensaaten · Amtsgericht Strausberg · Aktenzeichen 0003 K 0131/2025 · Zur Objektseite →
Versteigerungsart laut Gericht: „Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“. Hier betreibt kein Gläubiger, sondern ein Miteigentümer das Verfahren. Grundbuch: Hohensaaten Blatt 911 Hohensaaten Blatt 969 Hohensaaten Blatt 392. Verkehrswert 173.525 €, ca. 28 m², Baujahr 1900.
Worauf Bieter hier achten sollten:
- Versteigerungsbedingungen und geringstes Gebot beim Gericht erfragen: Grundschulden könnten bestehen bleiben und wären zum Gebot hinzuzurechnen.
- Mit mitbietenden Miteigentümern rechnen. Wer die Hälfte des Erlöses zurückbekommt, kann bis weit über 173.525 € bieten.
- Wertgrenzen gelten im Termin am Do, 17.09.2026 wie üblich: unter 86.763 € kein Zuschlag, unter 121.468 € Versagung auf Antrag möglich.
- Sicherheitsleistung 17.353 €, vor dem Termin an die Gerichtskasse.
Verlauf bei uns: So, 06.09.2026: Bei uns aufgenommen.
Alle Angaben aus der amtlichen Bekanntmachung und der Beschreibung des Gerichts, ohne Gewähr. Das Beispiel wechselt automatisch, sobald der Termin vorbei ist.
Häufige Fragen
Was ist eine Teilungsversteigerung?
Eine Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft, etwa einer Erbengemeinschaft oder eines getrennten Ehepaars (§§ 180 ff. ZVG). Der Erlös wird nach Anteilen verteilt.
Kann ein Miteigentümer die Teilungsversteigerung verhindern?
Nur vorübergehend. Bei Ehegatten kann das Gericht das Verfahren aussetzen, wenn es unbillig wäre (§ 180 Abs. 2 ZVG). Dauerhaft verhindern lässt sie sich nur durch Einigung oder Auszahlung.
Gelten bei der Teilungsversteigerung die Wertgrenzen?
Ja, im ersten Termin genauso wie bei der Zwangsvollstreckung: 5/10 und 7/10 des Verkehrswerts.
Warum bleiben Grundschulden bei der Teilungsversteigerung bestehen?
Weil der Antragsteller ein Eigentümer ist und nicht der Grundschuldgläubiger. Eingetragene Grundschulden gehen ihm im Rang vor und bleiben nach § 52 ZVG bestehen.
Dürfen die Miteigentümer selbst mitbieten?
Ja. Häufig ersteigert ein Miteigentümer das Objekt selbst und zahlt die anderen aus dem Erlös aus.
Kann ich als Ehepartner die Teilungsversteigerung des gemeinsamen Hauses verhindern?
Vorübergehend: Während des Scheidungsverfahrens kann das Gericht einstweilen einstellen, und bei Zugewinngemeinschaft braucht der Antragsteller Ihre Zustimmung, wenn das Haus nahezu sein gesamtes Vermögen ist (§ 1365 BGB). Dauerhaft nur durch Einigung.
Was passiert mit dem Hauskredit bei der Teilungsversteigerung?
Das Darlehen läuft weiter, beide Kreditnehmer haften. Die Grundschuld bleibt meist bestehen und geht auf den Ersteher über, der sie ablösen muss. Aus dem Erlös wird das Darlehen nur bezahlt, wenn die Bank ihre Forderung anmeldet.
Bekomme ich als Miteigentümer meinen Anteil am Erlös sofort?
Im Verteilungstermin, sechs bis acht Wochen nach dem Zuschlag, sofern kein Streit über die Verteilung besteht. Bei Streit wird der Betrag hinterlegt, bis ein Zivilgericht entschieden hat.
Quellen: § 749 BGB (Aufhebung der Gemeinschaft) · §§ 180 bis 185 ZVG (Teilungsversteigerung) · § 52 ZVG (bestehen bleibende Rechte)
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.