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Kosten einer Zwangsversteigerung: Grunderwerbsteuer, Gericht, Grundbuch

Zuletzt geprüft: So, 06.09.2026 · Redaktion ZVG-Finder

Beim Kauf aus der Zwangsversteigerung entfallen Makler und Notar, dafür kommen Grunderwerbsteuer, Zuschlagsgebühr, Grundbuchkosten und Zinsen zum Meistgebot hinzu. Zusammen liegen die Nebenkosten je nach Bundesland zwischen 5 % und 8,5 %. Dieser Ratgeber rechnet alle Posten durch, mit Beispielen und den Steuersätzen aller 16 Länder.

Unsere Zahlen, Stand 07.09.2026
  • Mittlerer Verkehrswert der 3.052 anstehenden Verfahren: 180.000 €; die Sicherheitsleistung liegt dort bei 18.000 €
  • Grunderwerbsteuer auf ein Gebot in Höhe des mittleren Verkehrswerts: 6.300 € in Bayern bis 11.700 € in Nordrhein-Westfalen
  • Mittlerer Quadratmeterpreis (Verkehrswert je m² Wohnfläche) bei 525 Eigentumswohnungen mit bekannter Fläche: 1.821 €
  • 158 von 3052 ausgewerteten Beschreibungen nennen Sanierungs- oder Renovierungsbedarf, ein Kostenpunkt, der in keiner Gebührentabelle steht
Quelle: alle 3.052 anstehenden Verfahren an 352 Amtsgerichten in 14 Bundesländern, die wir aus den amtlichen Bekanntmachungen erfassen.

Welche Kosten entfallen bei der Zwangsversteigerung?

Bei der Zwangsversteigerung entfallen zwei der teuersten Posten des normalen Immobilienkaufs: die Maklerprovision, weil kein Makler beteiligt ist, und die Notarkosten für den Kaufvertrag, weil der Zuschlagsbeschluss des Gerichts den Vertrag ersetzt (§ 90 ZVG). Beim freihändigen Kauf eines Hauses für 180.000 € wären das rund 6.400 € Maklerprovision (3,57 % Käuferanteil) und etwa 2.000 € Notar. Diese 8.400 € spart der Ersteher.

Nur wer die Finanzierung über eine Grundschuld absichert, braucht einen Notar für deren Bestellung, das kostet bei 150.000 € Grundschuld rund 500 € Notar und 300 € Grundbuch.

Welche Nebenkosten fallen bei der Zwangsversteigerung an?

PostenHöheWann fällig
Grunderwerbsteuer3,5 % bis 6,5 % des Meistgebots plus übernommene Rechte (§ 9 GrEStG)nach Steuerbescheid, ca. 4 bis 8 Wochen nach Zuschlag
Zuschlagsgebühr Gericht0,5 Gebühr nach Nr. 2214 KV GKG, Wert = Meistgebotmit dem Zuschlagsbeschluss
Grundbuch: Eigentumsumschreibung1,0 Gebühr nach GNotKG, Wert = Meistgebotnach Eintragung
Grundbuch: Grundschuld (bei Finanzierung)1,0 Gebühr, Wert = Grundschuld, plus Notarvor Auszahlung des Darlehens
Zinsen auf das Bargebot4 % jährlich ab Zuschlag bis Zahlung (§ 49 Abs. 2 ZVG)im Verteilungstermin
Löschung des Zwangsversteigerungsvermerksgebührenfreivon Amts wegen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer je Bundesland?

Die Grunderwerbsteuer ist der größte Nebenkostenposten und unterscheidet sich je nach Bundesland fast um das Doppelte. Bemessungsgrundlage ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG das Meistgebot einschließlich der Rechte, die nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben. Stand 2026:

BundeslandSatzSteuer bei 180.000 € Meistgebot
Bayern3,5 %6.300 €
Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen5,0 %9.000 €
Hamburg, Sachsen5,5 %9.900 €
Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern6,0 %10.800 €
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein6,5 %11.700 €

Thüringen hat seinen Satz zum 1. Januar 2024 von 6,5 % auf 5 % gesenkt, Hamburg 2023 von 4,5 % auf 5,5 % erhöht. Unser Rechner auf jeder Objektseite verwendet automatisch den Satz des Bundeslands, in dem das Amtsgericht liegt.

Wie hoch ist die Zuschlagsgebühr des Gerichts?

Die Zuschlagsgebühr beträgt eine halbe Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz (Nr. 2214 KV GKG), berechnet nach dem Meistgebot. Bei 180.000 € ist die volle Gebühr rund 1.600 €, die halbe also rund 800 €. Bei 500.000 € sind es rund 1.900 €. Hinzu kommen kleine Auslagen für Zustellungen. Die Gebühr wird dem Ersteher mit dem Zuschlagsbeschluss in Rechnung gestellt. Die übrigen Verfahrenskosten (Gutachten, Bekanntmachung) trägt nicht der Ersteher, sie werden aus dem Erlös bezahlt.

Was kostet die Grundbucheintragung?

Die Eintragung des Erstehers als neuer Eigentümer kostet eine volle Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Geschäftswert ist das Meistgebot. Bei 180.000 € sind das 375 €, bei 500.000 € rund 935 €. Deutlich teurer wird es, wenn eine Grundschuld zur Finanzierung eingetragen wird: Für 150.000 € Grundschuld fallen rund 320 € Grundbuch und rund 500 € Notar an. Ein Notar ist hier Pflicht, weil die Grundschuldbestellung beurkundet werden muss.

Was kostet ein Zuschlag von 180.000 € insgesamt?

Ein Zuschlag von 180.000 € in Nordrhein-Westfalen kostet insgesamt rund 193.844 €, wenn nach sieben Wochen gezahlt wird und keine Grundschuld nötig ist:

Meistgebot180.000 €
Grunderwerbsteuer NRW 6,5 %11.700 €
Zuschlagsgebühr (0,5 Gebühr GKG)800 €
Grundbuch Eigentumsumschreibung375 €
Zinsen 4 % für 7 Wochen969 €
Gesamt193.844 €

Dasselbe Gebot in Bayern kostet 188.444 €, also 5.400 € weniger. Mit Finanzierung über eine Grundschuld kommen in beiden Fällen rund 800 € für Notar und Grundbuch hinzu.

Muss ich Zinsen auf das Meistgebot zahlen?

Ja. Das Bargebot ist vom Tag des Zuschlags bis zur Zahlung mit 4 % jährlich zu verzinsen (§ 49 Abs. 2 ZVG). Die Zahlung erfolgt im Verteilungstermin, den das Gericht meist sechs bis acht Wochen nach dem Zuschlag ansetzt. Bei 180.000 € und sieben Wochen sind das rund 970 €. Wer früher zahlt, spart Zinsen, denn das Gericht nimmt Zahlungen auch vor dem Verteilungstermin an. Die Zinsen fließen in die Verteilungsmasse, nicht ans Gericht.

Welche versteckten Kosten gibt es?

  • Hausgeldrückstände bei Eigentumswohnungen: Rückstände der letzten Jahre haben in der Versteigerung Vorrang (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) und mindern das geringste Gebot, aber laufende Sonderumlagen und beschlossene Sanierungen trägt der Ersteher.
  • Grundsteuer und Erschließungsbeiträge: Öffentliche Lasten haften am Grundstück. Rückständige Grundsteuer geht auf den Ersteher über.
  • Räumungskosten: Zieht der Schuldner nicht aus, kostet die Räumung durch den Gerichtsvollzieher 2.000 € bis 5.000 €, bei vollem Hausrat und Einlagerung mehr.
  • Sanierung: 158 von 3052 ausgewerteten Beschreibungen nennen ausdrücklich Sanierungs- oder Renovierungsbedarf. Ohne Innenbesichtigung sollten Sie 10 % bis 20 % des Verkehrswerts als Reserve einplanen.
  • Bestehen bleibende Rechte: Ein Wohnrecht oder Nießbrauch kostet nichts, macht das Objekt aber für Jahre unnutzbar. Wirtschaftlich ist das der teuerste Posten überhaupt.
  • Vorbereitungskosten: Grundbuchauszug 10 € bis 20 €, Bankbürgschaft 0,5 % bis 2 % der Summe pro Jahr, Fahrten zum Gericht.

Wie finanziere ich eine Zwangsversteigerung?

Banken finanzieren Ersteigerungen, verlangen aber eine Zusage vor dem Termin, weil nach dem Zuschlag keine Bedenkzeit mehr bleibt. Die Bank bewertet nach dem Verkehrswertgutachten, das Sie ihr vorlegen. Üblich ist eine Finanzierung von 80 % bis 100 % des Verkehrswerts, nicht des Gebots. Wer unter Verkehrswert ersteigert, hat also rechnerisch Eigenkapital. Die Grundschuld wird nach dem Zuschlag bestellt und eingetragen, die Auszahlung muss bis zum Verteilungstermin erfolgen. Planen Sie vier bis sechs Wochen für Antrag und Zusage ein.

Nebenkosten im Vergleich: freier Kauf und Zwangsversteigerung

Posten bei 180.000 € in NRWFreier KaufZwangsversteigerung
Grunderwerbsteuer 6,5 %11.700 €11.700 €
Maklerprovision 3,57 %6.426 €0 €
Notar Kaufvertrag ca. 1,0 %1.800 €0 €
Zuschlagsgebühr Gericht0 €800 €
Grundbuch Eigentümer375 €375 €
Zinsen bis Zahlung (7 Wochen)0 €969 €
Nebenkosten gesamt20.301 €13.844 €

Die Zwangsversteigerung spart bei diesem Beispiel rund 6.457 € an Nebenkosten. Dafür trägt der Ersteher das Risiko fehlender Besichtigung und Gewährleistung.

Was kostet die Sicherheitsleistung?

Die Sicherheitsleistung selbst kostet nichts, sie wird zurückgezahlt oder angerechnet. Kosten entstehen nur bei der Form: Eine Überweisung an die Gerichtskasse ist gebührenfrei, bindet aber 10 % des Verkehrswerts für einige Wochen. Ein bestätigter Bundesbankscheck kostet bei der Hausbank meist 20 € bis 50 €. Eine Bankbürgschaft kostet eine Avalprovision von 0,5 % bis 2 % der Bürgschaftssumme pro Jahr, bei 18.000 € also bis zu 360 € jährlich, anteilig für die Laufzeit. Wer mehrere Termine besucht, fährt mit der Überweisung am günstigsten, muss aber jedes Mal neu überweisen und auf die Rückzahlung warten.

Welche laufenden Kosten kommen nach dem Kauf?

Nach dem Zuschlag laufen dieselben Kosten wie bei jedem Eigentum: Grundsteuer (nach der Reform 2025 je nach Kommune 200 € bis 1.500 € im Jahr für ein Einfamilienhaus), Wohngebäudeversicherung (300 € bis 800 €), bei Wohnungen das Hausgeld (meist 2,50 € bis 4,50 € je m² und Monat) und die Instandhaltungsrücklage. Bestehende Versicherungen des Vorbesitzers gehen auf den Ersteher über und können innerhalb eines Monats nach der Grundbucheintragung gekündigt werden (§ 96 VVG).

Welche Steuern fallen beim Weiterverkauf an?

Wer ein ersteigertes Objekt innerhalb von zehn Jahren wieder verkauft, zahlt auf den Gewinn Einkommensteuer nach § 23 EStG, es sei denn, er hat es im Verkaufsjahr und den zwei Jahren davor selbst bewohnt. Als Anschaffungskosten gelten Meistgebot plus Nebenkosten plus Sanierung. Wer regelmäßig ersteigert und verkauft, riskiert außerdem die Einstufung als gewerblicher Grundstückshändler (Drei-Objekt-Grenze: mehr als drei Verkäufe in fünf Jahren), dann fällt zusätzlich Gewerbesteuer an.

Checkliste: Kosten vor dem Gebot durchrechnen

  1. Verkehrswert notieren, davon 10 % als Sicherheit vor dem Termin überweisen.
  2. Geplantes Höchstgebot festlegen.
  3. Grunderwerbsteuer mit dem Satz des Bundeslands berechnen, bestehen bleibende Rechte hinzurechnen.
  4. Zuschlagsgebühr (0,5 Gebühr GKG) und Grundbuch (1,0 Gebühr GNotKG) aus der Tabelle ablesen, zusammen etwa 0,7 % des Gebots.
  5. Zinsen: Gebot × 4 % × Wochen bis Zahlung ÷ 52.
  6. Bei Finanzierung: Notar und Grundbuch für die Grundschuld, rund 0,5 % der Grundschuld.
  7. Sanierungsreserve: ohne Innenbesichtigung 10 % bis 20 % des Verkehrswerts.
  8. Räumungsreserve, wenn das Objekt bewohnt ist: 2.000 € bis 5.000 €.
  9. Summe mit dem Marktwert vergleichbarer Objekte vergleichen. Liegt sie darunter, lohnt das Gebot.

Lohnt sich der Kauf aus der Zwangsversteigerung finanziell?

Der Kauf aus der Zwangsversteigerung lohnt sich, wenn Meistgebot plus Nebenkosten plus Sanierungsreserve deutlich unter dem Marktwert liegen. Die Ersparnis bei Makler und Notar beträgt etwa 4 % bis 5 %, die höheren Risiken (keine Besichtigung, keine Gewährleistung, Räumung) kosten im Schnitt ähnlich viel. Der echte Vorteil entsteht beim Preis: Im ersten Termin liegen Zuschläge häufig bei 70 % bis 90 % des Verkehrswerts, im Wiederholungstermin darunter. Rechnen Sie mit dem Rechner auf der Objektseite und ziehen Sie eine ehrliche Sanierungsreserve ab. Was dann übrig bleibt, ist Ihr Vorteil.

Fallbeispiel aus unserer DatenbankStand Mo, 07.09.2026, Verfahren läuft

Was ein Zuschlag für Einfamilienhaus in Bad Freienwalde OT Hohensaaten kosten würde

Einfamilienhaus, Voigtlandstraße 32, 16248 Bad Freienwalde OT Hohensaaten · Amtsgericht Strausberg · Aktenzeichen 0003 K 0131/2025 · Zur Objektseite →

Verkehrswert 173.525 €, ca. 28 m² Wohnfläche, Baujahr 1900. Angenommen, der Zuschlag fällt bei 90 % des Verkehrswerts, also 156.000 €, und die Zahlung erfolgt sieben Wochen später:

Meistgebot (90 % des Verkehrswerts)156.000 €
Grunderwerbsteuer Brandenburg 6,5 %10.140 €
Zuschlagsgebühr Gericht (ca.)830 €
Grundbuch Eigentumsumschreibung (ca.)780 €
Zinsen 4 % für 7 Wochen840 €
Gesamt168.590 €
Vorab als Sicherheit zu hinterlegen17.353 €

Gegenüber dem Verkehrswert von 173.525 € bleibt ein rechnerischer Vorteil von 4.935 €. Den Rechner mit Ihrem eigenen Gebot finden Sie auf der Objektseite.

Alle Angaben aus der amtlichen Bekanntmachung und der Beschreibung des Gerichts, ohne Gewähr. Das Beispiel wechselt automatisch, sobald der Termin vorbei ist.

Häufige Fragen

Fällt bei der Zwangsversteigerung Maklerprovision an?

Nein. Es gibt keinen Makler, die Vermittlung übernimmt das Gericht.

Brauche ich einen Notar?

Nein. Der Zuschlagsbeschluss ersetzt den notariellen Kaufvertrag. Nur für eine Grundschuld zur Finanzierung ist eine notarielle Beurkundung nötig.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei der Zwangsversteigerung?

Je nach Bundesland 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein) des Meistgebots zuzüglich bestehen bleibender Rechte (§ 9 GrEStG).

Wie hoch ist die Zuschlagsgebühr?

Eine 0,5-Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz, bemessen am Meistgebot. Bei 200.000 € etwa 800 bis 900 €.

Muss ich Zinsen auf das Meistgebot zahlen?

Ja. Das Bargebot ist ab dem Zuschlag bis zur Zahlung mit 4 % jährlich zu verzinsen (§ 49 Abs. 2 ZVG), meist für sechs bis acht Wochen.

Wer zahlt das Gutachten bei der Zwangsversteigerung?

Die Kosten des Gutachtens gehören zu den Verfahrenskosten und werden aus dem Versteigerungserlös bezahlt, nicht vom Ersteher gesondert.

Kann ich die Grunderwerbsteuer bei der Zwangsversteigerung sparen?

Nein. Die Steuer entsteht mit dem Zuschlag (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG). Nur der Satz unterscheidet sich nach Bundesland, von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Nordrhein-Westfalen.

Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine Zwangsversteigerung?

Mindestens die Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswerts vor dem Termin und die Nebenkosten von 5 % bis 8,5 % des Gebots. Banken finanzieren meist 80 % bis 100 % des Verkehrswerts, wenn die Zusage vor dem Termin eingeholt wird.

Quellen: § 9 GrEStG (Bemessungsgrundlage Meistgebot) · Grunderwerbsteuersätze der Länder, Stand 2026 · Nr. 2214 KV GKG (Zuschlagsgebühr) · § 49 Abs. 2 ZVG (Zinsen auf das Bargebot) · § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG (Vorrang von Hausgeldrückständen)

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.