Zwangsversteigerung finanzieren: Bankzusage, Zahlung und Grundschuld
Die Zusage der Bank muss vor dem Termin stehen, das Geld sechs bis zwölf Wochen nach dem Zuschlag beim Gericht sein. Welche Bank finanziert, wie die Grundschuld vor der Umschreibung eingetragen wird, was die Liegenbelassung ist und was passiert, wenn der Kredit platzt.

Finanzieren lässt sich eine Zwangsversteigerung wie jeder Kauf, nur in anderer Reihenfolge: Die Zusage der Bank muss vor dem Termin stehen, die Sicherheitsleistung von 10 % bringen Sie selbst auf, und sechs bis zwölf Wochen nach dem Zuschlag muss das Geld beim Gericht sein. Bis dahin fallen 4 % Zinsen auf das Gebot an (§ 49 ZVG).
Inhalt
- Kann man eine Zwangsversteigerung finanzieren?
- Welche Bank finanziert Zwangsversteigerungen?
- Wann muss die Finanzierung stehen?
- Wie sieht eine brauchbare Finanzierungszusage aus?
- Wie zahle ich das Meistgebot?
- Wie bekommt die Bank ihre Grundschuld, wenn ich noch nicht im Grundbuch stehe?
- Was ist eine Liegenbelassung?
- Wie viel Eigenkapital brauche ich?
- Was passiert, wenn die Finanzierung nach dem Zuschlag platzt?
- Welche Alternativen gibt es, wenn die Bank ablehnt?
- Bekomme ich nach einer eigenen Zwangsversteigerung noch einen Kredit?
- Häufige Fragen
Eine Zwangsversteigerung lässt sich wie jeder Immobilienkauf finanzieren, aber in umgekehrter Reihenfolge: Die Zusage der Bank muss vor dem Termin stehen, der Preis fällt erst im Saal, und sechs bis zwölf Wochen nach dem Zuschlag muss das Geld beim Gericht sein. Wer diese Reihenfolge kennt, hat keinen Nachteil gegenüber dem Kauf vom Makler. Wer sie nicht kennt, riskiert Sicherheit, Objekt und mehr.
Der teuerste Irrtum vorweg. „Ich kümmere mich um den Kredit, wenn ich den Zuschlag habe.“ Mit der Verkündung des Zuschlags sind Sie Eigentümer und schulden das Bargebot (§ 90 Abs. 1, § 49 ZVG). Es gibt keinen Rücktritt. Platzt die Finanzierung, wird die Forderung gegen Sie auf die Gläubiger übertragen, als Sicherungshypothek eingetragen und aus dem Grundstück vollstreckt (§ 118, § 128, § 133 ZVG). Sie haften für den Ausfall aus der Wiederversteigerung, und die Sicherheitsleistung ist weg.
1Kann man eine Zwangsversteigerung finanzieren?
Ja, mit einer normalen Baufinanzierung, die drei Besonderheiten kennt. Erstens gibt es keinen Kaufvertrag, sondern ein Höchstgebot: Die Bank sagt einen Betrag bis zu einer Grenze zu, der tatsächliche Preis steht erst im Termin fest. Zweitens läuft die Zeit rückwärts: Die Zusage muss vor dem Termin stehen, das Geld sechs bis zwölf Wochen nach dem Zuschlag beim Gericht sein. Drittens fehlt der Notarvertrag, aus dem die Bank sonst Fälligkeit und Auszahlung ableitet.
Viele Banken gehen diesen Weg routiniert, vor allem Sparkassen und Genossenschaftsbanken vor Ort, die die Objekte kennen und selbst als Gläubiger in Versteigerungen sitzen. Andere lehnen ab oder entscheiden erst nach dem Zuschlag, was für Sie wertlos ist. Fragen Sie das im ersten Gespräch, bevor Sie Unterlagen zusammentragen.
Bei uns laufen derzeit 3.273 Verfahren mit einem mittleren Verkehrswert von 172.240 €. 29 % der Objekte liegen über 300.000 €, 13 % über 500.000 €. Die meisten Bieter brauchen also eine Bank, und die meisten Banken brauchen Zeit.
2Welche Bank finanziert Zwangsversteigerungen?
Die, die das Objekt bewerten kann und den Ablauf kennt. Regionale Sparkassen und Volksbanken finanzieren Versteigerungsobjekte in ihrem Gebiet meist ohne Umstände, oft mit dem Gutachten des Gerichts als Wertnachweis. Überregionale Banken und Vermittler arbeiten ebenfalls mit Versteigerungen, manche verlangen aber eine eigene Besichtigung von außen oder einen Aufschlag im Zins. Direktbanken tun sich schwer, weil ihre Prozesse einen Kaufvertrag voraussetzen.
Der entscheidende Unterschied zum freien Kauf liegt in der Beleihung. Banken rechnen nicht mit dem Verkehrswert aus dem Gutachten, sondern mit dem Zuschlagspreis, und der liegt meist darunter. Ein Beleihungsauslauf von 80 % auf ein Gebot von 200.000 € ergibt 160.000 € Darlehen, auch wenn das Gutachten 250.000 € nennt. Den Rest samt Nebenkosten bringen Sie mit.
Ohne Innenbesichtigung setzen Banken zusätzlich einen Abschlag an, weil der Zustand unbekannt ist. Wie Sie das Gutachten lesen, das Sie der Bank vorlegen, steht auf unserer Seite Verkehrswertgutachten lesen.
Was die Bank sehen will, und warum
| Unterlage | Wozu die Bank sie braucht | Woher Sie sie bekommen |
|---|---|---|
| Verkehrswertgutachten des Gerichts | Ersetzt die eigene Wertermittlung. Viele Banken akzeptieren es, manche lassen zusätzlich einen eigenen Gutachter das Objekt von außen ansehen. | Geschäftsstelle des Amtsgerichts, häufig online im Justizportal |
| Bekanntmachung mit Aktenzeichen, Verkehrswert und Termin | Belegt, was versteigert wird, und setzt die Frist für die Zusage. | Unsere Objektseite, Justizportal, Aushang am Gericht |
| Ihr Höchstgebot | Die Bank finanziert einen Betrag bis zu dieser Grenze. Der tatsächliche Preis steht erst im Saal fest, die Beleihung richtet sich nach dem Zuschlagspreis, nicht nach dem Verkehrswert. | Ihre Rechnung aus Gutachten, Nebenkosten und Reserve |
| Einkommensnachweise, Vermögensaufstellung, Schufa | Wie bei jeder Baufinanzierung. | Arbeitgeber, Steuerbescheide, Kontoauszüge |
| Nachweis der Sicherheitsleistung | Die 10 % müssen aus Eigenmitteln kommen. Eine Bank, die den Rest finanziert, will sehen, dass Sie sie stellen können. | Kontoauszug, Bankbürgschaft nach § 69 Abs. 3 ZVG |
| Sanierungsschätzung | Ohne Innenbesichtigung setzen Banken einen Abschlag an. Eine grobe Kostenschätzung mit Reserve macht die Beleihung nachvollziehbar. | Gutachten, Handwerker, unsere Hinweis-Box auf der Objektseite |
3Wann muss die Finanzierung stehen?
Vor dem Termin, und der ist näher, als die Bekanntmachung vermuten lässt. In unserer Datenbank liegen zwischen der Veröffentlichung und dem Versteigerungstermin im Median 89 Tage; die Hälfte aller Verfahren hat zwischen 65 und 121 Tagen Vorlauf. Das klingt nach viel, aber eine Bank braucht für Prüfung, Beschluss und Vertrag zwei bis vier Wochen, und das Gutachten müssen Sie vorher besorgen.
Rechnen Sie rückwärts: Termin minus zehn Tage für die Überweisung der Sicherheit, minus eine Woche Bedenkzeit und Unterschrift, minus drei Wochen Bankprüfung, minus eine Woche für Gutachten und Unterlagen. Wer später als sechs Wochen vor dem Termin anfängt, hat keinen Puffer für eine Absage.
Nach dem Zuschlag wird es enger: Das Gericht bestimmt den Verteilungstermin, in der Praxis sechs bis zwölf Wochen später, mindestens aber zwei Wochen nach Zustellung (§ 105 ZVG). Bis dahin muss das Bargebot gutgeschrieben sein. Wie der Verteilungstermin abläuft, steht auf unserer Seite Verteilungstermin und Restschuld.
- 13 Wochen vorherBekanntmachung lesen, Gutachten anfordernZwischen Bekanntmachung und Termin liegen bei uns im Median 89 Tage, die Hälfte aller Verfahren hat 65 bis 121 Tage Vorlauf. Das Gutachten gibt es beim Gericht, oft auch online. Es ist zugleich die Unterlage für die Bank.§ 39, § 43 ZVG
- 8 Wochen vorherBankgespräch mit Gutachten und HöchstgebotDie Bank prüft Objekt, Einkommen und Eigenkapital wie bei jedem Kauf. Neu für sie: Es gibt keinen Kaufvertrag, nur ein Höchstgebot, und der Preis steht erst im Saal fest. Fragen Sie ausdrücklich, ob sie Zwangsversteigerungen finanziert.Beleihungswert, Beleihungsauslauf
- 4 Wochen vorherZusage oder Darlehensvertrag mit BedingungVerlangen Sie eine schriftliche Zusage bis zu einem Höchstbetrag, besser einen Darlehensvertrag, dessen Auszahlung an den Zuschlag geknüpft ist. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt eine Bedenkzeit von sieben Tagen.§ 495 Abs. 3 BGB
- 10 Tage vorherSicherheitsleistung überweisen10 % des Verkehrswerts müssen vor dem Termin auf dem Konto der Gerichtskasse gutgeschrieben sein, bei uns im Median 17.224 €. Das ist Eigenkapital, keine Bank finanziert die Sicherheit vor.§ 68, § 69 Abs. 4 ZVG
- Tag 0Zuschlag: Sie sind Eigentümer, die Zinsen laufenMit der Verkündung des Zuschlags gehört Ihnen das Objekt. Ab jetzt verzinst sich das Bargebot mit 4 % im Jahr, bis es bei der Gerichtskasse eingegangen ist.§ 90 Abs. 1, § 49 Abs. 2 ZVG, § 246 BGB
- Woche 1 bis 5Notar: Grundschuld bestellen, Bank: auszahlenDer Notar beurkundet die Grundschuld für Ihre Bank und stellt den Eintragungsantrag, obwohl Sie noch nicht im Grundbuch stehen. Die Bank zahlt nach Rangbestätigung des Notars direkt an die Gerichtskasse.§ 130 Abs. 3 ZVG
- Woche 6 bis 8Verteilungstermin: Bargebot muss da seinDas Bargebot abzüglich der angerechneten Sicherheit muss vor dem Termin gutgeschrieben sein, der Nachweis liegt im Termin vor. Wer nicht zahlt, wird zwangsvollstreckt, ohne dass ihm vorher ein Titel zugestellt werden muss.§ 49 Abs. 3, § 107 Abs. 3, § 118, § 133 ZVG
- danachGrundbuch: Eigentum und GrundschuldDas Gericht ersucht das Grundbuchamt, Sie als Eigentümer einzutragen und die erloschenen Rechte zu löschen. Erst danach wird die Grundschuld Ihrer Bank eingetragen, im vorgemerkten Rang.§ 130 Abs. 1 und 3 ZVG
4Wie sieht eine brauchbare Finanzierungszusage aus?
Sie nennt Aktenzeichen, Höchstbetrag und die Bedingung „Zuschlag“. Eine unverbindliche „Finanzierungsbestätigung“ auf Briefpapier beruhigt Sie im Saal, verpflichtet die Bank aber zu nichts. Besser ist ein Darlehensvertrag, der schon vor dem Termin unterschrieben ist und dessen Auszahlung davon abhängt, dass Ihnen der Zuschlag für das Verfahren mit dem genannten Aktenzeichen erteilt wird.
Diese Bedingung schützt Sie in beide Richtungen. Bekommen Sie den Zuschlag nicht, wird der Vertrag nicht wirksam, und die Bank kann keine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Bekommen Sie ihn, ist das Geld gesichert. Achten Sie auf Bereitstellungszinsen, falls der Termin aufgehoben und Monate später neu angesetzt wird; wie oft das passiert, steht auf unserer Seite Termin aufgehoben.
Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen muss Ihnen die Bank vor Vertragsschluss sieben Tage Bedenkzeit einräumen und ist in dieser Zeit an ihr Angebot gebunden (§ 495 Abs. 3 BGB); dazu kommt das Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 495 Abs. 1, § 355 BGB). Planen Sie diese Fristen ein, sie kosten zwei Wochen.
5Wie zahle ich das Meistgebot?
Per Überweisung an die Gerichtskasse, so rechtzeitig, dass das Geld vor dem Verteilungstermin gutgeschrieben ist. § 49 Abs. 3 ZVG verlangt das ausdrücklich, und der Nachweis muss im Termin vorliegen. Zu zahlen ist das Bargebot: Ihr Meistgebot abzüglich der Rechte, die Sie übernehmen, und abzüglich der Sicherheit, die bereits bei der Gerichtskasse liegt und angerechnet wird (§ 107 Abs. 3 ZVG).
Ab dem Zuschlag verzinst sich das Bargebot mit 4 % im Jahr (§ 49 Abs. 2 ZVG, § 246 BGB), nicht erst ab Verzug. Bei 175.000 € Bargebot sind das rund 19 € am Tag, in sieben Wochen rund 940 €. Sparen lassen sich die Zinsen nur durch Hinterlegung unter Verzicht auf die Rücknahme (§ 49 Abs. 4 ZVG), eine frühe Überweisung genügt nicht. Manche Gerichte verlangen für die Hinterlegung einen eigenen Antrag und ein eigenes Konto, fragen Sie die Geschäftsstelle.
239 unserer Bekanntmachungen nennen bereits die Kontoverbindung der Gerichtskasse, 14 verlangen die Überweisung der Sicherheit ausdrücklich vorab, meist zehn Tage vor dem Termin. Welche Kosten zum Bargebot dazukommen, rechnet unsere Seite Kosten einer Zwangsversteigerung vor.
6Wie bekommt die Bank ihre Grundschuld, wenn ich noch nicht im Grundbuch stehe?
Über den Notar, der die Grundschuld nach dem Zuschlag beurkundet und sofort beantragt. Mit dem Zuschlag sind Sie Eigentümer (§ 90 Abs. 1 ZVG), auch wenn das Grundbuch noch den Schuldner zeigt. Sie können deshalb eine Grundschuld bewilligen. Der Notar reicht sie beim Grundbuchamt ein und weist auf den Zuschlagsbeschluss hin.
Eingetragen wird sie erst, wenn das Grundbuchamt das Ersuchen des Vollstreckungsgerichts erledigt hat, also Sie als Eigentümer eingetragen und die erloschenen Rechte gelöscht sind (§ 130 Abs. 1 und 3 ZVG). Das ist kein Nachteil: Ihr Antrag steht in der Reihenfolge fest, spätere Anträge rangieren dahinter. Der Notar bestätigt der Bank diesen Rang, und die Bank zahlt das Darlehen direkt an die Gerichtskasse.
Der Engpass ist die Zeit. Bis zum Verteilungstermin vergehen oft nur sechs Wochen. Das reicht für Beurkundung, Antrag und Auszahlung, wenn der Notar in der ersten Woche nach dem Zuschlag arbeitet. Wer erst nach der Zustellung des Verteilungstermins zum Notar geht, kommt zu spät. Was nach dem Zuschlag sonst ansteht, steht auf unserer Seite Nach dem Zuschlag.
7Was ist eine Liegenbelassung?
Die Vereinbarung, dass die Grundschuld des Gläubigers bestehen bleibt und Sie sein Darlehen übernehmen. Nach § 91 Abs. 2 ZVG bleibt ein Recht bestehen, wenn Berechtigter und Ersteher das vereinbaren und die Erklärungen im Verteilungstermin abgeben oder vorher in öffentlich beglaubigter Form nachweisen. Ihr Bargebot vermindert sich dann um den Betrag, der dem Gläubiger sonst zustünde (§ 91 Abs. 3 ZVG).
Für die betreibende Bank ist das attraktiv, wenn sie einen neuen, zahlungsfähigen Kunden bekommt, statt ihre Forderung abzuschreiben. Für Sie ist es eine Finanzierung ohne Notar-Wettlauf, allerdings zu den Konditionen, die Sie mit dieser Bank aushandeln. Sprechen Sie sie vor dem Termin an, nicht erst im Saal.
Verwechseln Sie das nicht mit Grundschulden, die schon nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben, weil sie dem betreibenden Recht vorgehen. Die übernehmen Sie in voller eingetragener Höhe samt Grundbuchzinsen ab dem Zuschlag, oft 15 bis 18 % im Jahr, unabhängig davon, wie viel der Schuldner noch schuldete. Was mit Rechten in Abteilung II passiert, erklärt unsere Seite Wohnrecht und Nießbrauch.
Fünf Wege, das Meistgebot zu bezahlen
| Weg | So funktioniert es | Wofür es taugt |
|---|---|---|
| Klassische Baufinanzierung mit Grundschuld auf dem ersteigerten Objekt | Zusage vor dem Termin, Grundschuldbestellung beim Notar nach dem Zuschlag, Auszahlung an die Gerichtskasse vor dem Verteilungstermin. | Der Normalfall bei Selbstnutzern mit 20 bis 30 % Eigenkapital. |
| Grundschuld auf einer Immobilie, die Sie schon besitzen | Die Bank bekommt ihre Sicherheit vor dem Termin. Das Geld steht am Tag des Zuschlags bereit, ohne Notar-Wettlauf gegen den Verteilungstermin. | Für Eigentümer mit abbezahltem Haus oder Wohnung, für Anleger mit Bestand. |
| Liegenbelassung der Grundschuld des Gläubigers | Sie vereinbaren mit der betreibenden Bank, dass ihre Grundschuld bestehen bleibt und Sie das Darlehen übernehmen. Das Bargebot sinkt um den Betrag, der ihr sonst zustünde. | Wenn die betreibende Bank Sie als Kunden will. Sie erklärt es im Verteilungstermin oder in öffentlich beglaubigter Form (§ 91 Abs. 2 und 3 ZVG). |
| Zwischenfinanzierung oder Privatdarlehen | Kurzfristiges Geld bis zur Langfristfinanzierung, teurer im Zins. Privatdarlehen aus der Familie ohne Grundschuld. | Wenn die Langfristbank erst nach dem Zuschlag entscheidet. |
| Bietergemeinschaft | Mehrere Bieter ersteigern zu Bruchteilen, jeder finanziert seinen Anteil. Das Gebot muss die Anteile nennen. | Familien und Anleger, die das Eigenkapital teilen wollen. |
8Wie viel Eigenkapital brauche ich?
Mehr als beim freien Kauf, und ein Teil davon muss vor dem Termin flüssig sein. Die Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswerts kommt aus Eigenmitteln, bei uns im Median 17.224 €. Dazu die Nebenkosten von 4,6 bis 7,8 % des Gebots, die Zinsen bis zum Verteilungstermin und eine Reserve für das, was der Gutachter nicht sehen konnte.
Die Bank finanziert ihren Anteil vom Zuschlagspreis, nicht vom Verkehrswert. Wer unter Wert ersteigert, bekommt also ein kleineres Darlehen als erhofft, während Grunderwerbsteuer und Gebühren sich nach dem Gebot richten. Das Beispiel zeigt, was am Ende zusammenkommt:
Beispiel: Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen, Verkehrswert 250.000 €, Zuschlag bei 200.000 €
| Posten | Betrag | Woher die Zahl kommt |
|---|---|---|
| Sicherheitsleistung vor dem Termin | 25.000 € | 10 % des Verkehrswerts, wird später auf das Bargebot angerechnet (§ 68, § 107 Abs. 3 ZVG) |
| Bargebot zum Verteilungstermin | 175.000 € | Meistgebot abzüglich der Sicherheit (§ 49 Abs. 1 ZVG) |
| Darlehen der Bank | 160.000 € | 80 % des Zuschlagspreises, ein üblicher Beleihungsauslauf |
| Grunderwerbsteuer | 13.000 € | 6,5 % des Meistgebots in Nordrhein-Westfalen |
| Zuschlagsgebühr des Gerichts | 1.019 € | 0,5 Gebühr aus dem Meistgebot, Nr. 2214 KV GKG |
| Eigentumsumschreibung im Grundbuch | 435 € | 1,0 Gebühr Tabelle B, Nr. 14110 KV GNotKG |
| Grundschuld: Notar und Grundbuch | 762 € | Je 1,0 Gebühr aus 160.000 €, Nr. 21200 und Nr. 14121 KV GNotKG, gerundet |
| Zinsen auf das Bargebot bis zum Verteilungstermin | 940 € | 4 % im Jahr für 7 Wochen auf 175.000 € (§ 49 Abs. 2 ZVG) |
| Reserve für Sanierung | 25.000 € | 10 % des Verkehrswerts, ohne Innenbesichtigung eher 15 bis 20 % |
| Eigenkapital insgesamt | 81.156 € | Gebot minus Darlehen plus Nebenkosten und Reserve. Die Sicherheit ist darin enthalten, muss aber als Erstes flüssig sein. |
Ohne Eigenkapital geht es praktisch nicht. Eine Vollfinanzierung scheitert schon an der Sicherheit, die keine Bank vorstreckt, und am Beleihungsauslauf. Wer die Nebenkosten und die Sicherheit aus eigener Tasche zahlt und 80 % des Gebots finanziert, ist bei den meisten Banken im Rahmen. Rechnen Sie Ihr Objekt mit dem Gesamtbudget-Rechner auf jeder Objektseite durch.
9Was passiert, wenn die Finanzierung nach dem Zuschlag platzt?
Sie bleiben Schuldner des Bargebots, und das Gericht vollstreckt gegen Sie. Zahlen Sie bis zum Verteilungstermin nicht, wird der Teilungsplan so ausgeführt, dass die Forderung gegen Sie auf die Gläubiger übertragen wird (§ 118 Abs. 1 ZVG). Für diese Forderung wird eine Sicherungshypothek auf dem Grundstück eingetragen (§ 128 ZVG). Die Gläubiger können daraus sofort die Zwangsversteigerung gegen Sie betreiben, ohne Ihnen vorher einen Titel zustellen zu müssen, und auch bevor Sie im Grundbuch stehen (§ 133 ZVG).
Bringt die Wiederversteigerung weniger als Ihr Gebot, haften Sie für den Ausfall, und die Zinsen laufen weiter. Die Sicherheitsleistung wird auf die Schuld angerechnet, kommt also nicht zurück. Dazu kommen Grunderwerbsteuer, die mit dem Zuschlag entstanden ist, und die Kosten des zweiten Verfahrens.
Der Ausweg vor dem Verteilungstermin heißt Plan B: Hinterlegung aus Eigenmitteln, Zwischenfinanzierung, Privatdarlehen oder eine Grundschuld auf einer anderen Immobilie. Wer keinen hat, sollte das Höchstgebot so setzen, dass ein Rückschlag bei der Bank nicht das Ende bedeutet. Was der Zuschlag rechtlich auslöst, steht auf unserer Seite Zuschlag versagt oder angefochten.
10Welche Alternativen gibt es, wenn die Bank ablehnt?
Eine andere Sicherheit, eine andere Bank oder ein anderer Weg zum Objekt. Am stärksten ist eine Grundschuld auf einer Immobilie, die Sie schon besitzen: Die Bank hat ihre Sicherheit vor dem Termin, das Geld liegt am Tag des Zuschlags bereit, und der Notar-Wettlauf entfällt. Anleger mit Bestand finanzieren so fast immer.
Zweitbeste Lösung ist eine Zwischenfinanzierung, die das Bargebot bis zur Langfristbank überbrückt. Sie kostet mehr Zins, kauft aber Zeit, wenn die Langfristbank erst nach dem Zuschlag entscheidet. Bausparverträge in der Zuteilung, Privatdarlehen aus der Familie und die Liegenbelassung mit der betreibenden Bank sind die übrigen Wege.
Wer allein nicht genug Eigenkapital hat, kann als Bietergemeinschaft bieten. Jeder Beteiligte finanziert seinen Bruchteil, das Gebot nennt die Anteile. Wie das im Termin geht, steht auf unserer Seite Bieten im Termin. Und wie Sie die Sicherheit richtig stellen, auf unserer Seite Sicherheitsleistung.
11Bekomme ich nach einer eigenen Zwangsversteigerung noch einen Kredit?
Nicht sofort, aber nicht für immer nicht. Die Versteigerung selbst steht nicht in der Schufa, wohl aber der gekündigte Kredit und eine offene Restschuld. Solange die Restschuld läuft, wird kaum eine Bank neu finanzieren. Erledigte Einträge werden nach drei Jahren gelöscht, danach ist ein Neuanfang möglich.
Entscheidend ist, was nach der Verteilung übrig bleibt. Reicht der Erlös nicht, haften Sie für den Rest persönlich, und die Bank kann ihn dreißig Jahre lang eintreiben. Wie Sie die Restschuld regeln, von der Ratenvereinbarung bis zur Privatinsolvenz, steht auf unserer Seite Verteilungstermin und Restschuld; wie Sie die Versteigerung noch abwenden, auf Zwangsversteigerung abwenden.
Checkliste: Finanzierung vor dem Termin
| Punkt | Erledigt, wenn |
|---|---|
| Bank sagt Ja zu Zwangsversteigerungen | Sie haben es schriftlich, nicht nur am Telefon. Direktbanken und manche Vermittler lehnen ab oder entscheiden erst nach dem Zuschlag. |
| Höchstgebot steht | Gebot plus Nebenkosten plus Reserve ist mit Darlehen und Eigenkapital gedeckt, und Sie halten es im Saal ein. |
| Zusage passt zum Verfahren | Sie nennt Aktenzeichen, Höchstbetrag und die Bedingung „Zuschlag“. Ohne Zuschlag darf die Bank keine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. |
| Sicherheit ist gutgeschrieben | Überweisung mindestens zehn Tage vor dem Termin, Nachweis ausgedruckt. Oder Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck einer Bank, frühestens am dritten Werktag vor dem Termin ausgestellt. |
| Notar ist vorgewarnt | Er kennt Termin und Bank und kann in der Woche nach dem Zuschlag die Grundschuld beurkunden. |
| Plan B liegt bereit | Wenn die Auszahlung stockt: Hinterlegung aus Eigenmitteln, Zwischenfinanzierung oder Privatdarlehen, bevor der Verteilungstermin verstreicht. |
Was im Netz steht, und was das Gesetz sagt
| Verbreitete Aussage | Tatsächliche Rechtslage | Norm |
|---|---|---|
| „Die Finanzierung kläre ich, wenn ich den Zuschlag habe.“ | Der Zuschlag macht Sie sofort zum Eigentümer und Schuldner des Bargebots. Es gibt keinen Rücktritt und keinen Widerruf. Zahlen Sie nicht, wird die Forderung gegen Sie übertragen und aus dem Grundstück vollstreckt. | § 90 Abs. 1, § 118, § 128, § 133 ZVG |
| „Ich zahle den Kaufpreis wie beim Notar nach Fälligkeitsmitteilung.“ | Das Bargebot muss vor dem Verteilungstermin auf dem Konto der Gerichtskasse gutgeschrieben sein, mit Nachweis im Termin. Barzahlung und Scheck sind dafür nicht vorgesehen. | § 49 Abs. 3 ZVG |
| „Zinsen zahle ich erst, wenn ich in Verzug bin.“ | Das Bargebot verzinst sich vom Tag des Zuschlags an, ohne Mahnung, mit 4 % im Jahr. Nur eine Hinterlegung unter Verzicht auf die Rücknahme beendet die Verzinsung vorher. | § 49 Abs. 2 und 4 ZVG, § 246 BGB |
| „Die Bank kann keine Grundschuld eintragen, solange ich nicht im Grundbuch stehe.“ | Doch: Der Ersteher kann als Eigentümer die Grundschuld bewilligen. Das Grundbuchamt trägt sie ein, sobald das Ersuchen des Gerichts erledigt ist, in der Reihenfolge der Anträge. | § 90 Abs. 1, § 130 Abs. 3 ZVG |
| „Die Sicherheitsleistung kann ich mir von der Bank vorstrecken lassen.“ | Möglich ist nur eine Bankbürgschaft nach § 69 Abs. 3 ZVG. Die stellt die Bank aber nur, wenn sie Sie ohnehin finanziert. Praktisch kommt die Sicherheit aus Eigenmitteln. | § 69 Abs. 2 bis 4 ZVG |
| „Eine bestehen bleibende Grundschuld übernehme ich nur in Höhe der Restschuld.“ | Sie haften dinglich für den vollen eingetragenen Betrag samt Grundbuchzinsen ab Zuschlag, oft 15 bis 18 % im Jahr. Wie viel der Schuldner tatsächlich noch schuldete, ist für Sie ohne Belang. | § 52 Abs. 1 ZVG, Hinweis der Justiz NRW |

- Zwischen Bekanntmachung und Termin liegen im Median 89 Tage; die Hälfte aller Verfahren hat 65 bis 121 Tage Vorlauf, nur 2 % weniger als sechs Wochen.
- Der mittlere Verkehrswert liegt bei 172.240 €, die Sicherheitsleistung von 10 % damit bei 17.224 €.
- 29 % der Objekte liegen über 300.000 €, 13 % über 500.000 €.
- 239 Bekanntmachungen nennen die Kontoverbindung der Gerichtskasse, 14 verlangen die Überweisung der Sicherheit ausdrücklich vorab, 7 erwähnen Scheck oder Bürgschaft.
- 1.130 Termine finden in den nächsten 30 Tagen statt. Für die meisten davon ist eine Finanzierung nur noch mit fertigen Unterlagen zu schaffen.
Rechtsstand: 9. September 2026, geprüft an den amtlichen Fassungen von ZVG, BGB, GKG und GNotKG auf gesetze-im-internet.de. Konditionen, Beleihungsausläufe und Fristen der Banken sind Erfahrungswerte und keine Zusage. Das ist keine Finanzberatung.
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Kann man eine Zwangsversteigerung finanzieren?
Ja, mit einer normalen Baufinanzierung. Anders als beim Kauf vom Makler gibt es keinen Kaufvertrag, sondern ein Höchstgebot: Die Bank sagt einen Betrag bis zu dieser Grenze zu, der Preis steht erst im Termin fest. Die Zusage muss vor dem Termin stehen, das Bargebot sechs bis zwölf Wochen nach dem Zuschlag beim Gericht sein.
Welche Bank finanziert Zwangsversteigerungen?
Vor allem regionale Sparkassen und Volksbanken, die das Objekt kennen und das Gutachten des Gerichts als Wertnachweis akzeptieren. Überregionale Banken und Vermittler finanzieren ebenfalls, manche mit Zinsaufschlag oder erst nach dem Zuschlag. Direktbanken tun sich schwer, weil ihre Prozesse einen Kaufvertrag voraussetzen. Fragen Sie im ersten Gespräch ausdrücklich danach.
Wie zahlt man bei einer Zwangsversteigerung?
Die Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswerts vor dem Termin per Überweisung an die Gerichtskasse, Bankbürgschaft oder Scheck (§ 69 ZVG). Das Bargebot abzüglich der angerechneten Sicherheit per Überweisung so rechtzeitig, dass es vor dem Verteilungstermin gutgeschrieben ist (§ 49 Abs. 3, § 107 Abs. 3 ZVG). Barzahlung ist ausgeschlossen.
Wann muss das Meistgebot bezahlt werden?
Vor dem Verteilungstermin, den das Gericht nach dem Zuschlag bestimmt. Er muss dem Ersteher mindestens zwei Wochen vorher zugestellt werden (§ 105 Abs. 4 ZVG), in der Praxis liegt er sechs bis zwölf Wochen nach dem Zuschlag. Ab dem Zuschlag verzinst sich das Bargebot mit 4 % im Jahr (§ 49 Abs. 2 ZVG, § 246 BGB).
Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine Zwangsversteigerung?
Mindestens die Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswerts, die Nebenkosten von 4,6 bis 7,8 % des Gebots, die Zinsen bis zum Verteilungstermin und eine Sanierungsreserve. Dazu den Teil des Gebots, den die Bank nicht beleiht; üblich sind 80 % des Zuschlagspreises. Im Beispiel mit 200.000 € Zuschlag und 25.000 € Sanierungsreserve kommen rund 81.000 € Eigenkapital zusammen.
Kann ich die Sicherheitsleistung finanzieren?
Nur über eine Bankbürgschaft nach § 69 Abs. 3 ZVG, die eine Bank in der Regel nur stellt, wenn sie Sie ohnehin finanziert. Praktisch muss die Sicherheit aus Eigenmitteln kommen und mindestens zehn Tage vor dem Termin überwiesen sein. Bei uns liegt sie im Median bei rund 18.000 €.
Was ist eine Finanzierungsbestätigung, und reicht sie aus?
Ein Schreiben der Bank, dass sie einen Betrag bis zu einer Grenze finanziert. Unverbindlich verpflichtet es die Bank zu nichts. Besser ist ein Darlehensvertrag, der vor dem Termin unterschrieben ist und dessen Auszahlung an den Zuschlag für das genannte Aktenzeichen geknüpft ist. Ohne Zuschlag wird er nicht wirksam, und die Bank kann keine Nichtabnahmeentschädigung verlangen.
Wie kann die Bank eine Grundschuld eintragen, wenn ich noch nicht im Grundbuch stehe?
Mit dem Zuschlag sind Sie Eigentümer (§ 90 Abs. 1 ZVG) und können die Grundschuld beim Notar bewilligen. Das Grundbuchamt trägt sie ein, sobald es das Ersuchen des Gerichts erledigt hat, also nach Ihrer Eintragung als Eigentümer (§ 130 Abs. 3 ZVG). Der Rang steht mit dem Antrag fest, der Notar bestätigt ihn der Bank, und die Bank zahlt an die Gerichtskasse.
Was ist eine Liegenbelassung?
Die Vereinbarung zwischen Ersteher und Grundschuldgläubiger, dass dessen Grundschuld bestehen bleibt und der Ersteher das Darlehen übernimmt (§ 91 Abs. 2 ZVG). Das Bargebot vermindert sich um den Betrag, der dem Gläubiger sonst zustünde (§ 91 Abs. 3 ZVG). Die Erklärungen müssen im Verteilungstermin abgegeben oder vorher öffentlich beglaubigt nachgewiesen werden.
Was passiert, wenn ich nach dem Zuschlag nicht zahlen kann?
Die Forderung gegen Sie wird auf die Gläubiger übertragen (§ 118 ZVG), als Sicherungshypothek eingetragen (§ 128 ZVG) und aus dem Grundstück vollstreckt, ohne dass Ihnen vorher ein Titel zugestellt werden muss (§ 133 ZVG). Bringt die Wiederversteigerung weniger als Ihr Gebot, haften Sie für den Ausfall. Die Sicherheitsleistung wird angerechnet und kommt nicht zurück.
Kann ich vom Zuschlag zurücktreten, wenn die Bank absagt?
Nein. Der Zuschlag ist ein Hoheitsakt des Gerichts, kein Vertrag. Es gibt weder Rücktritt noch Widerruf. Die einzige Rettung ist eine andere Finanzierung vor dem Verteilungstermin: Hinterlegung aus Eigenmitteln, Zwischenfinanzierung, Privatdarlehen oder eine Grundschuld auf einer anderen Immobilie.
Fallen Zinsen an, bevor ich zahle?
Ja, ab dem Tag des Zuschlags 4 % im Jahr auf das Bargebot, ohne Mahnung (§ 49 Abs. 2 ZVG, § 246 BGB). Bei 175.000 € sind das rund 19 € am Tag. Früher überweisen beendet die Verzinsung nicht, nur eine Hinterlegung unter Verzicht auf die Rücknahme (§ 49 Abs. 4 ZVG).
Übernehme ich eine bestehen bleibende Grundschuld nur in Höhe der Restschuld?
Nein. Sie haften dinglich für den vollen eingetragenen Betrag samt Grundbuchzinsen ab dem Zuschlag, oft 15 bis 18 % im Jahr, unabhängig davon, wie viel der Schuldner tatsächlich noch schuldete. Wollen Sie das Recht löschen, müssen Sie es beim Gläubiger in voller Höhe ablösen.
Kann ich eine Zwangsversteigerung ohne Eigenkapital finanzieren?
Praktisch nicht. Schon die Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswerts streckt keine Bank vor, und die Beleihung richtet sich nach dem Zuschlagspreis, meist zu 80 %. Wer eine abbezahlte Immobilie besitzt, kann sie als Sicherheit einsetzen; das ersetzt Eigenkapital, nicht aber die Sicherheitsleistung.
Bekomme ich nach einer eigenen Zwangsversteigerung noch einen Kredit?
Solange eine Restschuld aus dem gekündigten Kredit offen ist, kaum. Die Versteigerung selbst steht nicht in der Schufa, wohl aber der gekündigte Kredit und die Restschuld. Erledigte Einträge werden nach drei Jahren gelöscht. Danach ist eine neue Finanzierung möglich, wenn Einkommen und Eigenkapital stimmen.
Wie lange habe ich Zeit, die Finanzierung vor dem Termin zu klären?
In unserer Datenbank liegen zwischen Bekanntmachung und Termin im Median 89 Tage, die Hälfte der Verfahren hat 65 bis 121 Tage Vorlauf. Eine Bank braucht zwei bis vier Wochen, das Gutachten müssen Sie vorher besorgen, und die Sicherheit soll zehn Tage vor dem Termin gutgeschrieben sein. Später als sechs Wochen vor dem Termin anzufangen ist riskant.
Quellen: § 49 Abs. 1 bis 4 ZVG (Bargebot, Verzinsung ab Zuschlag, Überweisung an die Gerichtskasse, Hinterlegung), § 246 BGB (gesetzlicher Zinssatz 4 %) · § 68, § 69 Abs. 1 bis 4 ZVG (Sicherheitsleistung, zulässige Arten, Überweisung vorab) · § 90 Abs. 1, § 91 Abs. 2 und 3 ZVG (Eigentum mit dem Zuschlag, Liegenbelassung), § 105 ZVG (Verteilungstermin, Zustellung zwei Wochen vorher), § 107 Abs. 2 und 3 ZVG (Zahlung an das Gericht, Anrechnung der Sicherheit) · § 118 Abs. 1 und 2, § 128, § 130 Abs. 1 und 3, § 133 ZVG (Übertragung der Forderung gegen den Ersteher, Sicherungshypothek, Ersuchen an das Grundbuchamt, Eintragung vom Ersteher bewilligter Rechte, Vollstreckung gegen den Ersteher) · § 495 Abs. 1 und 3, § 355 BGB (Widerrufsrecht und Bedenkzeit bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen) · Nr. 2214 KV GKG (Zuschlagsgebühr), Nr. 14110, 14121, 21200 KV GNotKG (Eigentumsumschreibung, Grundschuldeintragung, Beurkundung), § 9 GrEStG (Grunderwerbsteuer) · Justiz NRW, Informationen zur Zwangsversteigerung (Beispiel zur bestehen bleibenden Grundschuld mit 18 % Grundbuchzinsen); Merkblätter der Amtsgerichte für Ersteher · Eigene Auswertung der amtlichen Bekanntmachungen aller Amtsgerichte im Justizportal, mehrmals täglich aktualisiert
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
