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Gebot, Sicherheitsleistung und Kosten: das Geld bei der Zwangsversteigerung

11 Ratgeber · Zuletzt geprüft: Sa, 03.10.2026 · Hassan Amer

Der Verkehrswert ist nicht der Kaufpreis, das geringste Gebot ist kein Mindestgebot, und 10 % des Verkehrswerts müssen vor dem Termin bei der Gerichtskasse sein. Wer diese drei Punkte verstanden hat, bietet mit klarem Kopf.

Der vom Gericht festgesetzte Verkehrswert (§ 74a Abs. 5 ZVG) ist nur eine Rechengröße. Aus ihm ergeben sich die Sicherheitsleistung von 10 % (§ 68 ZVG) und die Wertgrenzen: Bleibt das Meistgebot im ersten Termin unter 5/10 des Verkehrswerts, muss das Gericht den Zuschlag versagen (§ 85a ZVG); unter 7/10 kann ein dadurch nicht befriedigter Gläubiger die Versagung beantragen (§ 74a ZVG). Im Wiederholungstermin fallen diese Grenzen weg. Das geringste Gebot dagegen (§ 44 ZVG) deckt nur Verfahrenskosten und vorrangige Rechte und liegt oft bei wenigen tausend Euro.

Zum Meistgebot kommen Grunderwerbsteuer von 3,5 % bis 6,5 % je nach Bundesland, die Zuschlagsgebühr des Gerichts, die Grundbucheintragung und 4 % Zinsen auf das Bargebot vom Zuschlag bis zur Zahlung (§ 49 ZVG). Makler und Notar entfallen. Unsere Ratgeber erklären die drei zulässigen Wege der Sicherheitsleistung, rechnen die Wertgrenzen an Beispielen durch und listen alle Nebenkosten auf, jeweils mit Rechner für Ihr eigenes Gebot.

Ratgeber zu Gebot, Kosten & Sicherheit

Die 5/10- und 7/10-Grenze

Warum im ersten Termin nicht jedes Gebot zählt und wann Schnäppchen möglich werden.

10 % Sicherheit: so klappt es

Drei zulässige Wege, ein enger Zeitplan. Wer falsch zahlt, bietet nicht mit.

Was der Zuschlag wirklich kostet

Grunderwerbsteuer, Gericht, Grundbuch: alle Nebenkosten mit Rechner für Ihr Gebot.

Finanzierung rechtzeitig sichern

Zusage vor dem Termin, Geld sechs bis zwölf Wochen nach dem Zuschlag. So planen Sie es.

Grunderwerbsteuer: was das Finanzamt rechnet

3,5 bis 6,5 % je Bundesland, auf Meistgebot plus übernommene Rechte. Wer befreit ist und wann gezahlt wird.

Wie viel muss ich mindestens bieten?

Geringstes Gebot, Wertgrenzen, Einstellung durch den Gläubiger: die drei Schwellen und wie viel Prozent vom Verkehrswert Ersteher wirklich zahlen.

Fünf Steuern rund um den Zuschlag

Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Abschreibung mit 15-Prozent-Falle, Spekulationsfrist und die Umsatzsteuer-Option bei Gewerbe.

Bietlimit: vom Budget zum Höchstgebot

Welche Kosten vom Budget abgehen und wie hoch Ihr letztes Gebot sein darf. Mit Rechner und Beispiel.

KfW-Kredit beim Ersteigern: die Fristen

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Schulden des Vorbesitzers: was bleibt

Kredite und alte Steuern bleiben beim Vorbesitzer. Was trotzdem auf Sie zukommt: Rechte, Lasten und die Kaution.

Verfahrenskosten: wer zahlt was?

Gerichtsgebühren, Gutachten, Vorschuss: was das Verfahren kostet, wer vorstreckt und wer am Ende zahlt. Mit Beispiel für 250.000 €.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Sicherheitsleistung bei der Zwangsversteigerung?

10 % des vom Gericht festgesetzten Verkehrswerts (§ 68 ZVG), unabhängig von der Höhe Ihres Gebots. Zulässig sind Überweisung an die Gerichtskasse, Verrechnungsscheck einer Bank und Bankbürgschaft; Bargeld ist ausgeschlossen (§ 69 ZVG).

Gibt es ein Mindestgebot von 50 % des Verkehrswerts?

Nein. Die 5/10-Grenze ist eine Zuschlagsgrenze, kein Mindestgebot: Sie dürfen weniger bieten, das Gericht darf im ersten Termin aber nicht zuschlagen (§ 85a ZVG). Das geringste Gebot, unter dem kein Gebot zugelassen wird, ist meist viel niedriger.

Welche Nebenkosten kommen zum Meistgebot dazu?

Grunderwerbsteuer von 3,5 % bis 6,5 % je nach Bundesland, die Zuschlagsgebühr des Gerichts, die Grundbucheintragung und 4 % Zinsen auf das Bargebot ab dem Zuschlag. Zusammen 4,6 % bis 7,8 % des Gebots. Makler und Notar entfallen.

Brauche ich vor dem Termin eine Finanzierungszusage?

Ja, unbedingt. Der Zuschlag ist bindend, ein Rücktritt unmöglich. Die Bank braucht das Gutachten und in der Regel zwei bis vier Wochen. Klären Sie Finanzierung und Sicherheitsleistung, bevor Sie in den Saal gehen.

Weitere Themen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.