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Nach Objektart: Wohnung, Haus, Grundstück und Gewerbe ersteigern

11 Ratgeber · Zuletzt geprüft: Mo, 28.09.2026 · Hassan Amer

Das Verfahren ist für jede Immobilie gleich, die Risiken sind es nicht. Wer eine Eigentumswohnung ersteigert, wird Mitglied einer Gemeinschaft mit Hausgeld und Beschlüssen. Wer ein Mehrfamilienhaus ersteigert, übernimmt Mieter und Kautionen. Und wer ein Grundstück ersteigert, muss zuerst wissen, ob und wie er dort bauen darf.

Die Ratgeber in diesem Bereich gehen jede Objektart einzeln durch: Was steht im Gutachten, was fehlt dort, welche Kosten kommen nach dem Zuschlag dazu und welche Fehler passieren Bietern bei genau dieser Art von Objekt am häufigsten. Die Termine selbst finden Sie nach Objektart sortiert in unserer Übersicht.

Ratgeber nach Objektart

Acker, Wiese, Wald ersteigern

Jeder darf bieten, auch ohne Landwirt zu sein. Was mit dem Pächter passiert, warum Bauen ausscheidet und welche Pflichten Wald mitbringt.

Denkmal: Auflagen, Kosten und Steuervorteil

Fast jede Änderung braucht eine Erlaubnis, dafür lockt eine hohe Abschreibung. Was Sie beim Denkmal vor dem Gebot prüfen.

Eigentumswohnung: Hausgeld und Rücklage

Alte Hausgeldschulden zahlen Sie nicht, Sonderumlagen oft schon. Was Sie vor dem Gebot prüfen.

Ferienhaus: dürfen Sie dort wohnen?

Im Wochenendhausgebiet ist Dauerwohnen meist unzulässig, auch mit Anmeldung. Was Sie zu Bebauungsplan, Vermietung und Datsche wissen.

Garage ersteigern: günstig, aber mit Haken

Kleiner Preis, aber volle Sicherheitsleistung, Hausgeld und Nebenkosten, die anteilig hoch ausfallen. Mit Rechenbeispiel.

Gewerbe: Umsatzsteuer, Mieter, Inventar

Wann Umsatzsteuer anfällt, was mit Gewerbemietern und Pächtern geschieht und welches Inventar Sie mitersteigern.

Bauland ersteigern: Baurecht und Erschließung

Ob Sie bauen dürfen, entscheidet das Bauamt, nicht das Gutachten. Was Sie zu Baurecht, Erschließung und Beiträgen vorher klären.

Haus ersteigern: was Sie am Haus prüfen

Dach, Keller, Heizung, Grenze und Bewohner: woran Sie teure Mängel von außen erkennen und was bei Reihenhäusern anders ist.

Mehrfamilienhaus: Mieten, Kautionen, Rendite

Mieter und Verträge übernehmen Sie mit, Kautionen auch. So rechnen Sie Rendite und Kaufpreisfaktor, bevor Sie bieten.

Resthof: Außenbereich, Altenteil, Altlasten

Aus Stall und Scheune werden nicht einfach Wohnungen, und ein Altenteil kann bestehen bleiben. Was Sie vor dem Gebot prüfen.

Ruine ersteigern: Haftung, Abriss, Asbest

Ab dem Zuschlag haften Sie für das Gebäude, und das Geld der Brandversicherung ist nicht sicher. Was Sie vor dem Gebot klären.

Häufige Fragen

Welche Immobilien werden am häufigsten zwangsversteigert?

Häuser und Eigentumswohnungen. In unseren Daten betreffen rund vier von zehn Verfahren ein Haus und etwa jedes fünfte eine Eigentumswohnung (Stand September 2026). Danach folgen Grundstücke, Mehrfamilienhäuser und Gewerbe.

Gilt für jede Objektart dasselbe Verfahren?

Ja. Ob Wohnung, Haus, Garage oder Acker: Das Amtsgericht versteigert nach dem Zwangsversteigerungsgesetz, mit Sicherheitsleistung, Wertgrenzen und Zuschlag. Unterschiede gibt es bei den Rechten und Kosten, die Sie mit dem Objekt übernehmen.

Wo finde ich Zwangsversteigerungen nach Objektart?

In unserer Übersicht nach Objektart und in der Suche mit dem Filter „Art“. Dort sehen Sie alle anstehenden Termine der Amtsgerichte, etwa nur Eigentumswohnungen oder nur Baugrundstücke.

Lohnt sich eine Garage aus der Zwangsversteigerung?

Sie kann sich lohnen, weil Garagen oft niedrige Verkehrswerte haben. Die Nebenkosten für Gericht und Grundbuch haben aber Mindestbeträge und machen bei kleinen Werten einen großen Anteil aus. Rechnen Sie sie vor dem Gebot mit ein.

Weitere Themen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.