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Nach Objektart11 Minuten LesezeitGeprüft am 28.09.2026 von Hassan Amer

Garage und Stellplatz ersteigern: günstig, aber mit Haken

Was bei kleinen Objekten zählt: Teileigentum und Hausgeld, Sondernutzungsrecht, Doppelparker, Zufahrt und Wegerecht, erlaubte Nutzung, Sicherheitsleistung und Nebenkosten mit Rechenbeispiel.

Garage und Stellplatz ersteigern
Kurz gesagt

Auch für eine günstige Garage kann ein Beteiligter im Termin 10 % des Verkehrswerts als Sicherheit verlangen (§ 67, § 68 ZVG). Grunderwerbsteuer fällt an, sobald Gebot und bestehen bleibende Rechte 2.500 € übersteigen (§ 3 Nr. 1 GrEStG). Ist die Garage Teileigentum, werden Sie Mitglied der Eigentümergemeinschaft und zahlen Hausgeld.

2.500 €Freigrenze: bis dahin keine Grunderwerbsteuer
10 %des Verkehrswerts als Sicherheit, auch bei kleinen Werten
2,5 %Gericht und Grundbuch bei einer Garage für 6.000 €
89passende Objekte stehen gerade zur Versteigerung
Inhalt
  1. Lohnt es sich, eine Garage oder einen Stellplatz zu ersteigern?
  2. Was genau wird bei einer Garage oder einem Stellplatz versteigert?
  3. Was bedeutet Teileigentum für Hausgeld und Gemeinschaft?
  4. Was gilt bei Doppelparkern und Tiefgaragenstellplätzen?
  5. Was, wenn die Zufahrt zur Garage über fremden Grund führt?
  6. Darf ich die Garage als Lager oder Werkstatt nutzen?
  7. Welche Kosten kommen bei einer Garage zum Gebot dazu?
  8. Brauche ich auch für eine günstige Garage eine Sicherheitsleistung?
  9. Häufige Fragen

1Lohnt es sich, eine Garage oder einen Stellplatz zu ersteigern?

Der Preis ist oft niedrig, aber Nebenkosten und Hausgeld fallen anteilig stärker ins Gewicht. Prüfen Sie vorher Rechtsform, Zufahrt und erlaubte Nutzung.

Garagen und Stellplätze gehören zu den kleinsten Objekten in der Zwangsversteigerung, ihre Verkehrswerte sind oft niedrig. Für Sie gelten trotzdem dieselben Regeln wie bei einem Haus: Termin, Sicherheitsleistung, Zuschlag, Gebühren und Grunderwerbsteuer. Weil die Gebührentabellen bei kleinen Werten anteilig teurer sind, machen die Nebenkosten einen größeren Teil des Preises aus. Und weil eine Garage selten allein steht, zählen Zufahrt, Nachbarn und Gemeinschaft mehr als bei anderen Objekten.

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Aus unseren Daten: passende ObjekteStand 09.10.2026, alle Amtsgerichte
89passende Objekte mit Termin
43.000 €mittlerer Verkehrswert
23davon in Nordrhein-Westfalen

2Was genau wird bei einer Garage oder einem Stellplatz versteigert?

Entweder ein eigenes kleines Grundstück, ein Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder ein Anteil daran. Ein Sondernutzungsrecht wird nie für sich allein versteigert.

Was versteigert wird, steht in der Bekanntmachung. Ein eigenes Grundstück erkennen Sie an einer Flurstücksnummer mit Größe, etwa bei einer Garage in einem Garagenhof. Teileigentum ist Sondereigentum an Räumen, die nicht zum Wohnen dienen, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am gemeinsamen Grundstück (§ 1 Abs. 3 WEG). In der Bekanntmachung steht dann etwa „Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz Nr. 12“. Stellplätze gelten als Räume und können Sondereigentum sein, wenn ihre Fläche im Aufteilungsplan durch Maße bestimmt ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 WEG); seit Dezember 2020 gilt das auch für Stellplätze im Freien.

Ein Sondernutzungsrecht ist dagegen nur das Recht, eine Fläche des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen. Es gehört zu einer Wohnung oder einem Teileigentum und wird mit dieser Einheit versteigert. Der Zwangsversteigerung unterliegen nur Grundstücke und Rechte, für die die Vorschriften über Grundstücke gelten (§ 864 ZPO). Wie Stellplätze bei einer Wohnung behandelt werden, zeigt der Ratgeber Eigentumswohnung ersteigern.

So steht es in der BekanntmachungWas Sie bekommen
Grundstück mit Garage, eigene FlurstücksnummerDie Garage samt Boden. Zufahrt und Rechte klären Sie gesondert.
Miteigentumsanteil, verbunden mit Sondereigentum an Garage oder StellplatzTeileigentum. Sie werden Mitglied der Eigentümergemeinschaft und zahlen Hausgeld.
Bruchteil an einem Teileigentum, etwa 1/2 an einem DoppelparkerMiteigentum an der Einheit. Wer oben und wer unten parkt, regelt meist eine Vereinbarung der Miteigentümer.
Wohnung mit Sondernutzungsrecht an einem StellplatzDen Stellplatz gibt es nur zusammen mit der Wohnung.
Grundstück, auf dem Garagen von Pächtern stehenDiese Garagen gehören meist den Pächtern, nicht zum Grundstück (§ 95 BGB). Die Pachtverträge übernehmen Sie (§ 57 ZVG).

3Was bedeutet Teileigentum für Hausgeld und Gemeinschaft?

Sie werden Mitglied der Eigentümergemeinschaft, zahlen ab dem Zuschlag Hausgeld und sind an Beschlüsse gebunden. Alte Hausgeldschulden des Vorbesitzers zahlen Sie nicht zusätzlich.

Für Teileigentum gelten die Regeln über Wohnungseigentum entsprechend (§ 1 Abs. 6 WEG). Die Kosten der Gemeinschaft tragen die Eigentümer nach ihren Anteilen, soweit nichts anderes vereinbart oder beschlossen ist (§ 16 Abs. 2 WEG). Ab dem Zuschlag tragen Sie die Lasten (§ 56 ZVG), also auch das Hausgeld. Rückstände des Vorbesitzers bekommt die Gemeinschaft mit Vorrang aus dem Erlös, begrenzt auf 5 % des Verkehrswerts (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG). Bei einer Garage mit einem Verkehrswert von 6.000 € sind das höchstens 300 €.

Braucht ein Verkauf nach der Gemeinschaftsordnung die Zustimmung des Verwalters oder der anderen Eigentümer, gilt das auch in der Zwangsversteigerung (§ 12 Abs. 3 WEG). Verweigert werden darf sie nur aus wichtigem Grund (§ 12 Abs. 2 WEG). Fragen Sie beim Gericht oder beim Verwalter, ob eine Zustimmung nötig ist und ob sie vorliegt.

Achtung bei Tiefgaragen

Eine Tiefgarage ist teuer im Unterhalt: Abdichtung, Beton, Tore, Lüftung und Brandschutz. Wer die Kosten trägt, regelt die Gemeinschaftsordnung; manchmal zahlen nur die Eigentümer der Stellplätze. Fragen Sie den Verwalter nach beschlossenen oder geplanten Sanierungen, bevor Sie bieten. Eine Sonderumlage, die nach dem Zuschlag fällig wird, zahlen Sie.

4Was gilt bei Doppelparkern und Tiefgaragenstellplätzen?

Ein einzelner Platz in einem älteren Doppelparker kann kein eigenes Sondereigentum sein. Versteigert wird dann meist ein Anteil an der ganzen Anlage, mit einer Regelung, wer wo parkt.

Bei einem Doppelparker stehen zwei Autos übereinander, bei einer Palettenanlage mehrere. Für eine Anlage, die vor Dezember 2020 in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde, hat der BGH entschieden: Der einzelne Platz ist nicht sondereigentumsfähig, weil der Raum zwischen Boden und Decke wegen der beweglichen Plattform nicht klar getrennt ist (BGH, Beschluss vom 07.03.2024, V ZB 46/23). Sondereigentum kann dann nur die ganze Einheit sein, die mehreren Eigentümern zu Bruchteilen gehört. Fragen Sie, wie die Nutzung der Plätze geregelt ist und ob die Regelung im Grundbuch steht. Seit Dezember 2020 gelten Stellplätze als Räume (§ 3 Abs. 1 Satz 2 WEG); was bei neueren Anlagen gilt, ergibt sich aus der Teilungserklärung.

Bei Tiefgaragenstellplätzen prüfen Sie Breite, Zufahrt und Höhe. Manche Plätze sind zu schmal für große Autos oder liegen ungünstig hinter Säulen. Hebeanlagen brauchen Wartung, und fällt die Technik aus, kommen Sie nicht an Ihr Auto. Das Gutachten beschreibt solche Anlagen oft nur knapp. Ein Blick in die Garage lohnt sich, wenn man Sie hineinlässt.

5Was, wenn die Zufahrt zur Garage über fremden Grund führt?

Dann brauchen Sie ein gesichertes Recht, etwa ein Wegerecht im Grundbuch des Nachbargrundstücks (§ 1018 BGB) oder einen Anteil an der Zufahrt. Fehlt beides, wird es schwierig.

Garagenhöfe liegen oft hinter Häusern, die Zufahrt gehört dann jemand anderem. Ein Wegerecht wird als Grunddienstbarkeit auf dem Grundstück eingetragen, über das der Weg führt, und zwar in Abteilung II (§ 1018 BGB). Im Grundbuch Ihrer Garage steht es nur, wenn das beantragt wurde (§ 9 GBO). Das Recht gilt als Bestandteil Ihres Grundstücks und geht mit dem Zuschlag auf Sie über (§ 96 BGB). Manchmal gehört die Zufahrt allen Garageneigentümern gemeinsam; dann sollte Ihr Anteil daran mitversteigert werden, sonst fehlt Ihnen der Zugang. Prüfen Sie beides in Bekanntmachung, Grundbuch und Gutachten.

Hat ein Grundstück gar keine Verbindung zu einem öffentlichen Weg, kann der Eigentümer vom Nachbarn einen Notweg verlangen und muss ihn dafür mit einer Geldrente entschädigen (§ 917 BGB). Das ist ein Streit, den Sie nicht mitkaufen wollen. Ist das Garagengrundstück ein Erbbaurecht, gelten zusätzlich dessen Regeln, siehe Erbbaurecht ersteigern.

6Darf ich die Garage als Lager oder Werkstatt nutzen?

Nur eingeschränkt. Was Sie in einer Garage lagern dürfen, regelt die Garagenverordnung Ihres Landes, und bei Teileigentum bestimmt die Teilungserklärung, wofür die Einheit dient.

Die Garagenverordnungen der Länder begrenzen vor allem brennbare Stoffe. In Niedersachsen zum Beispiel dürfen in einer Kleingarage bis zu 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern stehen; in Mittel- und Großgaragen dürfen andere brennbare Stoffe nur in unerheblichen Mengen aufbewahrt werden (§ 19 der Niedersächsischen Garagenverordnung). Die anderen Länder haben eigene Verordnungen.

Eine Werkstatt, ein Lager für ein Gewerbe oder ein Hobbyraum ist eine andere Nutzung als das Abstellen von Fahrzeugen. Baurechtlich kann das eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung sein, und im Wohnungseigentum setzt die Zweckbestimmung in der Teilungserklärung Grenzen. Fragen Sie vor dem Gebot beim Bauamt und beim Verwalter nach, wenn Sie die Garage anders nutzen wollen. Ist die Garage vermietet, geht der Vertrag auf Sie über (§ 57 ZVG); kündigen können Sie einmal zum ersten zulässigen Termin (§ 57a ZVG).

7Welche Kosten kommen bei einer Garage zum Gebot dazu?

Grunderwerbsteuer, sobald Gebot und bleibende Rechte 2.500 € übersteigen, Gebühren für Zuschlag und Grundbuch, Zinsen bis zur Zahlung und bei Teileigentum das Hausgeld.

Die Grunderwerbsteuer kennt eine Freigrenze: Übersteigt der maßgebende Wert, in der Zwangsversteigerung das Meistgebot plus bestehen bleibende Rechte, 2.500 € nicht, fällt keine Steuer an (§ 3 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG). Darüber zahlen Sie die volle Steuer, je nach Land 3,5 bis 6,5 % (Stand September 2026). Mehr dazu im Ratgeber Grunderwerbsteuer.

Häufiger Irrtum

„Bis 2.500 € ist die Garage steuerfrei, darüber zahle ich nur auf den Rest.“

Richtig ist: Die 2.500 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Liegt der Wert darüber, wird die Steuer auf den ganzen Betrag berechnet (§ 3 Nr. 1 GrEStG). Bei einem Gebot von 2.600 € und 6,5 % sind das 169 €.

Die Gebühren bei Gericht und Grundbuch steigen nicht im gleichen Verhältnis wie der Wert. Kleine Werte zahlen deshalb anteilig mehr, und die kleinste Gebühr beträgt jeweils 15 € (§ 34 GKG, § 34 GNotKG). Die Zuschlagsgebühr schuldet nur der Ersteher (§ 26 Abs. 2 GKG). Für die Eintragung im Grundbuch zählt nach der Rechtsprechung der Verkehrswert, wenn Ihr Gebot darunter liegt (OLG Naumburg, Beschluss vom 28.02.2017, 12 Wx 51/16). So sieht das bei einer Garage aus:

Beispielrechnung: Garage für 6.000 €
Verkehrswert und Meistgebot6.000,00 €
Grunderwerbsteuer, hier 6,5 %390,00 €
Zuschlagsgebühr, 0,5 Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz96,50 €
Eintragung als Eigentümer, 1,0 Gebühr nach Tabelle B51,00 €
Zinsen, 4 % im Jahr für acht Wochen bis zur Zahlung36,82 €
Nebenkosten zusammen, rund 9,6 % des Gebots574,32 €

Gericht und Grundbuch kosten hier zusammen 147,50 €, also rund 2,5 % des Gebots. Bei einem Haus für 300.000 € sind es nach denselben Tabellen 2.074 €, rund 0,7 %. Dazu kommen bei Teileigentum das Hausgeld ab dem Zuschlag und die Grundsteuer. Alle Gebühren erklärt der Ratgeber Kosten einer Zwangsversteigerung.

8Brauche ich auch für eine günstige Garage eine Sicherheitsleistung?

Ja, wenn ein Beteiligter sie verlangt: 10 % des Verkehrswerts, bei 6.000 € also 600 € (§ 67, § 68 ZVG). Bar zahlen geht nicht (§ 69 ZVG).

Die Sicherheit kann jeder Beteiligte verlangen, dessen Recht durch Nichterfüllung Ihres Gebots beeinträchtigt würde, und zwar sofort nach Abgabe des Gebots (§ 67 Abs. 1 ZVG). Erklärt das Gericht sie für erforderlich und leisten Sie sie nicht sofort, weist es Ihr Gebot zurück (§ 70 Abs. 2 ZVG). Das gilt bei einer Garage genauso wie bei einem Haus.

Bargeld nimmt das Gericht nicht an (§ 69 Abs. 1 ZVG). Möglich sind eine Überweisung an die Gerichtskasse, die vor dem Termin gutgeschrieben sein muss und im Termin nachgewiesen wird (§ 69 Abs. 4 ZVG), eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank (§ 69 Abs. 3 ZVG) oder ein Verrechnungsscheck. Ab dem 01.10.2026 muss der Scheck von einem Kreditinstitut aus dem Institutsregister oder von der Bundesbank ausgestellt sein, frühestens am dritten Werktag vor dem Termin (§ 69 Abs. 2 ZVG). Planen Sie die Überweisung mit einigen Tagen Vorlauf ein. Alles Weitere steht im Ratgeber Sicherheitsleistung.

Tipp

Rechnen Sie bei kleinen Objekten alles zusammen, bevor Sie in den Termin gehen: Gebot, Nebenkosten, Hausgeld für ein Jahr und eine mögliche Sonderumlage. Erst dann sehen Sie, ob sich der Stellplatz gegenüber einer Miete in der Nachbarschaft rechnet.

Die wichtigsten Zahlen
WertBedeutungVorschrift
2.500 €Freigrenze der Grunderwerbsteuer, darüber Steuer auf den ganzen Wert§ 3 GrEStG
10 %Sicherheitsleistung vom Verkehrswert, auf Verlangen im Termin§ 68 ZVG
15 €kleinste Gebühr bei Gericht und Grundbuch§ 34 GKG
5 %des Verkehrswerts: Grenze für den Vorrang alter Hausgeldschulden§ 10 ZVG
4 %Zinsen im Jahr auf das Bargebot ab dem Zuschlag§ 49 ZVG

Häufige Fragen

Muss ich für eine ersteigerte Garage Grunderwerbsteuer zahlen?

Ja, wenn Meistgebot und bestehen bleibende Rechte zusammen 2.500 € übersteigen (§ 3 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG). Dann fällt die Steuer auf den ganzen Betrag an, je nach Land 3,5 bis 6,5 %. Bis einschließlich 2.500 € fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Kann ich einen Tiefgaragenstellplatz ohne Wohnung ersteigern?

Ja, wenn der Stellplatz als eigenes Teileigentum im Grundbuch steht. Ein bloßes Sondernutzungsrecht wird dagegen nur zusammen mit der Wohnung versteigert, zu der es gehört. Verlangt die Gemeinschaftsordnung eine Zustimmung zum Verkauf, gilt das auch in der Zwangsversteigerung (§ 12 Abs. 3 WEG).

Wer zahlt die Sanierung einer Tiefgarage?

Die Eigentümer, verteilt nach der Gemeinschaftsordnung oder den Beschlüssen der Gemeinschaft, sonst nach ihren Anteilen (§ 16 Abs. 2 WEG). Als Ersteher zahlen Sie Sonderumlagen, die nach dem Zuschlag fällig werden. Fragen Sie den Verwalter vor dem Termin nach geplanten Arbeiten.

Darf ich in meiner Garage Benzin lagern?

Das regelt die Garagenverordnung Ihres Landes. In Niedersachsen etwa dürfen in einer Kleingarage bis zu 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern stehen. Bei Teileigentum kann zusätzlich die Teilungserklärung die Nutzung beschränken.

Kann der Mieter meiner Garage nach dem Zuschlag bleiben?

Sein Mietvertrag geht auf Sie über (§ 57 ZVG). Sie können ihn einmal zum ersten zulässigen Termin kündigen (§ 57a ZVG). Bei einer allein vermieteten Garage mit Monatsmiete muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats (§ 580a Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 BGB).

Brauche ich für eine günstige Garage eine Sicherheitsleistung?

Ja, wenn ein Beteiligter sie verlangt: 10 % des Verkehrswerts, egal wie klein er ist (§ 67, § 68 ZVG). Bargeld ist ausgeschlossen (§ 69 ZVG). Überweisen Sie den Betrag rechtzeitig vor dem Termin an die Gerichtskasse oder bringen Sie einen zulässigen Verrechnungsscheck oder eine Bankbürgschaft mit.

Geprüft von Hassan AmerBetreiber von ZVG-Finder. Wir werten die Termine aller Amtsgerichte täglich aus und prüfen jeden Ratgeber am Gesetzestext. Stand 28.09.2026.

Quellen: § 1 WEG (Teileigentum, entsprechende Anwendung der Regeln über Wohnungseigentum) · § 3 WEG (Stellplätze gelten als Räume) · § 5 WEG (Sondernutzungsrechte als Inhalt des Sondereigentums) · § 12 WEG (Zustimmung zur Veräußerung, auch in der Zwangsversteigerung) · § 16 WEG (Verteilung der Kosten) · § 864 ZPO (Gegenstand der Zwangsversteigerung) · § 10 ZVG (Vorrang des Hausgelds bis 5 % des Verkehrswerts) · § 49 ZVG (Bargebot und Zinsen) · § 56 ZVG (Lasten ab dem Zuschlag) · § 57 ZVG (Eintritt in Miet- und Pachtverträge) · § 57a ZVG (Sonderkündigungsrecht) · § 67 ZVG (Verlangen der Sicherheitsleistung) · § 68 ZVG (Höhe der Sicherheitsleistung) · § 69 ZVG (Art der Sicherheitsleistung, Absatz 2 in der Fassung ab 01.10.2026) · § 70 ZVG (Zurückweisung des Gebots ohne Sicherheit) · § 95 BGB (Sachen, die nur vorübergehend mit dem Grundstück verbunden sind) · § 96 BGB (Rechte als Bestandteile des Grundstücks) · § 246 BGB (gesetzlicher Zinssatz) · § 580a BGB (Kündigungsfristen) · § 917 BGB (Notweg) · § 1018 BGB (Grunddienstbarkeit) · § 9 GBO (Vermerk von Rechten zugunsten des Eigentümers) · § 3 GrEStG (Freigrenze 2.500 €) · § 9 GrEStG (Bemessungsgrundlage beim Meistgebot) · § 26 GKG (Zuschlagsgebühr schuldet der Ersteher) · § 34 GKG (Gebührentabelle, Mindestgebühr 15 €), Nr. 2214 KV GKG (Zuschlag, 0,5 Gebühr) · § 34 GNotKG (Tabelle B, Mindestgebühr 15 €), Nr. 14110 KV GNotKG (Eintragung als Eigentümer) · § 19 Niedersächsische Garagenverordnung (Aufbewahrung von Kraftstoffen) · BGH, Beschluss vom 07.03.2024, V ZB 46/23 (einzelner Platz im Doppelparker nicht sondereigentumsfähig) · OLG Naumburg, Beschluss vom 28.02.2017, 12 Wx 51/16 (Grundbuchgebühr nach dem Verkehrswert)

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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.