
186 Mehrfamilienhäuser in der Zwangsversteigerung
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Termine










Mehrfamilienhäuser aus der Zwangsversteigerung: Zahlen und Preise
Mehrfamilienhäuser sind die klassische Objektart für Kapitalanleger in der Zwangsversteigerung: mehrere vermietete Wohnungen, ein Ertragswert im Gutachten und oft ein Verkehrswert deutlich unter dem, was am freien Markt aufgerufen wird. Dafür übernehmen Sie alle Mietverhältnisse, alle Rückstände in der Instandhaltung und häufig eine laufende Zwangsverwaltung.
Derzeit stehen 186 Mehrfamilienhäuser an 124 Amtsgerichten zur Versteigerung, 56 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Die Termine verteilen sich so auf die Monate: Oktober 2026 46, November 2026 74, Dezember 2026 37, Januar 2027 22. In den vergangenen 30 Tagen kamen 66 Verfahren neu hinzu, in den 30 Tagen davor 8. 37 Verfahren (20 %) sind Teilungsversteigerungen, bei denen Miteigentümer wie Erben oder geschiedene Ehegatten ihre Gemeinschaft auflösen. Bei 19 Verfahren (10 %) sind die Wertgrenzen bereits weggefallen, dort ist ein Zuschlag auch weit unter dem Verkehrswert möglich.
Der mittlere festgesetzte Verkehrswert liegt bei 290.000 €; die Hälfte der Mehrfamilienhäuser liegt zwischen 127.000 € und 543.000 €, 19 % sind laut Gutachten weniger als 100.000 € wert, 27 % mehr als 500.000 €. Bezogen auf die Fläche sind das im Mittel 1.464 €/m² bei einer typischen Größe von 266 m². Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert: im ersten Termin oft bei 70 bis 90 %, im Wiederholungstermin ohne Wertgrenzen auch deutlich darunter.
Aus den Bekanntmachungen lesen wir Merkmale heraus: 11 Objekte sind ausdrücklich ohne Innenbesichtigung bewertet, 30 als vermietet und 23 als leerstehend erfasst. Ein fehlender Vermerk heißt nur, dass das Gericht nichts dazu geschrieben hat.
Mehrfamilienhäuser nach Bundesland
Die meisten Mehrfamilienhäuser werden derzeit in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt versteigert. Der Klick auf ein Bundesland zeigt die Mehrfamilienhäuser dort.
Städte mit den meisten Mehrfamilienhäusern
Worauf Sie bei einem Mehrfamilienhaus aus der Zwangsversteigerung achten sollten
Mietverhältnisse und Kautionen. Alle Mietverträge gehen auf Sie über (§ 57 ZVG). Mietkautionen kann der Mieter nach § 566a BGB auch vom neuen Eigentümer verlangen, selbst wenn der Voreigentümer sie nie weitergegeben hat. Rechnen Sie diese Summe ein.
Mieten ab Zuschlag. Mieten stehen Ihnen ab dem Zuschlag zu (§ 56 ZVG). Rückstände aus der Zeit davor gehören nicht Ihnen, alte Mietschulden können Sie nicht einfordern, aber auch nicht als Kündigungsgrund nutzen.
Zwangsverwaltung prüfen. Läuft parallel eine Zwangsverwaltung, verwaltet ein gerichtlich bestellter Verwalter das Haus bis zur Übergabe. Sein Bericht liegt beim Gericht und ist die beste Quelle für Leerstand, Rückstände und Zustand.
Was für alle Objektarten gilt: Die Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswerts wird auf Verlangen sofort im Termin fällig und darf nicht bar geleistet werden; im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Grenze vor einem Zuschlag weit unter Wert; zum Meistgebot kommen Grunderwerbsteuer, Zuschlagsgebühr und Grundbuchkosten hinzu.
Häufige Fragen zu Mehrfamilienhäusern in der Zwangsversteigerung
Wie viele Mehrfamilienhäuser werden derzeit zwangsversteigert?
Derzeit 186 Mehrfamilienhäuser an 124 Amtsgerichten, 56 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Der nächste Termin ist am Montag, 12. Oktober 2026 um 11:00 Uhr. Die Zahl ändert sich mit jedem Lauf des Justizportals, das wir mehrmals täglich auslesen.
Was kostet ein Mehrfamilienhaus aus der Zwangsversteigerung?
Der mittlere festgesetzte Verkehrswert liegt bei 290.000 €; die Hälfte der Objekte liegt zwischen 127.000 € und 543.000 €. Das entspricht im Mittel 1.464 €/m². Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert. Hinzu kommen Grunderwerbsteuer (3,5 bis 6,5 % je Bundesland), die Zuschlagsgebühr des Gerichts und die Grundbuchkosten; Maklerprovision und Notarkosten entfallen.
In welchen Bundesländern gibt es die meisten Mehrfamilienhäuser?
Nordrhein-Westfalen (74), Sachsen (24) und Sachsen-Anhalt (16).
Worauf muss ich bei einem Mehrfamilienhaus besonders achten?
Mietverhältnisse und Kautionen: Alle Mietverträge gehen auf Sie über (§ 57 ZVG). Mieten ab Zuschlag: Mieten stehen Ihnen ab dem Zuschlag zu (§ 56 ZVG). Zwangsverwaltung prüfen: Läuft parallel eine Zwangsverwaltung, verwaltet ein gerichtlich bestellter Verwalter das Haus bis zur Übergabe.
Kann ich ein Mehrfamilienhaus vor der Versteigerung besichtigen?
Einen Anspruch auf Besichtigung gibt es nicht; der Eigentümer muss niemanden hereinlassen. Aktuell wurden 11 von 182 Objekten mit erfassten Merkmalen ausdrücklich ohne Innenbesichtigung bewertet. Fragen Sie beim Gericht oder beim Sachverständigen nach; bei vermieteten Objekten hilft manchmal der Mieter. Sonst bleiben Gutachten, Fotos, Außenbesichtigung und ein Sicherheitsabschlag im Gebot.
Ratgeber für Bieter

Lohnt sich das Warten auf den Wiederholungstermin?
Ohne Wertgrenzen wird jeder Zuschlag möglich, aber die Bank kann zweimal einstellen. Wann warten klug ist und wann teuer.

So läuft der Termin ab
Vom Aufruf bis zum Zuschlag in 45 bis 90 Minuten. Was im Saal passiert und wann Sie handeln müssen.

Wie viel muss ich mindestens bieten?
Geringstes Gebot, Wertgrenzen, Einstellung durch den Gläubiger: die drei Schwellen und wie viel Prozent vom Verkehrswert Ersteher wirklich zahlen.

Was der Modernisierungsstau wirklich kostet
Kostentabelle 2026 für Bad, Heizung, Dach, Fenster, Elektrik, Pflichten nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz, Förderung und der richtige Sicherheitsabschlag.
Zwangsversteigerung: alles Wichtige → · Alle 95 Ratgeber →
Alle Zahlen aus den amtlichen Bekanntmachungen im Justizportal, Stand Fr, 09.10.2026 19:55 Uhr. Rechtliche Hinweise ohne Gewähr; maßgeblich sind Bekanntmachung und Gutachten des Gerichts.
