
15 Mehrfamilienhäuser in der Zwangsversteigerung in Hessen
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Termine










Mehrfamilienhäuser in Hessen: Zahlen und Preise
In Hessen stehen derzeit 15 Mehrfamilienhäuser an 13 Amtsgerichten zur Zwangsversteigerung, 6 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Bundesweit sind es 186, Hessen stellt also 8 % aller Mehrfamilienhäuser in der Zwangsversteigerung. Die Termine verteilen sich so auf die Monate: Oktober 2026 5, November 2026 4, Dezember 2026 1, Januar 2027 4. In den vergangenen 30 Tagen kamen 6 Verfahren neu hinzu, in den 30 Tagen davor 3. 6 Verfahren (40 %) sind Teilungsversteigerungen, bei denen Miteigentümer wie Erben oder geschiedene Ehegatten ihre Gemeinschaft auflösen. Bei 1 Verfahren (7 %) sind die Wertgrenzen bereits weggefallen, dort ist ein Zuschlag auch weit unter dem Verkehrswert möglich.
Der mittlere festgesetzte Verkehrswert der Mehrfamilienhäuser in Hessen liegt bei 575.000 €; die Hälfte liegt zwischen 275.000 € und 899.000 €, 7 % sind laut Gutachten weniger als 100.000 € wert, 67 % mehr als 500.000 €. Bundesweit liegt das Mittel für Mehrfamilienhäuser bei 290.000 €; Hessen liegt damit 98 % darüber. Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert: im ersten Termin oft bei 70 bis 90 %, im Wiederholungstermin ohne Wertgrenzen auch deutlich darunter.
Zum Meistgebot kommen in Hessen 6 % Grunderwerbsteuer hinzu, einer der höchsten Sätze in Deutschland. Beim mittleren Verkehrswert von 575.000 € sind das 34.500 €, dazu Zuschlagsgebühr und Grundbuchkosten. Wie die Steuer bei der Zwangsversteigerung berechnet wird, steht im Ratgeber zur Grunderwerbsteuer.
Aus den Bekanntmachungen lesen wir Merkmale heraus: 0 Objekte sind ausdrücklich ohne Innenbesichtigung bewertet, 0 als vermietet und 0 als leerstehend erfasst.
Amtsgerichte mit Mehrfamilienhäusern in Hessen
Die meisten Mehrfamilienhäuser versteigern derzeit die Amtsgerichte Büdingen, Frankfurt am Main und Wiesbaden. Der Klick zeigt die Mehrfamilienhäuser des jeweiligen Gerichts.
Orte mit Mehrfamilienhäusern in Hessen
Weitere Objektarten in Hessen
Mehrfamilienhäuser in anderen Bundesländern
Worauf Sie bei Mehrfamilienhäusern in Hessen achten sollten
Mietverhältnisse und Kautionen. Alle Mietverträge gehen auf Sie über (§ 57 ZVG). Mietkautionen kann der Mieter nach § 566a BGB auch vom neuen Eigentümer verlangen, selbst wenn der Voreigentümer sie nie weitergegeben hat. Rechnen Sie diese Summe ein.
Mieten ab Zuschlag. Mieten stehen Ihnen ab dem Zuschlag zu (§ 56 ZVG). Rückstände aus der Zeit davor gehören nicht Ihnen, alte Mietschulden können Sie nicht einfordern, aber auch nicht als Kündigungsgrund nutzen.
Weitere Hinweise zu Mehrfamilienhäusern (Gutachten, Besichtigung, typische Mängel) stehen auf der bundesweiten Übersicht der Mehrfamilienhäuser; was in Hessen allgemein gilt (Gerichte, Gutachten, Termine), auf der Seite zu Hessen.
Häufige Fragen zu Mehrfamilienhäusern in Hessen
Wie viele Mehrfamilienhäuser werden in Hessen derzeit zwangsversteigert?
Derzeit 15 Mehrfamilienhäuser an 13 Amtsgerichten in Hessen, 6 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Der nächste Termin ist am Mittwoch, 14. Oktober 2026 um 10:00 Uhr. Die Zahl ändert sich mit jedem Lauf des Justizportals, das wir mehrmals täglich auslesen.
Was kostet ein Mehrfamilienhaus aus der Zwangsversteigerung in Hessen?
Der mittlere festgesetzte Verkehrswert liegt bei 575.000 €; die Hälfte der Objekte liegt zwischen 275.000 € und 899.000 €. Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert. Hinzu kommen in Hessen 6 % Grunderwerbsteuer, die Zuschlagsgebühr des Gerichts und die Grundbuchkosten; Maklerprovision und Notarkosten entfallen.
Welche Amtsgerichte in Hessen versteigern die meisten Mehrfamilienhäuser?
Amtsgericht Büdingen (2), Amtsgericht Frankfurt am Main (2), Amtsgericht Wiesbaden (1) und Amtsgericht Idstein (1). Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Objekt liegt; dort findet auch der Termin statt.
Wo finde ich das Gutachten zu einem Mehrfamilienhaus in Hessen?
Bei jedem Objekt auf dieser Seite verlinken wir das Verkehrswertgutachten, das Exposé und die amtliche Bekanntmachung direkt beim Gericht im Justizportal. Ein Anspruch auf Besichtigung besteht nicht; fragen Sie beim Gericht oder beim Sachverständigen nach.
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Alle Zahlen aus den amtlichen Bekanntmachungen im Justizportal, Stand Fr, 09.10.2026 20:45 Uhr. Rechtliche Hinweise ohne Gewähr; maßgeblich sind Bekanntmachung und Gutachten des Gerichts.
