
11 Mehrfamilienhäuser in der Zwangsversteigerung in Rheinland-Pfalz
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Termine










Mehrfamilienhäuser in Rheinland-Pfalz: Zahlen und Preise
In Rheinland-Pfalz stehen derzeit 11 Mehrfamilienhäuser an 8 Amtsgerichten zur Zwangsversteigerung, 5 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Bundesweit sind es 186, Rheinland-Pfalz stellt also 6 % aller Mehrfamilienhäuser in der Zwangsversteigerung. Die Termine verteilen sich so auf die Monate: Oktober 2026 4, November 2026 1, Dezember 2026 2, Januar 2027 4. In den vergangenen 30 Tagen kamen 3 Verfahren neu hinzu. 1 Verfahren ist eine Teilungsversteigerung, bei der Miteigentümer wie Erben oder geschiedene Ehegatten ihre Gemeinschaft auflösen. Bei 3 Verfahren (27 %) sind die Wertgrenzen bereits weggefallen, dort ist ein Zuschlag auch weit unter dem Verkehrswert möglich.
Der mittlere festgesetzte Verkehrswert der Mehrfamilienhäuser in Rheinland-Pfalz liegt bei 145.000 €; die Hälfte liegt zwischen 110.000 € und 457.000 €, 18 % sind laut Gutachten weniger als 100.000 € wert, 9 % mehr als 500.000 €. Bundesweit liegt das Mittel für Mehrfamilienhäuser bei 290.000 €; Rheinland-Pfalz liegt damit 50 % darunter. Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert: im ersten Termin oft bei 70 bis 90 %, im Wiederholungstermin ohne Wertgrenzen auch deutlich darunter.
Zum Meistgebot kommen in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer hinzu. Beim mittleren Verkehrswert von 145.000 € sind das 7.250 €, dazu Zuschlagsgebühr und Grundbuchkosten. Wie die Steuer bei der Zwangsversteigerung berechnet wird, steht im Ratgeber zur Grunderwerbsteuer.
Aus den Bekanntmachungen lesen wir Merkmale heraus: 0 Objekte sind ausdrücklich ohne Innenbesichtigung bewertet, 2 als vermietet und 0 als leerstehend erfasst.
Amtsgerichte mit Mehrfamilienhäusern in Rheinland-Pfalz
Die meisten Mehrfamilienhäuser versteigern derzeit die Amtsgerichte Neustadt an der Weinstraße, Trier und Worms. Der Klick zeigt die Mehrfamilienhäuser des jeweiligen Gerichts.
Orte mit Mehrfamilienhäusern in Rheinland-Pfalz
Weitere Objektarten in Rheinland-Pfalz
Mehrfamilienhäuser in anderen Bundesländern
Worauf Sie bei Mehrfamilienhäusern in Rheinland-Pfalz achten sollten
Mietverhältnisse und Kautionen. Alle Mietverträge gehen auf Sie über (§ 57 ZVG). Mietkautionen kann der Mieter nach § 566a BGB auch vom neuen Eigentümer verlangen, selbst wenn der Voreigentümer sie nie weitergegeben hat. Rechnen Sie diese Summe ein.
Mieten ab Zuschlag. Mieten stehen Ihnen ab dem Zuschlag zu (§ 56 ZVG). Rückstände aus der Zeit davor gehören nicht Ihnen, alte Mietschulden können Sie nicht einfordern, aber auch nicht als Kündigungsgrund nutzen.
Weitere Hinweise zu Mehrfamilienhäusern (Gutachten, Besichtigung, typische Mängel) stehen auf der bundesweiten Übersicht der Mehrfamilienhäuser; was in Rheinland-Pfalz allgemein gilt (Gerichte, Gutachten, Termine), auf der Seite zu Rheinland-Pfalz.
Häufige Fragen zu Mehrfamilienhäusern in Rheinland-Pfalz
Wie viele Mehrfamilienhäuser werden in Rheinland-Pfalz derzeit zwangsversteigert?
Derzeit 11 Mehrfamilienhäuser an 8 Amtsgerichten in Rheinland-Pfalz, 5 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Der nächste Termin ist am Donnerstag, 15. Oktober 2026 um 13:30 Uhr. Die Zahl ändert sich mit jedem Lauf des Justizportals, das wir mehrmals täglich auslesen.
Was kostet ein Mehrfamilienhaus aus der Zwangsversteigerung in Rheinland-Pfalz?
Der mittlere festgesetzte Verkehrswert liegt bei 145.000 €; die Hälfte der Objekte liegt zwischen 110.000 € und 457.000 €. Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert. Hinzu kommen in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer, die Zuschlagsgebühr des Gerichts und die Grundbuchkosten; Maklerprovision und Notarkosten entfallen.
Welche Amtsgerichte in Rheinland-Pfalz versteigern die meisten Mehrfamilienhäuser?
Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße (2), Amtsgericht Trier (2), Amtsgericht Worms (2) und Amtsgericht Rockenhausen (1). Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Objekt liegt; dort findet auch der Termin statt.
Wo finde ich das Gutachten zu einem Mehrfamilienhaus in Rheinland-Pfalz?
Bei jedem Objekt auf dieser Seite verlinken wir das Verkehrswertgutachten, das Exposé und die amtliche Bekanntmachung direkt beim Gericht im Justizportal. Ein Anspruch auf Besichtigung besteht nicht; fragen Sie beim Gericht oder beim Sachverständigen nach.
Ratgeber für Bieter

Lohnt sich das Warten auf den Wiederholungstermin?
Ohne Wertgrenzen wird jeder Zuschlag möglich, aber die Bank kann zweimal einstellen. Wann warten klug ist und wann teuer.

So läuft der Termin ab
Vom Aufruf bis zum Zuschlag in 45 bis 90 Minuten. Was im Saal passiert und wann Sie handeln müssen.

Grunderwerbsteuer: was das Finanzamt rechnet
3,5 bis 6,5 % je Bundesland, auf Meistgebot plus übernommene Rechte. Wer befreit ist und wann gezahlt wird.

Wie viel muss ich mindestens bieten?
Geringstes Gebot, Wertgrenzen, Einstellung durch den Gläubiger: die drei Schwellen und wie viel Prozent vom Verkehrswert Ersteher wirklich zahlen.
Zwangsversteigerung: alles Wichtige → · Alle 95 Ratgeber →
Alle Zahlen aus den amtlichen Bekanntmachungen im Justizportal, Stand Fr, 09.10.2026 20:47 Uhr. Rechtliche Hinweise ohne Gewähr; maßgeblich sind Bekanntmachung und Gutachten des Gerichts.
