
14 Einfamilienhäuser in der Zwangsversteigerung in Berlin
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Termine










Einfamilienhäuser in Berlin: Zahlen und Preise
In Berlin stehen derzeit 14 Einfamilienhäuser an 7 Amtsgerichten zur Zwangsversteigerung, 3 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Bundesweit sind es 932, Berlin stellt also 2 % aller Einfamilienhäuser in der Zwangsversteigerung. Die Termine verteilen sich so auf die Monate: Oktober 2026 3, November 2026 7, Dezember 2026 4. In den vergangenen 30 Tagen kamen 10 Verfahren neu hinzu. 8 Verfahren (57 %) sind Teilungsversteigerungen, bei denen Miteigentümer wie Erben oder geschiedene Ehegatten ihre Gemeinschaft auflösen.
Der mittlere festgesetzte Verkehrswert der Einfamilienhäuser in Berlin liegt bei 498.000 €; die Hälfte liegt zwischen 445.000 € und 522.000 €, 36 % mehr als 500.000 €. Bezogen auf die Fläche sind das im Mittel 3.884 €/m² bei einer typischen Größe von 118 m². Bundesweit liegt das Mittel für Einfamilienhäuser bei 225.000 €; Berlin liegt damit 121 % darüber. Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert: im ersten Termin oft bei 70 bis 90 %, im Wiederholungstermin ohne Wertgrenzen auch deutlich darunter.
Zum Meistgebot kommen in Berlin 6 % Grunderwerbsteuer hinzu, einer der höchsten Sätze in Deutschland. Beim mittleren Verkehrswert von 498.000 € sind das 29.880 €, dazu Zuschlagsgebühr und Grundbuchkosten. Wie die Steuer bei der Zwangsversteigerung berechnet wird, steht im Ratgeber zur Grunderwerbsteuer.
Aus den Bekanntmachungen lesen wir Merkmale heraus: 0 Objekte sind ausdrücklich ohne Innenbesichtigung bewertet, 0 als vermietet und 1 als leerstehend erfasst.
Amtsgerichte mit Einfamilienhäusern in Berlin
Die meisten Einfamilienhäuser versteigern derzeit die Amtsgerichte Köpenick, Neukölln und Wedding. Der Klick zeigt die Einfamilienhäuser des jeweiligen Gerichts.
Orte mit Einfamilienhäusern in Berlin
Weitere Objektarten in Berlin
Einfamilienhäuser in anderen Bundesländern
Worauf Sie bei Einfamilienhäusern in Berlin achten sollten
Bewohnt oder leer?. Wohnt der Schuldner noch im Haus, ist der Zuschlagsbeschluss zwar bereits ein Räumungstitel (§ 93 ZVG), die Räumung kostet aber Zeit und Gerichtsvollziehergebühren. Ein vermietetes Haus übernehmen Sie mit dem laufenden Mietvertrag (§ 57 ZVG).
Gutachten oft nur von außen. Bei bewohnten Häusern konnte der Sachverständige häufig nicht hinein. Steht „keine Innenbesichtigung“ im Gutachten, ist der Verkehrswert geschätzt; kalkulieren Sie einen Abschlag für Bad, Heizung und Dach.
Weitere Hinweise zu Einfamilienhäusern (Gutachten, Besichtigung, typische Mängel) stehen auf der bundesweiten Übersicht der Einfamilienhäuser; was in Berlin allgemein gilt (Gerichte, Gutachten, Termine), auf der Seite zu Berlin.
Häufige Fragen zu Einfamilienhäusern in Berlin
Wie viele Einfamilienhäuser werden in Berlin derzeit zwangsversteigert?
Derzeit 14 Einfamilienhäuser an 7 Amtsgerichten in Berlin, 3 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Der nächste Termin ist am Mittwoch, 14. Oktober 2026 um 10:00 Uhr. Die Zahl ändert sich mit jedem Lauf des Justizportals, das wir mehrmals täglich auslesen.
Was kostet ein Einfamilienhaus aus der Zwangsversteigerung in Berlin?
Der mittlere festgesetzte Verkehrswert liegt bei 498.000 €; die Hälfte der Objekte liegt zwischen 445.000 € und 522.000 €. Das entspricht im Mittel 3.884 €/m². Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert. Hinzu kommen in Berlin 6 % Grunderwerbsteuer, die Zuschlagsgebühr des Gerichts und die Grundbuchkosten; Maklerprovision und Notarkosten entfallen.
Welche Amtsgerichte in Berlin versteigern die meisten Einfamilienhäuser?
Amtsgericht Köpenick (3), Amtsgericht Neukölln (3), Amtsgericht Wedding (3) und Amtsgericht Lichtenberg (2). Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Objekt liegt; dort findet auch der Termin statt.
Wo finde ich das Gutachten zu einem Einfamilienhaus in Berlin?
Bei jedem Objekt auf dieser Seite verlinken wir das Verkehrswertgutachten, das Exposé und die amtliche Bekanntmachung direkt beim Gericht im Justizportal. Ein Anspruch auf Besichtigung besteht nicht; fragen Sie beim Gericht oder beim Sachverständigen nach.
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Alle Zahlen aus den amtlichen Bekanntmachungen im Justizportal, Stand Fr, 09.10.2026 20:44 Uhr. Rechtliche Hinweise ohne Gewähr; maßgeblich sind Bekanntmachung und Gutachten des Gerichts.
