
32 Einfamilienhäuser in der Zwangsversteigerung in Mecklenburg-Vorpommern
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Termine










Einfamilienhäuser in Mecklenburg-Vorpommern: Zahlen und Preise
In Mecklenburg-Vorpommern stehen derzeit 32 Einfamilienhäuser an 9 Amtsgerichten zur Zwangsversteigerung, 14 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Bundesweit sind es 932, Mecklenburg-Vorpommern stellt also 3 % aller Einfamilienhäuser in der Zwangsversteigerung. Die Termine verteilen sich so auf die Monate: Oktober 2026 10, November 2026 13, Dezember 2026 4, Januar 2027 4. In den vergangenen 30 Tagen kamen 5 Verfahren neu hinzu, in den 30 Tagen davor 5. Bei 4 Verfahren (13 %) sind die Wertgrenzen bereits weggefallen, dort ist ein Zuschlag auch weit unter dem Verkehrswert möglich.
Der mittlere festgesetzte Verkehrswert der Einfamilienhäuser in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 236.000 €; die Hälfte liegt zwischen 116.000 € und 299.000 €, 25 % sind laut Gutachten weniger als 100.000 € wert, 9 % mehr als 500.000 €. Bundesweit liegt das Mittel für Einfamilienhäuser bei 225.000 €; Mecklenburg-Vorpommern liegt damit 5 % darüber. Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert: im ersten Termin oft bei 70 bis 90 %, im Wiederholungstermin ohne Wertgrenzen auch deutlich darunter.
Zum Meistgebot kommen in Mecklenburg-Vorpommern 6 % Grunderwerbsteuer hinzu, einer der höchsten Sätze in Deutschland. Beim mittleren Verkehrswert von 236.000 € sind das 14.160 €, dazu Zuschlagsgebühr und Grundbuchkosten. Wie die Steuer bei der Zwangsversteigerung berechnet wird, steht im Ratgeber zur Grunderwerbsteuer.
Amtsgerichte mit Einfamilienhäusern in Mecklenburg-Vorpommern
Die meisten Einfamilienhäuser versteigern derzeit die Amtsgerichte Ludwigslust Zweigstelle Parchim, Stralsund und Pasewalk Zweigstelle Anklam. Der Klick zeigt die Einfamilienhäuser des jeweiligen Gerichts.
Orte mit Einfamilienhäusern in Mecklenburg-Vorpommern
Einfamilienhäuser in anderen Bundesländern
Worauf Sie bei Einfamilienhäusern in Mecklenburg-Vorpommern achten sollten
Bewohnt oder leer?. Wohnt der Schuldner noch im Haus, ist der Zuschlagsbeschluss zwar bereits ein Räumungstitel (§ 93 ZVG), die Räumung kostet aber Zeit und Gerichtsvollziehergebühren. Ein vermietetes Haus übernehmen Sie mit dem laufenden Mietvertrag (§ 57 ZVG).
Gutachten oft nur von außen. Bei bewohnten Häusern konnte der Sachverständige häufig nicht hinein. Steht „keine Innenbesichtigung“ im Gutachten, ist der Verkehrswert geschätzt; kalkulieren Sie einen Abschlag für Bad, Heizung und Dach.
Weitere Hinweise zu Einfamilienhäusern (Gutachten, Besichtigung, typische Mängel) stehen auf der bundesweiten Übersicht der Einfamilienhäuser; was in Mecklenburg-Vorpommern allgemein gilt (Gerichte, Gutachten, Termine), auf der Seite zu Mecklenburg-Vorpommern.
Häufige Fragen zu Einfamilienhäusern in Mecklenburg-Vorpommern
Wie viele Einfamilienhäuser werden in Mecklenburg-Vorpommern derzeit zwangsversteigert?
Derzeit 32 Einfamilienhäuser an 9 Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern, 14 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Der nächste Termin ist am Mittwoch, 14. Oktober 2026 um 09:00 Uhr. Die Zahl ändert sich mit jedem Lauf des Justizportals, das wir mehrmals täglich auslesen.
Was kostet ein Einfamilienhaus aus der Zwangsversteigerung in Mecklenburg-Vorpommern?
Der mittlere festgesetzte Verkehrswert liegt bei 236.000 €; die Hälfte der Objekte liegt zwischen 116.000 € und 299.000 €. Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert. Hinzu kommen in Mecklenburg-Vorpommern 6 % Grunderwerbsteuer, die Zuschlagsgebühr des Gerichts und die Grundbuchkosten; Maklerprovision und Notarkosten entfallen.
Welche Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern versteigern die meisten Einfamilienhäuser?
Amtsgericht Ludwigslust Zweigstelle Parchim (12), Amtsgericht Stralsund (6), Amtsgericht Pasewalk Zweigstelle Anklam (4) und Amtsgericht Greifswald (4). Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Objekt liegt; dort findet auch der Termin statt.
Wo finde ich das Gutachten zu einem Einfamilienhaus in Mecklenburg-Vorpommern?
Bei jedem Objekt auf dieser Seite verlinken wir das Verkehrswertgutachten, das Exposé und die amtliche Bekanntmachung direkt beim Gericht im Justizportal. Ein Anspruch auf Besichtigung besteht nicht; fragen Sie beim Gericht oder beim Sachverständigen nach.
Ratgeber für Bieter

Lohnt sich das Warten auf den Wiederholungstermin?
Ohne Wertgrenzen wird jeder Zuschlag möglich, aber die Bank kann zweimal einstellen. Wann warten klug ist und wann teuer.

So läuft der Termin ab
Vom Aufruf bis zum Zuschlag in 45 bis 90 Minuten. Was im Saal passiert und wann Sie handeln müssen.

Grunderwerbsteuer: was das Finanzamt rechnet
3,5 bis 6,5 % je Bundesland, auf Meistgebot plus übernommene Rechte. Wer befreit ist und wann gezahlt wird.

Wie viel muss ich mindestens bieten?
Geringstes Gebot, Wertgrenzen, Einstellung durch den Gläubiger: die drei Schwellen und wie viel Prozent vom Verkehrswert Ersteher wirklich zahlen.
Zwangsversteigerung: alles Wichtige → · Alle 95 Ratgeber →
Alle Zahlen aus den amtlichen Bekanntmachungen im Justizportal, Stand Fr, 09.10.2026 20:45 Uhr. Rechtliche Hinweise ohne Gewähr; maßgeblich sind Bekanntmachung und Gutachten des Gerichts.
