
57 Eigentumswohnungen in der Zwangsversteigerung in Berlin
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Termine










Eigentumswohnungen in Berlin: Zahlen und Preise
In Berlin stehen derzeit 57 Eigentumswohnungen an 9 Amtsgerichten zur Zwangsversteigerung, 9 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Bundesweit sind es 655, Berlin stellt also 9 % aller Eigentumswohnungen in der Zwangsversteigerung. Die Termine verteilen sich so auf die Monate: Oktober 2026 6, November 2026 35, Dezember 2026 7, Januar 2027 5. In den vergangenen 30 Tagen kamen 28 Verfahren neu hinzu, in den 30 Tagen davor 2. 3 Verfahren (5 %) sind Teilungsversteigerungen, bei denen Miteigentümer wie Erben oder geschiedene Ehegatten ihre Gemeinschaft auflösen. Bei 1 Verfahren (2 %) sind die Wertgrenzen bereits weggefallen, dort ist ein Zuschlag auch weit unter dem Verkehrswert möglich.
Der mittlere festgesetzte Verkehrswert der Eigentumswohnungen in Berlin liegt bei 374.000 €; die Hälfte liegt zwischen 271.000 € und 630.000 €, 33 % mehr als 500.000 €. Bezogen auf die Fläche sind das im Mittel 4.467 €/m² bei einer typischen Größe von 83 m². Bundesweit liegt das Mittel für Eigentumswohnungen bei 131.400 €; Berlin liegt damit 185 % darüber. Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert: im ersten Termin oft bei 70 bis 90 %, im Wiederholungstermin ohne Wertgrenzen auch deutlich darunter.
Zum Meistgebot kommen in Berlin 6 % Grunderwerbsteuer hinzu, einer der höchsten Sätze in Deutschland. Beim mittleren Verkehrswert von 374.000 € sind das 22.440 €, dazu Zuschlagsgebühr und Grundbuchkosten. Wie die Steuer bei der Zwangsversteigerung berechnet wird, steht im Ratgeber zur Grunderwerbsteuer.
Aus den Bekanntmachungen lesen wir Merkmale heraus: 5 Objekte sind ausdrücklich ohne Innenbesichtigung bewertet, 10 als vermietet und 2 als leerstehend erfasst.
Amtsgerichte mit Eigentumswohnungen in Berlin
Die meisten Eigentumswohnungen versteigern derzeit die Amtsgerichte Charlottenburg, Schöneberg und Köpenick. Der Klick zeigt die Eigentumswohnungen des jeweiligen Gerichts.
Orte mit Eigentumswohnungen in Berlin
Weitere Objektarten in Berlin
Eigentumswohnungen in anderen Bundesländern
Worauf Sie bei Eigentumswohnungen in Berlin achten sollten
Hausgeld und Rückstände. Rückständiges Hausgeld wird bis zu 5 % des Verkehrswerts vorrangig aus dem Erlös bedient (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG); alte Rückstände übernehmen Sie nicht, ab dem Zuschlag zahlen Sie das laufende Hausgeld. Fragen Sie den Verwalter nach Wirtschaftsplan und Instandhaltungsrücklage.
Teilungserklärung und Beschlüsse. Beschlossene Sonderumlagen, die nach dem Zuschlag fällig werden, treffen Sie. Die Teilungserklärung regelt, was zur Wohnung gehört (Keller, Stellplatz, Gartenanteil) und was Sie nutzen dürfen.
Weitere Hinweise zu Eigentumswohnungen (Gutachten, Besichtigung, typische Mängel) stehen auf der bundesweiten Übersicht der Eigentumswohnungen; was in Berlin allgemein gilt (Gerichte, Gutachten, Termine), auf der Seite zu Berlin.
Häufige Fragen zu Eigentumswohnungen in Berlin
Wie viele Eigentumswohnungen werden in Berlin derzeit zwangsversteigert?
Derzeit 57 Eigentumswohnungen an 9 Amtsgerichten in Berlin, 9 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Der nächste Termin ist am Montag, 12. Oktober 2026 um 10:30 Uhr. Die Zahl ändert sich mit jedem Lauf des Justizportals, das wir mehrmals täglich auslesen.
Was kostet eine Eigentumswohnung aus der Zwangsversteigerung in Berlin?
Der mittlere festgesetzte Verkehrswert liegt bei 374.000 €; die Hälfte der Objekte liegt zwischen 271.000 € und 630.000 €. Das entspricht im Mittel 4.467 €/m². Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert. Hinzu kommen in Berlin 6 % Grunderwerbsteuer, die Zuschlagsgebühr des Gerichts und die Grundbuchkosten; Maklerprovision und Notarkosten entfallen.
Welche Amtsgerichte in Berlin versteigern die meisten Eigentumswohnungen?
Amtsgericht Charlottenburg (26), Amtsgericht Schöneberg (15), Amtsgericht Köpenick (4) und Amtsgericht Kreuzberg (3). Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Objekt liegt; dort findet auch der Termin statt.
Wo finde ich das Gutachten zu einer Eigentumswohnung in Berlin?
Bei jedem Objekt auf dieser Seite verlinken wir das Verkehrswertgutachten, das Exposé und die amtliche Bekanntmachung direkt beim Gericht im Justizportal. Ein Anspruch auf Besichtigung besteht nicht; fragen Sie beim Gericht oder beim Sachverständigen nach.
Ratgeber für Bieter

So läuft der Termin ab
Vom Aufruf bis zum Zuschlag in 45 bis 90 Minuten. Was im Saal passiert und wann Sie handeln müssen.

Grunderwerbsteuer: was das Finanzamt rechnet
3,5 bis 6,5 % je Bundesland, auf Meistgebot plus übernommene Rechte. Wer befreit ist und wann gezahlt wird.

Wie viel muss ich mindestens bieten?
Geringstes Gebot, Wertgrenzen, Einstellung durch den Gläubiger: die drei Schwellen und wie viel Prozent vom Verkehrswert Ersteher wirklich zahlen.

Gutachten richtig lesen
Was hinter dem Verkehrswert steckt, wo die Warnsignale stehen und wie Sie Ihr Limit finden.
Zwangsversteigerung: alles Wichtige → · Alle 95 Ratgeber →
Alle Zahlen aus den amtlichen Bekanntmachungen im Justizportal, Stand Fr, 09.10.2026 20:44 Uhr. Rechtliche Hinweise ohne Gewähr; maßgeblich sind Bekanntmachung und Gutachten des Gerichts.
