Zum Inhalt springen
ZVG-FinderZwangsversteigerungen finden Suchen
nächster Termin13.10.2026Dienstag

69 Eigentumswohnungen in der Zwangsversteigerung in Bayern

Neue Termine sofort per E‑Mail. Speichern Sie diese Suche, wir melden jeden neuen passenden Termin. So funktioniert es

Termine

Musterfoto Eigentumswohnung, nicht das tatsächliche Objekt

Eigentumswohnung in Ansbach

Oberreichenbach · Seligerstraße 9 und 9a363.000 € Verkehrswert
106 m² Wohnfläche5 ZimmerBaujahr ca. 2000
Di. 13.10. · 10:00 Uhrin 4 Tagen
Musterfoto Eigentumswohnung, nicht das tatsächliche Objekt

Eigentumswohnung in Bad Griesbach

Karpfhamer Straße 1030.000 € Verkehrswert
27 m² Wohnfläche1 ZimmerBaujahr 1989
Mi. 14.10. · 09:30 Uhrin 5 Tagen
Musterfoto Eigentumswohnung, nicht das tatsächliche Objekt

Eigentumswohnung in Bayerbach

Kellerbergstraße 1280.000 € Verkehrswert
44 m² Wohnfläche2 ZimmerBaujahr 1989
Mo. 19.10. · 11:00 Uhrin 10 Tagen
Musterfoto Eigentumswohnung, nicht das tatsächliche Objekt

Eigentumswohnung in Augsburg

Hochfeld · Walther-Heim-Straße 7b285.000 € Verkehrswert
81 m² WohnflächeBaujahr 1981
Mo. 19.10. · 13:00 Uhrin 10 Tagen
Musterfoto Eigentumswohnung, nicht das tatsächliche Objekt

Eigentumswohnung in Augsburg

Göggingen · Bayerstraße 1198.000 € Verkehrswert
46 m² Wohnfläche2 ZimmerBaujahr 1953
Mo. 19.10. · 14:00 Uhrin 10 Tagen
Musterfoto Eigentumswohnung, nicht das tatsächliche Objekt

Eigentumswohnung in Bobingen

Donaustraße 34a215.000 € Verkehrswert
63 m² Wohnfläche2 ZimmerBaujahr 1989
Mo. 19.10. · 15:00 Uhrin 10 Tagen
Weitere Termine anzeigen (59)

Eigentumswohnungen in Bayern: Zahlen und Preise

In Bayern stehen derzeit 69 Eigentumswohnungen an 25 Amtsgerichten zur Zwangsversteigerung, 26 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Bundesweit sind es 655, Bayern stellt also 11 % aller Eigentumswohnungen in der Zwangsversteigerung. Die Termine verteilen sich so auf die Monate: Oktober 2026 20, November 2026 29, Dezember 2026 16, Januar 2027 2. In den vergangenen 30 Tagen kamen 38 Verfahren neu hinzu, in den 30 Tagen davor 2. 14 Verfahren (20 %) sind Teilungsversteigerungen, bei denen Miteigentümer wie Erben oder geschiedene Ehegatten ihre Gemeinschaft auflösen. Bei 2 Verfahren (3 %) sind die Wertgrenzen bereits weggefallen, dort ist ein Zuschlag auch weit unter dem Verkehrswert möglich.

Der mittlere festgesetzte Verkehrswert der Eigentumswohnungen in Bayern liegt bei 227.000 €; die Hälfte liegt zwischen 155.000 € und 392.500 €, 16 % sind laut Gutachten weniger als 100.000 € wert, 17 % mehr als 500.000 €. Bezogen auf die Fläche sind das im Mittel 3.425 €/m² bei einer typischen Größe von 70 m². Bundesweit liegt das Mittel für Eigentumswohnungen bei 131.400 €; Bayern liegt damit 73 % darüber. Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert: im ersten Termin oft bei 70 bis 90 %, im Wiederholungstermin ohne Wertgrenzen auch deutlich darunter.

Zum Meistgebot kommen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer hinzu, der niedrigste Satz in Deutschland. Beim mittleren Verkehrswert von 227.000 € sind das 7.945 €, dazu Zuschlagsgebühr und Grundbuchkosten. Wie die Steuer bei der Zwangsversteigerung berechnet wird, steht im Ratgeber zur Grunderwerbsteuer.

Aus den Bekanntmachungen lesen wir Merkmale heraus: 0 Objekte sind ausdrücklich ohne Innenbesichtigung bewertet, 4 als vermietet und 3 als leerstehend erfasst.

Amtsgerichte mit Eigentumswohnungen in Bayern

Die meisten Eigentumswohnungen versteigern derzeit die Amtsgerichte Nürnberg, München und Augsburg. Der Klick zeigt die Eigentumswohnungen des jeweiligen Gerichts.

Orte mit Eigentumswohnungen in Bayern

Weitere Objektarten in Bayern

Eigentumswohnungen in anderen Bundesländern

Worauf Sie bei Eigentumswohnungen in Bayern achten sollten

Hausgeld und Rückstände. Rückständiges Hausgeld wird bis zu 5 % des Verkehrswerts vorrangig aus dem Erlös bedient (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG); alte Rückstände übernehmen Sie nicht, ab dem Zuschlag zahlen Sie das laufende Hausgeld. Fragen Sie den Verwalter nach Wirtschaftsplan und Instandhaltungsrücklage.

Teilungserklärung und Beschlüsse. Beschlossene Sonderumlagen, die nach dem Zuschlag fällig werden, treffen Sie. Die Teilungserklärung regelt, was zur Wohnung gehört (Keller, Stellplatz, Gartenanteil) und was Sie nutzen dürfen.

Weitere Hinweise zu Eigentumswohnungen (Gutachten, Besichtigung, typische Mängel) stehen auf der bundesweiten Übersicht der Eigentumswohnungen; was in Bayern allgemein gilt (Gerichte, Gutachten, Termine), auf der Seite zu Bayern.

Häufige Fragen zu Eigentumswohnungen in Bayern

Wie viele Eigentumswohnungen werden in Bayern derzeit zwangsversteigert?

Derzeit 69 Eigentumswohnungen an 25 Amtsgerichten in Bayern, 26 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Der nächste Termin ist am Dienstag, 13. Oktober 2026 um 10:00 Uhr. Die Zahl ändert sich mit jedem Lauf des Justizportals, das wir mehrmals täglich auslesen.

Was kostet eine Eigentumswohnung aus der Zwangsversteigerung in Bayern?

Der mittlere festgesetzte Verkehrswert liegt bei 227.000 €; die Hälfte der Objekte liegt zwischen 155.000 € und 392.500 €. Das entspricht im Mittel 3.425 €/m². Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert. Hinzu kommen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer, die Zuschlagsgebühr des Gerichts und die Grundbuchkosten; Maklerprovision und Notarkosten entfallen.

Welche Amtsgerichte in Bayern versteigern die meisten Eigentumswohnungen?

Amtsgericht Nürnberg (10), Amtsgericht München (10), Amtsgericht Augsburg (7) und Amtsgericht Fürth (5). Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Objekt liegt; dort findet auch der Termin statt.

Wo finde ich das Gutachten zu einer Eigentumswohnung in Bayern?

Bei jedem Objekt auf dieser Seite verlinken wir das Verkehrswertgutachten, das Exposé und die amtliche Bekanntmachung direkt beim Gericht im Justizportal. Ein Anspruch auf Besichtigung besteht nicht; fragen Sie beim Gericht oder beim Sachverständigen nach.

Ratgeber für Bieter

Zwangsversteigerung: alles Wichtige → · Alle 95 Ratgeber →

Alle Zahlen aus den amtlichen Bekanntmachungen im Justizportal, Stand Fr, 09.10.2026 20:44 Uhr. Rechtliche Hinweise ohne Gewähr; maßgeblich sind Bekanntmachung und Gutachten des Gerichts.