Zum Inhalt springen
ZVG-FinderZwangsversteigerungen finden Suchen
nächster Termin12.10.2026Montag

20 Unbebaute Grundstücke in der Zwangsversteigerung in Bayern

Neue Termine sofort per E‑Mail. Speichern Sie diese Suche, wir melden jeden neuen passenden Termin. So funktioniert es

Termine

Weitere Termine anzeigen (10)

Unbebaute Grundstücke in Bayern: Zahlen und Preise

In Bayern stehen derzeit 20 unbebaute Grundstücke an 13 Amtsgerichten zur Zwangsversteigerung, 11 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Bundesweit sind es 141, Bayern stellt also 14 % aller unbebauten Grundstücke in der Zwangsversteigerung. Die Termine verteilen sich so auf die Monate: Oktober 2026 7, November 2026 9, Dezember 2026 2, Januar 2027 2. In den vergangenen 30 Tagen kamen 7 Verfahren neu hinzu. 7 Verfahren (35 %) sind Teilungsversteigerungen, bei denen Miteigentümer wie Erben oder geschiedene Ehegatten ihre Gemeinschaft auflösen. Bei 2 Verfahren (10 %) sind die Wertgrenzen bereits weggefallen, dort ist ein Zuschlag auch weit unter dem Verkehrswert möglich.

Der mittlere festgesetzte Verkehrswert der unbebauten Grundstücke in Bayern liegt bei 160.000 €; die Hälfte liegt zwischen 52.000 € und 347.490 €, 45 % sind laut Gutachten weniger als 100.000 € wert, 10 % mehr als 500.000 €. Bundesweit liegt das Mittel für unbebaute Grundstücke bei 27.000 €; Bayern liegt damit 493 % darüber. Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert: im ersten Termin oft bei 70 bis 90 %, im Wiederholungstermin ohne Wertgrenzen auch deutlich darunter.

Zum Meistgebot kommen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer hinzu, der niedrigste Satz in Deutschland. Beim mittleren Verkehrswert von 160.000 € sind das 5.600 €, dazu Zuschlagsgebühr und Grundbuchkosten. Wie die Steuer bei der Zwangsversteigerung berechnet wird, steht im Ratgeber zur Grunderwerbsteuer.

Aus den Bekanntmachungen lesen wir Merkmale heraus: 0 Objekte sind ausdrücklich ohne Innenbesichtigung bewertet, 1 als vermietet und 0 als leerstehend erfasst.

Amtsgerichte mit unbebauten Grundstücken in Bayern

Die meisten unbebauten Grundstücke versteigern derzeit die Amtsgerichte Nürnberg, Fürth und Rosenheim. Der Klick zeigt die unbebauten Grundstücke des jeweiligen Gerichts.

Orte mit unbebauten Grundstücken in Bayern

Weitere Objektarten in Bayern

Unbebaute Grundstücke in anderen Bundesländern

Worauf Sie bei unbebauten Grundstücken in Bayern achten sollten

Innen- oder Außenbereich. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist Wohnbebauung in aller Regel ausgeschlossen. Das Gutachten sagt, wie das Grundstück planungsrechtlich einzuordnen ist.

Erschließung. Straße, Wasser, Abwasser und Strom müssen nicht anliegen. Fehlende Erschließung kostet schnell fünfstellig.

Weitere Hinweise zu unbebauten Grundstücken (Gutachten, Besichtigung, typische Mängel) stehen auf der bundesweiten Übersicht der unbebauten Grundstücke; was in Bayern allgemein gilt (Gerichte, Gutachten, Termine), auf der Seite zu Bayern.

Häufige Fragen zu unbebauten Grundstücken in Bayern

Wie viele unbebaute Grundstücke werden in Bayern derzeit zwangsversteigert?

Derzeit 20 unbebaute Grundstücke an 13 Amtsgerichten in Bayern, 11 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Der nächste Termin ist am Montag, 12. Oktober 2026 um 08:30 Uhr. Die Zahl ändert sich mit jedem Lauf des Justizportals, das wir mehrmals täglich auslesen.

Was kostet ein unbebautes Grundstück aus der Zwangsversteigerung in Bayern?

Der mittlere festgesetzte Verkehrswert liegt bei 160.000 €; die Hälfte der Objekte liegt zwischen 52.000 € und 347.490 €. Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert. Hinzu kommen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer, die Zuschlagsgebühr des Gerichts und die Grundbuchkosten; Maklerprovision und Notarkosten entfallen.

Welche Amtsgerichte in Bayern versteigern die meisten unbebauten Grundstücke?

Amtsgericht Nürnberg (4), Amtsgericht Fürth (2), Amtsgericht Rosenheim (2) und Amtsgericht Passau (2). Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Objekt liegt; dort findet auch der Termin statt.

Wo finde ich das Gutachten zu einem unbebauten Grundstück in Bayern?

Bei jedem Objekt auf dieser Seite verlinken wir das Verkehrswertgutachten, das Exposé und die amtliche Bekanntmachung direkt beim Gericht im Justizportal. Ein Anspruch auf Besichtigung besteht nicht; fragen Sie beim Gericht oder beim Sachverständigen nach.

Ratgeber für Bieter

Zwangsversteigerung: alles Wichtige → · Alle 95 Ratgeber →

Alle Zahlen aus den amtlichen Bekanntmachungen im Justizportal, Stand Fr, 09.10.2026 20:45 Uhr. Rechtliche Hinweise ohne Gewähr; maßgeblich sind Bekanntmachung und Gutachten des Gerichts.