
18 Wohn- und Geschäftshäuser in der Zwangsversteigerung in Bayern
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Termine










Wohn- und Geschäftshäuser in Bayern: Zahlen und Preise
In Bayern stehen derzeit 18 Wohn- und Geschäftshäuser an 15 Amtsgerichten zur Zwangsversteigerung, 5 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Bundesweit sind es 162, Bayern stellt also 11 % aller Wohn- und Geschäftshäuser in der Zwangsversteigerung. Die Termine verteilen sich so auf die Monate: Oktober 2026 3, November 2026 12, Dezember 2026 3. In den vergangenen 30 Tagen kamen 7 Verfahren neu hinzu, in den 30 Tagen davor 2. 9 Verfahren (50 %) sind Teilungsversteigerungen, bei denen Miteigentümer wie Erben oder geschiedene Ehegatten ihre Gemeinschaft auflösen. Bei 1 Verfahren (6 %) sind die Wertgrenzen bereits weggefallen, dort ist ein Zuschlag auch weit unter dem Verkehrswert möglich.
Der mittlere festgesetzte Verkehrswert der Wohn- und Geschäftshäuser in Bayern liegt bei 177.000 €; die Hälfte liegt zwischen 77.500 € und 573.000 €, 33 % sind laut Gutachten weniger als 100.000 € wert, 28 % mehr als 500.000 €. Bezogen auf die Fläche sind das im Mittel 1.120 €/m² bei einer typischen Größe von 376 m². Bundesweit liegt das Mittel für Wohn- und Geschäftshäuser bei 226.000 €; Bayern liegt damit 22 % darunter. Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert: im ersten Termin oft bei 70 bis 90 %, im Wiederholungstermin ohne Wertgrenzen auch deutlich darunter.
Zum Meistgebot kommen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer hinzu, der niedrigste Satz in Deutschland. Beim mittleren Verkehrswert von 177.000 € sind das 6.195 €, dazu Zuschlagsgebühr und Grundbuchkosten. Wie die Steuer bei der Zwangsversteigerung berechnet wird, steht im Ratgeber zur Grunderwerbsteuer.
Aus den Bekanntmachungen lesen wir Merkmale heraus: 0 Objekte sind ausdrücklich ohne Innenbesichtigung bewertet, 1 als vermietet und 2 als leerstehend erfasst.
Amtsgerichte mit Wohn- und Geschäftshäusern in Bayern
Die meisten Wohn- und Geschäftshäuser versteigern derzeit die Amtsgerichte Hof, Bayreuth und Weiden i.d.Opf.. Der Klick zeigt die Wohn- und Geschäftshäuser des jeweiligen Gerichts.
Orte mit Wohn- und Geschäftshäusern in Bayern
Weitere Objektarten in Bayern
Wohn- und Geschäftshäuser in anderen Bundesländern
Worauf Sie bei Wohn- und Geschäftshäusern in Bayern achten sollten
Gewerbemietverträge. Gewerbliche Mietverträge gehen wie Wohnraummietverträge auf Sie über (§ 57 ZVG). Das Sonderkündigungsrecht nach § 57a ZVG wirkt bei Gewerbe voll, weil es dort keinen Kündigungsschutz wie bei Wohnraum gibt.
Leerstand im Erdgeschoss. Ladenflächen in Nebenlagen stehen oft leer. Prüfen Sie im Gutachten, ob der Ertragswert mit tatsächlichen oder mit angenommenen Mieten gerechnet wurde.
Weitere Hinweise zu Wohn- und Geschäftshäusern (Gutachten, Besichtigung, typische Mängel) stehen auf der bundesweiten Übersicht der Wohn- und Geschäftshäuser; was in Bayern allgemein gilt (Gerichte, Gutachten, Termine), auf der Seite zu Bayern.
Häufige Fragen zu Wohn- und Geschäftshäusern in Bayern
Wie viele Wohn- und Geschäftshäuser werden in Bayern derzeit zwangsversteigert?
Derzeit 18 Wohn- und Geschäftshäuser an 15 Amtsgerichten in Bayern, 5 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Der nächste Termin ist am Mittwoch, 14. Oktober 2026 um 09:00 Uhr. Die Zahl ändert sich mit jedem Lauf des Justizportals, das wir mehrmals täglich auslesen.
Was kostet ein Wohn- und Geschäftshaus aus der Zwangsversteigerung in Bayern?
Der mittlere festgesetzte Verkehrswert liegt bei 177.000 €; die Hälfte der Objekte liegt zwischen 77.500 € und 573.000 €. Das entspricht im Mittel 1.120 €/m². Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert. Hinzu kommen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer, die Zuschlagsgebühr des Gerichts und die Grundbuchkosten; Maklerprovision und Notarkosten entfallen.
Welche Amtsgerichte in Bayern versteigern die meisten Wohn- und Geschäftshäuser?
Amtsgericht Hof (2), Amtsgericht Bayreuth (2), Amtsgericht Weiden i.d.Opf. (2) und Amtsgericht Würzburg (1). Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Objekt liegt; dort findet auch der Termin statt.
Wo finde ich das Gutachten zu einem Wohn- und Geschäftshaus in Bayern?
Bei jedem Objekt auf dieser Seite verlinken wir das Verkehrswertgutachten, das Exposé und die amtliche Bekanntmachung direkt beim Gericht im Justizportal. Ein Anspruch auf Besichtigung besteht nicht; fragen Sie beim Gericht oder beim Sachverständigen nach.
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Alle Zahlen aus den amtlichen Bekanntmachungen im Justizportal, Stand Fr, 09.10.2026 20:44 Uhr. Rechtliche Hinweise ohne Gewähr; maßgeblich sind Bekanntmachung und Gutachten des Gerichts.
