
10 Eigentumswohnungen in der Zwangsversteigerung im Saarland
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Termine










Eigentumswohnungen im Saarland: Zahlen und Preise
Im Saarland stehen derzeit 10 Eigentumswohnungen an 5 Amtsgerichten zur Zwangsversteigerung, 5 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Bundesweit sind es 655, das Saarland stellt also 2 % aller Eigentumswohnungen in der Zwangsversteigerung. Die Termine verteilen sich so auf die Monate: Oktober 2026 4, November 2026 2, Februar 2027 2, März 2027 2. In den vergangenen 30 Tagen kamen 2 Verfahren neu hinzu. 1 Verfahren ist eine Teilungsversteigerung, bei der Miteigentümer wie Erben oder geschiedene Ehegatten ihre Gemeinschaft auflösen.
Der mittlere festgesetzte Verkehrswert der Eigentumswohnungen im Saarland liegt bei 84.000 €; die Hälfte liegt zwischen 58.800 € und 104.000 €, 70 % sind laut Gutachten weniger als 100.000 € wert. Bezogen auf die Fläche sind das im Mittel 1.313 €/m² bei einer typischen Größe von 64 m². Bundesweit liegt das Mittel für Eigentumswohnungen bei 131.400 €; das Saarland liegt damit 36 % darunter. Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert: im ersten Termin oft bei 70 bis 90 %, im Wiederholungstermin ohne Wertgrenzen auch deutlich darunter.
Zum Meistgebot kommen im Saarland 6,5 % Grunderwerbsteuer hinzu, einer der höchsten Sätze in Deutschland. Beim mittleren Verkehrswert von 84.000 € sind das 5.460 €, dazu Zuschlagsgebühr und Grundbuchkosten. Wie die Steuer bei der Zwangsversteigerung berechnet wird, steht im Ratgeber zur Grunderwerbsteuer.
Aus den Bekanntmachungen lesen wir Merkmale heraus: 0 Objekte sind ausdrücklich ohne Innenbesichtigung bewertet, 0 als vermietet und 1 als leerstehend erfasst.
Amtsgerichte mit Eigentumswohnungen im Saarland
Die meisten Eigentumswohnungen versteigern derzeit die Amtsgerichte Saarbrücken, St. Ingbert und Saarlouis. Der Klick zeigt die Eigentumswohnungen des jeweiligen Gerichts.
Orte mit Eigentumswohnungen im Saarland
Weitere Objektarten im Saarland
Eigentumswohnungen in anderen Bundesländern
Worauf Sie bei Eigentumswohnungen im Saarland achten sollten
Hausgeld und Rückstände. Rückständiges Hausgeld wird bis zu 5 % des Verkehrswerts vorrangig aus dem Erlös bedient (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG); alte Rückstände übernehmen Sie nicht, ab dem Zuschlag zahlen Sie das laufende Hausgeld. Fragen Sie den Verwalter nach Wirtschaftsplan und Instandhaltungsrücklage.
Teilungserklärung und Beschlüsse. Beschlossene Sonderumlagen, die nach dem Zuschlag fällig werden, treffen Sie. Die Teilungserklärung regelt, was zur Wohnung gehört (Keller, Stellplatz, Gartenanteil) und was Sie nutzen dürfen.
Weitere Hinweise zu Eigentumswohnungen (Gutachten, Besichtigung, typische Mängel) stehen auf der bundesweiten Übersicht der Eigentumswohnungen; was im Saarland allgemein gilt (Gerichte, Gutachten, Termine), auf der Seite zum Saarland.
Häufige Fragen zu Eigentumswohnungen im Saarland
Wie viele Eigentumswohnungen werden im Saarland derzeit zwangsversteigert?
Derzeit 10 Eigentumswohnungen an 5 Amtsgerichten im Saarland, 5 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Der nächste Termin ist am Dienstag, 13. Oktober 2026 um 09:00 Uhr. Die Zahl ändert sich mit jedem Lauf des Justizportals, das wir mehrmals täglich auslesen.
Was kostet eine Eigentumswohnung aus der Zwangsversteigerung im Saarland?
Der mittlere festgesetzte Verkehrswert liegt bei 84.000 €; die Hälfte der Objekte liegt zwischen 58.800 € und 104.000 €. Das entspricht im Mittel 1.313 €/m². Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert. Hinzu kommen im Saarland 6,5 % Grunderwerbsteuer, die Zuschlagsgebühr des Gerichts und die Grundbuchkosten; Maklerprovision und Notarkosten entfallen.
Welche Amtsgerichte im Saarland versteigern die meisten Eigentumswohnungen?
Amtsgericht Saarbrücken (4), Amtsgericht St. Ingbert (2), Amtsgericht Saarlouis (2) und Amtsgericht Völklingen (1). Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Objekt liegt; dort findet auch der Termin statt.
Wo finde ich das Gutachten zu einer Eigentumswohnung im Saarland?
Bei jedem Objekt auf dieser Seite verlinken wir das Verkehrswertgutachten, das Exposé und die amtliche Bekanntmachung direkt beim Gericht im Justizportal. Ein Anspruch auf Besichtigung besteht nicht; fragen Sie beim Gericht oder beim Sachverständigen nach.
Ratgeber für Bieter

So läuft der Termin ab
Vom Aufruf bis zum Zuschlag in 45 bis 90 Minuten. Was im Saal passiert und wann Sie handeln müssen.

Grunderwerbsteuer: was das Finanzamt rechnet
3,5 bis 6,5 % je Bundesland, auf Meistgebot plus übernommene Rechte. Wer befreit ist und wann gezahlt wird.

Wie viel muss ich mindestens bieten?
Geringstes Gebot, Wertgrenzen, Einstellung durch den Gläubiger: die drei Schwellen und wie viel Prozent vom Verkehrswert Ersteher wirklich zahlen.

Gutachten richtig lesen
Was hinter dem Verkehrswert steckt, wo die Warnsignale stehen und wie Sie Ihr Limit finden.
Zwangsversteigerung: alles Wichtige → · Alle 95 Ratgeber →
Alle Zahlen aus den amtlichen Bekanntmachungen im Justizportal, Stand Fr, 09.10.2026 20:44 Uhr. Rechtliche Hinweise ohne Gewähr; maßgeblich sind Bekanntmachung und Gutachten des Gerichts.
