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18 Unbebaute Grundstücke in der Zwangsversteigerung in Rheinland-Pfalz

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Unbebaute Grundstücke in Rheinland-Pfalz: Zahlen und Preise

In Rheinland-Pfalz stehen derzeit 18 unbebaute Grundstücke an 13 Amtsgerichten zur Zwangsversteigerung, 7 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Bundesweit sind es 141, Rheinland-Pfalz stellt also 13 % aller unbebauten Grundstücke in der Zwangsversteigerung. Die Termine verteilen sich so auf die Monate: Oktober 2026 5, November 2026 7, Dezember 2026 3, Januar 2027 1. In den vergangenen 30 Tagen kamen 8 Verfahren neu hinzu. 7 Verfahren (39 %) sind Teilungsversteigerungen, bei denen Miteigentümer wie Erben oder geschiedene Ehegatten ihre Gemeinschaft auflösen. Bei 1 Verfahren (6 %) sind die Wertgrenzen bereits weggefallen, dort ist ein Zuschlag auch weit unter dem Verkehrswert möglich.

Der mittlere festgesetzte Verkehrswert der unbebauten Grundstücke in Rheinland-Pfalz liegt bei 27.300 €; die Hälfte liegt zwischen 2.038 € und 61.000 €, 78 % sind laut Gutachten weniger als 100.000 € wert. Bundesweit liegt das Mittel für unbebaute Grundstücke bei 27.000 €; Rheinland-Pfalz liegt damit 1 % darüber. Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert: im ersten Termin oft bei 70 bis 90 %, im Wiederholungstermin ohne Wertgrenzen auch deutlich darunter.

Zum Meistgebot kommen in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer hinzu. Beim mittleren Verkehrswert von 27.300 € sind das 1.365 €, dazu Zuschlagsgebühr und Grundbuchkosten. Wie die Steuer bei der Zwangsversteigerung berechnet wird, steht im Ratgeber zur Grunderwerbsteuer.

Aus den Bekanntmachungen lesen wir Merkmale heraus: 0 Objekte sind ausdrücklich ohne Innenbesichtigung bewertet, 0 als vermietet und 0 als leerstehend erfasst.

Amtsgerichte mit unbebauten Grundstücken in Rheinland-Pfalz

Die meisten unbebauten Grundstücke versteigern derzeit die Amtsgerichte Neuwied, Trier und Landstuhl. Der Klick zeigt die unbebauten Grundstücke des jeweiligen Gerichts.

Orte mit unbebauten Grundstücken in Rheinland-Pfalz

Weitere Objektarten in Rheinland-Pfalz

Unbebaute Grundstücke in anderen Bundesländern

Worauf Sie bei unbebauten Grundstücken in Rheinland-Pfalz achten sollten

Innen- oder Außenbereich. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist Wohnbebauung in aller Regel ausgeschlossen. Das Gutachten sagt, wie das Grundstück planungsrechtlich einzuordnen ist.

Erschließung. Straße, Wasser, Abwasser und Strom müssen nicht anliegen. Fehlende Erschließung kostet schnell fünfstellig.

Weitere Hinweise zu unbebauten Grundstücken (Gutachten, Besichtigung, typische Mängel) stehen auf der bundesweiten Übersicht der unbebauten Grundstücke; was in Rheinland-Pfalz allgemein gilt (Gerichte, Gutachten, Termine), auf der Seite zu Rheinland-Pfalz.

Häufige Fragen zu unbebauten Grundstücken in Rheinland-Pfalz

Wie viele unbebaute Grundstücke werden in Rheinland-Pfalz derzeit zwangsversteigert?

Derzeit 18 unbebaute Grundstücke an 13 Amtsgerichten in Rheinland-Pfalz, 7 davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Der nächste Termin ist am Donnerstag, 22. Oktober 2026 um 11:00 Uhr. Die Zahl ändert sich mit jedem Lauf des Justizportals, das wir mehrmals täglich auslesen.

Was kostet ein unbebautes Grundstück aus der Zwangsversteigerung in Rheinland-Pfalz?

Der mittlere festgesetzte Verkehrswert liegt bei 27.300 €; die Hälfte der Objekte liegt zwischen 2.038 € und 61.000 €. Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert. Hinzu kommen in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer, die Zuschlagsgebühr des Gerichts und die Grundbuchkosten; Maklerprovision und Notarkosten entfallen.

Welche Amtsgerichte in Rheinland-Pfalz versteigern die meisten unbebauten Grundstücke?

Amtsgericht Neuwied (5), Amtsgericht Trier (2), Amtsgericht Landstuhl (1) und Amtsgericht Kusel (1). Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Objekt liegt; dort findet auch der Termin statt.

Wo finde ich das Gutachten zu einem unbebauten Grundstück in Rheinland-Pfalz?

Bei jedem Objekt auf dieser Seite verlinken wir das Verkehrswertgutachten, das Exposé und die amtliche Bekanntmachung direkt beim Gericht im Justizportal. Ein Anspruch auf Besichtigung besteht nicht; fragen Sie beim Gericht oder beim Sachverständigen nach.

Ratgeber für Bieter

Zwangsversteigerung: alles Wichtige → · Alle 95 Ratgeber →

Alle Zahlen aus den amtlichen Bekanntmachungen im Justizportal, Stand Fr, 09.10.2026 20:46 Uhr. Rechtliche Hinweise ohne Gewähr; maßgeblich sind Bekanntmachung und Gutachten des Gerichts.