Zum Inhalt springen
ZVG-FinderZwangsversteigerungen finden Suchen
Start › Ratgeber › Objekt prüfen & Risiken › Besichtigung
Objekt prüfen & Risiken18 Minuten LesezeitGeprüft am 27.09.2026 von Hassan Amer

Besichtigung bei der Zwangsversteigerung: kein Anspruch, aber acht Wege ins Haus

Ein Recht auf Innenbesichtigung gibt es nicht, auch nicht für den Gutachter. Wer trotzdem hineinkommt, was die Akte verrät, was Sie von außen erkennen und wie Sie ohne Innenbesichtigung kalkulieren. Mit Zahlen aus unserer Datenbank.

Besichtigung: kein Recht, aber Wege
Kurz gesagt

Ein Recht auf Besichtigung haben Sie nicht, weder als Bieter noch über das Gericht. Fragen Sie trotzdem Eigentümer, Mieter oder Verwalter, sehen Sie sich das Gutachten mit seinen Fotos an und prüfen Sie das Haus von außen. Was Sie nicht sehen konnten, rechnen Sie als Abschlag ins Gebot ein.

kein Rechtauf Besichtigung, weder als Bieter noch beim Gericht
§ 150 ZVGZwangsverwalter kann Interessenten hineinlassen
5 bis 15 %Abschlag vom Gebäudewert ohne Innenbesichtigung
§ 145 ZVGregelt keine Besichtigung, ein häufiger Irrtum
Inhalt
  1. Kann man bei einer Zwangsversteigerung das Haus vorher besichtigen?
  2. Wie oft war der Gutachter selbst nicht drin?
  3. Was bedeutet „Innenbesichtigung war nicht möglich“ im Gutachten?
  4. Wie komme ich trotzdem hinein oder wenigstens an Informationen?
  5. Was kann ich von außen erkennen?
  6. Wie kalkuliere ich ein Gebot ohne Innenbesichtigung?
  7. Was gilt bei leerstehenden Objekten?
  8. Was gilt bei vermieteten Objekten?
  9. Was gilt bei Eigentumswohnungen?
  10. Was bekomme ich vom Gericht?
  11. Was ist, wenn nach dem Zuschlag alles anders aussieht?
  12. Häufige Fragen

Ein Recht, die Immobilie vor der Zwangsversteigerung von innen zu sehen, haben Sie nicht. Nicht als Bieter, nicht über das Gericht, und selbst der Sachverständige kommt nur hinein, wenn der Bewohner aufschließt. Trotzdem bieten die meisten nicht blind: Wer die richtigen Leute fragt, die Akte liest und das Äußere lesen kann, weiß mehr als der Verkehrswert verrät. Und wer trotzdem nichts sieht, rechnet die Ungewissheit ins Gebot.

Der Irrtum mit der Paragrafennummer. Im Netz steht, ein Interessent könne nach § 145 ZVG beim Amtsgericht eine Besichtigung beantragen. Das ist falsch. § 145 ZVG verweist auf Vorschriften über die Verteilung in Sonderfällen und hat mit Besichtigungen nichts zu tun. Kein Paragraf des ZVG gibt Bietern ein Zutrittsrecht. Die Wohnung ist unverletzlich (Art. 13 GG), und bis zum Zuschlag ist es die Wohnung des Schuldners oder seines Mieters.

1Kann man bei einer Zwangsversteigerung das Haus vorher besichtigen?

Nur, wenn der Bewohner es erlaubt. Der Schuldner bleibt bis zum Zuschlag Eigentümer und Besitzer, ein Mieter bleibt Mieter. Beide dürfen die Tür geschlossen halten, und niemand kann sie zwingen: nicht das Gericht, nicht der Gläubiger, nicht der Gutachter. Die Merkblätter der Amtsgerichte formulieren es nüchtern: Eine Besichtigung kann das Gericht nicht vermitteln, ein Anspruch besteht nicht.

5 unserer Bekanntmachungen sagen das sogar ausdrücklich, etwa „Das Amtsgericht vermittelt keine Besichtigungstermine“. Die Ausnahme ist die Zwangsverwaltung: Ist sie zusätzlich angeordnet, verliert der Schuldner Verwaltung und Benutzung (§ 148 Abs. 2 ZVG), der Verwalter bekommt das Grundstück übergeben (§ 150 Abs. 2 ZVG) und kann Interessenten hineinlassen. Bei Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter dieselbe Stellung.

Alles andere ist Verhandlungssache mit Menschen, die gerade ihr Haus verlieren oder um ihre Wohnung fürchten. Wer das im Ton berücksichtigt, kommt öfter hinein, als die Statistik vermuten lässt.

Wer wann in das Objekt darf
  1. Monate vorher
    Der SachverständigeEr setzt einen Termin fest und lädt Schuldner und Gläubiger. Ein Zutrittsrecht hat er nicht. Verweigert der Schuldner, schätzt er die Innenausstattung und vermerkt das im Gutachten.§ 74a Abs. 5 ZVG, BGH V ZB 86/16
  2. nur bei Zwangsverwaltung
    Der ZwangsverwalterIst zusätzlich Zwangsverwaltung angeordnet, verliert der Schuldner Verwaltung und Benutzung. Der Verwalter bekommt das Grundstück übergeben und kann Interessenten hineinlassen.§ 148 Abs. 2, § 150 Abs. 2, § 152 ZVG
  3. bis zum Termin
    Sie als BieterNur mit Zustimmung dessen, der dort wohnt: Schuldner, Mieter oder Verwalter. Das Gericht vermittelt keine Termine, die Merkblätter der Amtsgerichte sagen das ausdrücklich.Art. 13 GG
  4. im Termin
    NiemandDie Bietzeit läuft ohne Rücksicht darauf, ob Sie drin waren. Ihr Gebot gilt, auch wenn Sie das Haus nur von der Straße kennen.§ 71, § 72 ZVG
  5. mit dem Zuschlag
    Sie als EigentümerAb jetzt tragen Sie Gefahr und Lasten. Gewährleistung gibt es nicht, auch nicht für Mängel, die niemand sehen konnte. Der Zuschlagsbeschluss ist Ihr Räumungstitel.§ 56, § 90, § 93 ZVG
Das Fenster für eine Besichtigung liegt zwischen Bekanntmachung und Termin, und es öffnet sich nur, wenn jemand freiwillig aufschließt.

2Wie oft war der Gutachter selbst nicht drin?

Öfter, als die Verkehrswerte vermuten lassen. In unserer Datenbank tragen 166 von 3.174 ausgewerteten Verfahren den ausdrücklichen Vermerk, dass keine Innenbesichtigung stattgefunden hat, das sind 5 %. Dazu kommen 90 Bekanntmachungen, die nur von einer Außenbesichtigung sprechen, und viele Gutachten, in denen der Hinweis erst auf Seite 12 steht und die Bekanntmachung ihn nicht übernimmt.

Die Verteilung ist aufschlussreich: 72 Eigentumswohnungen und 35 Einfamilienhäuser führen die Liste an. Von den 166 Objekten ohne Innenbesichtigung sind 35 als leerstehend und 25 als vermietet erfasst. Leerstand ohne Zutritt ist die riskanteste Kombination, weil niemand die Heizung im Winter laufen ließ.

Der mittlere Verkehrswert dieser Objekte liegt bei 129.000 €, 25 % unter dem Median aller Objekte von 171.000 €. Ein Teil davon ist der Abschlag des Gutachters, ein Teil die Auswahl: Kleine Wohnungen und verwahrloste Häuser bleiben eher zu.

Wo der Gutachter nicht hineinkam: Verfahren ohne Innenbesichtigung nach Objektart
Eigentumswohnung72
Einfamilienhaus35
Sonstiges11
Mehrfamilienhaus11
Reihenhaus10
Wohn-/Geschäftshaus7
Doppelhaushälfte5
166 der 3.174 Verfahren mit ausgewerteter Beschreibung sind ausdrücklich ohne Innenbesichtigung ausgeschrieben, Stand 09.10.2026. Eigentumswohnungen führen, weil dort Mieter und Schuldner am häufigsten die Tür geschlossen halten.

3Was bedeutet „Innenbesichtigung war nicht möglich“ im Gutachten?

Dass der Gutachter die Innenräume geschätzt hat, nicht gesehen. Der Sachverständige setzt einen Termin fest und lädt Schuldner und Gläubiger. Öffnet niemand, bewertet er nach Bauakte, Außenansicht und Erfahrung: mittlerer Standard, altersgemäßer Zustand, Heizung nach Baujahr. Der Bundesgerichtshof hat das gebilligt: Wer dem Gutachter den Zutritt verweigert, muss hinnehmen, dass das Gutachten „auf Unterstellungen aufbaut“, und kann sich später nicht darauf berufen, nun doch öffnen zu wollen (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2017, V ZB 86/16).

Viele Gutachter setzen dafür einen Risikoabschlag an. Das Landgericht Freiburg hielt einen Abschlag von rund 16.600 € bei einer Wohnung mit 99.000 € Verkehrswert für „nachvollziehbar und plausibel“ (LG Freiburg, 4 T 116/15). Andere Gutachter setzen keinen Abschlag und schreiben nur den Hinweis. Lesen Sie deshalb den Abschnitt „Besonderheiten“ oder „Besichtigung“ im Gutachten, nicht nur die Zahl am Ende.

Was der Gutachter ohne Zutritt wissen kann und was nicht, zeigt die Tabelle. Wie Sie das Gutachten insgesamt lesen, steht auf unserer Seite Verkehrswertgutachten lesen.

Was der Gutachter ohne Zutritt weiß, und was er schätzt

MerkmalOhne InnenbesichtigungWoher die Angabe stammt
Wohnfläche, Zimmer, GrundrissAus der Bauakte, oft Stand der Baugenehmigung. Spätere Umbauten fehlen.Bauaufsicht, Grundbuch, Teilungserklärung
Baujahr, Bauweise, DachMeist gesichert.Bauakte, Außenansicht
Heizung, Elektrik, SanitärUnterstellt nach Baujahr, etwa „Zentralheizung, altersgemäß“. Ob die Therme läuft, weiß niemand.Annahme des Gutachters
Zustand der InnenräumeUnterstellt als „mittlerer, dem Alter entsprechender Standard“. Schimmel, Wasserschäden und Vandalismus fallen durch.Annahme des Gutachters
ModernisierungenNur, wenn sie von außen sichtbar sind (Fenster, Fassade). Ein neues Bad zählt nicht, ein zerstörtes auch nicht.Außenansicht
Feuchtigkeit im KellerUnbekannt. Lichtschächte und Sockel geben Hinweise.Außenansicht
Schadstoffe (Asbest, Holzschutz)Nur als Verdacht nach Baujahr.Erfahrungswerte
Abschlag im VerkehrswertViele Gutachter setzen einen Risikoabschlag von 5 bis 15 % des Gebäudewerts an, manche gar keinen.Gutachten, Abschnitt Besonderheiten

4Wie komme ich trotzdem hinein oder wenigstens an Informationen?

Über die Menschen, die Schlüssel oder Wissen haben. Der wichtigste Schlüssel ist die Verfahrensakte: Nach § 42 ZVG darf jeder die Mitteilungen des Grundbuchamts, die Anmeldungen und die eingereichten Abschätzungen einsehen. Der Bundesgerichtshof hat 2026 klargestellt, dass die Einsicht ohne Schwärzung von Namen und Anschriften zu gewähren ist, auch damit Bietinteressenten den Eigentümer ansprechen können, etwa wegen eines Kaufs vor dem Termin. Der kann nach dem Beschluss sogar „zu einer ertragreicheren Verwertung der Immobilie führen“ (BGH, Beschluss vom 21. Mai 2026, V ZB 90/25).

Damit haben Sie Namen und Adresse des Schuldners, den Namen des Gläubigers und oft den des Verwalters. Verwenden dürfen Sie die Daten nur für das Verfahren, nicht für anderes. Ein kurzer, höflicher Brief ohne Druck ist der richtige Weg; ein Auftritt an der Haustür der falsche.

Acht Wege, mehr zu sehen als die Fassade

WegWie es gehtErfolgsaussicht
1. Den Schuldner ansprechenName und Anschrift stehen in der Verfahrensakte; jeder darf sie einsehen, ohne Schwärzung. Ein höflicher Brief mit Ihrer Telefonnummer, ohne Druck. Viele Schuldner wollen, dass das Haus gut verkauft wird, weil ein höherer Erlös ihre Restschuld senkt.Mittel. Bei selbst genutzten Häusern oft die einzige Tür.
2. Den Mieter fragenBei vermieteten Objekten hat der Mieter ein eigenes Interesse, den künftigen Vermieter kennenzulernen. Klingeln, Zettel, kurzes Gespräch.Gut. Mieter öffnen häufiger als Schuldner.
3. Den Zwangsverwalter bittenLäuft parallel eine Zwangsverwaltung, verwaltet er das Objekt und kann Termine machen. Ob es einen gibt und wer es ist, sagt die Geschäftsstelle, oft auch das Gutachten; die Bekanntmachung erwähnt eine Zwangsverwaltung fast nie.Gut, wenn es ihn gibt. Bei den meisten Verfahren gibt es ihn nicht.
4. Den Insolvenzverwalter fragenBetreibt ein Insolvenzverwalter, hat er Verwaltungs- und Verfügungsrecht und meist die Schlüssel. Er will einen hohen Erlös.Sehr gut. Bei 19 unserer Verfahren ist das der Fall.
5. Die Gläubigerbank anrufenViele Bekanntmachungen nennen einen Ansprechpartner der betreibenden Sparkasse oder Bank. Bei Leerstand hat die Bank manchmal Schlüssel oder Fotos.Mittel. Banken dürfen nichts versprechen, helfen aber oft.
6. Den WEG-Verwalter kontaktierenBei Eigentumswohnungen zeigt er Treppenhaus, Keller, Heizung und gibt Protokolle, Wirtschaftsplan und Rücklage heraus, meist gegen Nachweis Ihres Interesses.Gut für das Gemeinschaftseigentum, nicht für die Wohnung selbst.
7. Nachbarn und HausmeisterSie wissen, seit wann das Haus leer steht, ob es Wasserschäden gab und wer dort wohnt.Gut für Geschichte und Zustand, nicht beweisbar.
8. Bauakte und BauamtGrundrisse, Genehmigungen, Baulasten. Einsicht setzt ein berechtigtes Interesse voraus; manche Ämter verlangen eine Vollmacht des Eigentümers, andere lassen die Bekanntmachung gelten.Je nach Amt. 59 unserer Bekanntmachungen erwähnen die Bauakte.

5Was kann ich von außen erkennen?

Mehr, als die meisten Bieter anschauen. Dach, Fassade, Fenster und Sockel erzählen die Bauzustandsgeschichte eines Hauses. Ein Ölstutzen verrät die Heizung, der Schornsteinkopf ihr Alter, der Briefkasten den Leerstand. Gehen Sie zweimal hin, einmal bei Tageslicht und einmal abends, und einmal nach Regen für die Feuchtestreifen.

Bleiben Sie dabei auf öffentlichem Grund. Das Grundstück zu betreten ist ohne Erlaubnis Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), auch bei Leerstand. Was Sie von der Straße sehen, reicht meist für eine erste Einschätzung, und die Nachbarn liefern den Rest.

Was Sie von der Straße aus prüfen können

BauteilWorauf Sie achtenWas ein Schaden grob kostet
DachDurchhängender First, fehlende Ziegel, Moos, verrostete Rinnen, Bitumenbahn auf FlachdachNeueindeckung 150 bis 250 € je m² Dachfläche
Fassade und SockelRisse, abplatzender Putz, dunkle Feuchtestreifen am Sockel, SalzausblühungenPutz und Anstrich 60 bis 120 € je m², Kellerabdichtung von außen 300 bis 600 € je laufendem Meter
FensterEinfachglas, verzogene Holzrahmen, beschlagene Scheiben zwischen den Gläsern500 bis 1.200 € je Fenster
HeizungÖltank-Einfüllstutzen, Gasanschluss, Schornsteinkopf, Kaminfeger-PlaketteNeue Heizung 15.000 bis 35.000 €, mit Wärmepumpe mehr
LeerstandÜberquellender Briefkasten, zugezogene Vorhänge seit Monaten, verwilderter Garten, abgeklemmte ZählerFrostschäden an Leitungen und Schimmel: 5.000 € bis offen
GrundstückGrenzen, Zufahrt über Fremdgrund, Bäume nahe am Haus, Hanglage, HochwasserzoneWege- und Leitungsrechte sind nicht ablösbar; vorher im Gutachten prüfen
NachbarschaftLärm zu verschiedenen Tageszeiten, Gewerbe, Bahn, Leerstand ringsumKein Schaden, aber ein Wertfaktor, den kein Gutachten voll abbildet

6Wie kalkuliere ich ein Gebot ohne Innenbesichtigung?

Mit einer Reserve, die groß genug ist, dass Sie sie nie brauchen wollen. Ohne Innenbesichtigung gehören 15 bis 20 % des Verkehrswerts als Sanierungsreserve ins Budget, bei Leerstand oder erkennbarem Instandhaltungsrückstau mehr. Unser Gesamtbudget-Rechner auf jeder Objektseite setzt die Reserve automatisch auf 15 %, wenn die Bekanntmachung „keine Innenbesichtigung“ enthält.

Ein Beispiel: Verkehrswert 200.000 €, keine Innenbesichtigung, Einfamilienhaus von 1968, leerstehend. Reserve 20 % = 40.000 €. Nebenkosten rund 6 % des Gebots. Wer insgesamt nicht mehr als 200.000 € ausgeben will, kann rund 150.000 € bieten. Das klingt nach Schnäppchen, ist aber nur das, was das Risiko kostet. Wie Sie das Höchstgebot Schritt für Schritt herleiten, steht auf unserer Seite Bieten im Termin.

Prüfen Sie zusätzlich, ob das Gutachten schon einen Abschlag enthält. Wenn ja, brauchen Sie keine doppelte Reserve. Wenn nein, ist der Verkehrswert in Wahrheit der Wert eines Hauses in mittlerem Zustand, das Sie nicht gesehen haben. Alle Nebenkosten rechnet unsere Seite Kosten einer Zwangsversteigerung vor.

7Was gilt bei leerstehenden Objekten?

Leerstand ist die riskanteste Form der Ungewissheit. Ein Haus, das zwei Winter ohne Heizung stand, hat mit einiger Wahrscheinlichkeit geplatzte Leitungen, Schimmel und Feuchteschäden, und niemand hat sie gesehen. 35 unserer Objekte ohne Innenbesichtigung sind als leerstehend erfasst.

Die gute Nachricht: Bei Leerstand gibt es keinen Bewohner, der die Tür zuhält. Schlüssel haben oft die Gläubigerbank, ein Insolvenzverwalter oder Angehörige des Schuldners. Fragen Sie den in der Bekanntmachung genannten Ansprechpartner; 9 Bekanntmachungen erwähnen den Zutritt ausdrücklich, meist im Sinne von „konnte nicht gewährt werden“.

Mit dem Zuschlag gehen Gefahr und Lasten auf Sie über (§ 56 Satz 1 und 2 ZVG). Ein Frostschaden, der in der Woche nach dem Zuschlag entsteht, ist Ihrer. Schließen Sie die Gebäudeversicherung deshalb am Tag des Zuschlags ab, nicht am Tag der Grundbucheintragung.

8Was gilt bei vermieteten Objekten?

Der Mieter ist Ihr bester Zugang, und er bleibt nach dem Zuschlag Ihr Mieter. Kauf bricht nicht Miete, auch nicht in der Zwangsversteigerung (§ 57 ZVG, § 566 BGB). Ein Mieter, der weiß, dass er seinen künftigen Vermieter vor sich hat, öffnet häufiger als ein Schuldner, der auszieht. 25 unserer Objekte ohne Innenbesichtigung sind vermietet.

Was Sie beim Mieter sehen, ist der Zustand der Wohnung, nicht der des Hauses. Fragen Sie nach Heizung, Wasserdruck, Feuchtigkeit und danach, seit wann der Vermieter nichts mehr repariert hat. Was Sie mit Mietvertrag, Kaution und Sonderkündigungsrecht nach § 57a ZVG erwartet, steht auf unserer Seite Vermietete Immobilie.

9Was gilt bei Eigentumswohnungen?

Das Gemeinschaftseigentum können Sie fast immer sehen, die Wohnung fast nie. Treppenhaus, Keller, Heizungsraum, Fassade und Dach gehören der Gemeinschaft, und der Verwalter oder ein Miteigentümer lässt Sie meist hinein. 72 der 166 Objekte ohne Innenbesichtigung sind Eigentumswohnungen, mehr als jede andere Objektart.

Wichtiger als die Wohnung ist bei Eigentumswohnungen ohnehin die Gemeinschaft: Protokolle der letzten drei Versammlungen, Wirtschaftsplan, Höhe der Rücklage, beschlossene Sonderumlagen und Hausgeldrückstände des Schuldners, die bis 5 % des Verkehrswerts im Rang vorgehen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG). Das alles bekommen Sie vom Verwalter, oft gegen Vorlage der Bekanntmachung. Was in der Versteigerung wegen Hausgeld sonst gilt, steht auf unserer Seite Entziehung des Wohnungseigentums.

10Was bekomme ich vom Gericht?

Die Akte, das Gutachten und die Namen, aber keinen Schlüssel. § 42 ZVG öffnet jedem die Mitteilungen des Grundbuchamts, die Anmeldungen und die eingereichten Abschätzungen, also das Verkehrswertgutachten mit Fotos, Grundrissen und dem Abschnitt zu den Rechten in Abteilung II. 77 unserer Bekanntmachungen weisen auf die Einsicht hin; viele Gerichte stellen das Gutachten inzwischen online ein, und wir verlinken es auf der Objektseite, sobald es vorliegt.

Die Fotos im Gutachten sind bei fehlender Innenbesichtigung Außenaufnahmen. Manchmal finden sich ältere Innenfotos aus einer früheren Bewertung oder aus der Bauakte. Prüfen Sie das Datum, bevor Sie einem Bild trauen.

Gegen die Wertfestsetzung können nur Beteiligte vorgehen, also Schuldner und Gläubiger, nicht Sie als Bieter (§ 74a Abs. 5 ZVG). Wer den Wert für falsch hält, hat nur ein Mittel: das Gebot.

11Was ist, wenn nach dem Zuschlag alles anders aussieht?

Dann ist es Ihr Haus, so wie es ist. § 56 Satz 3 ZVG sagt es in einem Satz: „Ein Anspruch auf Gewährleistung findet nicht statt.“ Es gibt keine Minderung, keinen Rücktritt, keine Anfechtung wegen eines Mangels, den niemand sehen konnte. Auch Aufwendungen, die vor dem Zuschlag gemacht wurden, ersetzt Ihnen niemand (§ 93 Abs. 2 ZVG).

Das ist der Preis für den Abschlag, den die Zwangsversteigerung gegenüber dem freien Kauf bietet. Wer ihn nicht zahlen will, muss vorher hinein oder die Reserve so groß setzen, dass die Überraschung bezahlbar bleibt. Was sonst nach dem Zuschlag ansteht, von der Versicherung bis zur Räumung, steht auf unserer Seite Nach dem Zuschlag; die übrigen Fallstricke auf Risiken beim Ersteigern.

Was im Netz steht, und was das Gesetz sagt

Verbreitete AussageTatsächliche RechtslageNorm
„Nach § 145 ZVG kann ein Interessent beim Amtsgericht eine Besichtigung beantragen.“§ 145 ZVG regelt etwas völlig anderes, nämlich Verweisungen für Sonderfälle der Verteilung. Ein Besichtigungsrecht für Bieter gibt es im ZVG nicht, in keinem Paragrafen.§ 145 ZVG, Art. 13 GG
„Das Gericht vermittelt einen Besichtigungstermin.“Nein. Die Merkblätter der Amtsgerichte sagen ausdrücklich, dass das Gericht keine Besichtigung vermitteln kann. Nur der Bewohner entscheidet.Merkblätter für Bietinteressenten
„Der Gutachter war drin, also stimmt der Wert.“Der Gutachter hat kein Zutrittsrecht. Verweigert der Schuldner, schätzt er die Innenausstattung, und der Schuldner trägt das Risiko der Ungenauigkeit.BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2017, V ZB 86/16
„Der Mieter muss mich hereinlassen, ich bin ja der künftige Vermieter.“Nein. Bis zum Zuschlag sind Sie ein Fremder. Auch danach dürfen Sie eine vermietete Wohnung nur mit Ankündigung und berechtigtem Grund betreten.§ 535, § 242 BGB, Art. 13 GG
„Bei versteckten Mängeln kann ich nach dem Zuschlag mindern oder anfechten.“Nein. Gewährleistung ist ausgeschlossen, Verwendungen vor dem Zuschlag werden nicht ersetzt, und einen Rücktritt gibt es nicht. Das Risiko ist im Gebot einzupreisen.§ 56 Satz 3, § 93 Abs. 2 ZVG
„Ich darf wenigstens ums Haus gehen und durch die Fenster schauen.“Nur von öffentlichen Wegen aus. Das Grundstück zu betreten ist ohne Erlaubnis Hausfriedensbruch, auch wenn das Haus leer steht.§ 123 StGB
Ein Mann steht am Gartenzaun eines älteren Einfamilienhauses und fotografiert mit dem Handy die Fassade; Dach, Fenster und Sockel sind vom Gehweg aus gut zu sehen.
Was Sie von öffentlichem Grund aus sehen, reicht für eine erste Einschätzung. Das Grundstück selbst dürfen Sie ohne Erlaubnis nicht betreten.
Unsere Zahlen, Stand 09.10.2026
  • 166 von 3.174 Verfahren (5 %) sind ausdrücklich ohne Innenbesichtigung ausgeschrieben, nur 4 nennen eine erfolgte Innenbesichtigung.
  • Mittlerer Verkehrswert ohne Innenbesichtigung: 129.000 €, alle Objekte: 171.000 €.
  • Davon 35 leerstehend, 25 vermietet, 19 sanierungs- oder renovierungsbedürftig.
  • 90 Bekanntmachungen sprechen von Außenbesichtigung, 59 von der Bauakte, 77 von der Einsicht in Gutachten oder Akte.
  • 5 Gerichte schreiben ausdrücklich, dass sie keine Besichtigungstermine vermitteln.
Quelle: alle 3.273 anstehenden Verfahren an 390 Amtsgerichten in 16 Bundesländern, die wir aus den amtlichen Bekanntmachungen erfassen.

Rechtsstand: 9. September 2026, geprüft an den amtlichen Fassungen von ZVG, BGB, StGB und GG auf gesetze-im-internet.de sowie an den Entscheidungen BGH V ZB 86/16 vom 7. Dezember 2017, BGH V ZB 90/25 vom 21. Mai 2026 und LG Freiburg 4 T 116/15. Die Kostenspannen sind Erfahrungswerte, keine Angebote.

Häufige Fragen

Kann man bei einer Zwangsversteigerung das Haus vorher besichtigen?

Nur mit Zustimmung dessen, der dort wohnt. Einen Anspruch auf Innenbesichtigung haben Bieter nicht, das Gericht vermittelt keine Termine, und auch der Gutachter hat kein Zutrittsrecht. Die Ausnahme ist die Zwangsverwaltung oder ein Insolvenzverfahren: Dort kann der Verwalter Interessenten hineinlassen.

Gibt es ein Besichtigungsrecht nach § 145 ZVG?

Nein. § 145 ZVG verweist auf Vorschriften über die Verteilung in Sonderfällen und hat mit Besichtigungen nichts zu tun. Kein Paragraf des ZVG gibt Bietern ein Zutrittsrecht. Die Wohnung ist nach Art. 13 GG unverletzlich, bis zum Zuschlag ist es die Wohnung des Schuldners oder seines Mieters.

Muss der Schuldner den Gutachter hereinlassen?

Nein, aber er trägt die Folgen. Verweigert er den Zutritt, schätzt der Sachverständige die Innenausstattung und vermerkt das im Gutachten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Schuldner dann hinnehmen muss, dass das Gutachten auf Unterstellungen aufbaut, und sich später nicht darauf berufen kann, nun doch öffnen zu wollen (BGH V ZB 86/16).

Woran erkenne ich, dass der Gutachter nicht drin war?

An Formulierungen wie „Eine Innenbesichtigung war nicht möglich“, „Der Innenzustand wurde geschätzt“ oder „nur Außenbesichtigung“ im Gutachten, oft im Abschnitt Besonderheiten. Viele Bekanntmachungen übernehmen den Hinweis, viele nicht. Auf unseren Objektseiten steht dann „Keine Innenbesichtigung“ in den Merkmalen und ein Hinweis in der Hinweis-Box.

Wie oft findet keine Innenbesichtigung statt?

In unserer Datenbank tragen 5 % der ausgewerteten Verfahren den ausdrücklichen Vermerk, dass keine Innenbesichtigung stattgefunden hat, am häufigsten sind Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser betroffen. Dazu kommen Gutachten, in denen der Hinweis steht, ohne dass die Bekanntmachung ihn nennt.

Setzt der Gutachter einen Abschlag an, wenn er nicht drin war?

Viele ja, manche nein. Üblich sind 5 bis 15 % des Gebäudewerts als Risikoabschlag; das Landgericht Freiburg hielt rund 16.600 € bei einer Wohnung mit 99.000 € Verkehrswert für plausibel (4 T 116/15). Ob und wie viel abgezogen wurde, steht im Gutachten. Fehlt der Abschlag, gehört er in Ihre Reserve.

Wie bekomme ich den Namen des Eigentümers heraus?

Über die Akteneinsicht nach § 42 ZVG. Jeder darf die Mitteilungen des Grundbuchamts, die Anmeldungen und die eingereichten Abschätzungen einsehen. Der Bundesgerichtshof hat 2026 entschieden, dass die Einsicht ohne Schwärzung von Namen und Anschriften zu gewähren ist, auch damit Bieter sich informieren und den Eigentümer ansprechen können (BGH V ZB 90/25). Die Daten dürfen nur für das Verfahren verwendet werden.

Darf ich den Schuldner wegen einer Besichtigung ansprechen?

Ja, höflich und ohne Druck, am besten schriftlich mit Ihrer Telefonnummer. Viele Schuldner haben ein eigenes Interesse an einem hohen Erlös, weil er ihre Restschuld senkt. Wer an der Haustür auftritt oder Druck macht, verschließt die Tür endgültig.

Muss der Mieter mich hereinlassen?

Nein. Bis zum Zuschlag sind Sie ein Fremder ohne jedes Recht. Nach dem Zuschlag sind Sie Vermieter, dürfen die Wohnung aber nur mit Ankündigung und berechtigtem Grund betreten. In der Praxis öffnen Mieter häufiger als Schuldner, weil sie wissen wollen, wer ihr künftiger Vermieter ist.

Darf ich ums Haus gehen und durch die Fenster schauen?

Nur von öffentlichen Wegen aus. Das Grundstück zu betreten ist ohne Erlaubnis Hausfriedensbruch nach § 123 StGB, auch wenn das Haus leer steht. Von der Straße aus lassen sich Dach, Fassade, Fenster, Sockel, Heizungsart und Leerstand meist gut beurteilen.

Bekomme ich Einsicht in die Bauakte?

Je nach Bauamt. Die Einsicht setzt ein berechtigtes Interesse voraus; manche Ämter verlangen eine Vollmacht des Eigentümers, andere lassen die Bekanntmachung des Versteigerungstermins als Nachweis gelten. Die Bauakte liefert Grundrisse, Genehmigungen und Baulasten, nicht den Zustand.

Wie viel Reserve brauche ich ohne Innenbesichtigung?

15 bis 20 % des Verkehrswerts, bei Leerstand oder erkennbarem Instandhaltungsrückstau mehr. Unser Gesamtbudget-Rechner auf der Objektseite setzt die Sanierungsreserve automatisch auf 15 %, wenn die Bekanntmachung „keine Innenbesichtigung“ enthält. Enthält das Gutachten schon einen Abschlag, brauchen Sie keine doppelte Reserve.

Was ist bei leerstehenden Häusern ohne Innenbesichtigung besonders riskant?

Frostschäden an Leitungen, Schimmel und Feuchteschäden nach Wintern ohne Heizung, dazu Vandalismus. Niemand hat den Zustand gesehen. Dafür gibt es keinen Bewohner, der die Tür zuhält: Schlüssel haben oft die Gläubigerbank, ein Insolvenzverwalter oder Angehörige. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf Sie über (§ 56 ZVG).

Kann ich nach dem Zuschlag wegen versteckter Mängel etwas geltend machen?

Nein. § 56 Satz 3 ZVG schließt jede Gewährleistung aus, Aufwendungen vor dem Zuschlag werden nicht ersetzt (§ 93 Abs. 2 ZVG), und einen Rücktritt oder eine Anfechtung des Zuschlags wegen Mängeln gibt es nicht. Das Risiko ist im Gebot einzupreisen.

Kann ich als Bieter gegen den Verkehrswert vorgehen, wenn er ohne Besichtigung ermittelt wurde?

Nein. Gegen die Wertfestsetzung können nur die Beteiligten vorgehen, also Schuldner und Gläubiger (§ 74a Abs. 5 ZVG). Als Bieter haben Sie ein einziges Mittel: Ihr Gebot. Wer den Wert für zu hoch hält, bietet entsprechend weniger oder gar nicht.

Wo finde ich das Gutachten mit den Fotos?

Beim Amtsgericht zur Einsicht (§ 42 ZVG), bei vielen Gerichten online im Justizportal, und auf unserer Objektseite verlinkt, sobald es vorliegt. Bei fehlender Innenbesichtigung sind die Fotos Außenaufnahmen; ältere Innenfotos aus früheren Bewertungen oder der Bauakte kommen vor. Prüfen Sie das Datum, bevor Sie einem Bild trauen.

Geprüft von Hassan AmerBetreiber von ZVG-Finder. Wir werten die Termine aller Amtsgerichte täglich aus und prüfen jeden Ratgeber am Gesetzestext. Stand 27.09.2026.

Quellen: Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung), § 123 StGB (Hausfriedensbruch) · § 42 ZVG (Einsicht in Mitteilungen des Grundbuchamts, Anmeldungen und Abschätzungen), § 74a Abs. 5 ZVG (Festsetzung des Verkehrswerts, Beschwerde der Beteiligten) · § 56, § 90 Abs. 1, § 93 Abs. 2 ZVG (Gefahrübergang, Nutzungen und Lasten ab Zuschlag, Ausschluss der Gewährleistung, kein Verwendungsersatz) · § 57, § 57a ZVG, § 566 BGB (Mietverhältnisse in der Zwangsversteigerung), § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG (Hausgeldvorrecht) · § 145 ZVG (Verweisung für Sonderfälle der Verteilung, kein Besichtigungsrecht), § 148 Abs. 2, § 150 Abs. 2, § 152 ZVG (Zwangsverwaltung: Entzug von Verwaltung und Benutzung, Übergabe an den Verwalter) · BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2017, V ZB 86/16 (Zutrittsverweigerung gegenüber dem Sachverständigen, Schätzung der Innenausstattung); BGH, Beschluss vom 21. Mai 2026, V ZB 90/25 (Akteneinsicht ohne Schwärzung der Beteiligtendaten); LG Freiburg, Beschluss vom 2. September 2015, 4 T 116/15 (Abschlag wegen fehlender Innenbesichtigung) · Merkblätter für Bietinteressenten der Amtsgerichte (u. a. Warburg, Kleve) und Informationen der Justiz NRW zur Besichtigung · Eigene Auswertung der amtlichen Bekanntmachungen aller Amtsgerichte im Justizportal, mehrmals täglich aktualisiert

Weiterlesen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.