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91.000 €festgesetzter Verkehrswert

  • Burgstraße 5, 67822 Mannweiler

  • Mittwoch, 14. Oktober 2026Mi., 14.10.2026 · 10:30 UhrTermin vorbei
  • Amtsgericht Rockenhausen · 0001 K 0016/2025

6 Aufrufe0 auf Merklisten

1960Baujahr
nur außenBesichtigung

Wichtig aus der Bekanntmachung

1 beachten1 gut zu wissen

Beachten

  • Nur von außen besichtigtInnenzustand unbekannt.

Gut zu wissen

  • Wertgrenzen weggefallenEin Zuschlag ist auch deutlich unter dem Verkehrswert möglich.

Gutachten, Exposé und Bekanntmachung

Gutachten
Exposé
Fotos
Bekanntmachung

Die Unterlagen zu diesem Verfahren lagen beim Amtsgericht Rockenhausen und sind nach dem Termin nicht mehr abrufbar. Das Justizportal entfernt Bekanntmachung, Gutachten und Exposé, sobald das Verfahren beendet ist.

Finanzierung

Gesamtkosten
Verkehrswert

Für ein Gebot in Höhe des Verkehrswerts, ohne Makler und Notar. Alle Kosten im Ratgeber →

Unverbindlich, keine Beratung.

Verfahren

Alle Angaben aus der Bekanntmachung

Objektart
Einfamilienhaus
Verkehrswert
91.000 €
Wiederholungstermin
Ja, Wertgrenzen weggefallen
Baujahr
1960
Ausstattung
Keller
Besichtigung
Keine Innenbesichtigung
Lage
Burgstraße 5
67822 Mannweiler

Beschreibung des Gerichts

Eingetragen im Grundbuch von Mannweiler

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

m²

Blatt

Mannweiler

1039

Gebäude- und Freifläche

Burgstraße 5

106

265 BV 3

Objektbeschreibung:

Einfamilienhaus, zweigeschossig, unterkellert, Satteldach, Baujahr 1960

Keine Innenbesichtigung

Verkehrswert:

91.000,00 €

Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.

Die erste Beschlagnahme des Grundstücks erfolgte am 02.04.2025

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Wortlaut aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Rockenhausen, Stand Di, 21.07.2026.
So lesen Sie die Bekanntmachung →

Auf einen Blick

  • ObjektEinfamilienhaus, Baujahr 1960
  • ZustandGutachter war nicht drin
  • VerfahrenWiederholungstermin, Wertgrenzen weggefallen
  • Wert91.000 € · 55 % unter dem Mittel der Einfamilienhäuser am Amtsgericht Rockenhausen
  • Terminwar am Mi, 14.10.2026

Automatisch aus der Bekanntmachung zusammengefasst, ohne Gewähr.

Verlauf dieses Verfahrens

  • Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert 91.000 €
  • Bei uns aufgenommen
  • Termin war am Mi, 14.10.202610:30 Uhr
  • Termin vorbei

Läuft seit 3 Monaten.

Lage

Burgstraße 5, 67822 Mannweiler

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