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Prüf-Ampel: Wichtige Punkte offenAlle PunkteSchließen
Die Ampel zeigt, was Sie vor dem Bieten klären sollten. Rot heißt nicht „schlechtes Objekt“, sondern: erst klären, dann bieten.
- wichtig
- beachten
- unauffällig
- nicht bekannt
Chance: Wiederholungstermin ohne Wertgrenzen. Ein Zuschlag ist auch weit unter dem Verkehrswert möglich.
- Preis969 €/m², 15 % über dem Mittel am Amtsgericht Rockenhausen (843 €/m²)
- EinblickKein Gutachten online, Einsicht beim Amtsgericht
- ZustandNicht bekannt, ohne Gutachten keine Angabe
- RechteNicht bekannt, ohne Gutachten keine Angabe
- NutzungNicht bekannt, ohne Gutachten keine Angabe
- VerfahrenÜbliches Verfahren
Wichtig aus der Bekanntmachung
Gut zu wissen
- Wertgrenzen weggefallenEin Zuschlag ist auch deutlich unter dem Verkehrswert möglich.
Wertgrenzen bei 125.000 € Verkehrswert
Die Wertgrenzen sind hier weggefallen, weil ein früherer Termin ohne ausreichendes Gebot blieb. Ein Zuschlag ist deshalb auch unter 62.500 € möglich, der Hälfte des Verkehrswerts. Mehr zu den Wertgrenzen
Gutachten, Exposé und Bekanntmachung
Unterlagen öffnen, sofern vorhandenMit einem kostenlosen Konto, in einer Minute angelegt.
Direkter Ansprechpartner
Ansprechpartner ansehen, sofern vorhandenMit einem kostenlosen Konto, in einer Minute angelegt.
Finanzierung
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- Zuschlagsgebühr Gericht
- Grundbucheintrag
- Zinsen ab Zuschlag (4 %, 6 Wochen)
Für ein Gebot in Höhe des Verkehrswerts, ohne Makler und Notar. Alle Kosten im Ratgeber →
Unverbindlich, keine Beratung. Rate bei 20 % Eigenkapital, 4,30 % effektivem Jahreszins (Stand 18.10.2026) und 2 % Tilgung.
Klären Sie Ihre Finanzierung vor dem Versteigerungstermin. Wir vergleichen für Sie die Konditionen von mehr als 500 Darlehensgebern und begleiten Sie Schritt für Schritt.
Finanzierung bei Interhyp anfragenVersteigerungstermin
in 81 TagenMi., 13.01.202709:00 Uhr
Amtsgericht RockenhausenSitzungssaal 1Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
- Sicherheitsleistung
- 12.500 €
- Aktenzeichen
- 0002 K 0005/2026
Vor dem Bieten selbst klären
- Beim Gericht fragen, welche Rechte bestehen bleiben und wie hoch das geringste Gebot ist
- Sicherheitsleistung von 12.500 € rechtzeitig überweisen, Bargeld geht nicht
- Finanzierung bis zum Verteilungstermin sichern, ab dem Zuschlag laufen 4 % Zinsen
- Versicherung ab dem Zuschlag abschließen, das Risiko geht sofort auf Sie über
Verfahren
- Amtsgericht Rockenhausen, Rheinland-Pfalz
- Grundbuch Jakobsweiler 456
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen
- Stand beim Gericht Do, 08.10.2026, bei uns seit So, 06.09.2026
Alle Angaben aus der Bekanntmachung
- Objektart
- Einfamilienhaus
- Verkehrswert
- 125.000 €
- Wiederholungstermin
- Ja, Wertgrenzen weggefallen
- Wohnfläche
- 129 m² · 969 €/m²
- Ausstattung
- Keller, Garage
- Lage
- Friedhofstraße 6
67814 Jakobsweiler
Beschreibung des Gerichts
Eingetragen im Grundbuch von Jakobsweiler
Gemarkung
Flur, Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
m²
Blatt
BV 3 Jakobsweiler
1435/1
Gebäude- und Freifläche
Landwirtschaftsfläche
Friedhofstraße 6
499
456
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Gem. Gutachten handelt es sich um ein mit einem zweigeschossigen, teilunterkellerten, freistehenden Einfamilienhaus mit nicht ausgebauten Dachgeschoss bebautes Grundstück mit zweigeschossigem Anbau, Garage und Scheune. Der bauliche Zustand ist ausweislich des Gutachtens insgesamt schlecht. Wohnfläche ca. 129 m².
Verkehrswert:
125.000,00 €
Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt.
Grenzen nach §§ 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr.
Der Versteigerungsvermerk ist am 28.01.2026 in das Grundbuch eingetragen worden.
Beschlagnahme: 28.01.2026
Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.
Angaben zu Beteiligten ausgeblendet
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Wortlaut aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Rockenhausen, Stand Do, 08.10.2026.
So lesen Sie die Bekanntmachung →
Auf einen Blick
- ObjektEinfamilienhaus, 129 m² Wohnfläche, Garage
- VerfahrenWiederholungstermin, Wertgrenzen weggefallen
- Wert125.000 € (969 €/m²) · je m² 15 % über dem Mittel der Einfamilienhäuser am Amtsgericht Rockenhausen
- TerminMi, 13.01.2027, 09:00 Uhr · Sicherheit 12.500 €
Automatisch aus der Bekanntmachung zusammengefasst, ohne Gewähr.
Verlauf dieses Verfahrens
- Bei uns aufgenommen
- Vom Gericht aktualisiertStand Do, 08.10.2026
- Termin geändertMi, 07.10.2026 → Mi, 13.01.2027
- Termin: Mi, 13.01.2027, 09:00 Uhrin 81 Tagen · Amtsgericht Rockenhausen
Läuft seit 3 Monaten.
Lage
Friedhofstraße 6, 67814 Jakobsweiler
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Automatisch aus der Bekanntmachung abgeleitet, ohne Gewähr. Maßgeblich sind Gutachten und Grundbuch.
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