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Objekt-Check auf jeder Objektseite

Die Prüf-Ampel

Sie zeigt auf einen Blick, wie viel Sie vor dem Bieten noch klären sollten. Ob ein Objekt „gut“ oder „schlecht“ ist, sagt sie nicht. Das hängt von Ihren Plänen, Ihrem Budget und Ihrem Gebot ab.

So lesen Sie das Ergebnis

Kaum Punkte offen

Alles, was wir prüfen konnten, ist unauffällig. Das ist bei Zwangsversteigerungen selten.

Einige Punkte offen

Etwas kostet vermutlich Geld oder Zeit, etwa eine Renovierung, oder es fehlen Angaben.

Wichtige Punkte offen

Mindestens ein wichtiger Punkt ist offen. Rot heißt nicht „schlechtes Objekt“, sondern: erst klären, dann bieten.

Gutachten wird ausgelesen

Ein neues Gutachten lesen wir zuerst aus. So lange bleiben alle Lichter aus, ein Ergebnis zeigt die Ampel erst danach.

Ein roter Bereich reicht für „Wichtige Punkte offen“. Ist zu Zustand, Rechten und Nutzung wenig bekannt, heißt es mindestens „Einige Punkte offen“.

Warum ist die Ampel so oft rot? Meist, weil das Gericht kein Gutachten online gestellt hat. Dann ist der Bereich Einblick rot, und zu Zustand, Rechten und Nutzung können wir nichts sagen. Das Gutachten können Sie auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts einsehen.

Was wir prüfen

Sechs Bereiche, jeder mit einer einfachen Frage. Die Farbe zeigt die Antwort:

  • wichtig
  • beachten
  • unauffällig
  • nicht bekannt

Preis

Ist der Preis im Rahmen?

  • höchstens 5 % teurer als ähnliche Objekte in der Stadt oder Region, je m² gerechnet, wenn die Wohnfläche bekannt ist
  • deutlich teurer als ähnliche Objekte
  • noch kein Verkehrswert oder zu wenige Vergleichsobjekte

Einblick

Wie gut lässt sich das Objekt beurteilen?

  • Gutachten online, der Gutachter war im Objekt
  • nur von außen besichtigt oder Gutachten über zwei Jahre alt
  • kein Gutachten online, Einsicht beim Amtsgericht (ein Exposé zählt nicht)

Zustand

Wie viel muss gemacht werden?

  • gut, durchschnittlich, saniert oder neuwertig
  • renovierungsbedürftig oder unterdurchschnittlich
  • sanierungsbedürftig, abbruchreif, Rohbau oder Sanierungsstau über ein Drittel des Verkehrswerts
  • nicht bekannt

Rechte

Übernehmen Sie Rechte anderer?

  • keine Rechte, die bestehen bleiben
  • Erbbaurecht, Denkmalschutz, Baulast, Altlasten oder ein Recht wie ein Wegerecht, das bestehen bleiben kann
  • Wohnrecht, Nießbrauch, Altenteil oder Vormerkung, die bestehen bleiben kann
  • noch nicht ausgewertet

Nutzung

Wer wohnt dort?

  • leer, keine Räumung nötig
  • vermietet oder vom Eigentümer bewohnt
  • nicht bekannt

Verfahren

Läuft das Verfahren wie üblich?

  • übliche Zwangsversteigerung, auch durch den Insolvenzverwalter
  • Teilungsversteigerung, Entziehung des Wohnungseigentums oder schon mehrfach aufgehoben

Chance: Ist beim Wiederholungstermin die Wertgrenze weggefallen, weist die Ampel darauf hin. Dann ist ein Zuschlag auch weit unter dem Verkehrswert möglich. Mehr zu den Wertgrenzen →

Woher die Angaben kommen

Bekanntmachung

des Amtsgerichts: Objektart, Nutzung, Zustand, Versteigerungsart und Verlauf des Verfahrens.

Verkehrswertgutachten

soweit es online steht. Wir werten es automatisch aus, das kann Fehler enthalten.

Vergleich

mit laufenden Verfahren derselben Objektart, als Mittelwert aus mindestens drei Objekten.

Wer sieht was?

Ohne Konto
  • Ergebnis der Ampel
Mit kostenlosem Konto
  • alle Punkte hinter der Ampel
  • Hinweise zu jedem Objekt
  • Gutachten, Exposé und Ansprechpartner
  • Merkliste, Live-Tracker und E-Mails

Die Registrierung ist kostenlos und braucht nur Name, E-Mail-Adresse und Passwort.

Grenzen

Die Prüf-Ampel wird automatisch erstellt und ist ohne Gewähr. Sie ersetzt weder die eigene Prüfung noch eine Beratung. Maßgeblich sind Gutachten, Grundbuch und die Auskünfte des Gerichts.