Preis
Ist der Preis im Rahmen?
- höchstens 5 % teurer als ähnliche Objekte in der Stadt oder Region, je m² gerechnet, wenn die Wohnfläche bekannt ist
- deutlich teurer als ähnliche Objekte
- noch kein Verkehrswert oder zu wenige Vergleichsobjekte
Sie zeigt auf einen Blick, wie viel Sie vor dem Bieten noch klären sollten. Ob ein Objekt „gut“ oder „schlecht“ ist, sagt sie nicht. Das hängt von Ihren Plänen, Ihrem Budget und Ihrem Gebot ab.
Alles, was wir prüfen konnten, ist unauffällig. Das ist bei Zwangsversteigerungen selten.
Etwas kostet vermutlich Geld oder Zeit, etwa eine Renovierung, oder es fehlen Angaben.
Mindestens ein wichtiger Punkt ist offen. Rot heißt nicht „schlechtes Objekt“, sondern: erst klären, dann bieten.
Ein neues Gutachten lesen wir zuerst aus. So lange bleiben alle Lichter aus, ein Ergebnis zeigt die Ampel erst danach.
Ein roter Bereich reicht für „Wichtige Punkte offen“. Ist zu Zustand, Rechten und Nutzung wenig bekannt, heißt es mindestens „Einige Punkte offen“.
Warum ist die Ampel so oft rot? Meist, weil das Gericht kein Gutachten online gestellt hat. Dann ist der Bereich Einblick rot, und zu Zustand, Rechten und Nutzung können wir nichts sagen. Das Gutachten können Sie auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts einsehen.
Sechs Bereiche, jeder mit einer einfachen Frage. Die Farbe zeigt die Antwort:
Ist der Preis im Rahmen?
Wie gut lässt sich das Objekt beurteilen?
Wie viel muss gemacht werden?
Übernehmen Sie Rechte anderer?
Wer wohnt dort?
Läuft das Verfahren wie üblich?
Chance: Ist beim Wiederholungstermin die Wertgrenze weggefallen, weist die Ampel darauf hin. Dann ist ein Zuschlag auch weit unter dem Verkehrswert möglich. Mehr zu den Wertgrenzen →
des Amtsgerichts: Objektart, Nutzung, Zustand, Versteigerungsart und Verlauf des Verfahrens.
soweit es online steht. Wir werten es automatisch aus, das kann Fehler enthalten.
mit laufenden Verfahren derselben Objektart, als Mittelwert aus mindestens drei Objekten.
Die Registrierung ist kostenlos und braucht nur Name, E-Mail-Adresse und Passwort.
Die Prüf-Ampel wird automatisch erstellt und ist ohne Gewähr. Sie ersetzt weder die eigene Prüfung noch eine Beratung. Maßgeblich sind Gutachten, Grundbuch und die Auskünfte des Gerichts.
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