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StartRheinland-PfalzWinnweilerAmtsgericht Rockenhausen0002 K 0009/2026
Einfamilienhaus

Friedhofstraße 1

67722 Winnweiler, Hochstein

Musterfoto Einfamilienhaus, nicht das tatsächliche Objekt

Musterfoto, nicht das tatsächliche Objekt.

61.000 €festgesetzter Verkehrswert
VersteigerungsterminMi, 14.10.2026 · 09:00 UhrAmtsgericht RockenhausenIn 36 Tagen

Das Wichtigste

Objektart
Einfamilienhaus
Verkehrswert
61.000 € i
Wiederholungstermin
Nein i
Wohnfläche
81 m² · 753 €/m² i
Ausstattung
Keller i
Lage
Friedhofstraße 1
67722 Winnweiler, Hochstein · Karte ↗

Alle Angaben ohne Gewähr.

Das Verfahren

Amtsgericht
Rockenhausen, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen
0002 K 0009/2026 i
Grundbuch
Hochstein Bl. 398 i
Versteigerungsart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung i
Termin
Mittwoch, 14. Oktober 2026, 09:00 Uhr
Ort / Saal
Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
Sicherheitsleistung
6.100 € (10 % des Verkehrswerts) i
Stand beim Gericht
Do, 09.07.2026 10:59 Uhr
Bei uns seit
So, 06.09.2026

Alle Angaben ohne Gewähr.

Lage auf der Karte

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Beschreibung des Gerichts

Eingetragen im Grundbuch von Hochstein

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

BV 1 Hochstein

25

Hof-und Gebäudefläche

Friedhofstraße 1

164

398

|

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Gem. Gutachten handelt es sich um ein mit einem zweigeschossigen, freistehenden, teilunterkellerten Einfamilienhaus und Scheune bebautes Grundstück, wobei sich der überwiegende Teil der Gebäudesubstanz im Spannungsfeld zwischen umfassender Modernisierung und Kernsanierung befindet. Wohnfläche ca. 81 m².

Verkehrswert:

61.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 23.02.2026 in das Grundbuch eingetragen worden.

Beschlagnahme: 21.02.2026 (ZU)

Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Text aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Rockenhausen, Stand Do, 09.07.2026.

Gutachten, Exposé und Bekanntmachung

Gutachten sind Werke der Sachverständigen und liegen beim Gericht, wir kopieren sie nicht.

Verlauf dieses Verfahrens

  • Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert festgesetzt: 61.000 €
  • Bei uns aufgenommen
  • Termin: Mi, 14.10.2026, 09:00 Uhrin 36 Tagen · Amtsgericht Rockenhausen

Läuft seit 1 Monat und 4 Wochen.

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