Birkenstraße 2
67759 Reichsthal

Musterfoto, nicht das tatsächliche Objekt.
Das Wichtigste
- Objektart
- Einfamilienhaus
- Verkehrswert
- 49.526 € i
- Einzelwerte
- 46.785,71 € Flst.Nr. 232/1 2.740,00 € Flst.Nr. 232/2 i
- Wiederholungstermin
- Nein i
- Grundstück
- 80,6 m² i
- Wohnfläche
- 80,6 m² · 614 €/m² i
- Ausstattung
- Garten, Keller i
- Lage
- Birkenstraße 2
67759 Reichsthal · Karte ↗ - Gutachten
- Beim Gericht öffnen ↗
Alle Angaben ohne Gewähr.
Das Verfahren
- Amtsgericht
- Rockenhausen, Rheinland-Pfalz
- Aktenzeichen
- 0002 K 0045/2025 i
- Grundbuch
- Reichsthal Bl. 159 i
- Versteigerungsart
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung i
- Termin
- Mittwoch, 21. Oktober 2026, 09:00 Uhr
- Ort / Saal
- Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
- Sicherheitsleistung
- 4.953 € (10 % des Verkehrswerts) i
- Stand beim Gericht
- Di, 14.07.2026 07:21 Uhr
- Bei uns seit
- So, 06.09.2026
Alle Angaben ohne Gewähr.
Lage auf der Karte
Auf die Hausnummer verortet. Alle Objekte des Gerichts auf der Karte →
Beschreibung des Gerichts
Eingetragen im Grundbuch von Reichsthal
lfd.Nr.
Gemarkung
Flur, Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
m²
Blatt
BV 12
Reichsthal
232/1
Gebäude- und Freifläche
Birkenstraße 2
396
159
BV 13
Reichsthal
232/2
Erholungsfläche
Birkenstraße
415
159
|
Lfd. Nr. 1, BV 12, Fl.St. 232/1
Gem. Gutachten handelt es sich um ein mit einem eingeschossigen, unterkellerten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss bebautes Grundstück. Wohnfläche ca. 80,64 m². Der bauliche Zustand ist schlecht. Es besteht ein erheblicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf.
Verkehrswert:
46.785,71 €
Lfd. Nr. 2, BV 13, Fl.St. 232/2
Gem. Gutachten handelt es sich um eine hausnahes Gartenland.
Verkehrswert:
2.740,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 07.10.2026 (BV 12 Flst. 232/1) und 07.10.2025 (BV 13 Flst. 232/2) in das Grundbuch eingetragen worden.
Beschlagnahme: 07.10.2025
Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Text aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Rockenhausen, Stand Di, 14.07.2026.
Gutachten, Exposé und Bekanntmachung
Gutachten sind Werke der Sachverständigen und liegen beim Gericht, wir kopieren sie nicht.
Verlauf dieses Verfahrens
- Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert festgesetzt: 49.526 €
- Bei uns aufgenommen
- Termin: Mi, 21.10.2026, 09:00 Uhrin 43 Tagen · Amtsgericht Rockenhausen
Läuft seit 1 Monat und 3 Wochen.
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