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StartRheinland-PfalzZellertalAmtsgericht Rockenhausen0002 K 0043/2025
Einfamilienhaus

Zeller WEg 47

67308 Zellertal, Niefernheim

Musterfoto Einfamilienhaus, nicht das tatsächliche Objekt

Musterfoto, nicht das tatsächliche Objekt.

75.000 €festgesetzter Verkehrswert
VersteigerungsterminDo, 26.11.2026 · 09:00 UhrAmtsgericht RockenhausenIn 79 Tagen

Das Wichtigste

Objektart
Einfamilienhaus
Verkehrswert
75.000 € i
Wiederholungstermin
Ja – Wertgrenzen weggefallen i
Wohnfläche
89 m² · 843 €/m² i
Ausstattung
Keller i
Lage
Zeller WEg 47
67308 Zellertal, Niefernheim · Karte ↗

Alle Angaben ohne Gewähr.

Das Verfahren

Amtsgericht
Rockenhausen, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen
0002 K 0043/2025 i
Grundbuch
Niefernheim Bl. 118 i
Versteigerungsart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung i
Termin
Donnerstag, 26. November 2026, 09:00 Uhr
Ort / Saal
Sitzungssaal 2,Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
Sicherheitsleistung
7.500 € (10 % des Verkehrswerts) i
Hinweis des Gerichts
Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen
Stand beim Gericht
Do, 20.08.2026 07:56 Uhr
Bei uns seit
So, 06.09.2026

Alle Angaben ohne Gewähr.

Lage auf der Karte

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Beschreibung des Gerichts

|

Eingetragen im Grundbuch von Niefernheim

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

BV 1 Niefernheim

88

Hof- und Gebäudefläche

Zeller Weg 47

349

118

|

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Gem. Gutachten handelt es sich um ein eingeschossiges, unterkellertes Einfamilienhaus mit aus-

gebautem Dachgeschoss. Wohnfläche ca. 89 m². Es ist ein Garagenschuppen vorhanden. Das

Gebäude befindet sich laut Gutachten in einem nur bedingt bewohnbaren Erhaltungszustand.

Schwerwiegende Baumängel vorhanden; Kernsanierung notwendig.

Verkehrswert:

75.000,00 €

Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt.

Grenzen nach §§ 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr.

Der Versteigerungsvermerk ist am 09.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Beschlagnahme: 08.10.2025

Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.


Text aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Rockenhausen, Stand Do, 20.08.2026.

Gutachten, Exposé und Bekanntmachung

Gutachten sind Werke der Sachverständigen und liegen beim Gericht, wir kopieren sie nicht.

Verlauf dieses Verfahrens

  • Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert festgesetzt: 75.000 €
  • Bei uns aufgenommen
  • Termin: Do, 26.11.2026, 09:00 Uhrin 79 Tagen · Amtsgericht Rockenhausen

Läuft seit 2 Wochen.

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