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nächster Termin10.11.2026Dienstag

1 Zwangsversteigerung in Waldbröl-Hermesdorf

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Termine

Musterfoto Mehrfamilienhaus, nicht das tatsächliche Objekt

Mehrfamilienhaus in Waldbröl

Hermesdorf · Uhlandweg 13520.000 € Verkehrswert
241 m² Wohnfläche814 m² GrundstückBaujahr 1992
Di. 10.11. · 09:00 Uhrin 17 Tagen

Zwangsversteigerungen in Waldbröl-Hermesdorf: Zahlen und Preise

In Hermesdorf, einem Stadtteil von Waldbröl (Nordrhein-Westfalen), steht derzeit eine Zwangsversteigerung an, eine davon mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Darunter 1 Mehrfamilienhaus. In ganz Waldbröl sind es 1 Verfahren, Hermesdorf stellt also 100 % davon. Die Termine verteilen sich so auf die Monate: November 2026 1. Zuständig ist das Amtsgericht Waldbröl, die Termine finden statt in: Amtsgericht Waldbröl, Hauptgebäude, Gerichtsstr. 1, 51545 Waldbröl, Etage EG, Sitzungssaal 0.12. 1 Verfahren ist eine Teilungsversteigerung (Erben oder geschiedene Ehegatten lösen ihre Gemeinschaft auf).

Für eine belastbare Preisangabe liegen in Hermesdorf derzeit zu wenige Verkehrswerte vor. Das Gutachten zu jedem Objekt ist bei der jeweiligen Bekanntmachung verlinkt.

Der Stadtteil stammt aus der Bekanntmachung des Gerichts. Fehlt er dort, zählt das Objekt nur zur Stadt. Die vollständige Liste steht auf der Seite zu Waldbröl.

Alle Termine in Waldbröl →

Häufige Fragen zu Zwangsversteigerungen in Waldbröl-Hermesdorf

Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es derzeit in Waldbröl-Hermesdorf?

Derzeit ein Verfahren mit Termin, 1 davon in den nächsten 30 Tagen. Der nächste Termin ist am Dienstag, 10. November 2026 um 09:00 Uhr. Die Zahl ändert sich mit jedem Lauf des Justizportals, das wir mehrmals täglich auslesen.

Was kostet eine Immobilie aus der Zwangsversteigerung in Waldbröl-Hermesdorf?

Für eine belastbare Preisangabe liegen derzeit zu wenige Verkehrswerte vor. Der Zuschlag fällt meist unter dem Verkehrswert; hinzu kommen Grunderwerbsteuer, Zuschlagsgebühr und Grundbuchkosten.

Welches Amtsgericht versteigert in Waldbröl-Hermesdorf?

Das Amtsgericht Waldbröl. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Objekt liegt; dort findet auch der Termin statt (Amtsgericht Waldbröl, Hauptgebäude, Gerichtsstr. 1, 51545 Waldbröl, Etage EG, Sitzungssaal 0.12). Gutachten und Bekanntmachung sind bei jedem Objekt direkt beim Gericht verlinkt.

Ratgeber für Bieter

Zahlen aus den amtlichen Bekanntmachungen, Stand Sa, 24.10.2026. Rechtliche Hinweise ohne Gewähr.