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Auto & Fahrzeuge12 Minuten LesezeitGeprüft am 02.10.2026 von Hassan Amer

Reimport erkennen: woran Sie ein EU-Fahrzeug erkennen

Woran Sie ein Auto erkennen, das für einen anderen EU-Markt gebaut wurde: Felder in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, Unterlagen und Ausstattung, Garantie, Haftung bei Mängeln, Nachteile und Wiederverkauf.

Reimport erkennen
Kurz gesagt

Dass ein Auto ein Reimport ist, steht nicht im Fahrzeugschein: Angaben zur Herkunft trägt die Behörde nicht ein. Hinweise geben das Datum der Erstzulassung (Feld B), eine Typschlüsselnummer 000 und Unterlagen in fremder Sprache wie Serviceheft oder Rechnung. Ein Reimport ist legal und kein Mangel, die Herstellergarantie läuft aber oft schon ab der Zulassung im Ausland.

Feld BErstzulassung, auch wenn sie im Ausland war
000in Feld 2.2: keine deutsche Typschlüsselnummer
bis 30 %günstiger sind EU-Neuwagen laut ADAC
36 Monatebis zur ersten HU, gerechnet ab Feld B
Inhalt
  1. Was ist ein Reimport beim Auto?
  2. Steht im Fahrzeugschein, dass ein Auto ein Reimport ist?
  3. Welche Unterlagen und Merkmale verraten ein Auto aus dem Ausland?
  4. Zeigt die Fahrgestellnummer, aus welchem Land das Auto kommt?
  5. Gilt die Herstellergarantie auch für einen Reimport?
  6. Wer haftet bei Mängeln an einem Reimport?
  7. Welche Nachteile hat ein Reimport?
  8. Wie wirkt sich ein Reimport auf den Wiederverkaufswert aus?
  9. Häufige Fragen

1Was ist ein Reimport beim Auto?

Ein Auto, das der Hersteller für einen anderen EU-Staat gebaut oder dort ausgeliefert hat und das danach nach Deutschland kommt. Das ist erlaubt und für sich kein Mangel.

Im Handel heißen solche Autos auch EU-Fahrzeug, EU-Neuwagen oder EU-Import. Streng genommen ist ein Reimport das Auto eines deutschen Herstellers, das ins Ausland ging und zurückkommt. Im Alltag steht das Wort für jedes Auto aus einem anderen EU-Land, ob neu oder gebraucht. Meist sind es Neuwagen, die ein Händler im Ausland kauft und hierher bringt, manchmal nach einer kurzen Zulassung dort, der Tageszulassung.

Der Grund sind Preisunterschiede. Nach Angaben des ADAC sind EU-Neuwagen oft bis zu 30 Prozent günstiger, weil die Nettopreise im Ausland niedriger sind; die deutsche Umsatzsteuer fällt trotzdem an (Stand Mai 2025). Solche Käufe sind im Binnenmarkt ausdrücklich gewollt, die EU-Kommission nennt den Schutz dieses Parallelhandels ein wichtiges Ziel. Weil das Auto eine EU-Typgenehmigung hat, genügt bei der ersten Zulassung in Deutschland als technischer Nachweis die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers, das CoC (§ 6 Abs. 4 FZV, § 14 Abs. 3 FZV).

BegriffWas gemeint istMehr dazu
EU-Neuwagen, EU-Fahrzeugneues Auto für einen anderen EU-Markt, oft mit kurzer Zulassung im Auslandin diesem Artikel
Gebrauchter Reimporteinige Zeit im EU-Ausland gefahren und dort zugelassenNiederlande, Belgien
Auto aus der Schweizkein EU-Staat, deshalb Einfuhrabgaben und ZollpapiereAuto aus der Schweiz kaufen
US-Importanderer Markt, oft Umbau und Einzelgenehmigung nötigUS-Import kaufen

2Steht im Fahrzeugschein, dass ein Auto ein Reimport ist?

Nein. Angaben zur Herkunft trägt die Zulassungsbehörde nach den Vorgaben des KBA nicht ein. Hinweise geben aber das Datum der Erstzulassung, die Zahl der Vorhalter und die Schlüsselnummern.

Kommt ein Auto aus dem Ausland, stellt die Zulassungsbehörde neue deutsche Papiere aus. Die ausländische Zulassungsbescheinigung zieht sie ein und vernichtet sie nach sechs Monaten (§ 8 Abs. 4 FZV). Deren Nummer wird im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert (§ 8 Abs. 1 FZV), auf Ihren Papieren steht sie nicht. Der Leitfaden des KBA zum Ausfüllen der Zulassungsbescheinigungen (Stand Juli 2026) sagt ausdrücklich, dass Angaben zur Herkunft wie „bisher im Ausland“ nicht eingetragen werden. Sie müssen also aus den übrigen Feldern lesen.

FeldWas dort stehtWas es über die Herkunft sagt
B (Teil I und II)Tag, an dem das Auto erstmals ein Kennzeichen bekam, im Inland oder im AuslandLiegt er vor der ersten Zulassung in Deutschland, war das Auto vorher anderswo zugelassen
I (Teil II, erster Halter)Datum der Zulassung auf diesen Haltermit Feld B vergleichen
(1) Anzahl der Vorhalter (Teil II)Zahl der früheren Halter, ein Strich, wenn die Behörde sie nicht ermitteln konnteEin Strich ist ein Grund nachzufragen
2.1 und 2.2Schlüsselnummern des KBA für Hersteller und Typ000, 00000, 0900 oder 0901: keine deutsche Schlüsselnummer vergeben
KNummer der EU-Typgenehmigungnichts über den Markt, für den das Auto gebaut wurde
(25) in Teil IIVermerke der ZulassungsbehördeDie Herkunft wird dort nicht eingetragen

Am meisten verrät der Vergleich der Daten. Wurde ein Auto in Deutschland neu zugelassen, steht beim ersten Halter im Fahrzeugbrief dasselbe Datum wie in Feld B. Liegt die erste deutsche Zulassung Wochen oder Jahre später, war das Auto vorher anderswo zugelassen, meist im Ausland. Das klappt nur mit dem ersten Fahrzeugbrief: Sind dessen Felder für Halter voll, stellt die Behörde einen neuen aus (§ 14 Abs. 6 FZV). Ein EU-Neuwagen, der ohne Kennzeichen auf dem Lastwagen kam, fällt in den Papieren kaum auf.

Steht in Feld 2.2 „000“ oder enden die Ziffern auf „00000“, hat das KBA für diesen Typ oder diese Ausführung keine Schlüsselnummer vergeben; statt der Prüfziffer steht dann ein Strich. Fehlt die Herstellernummer, steht in Feld 2.1 „0900“ oder „0901“. Das kommt bei Importen vor, ist aber kein sicheres Zeichen, denn viele Reimporte tragen die übliche deutsche Nummer.

Häufiger Irrtum

„Die Nummer in Feld K verrät, aus welchem Land das Auto kommt.“

Richtig ist: Die Kennung am Anfang, etwa e1 für Deutschland, nennt nur den Staat, dessen Behörde den Fahrzeugtyp genehmigt hat. Die Genehmigung gilt in der ganzen EU. Für welchen Markt das einzelne Auto gebaut wurde, steht dort nicht.

3Welche Unterlagen und Merkmale verraten ein Auto aus dem Ausland?

Serviceheft und Garantiekarte mit Stempel eines ausländischen Händlers, Rechnung und Bordbuch in fremder Sprache und Ausstattung, die es hier so nicht gab. Fragen Sie außerdem direkt nach.

Am deutlichsten sind die Garantieunterlagen. Für die Herstellergarantie braucht ein Reimport ein Serviceheft oder eine Garantiekarte mit dem Stempel des ausländischen Vertragshändlers, dem Datum der Auslieferung und der Fahrgestellnummer; darauf weist der ADAC hin. Auch die Rechnung des ersten Händlers nennt das Land, in dem das Auto zuerst verkauft wurde. Fehlen diese Unterlagen ganz, fragen Sie nach dem Grund.

Am Auto selbst helfen Kleinigkeiten: Bordbuch, Menüs oder Navigationskarten in einer anderen Sprache, Aufkleber zu Reifendruck oder Wartung in fremder Sprache, der Kennzeichenhalter eines Autohauses im Ausland. Die Ausstattung kann von der deutschen Version abweichen. Nach dem ADAC lässt sich aus der Modellbezeichnung nicht zuverlässig auf die Ausstattung schließen; die Technik selbst folgt europaweit einheitlichen Normen.

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Fragen und die Antwort festhalten

Fragen Sie den Verkäufer, ob das Auto für einen anderen Markt gebaut oder im Ausland zugelassen war, und lassen Sie die Antwort in den Kaufvertrag schreiben. Wer auf eine klare Frage bewusst falsch antwortet, täuscht arglistig; den Kauf können Sie dann anfechten (§ 123 BGB).

4Zeigt die Fahrgestellnummer, aus welchem Land das Auto kommt?

Nicht direkt. Die FIN nennt den Hersteller, nicht den Markt, für den das Auto bestimmt war. Frühere Zulassungen in anderen Ländern zeigt eher ein Abgleich zur FIN, sofern Daten vorliegen.

Die ersten Zeichen der FIN stehen für den Hersteller und die Region, in der er sitzt. Ein Auto aus einem deutschen Werk trägt dieselben Zeichen, ob es für Hamburg oder für Kopenhagen gebaut wurde. Fragen Sie deshalb mit der FIN bei einer Vertragswerkstatt der Marke nach, für welches Land das Auto ausgeliefert wurde und wann die Garantie begonnen hat.

Die Zulassungsbehörde darf Auskünfte aus ausländischen Registern einholen (§ 8 Abs. 1 FZV), Käufern steht dieser Weg nicht offen. Ein privater Fahrzeugbericht gleicht die FIN mit Daten aus mehreren Ländern ab und zeigt je nach Datenlage frühere Zulassungen, Kilometerstände und Schäden, etwa der Fahrzeugbericht von carVerticalAnzeige.

Lücken sind bei Autos aus dem Ausland normal, denn nicht aus jedem Land liegen dieselben Daten vor. Ein fehlender Eintrag beweist deshalb nicht, dass das Auto nie anderswo zugelassen war. Den technischen Zustand zeigt kein Datenabgleich; dafür brauchen Sie eine Besichtigung oder eine Prüfung in der Werkstatt.

Zusammenfassung eines Fahrzeugberichts zu einem Audi SQ8 mit Kacheln zu Schäden, Kilometerstand, rechtlichem Status und Diebstahl, Fahrgestellnummer teilweise verdeckt
Beispielbericht: Die Zusammenfassung zeigt, zu welchen Punkten Einträge vorliegen, hier vier zu Schäden. Quelle: carVertical

5Gilt die Herstellergarantie auch für einen Reimport?

Ja. Jede Vertragswerkstatt in der EU muss Garantiearbeiten auch an Autos erledigen, die in einem anderen EU-Land gekauft wurden. Es gilt aber der Garantieumfang des Kauflands, und die Frist läuft oft schon.

Die Herstellergarantie ist ein Versprechen des Herstellers zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung; Umfang und Dauer stehen in den Garantiebedingungen (§ 443 BGB). Nach Angaben des ADAC muss jede Vertragswerkstatt in der EU Garantieleistungen auch an Autos erbringen, die in einem anderen EU-Land gekauft wurden, wenn Sie Garantieurkunde und gestempeltes Serviceheft vorlegen. Die EU-Kommission nennt es in ihren Leitlinien für den Kfz-Sektor ausdrücklich eine Beschränkung des Parallelhandels, wenn ein Hersteller die Garantie für eingeführte Autos verweigert.

Zwei Dinge unterscheiden sich vom Kauf beim deutschen Vertragshändler. Es gilt der Garantieumfang des Landes, in dem das Auto gekauft wurde. Und die Garantie beginnt häufig schon, wenn der ausländische Händler das Auto zulässt oder an den Importeur übergibt, nicht erst bei der Übergabe an Sie. Stand ein Neuwagen Monate beim Zwischenhändler, fehlt Ihnen dieser Teil der Laufzeit. Freiwillige Kulanz nach Ablauf der Garantie lehnen die Hersteller bei Reimporten laut ADAC in der Regel ab.

Garantiebeginn schriftlich bestätigen lassen

Lassen Sie sich vor dem Kauf schriftlich geben, ab welchem Tag die Herstellergarantie läuft und welchen Umfang sie hat. Prüfen Sie, ob Serviceheft oder Garantiekarte den Stempel des ausländischen Händlers, das Auslieferungsdatum und die Fahrgestellnummer tragen. Ohne diese Unterlagen wird es im Garantiefall schwierig.

6Wer haftet bei Mängeln an einem Reimport?

Der Verkäufer, nicht der Hersteller. Verkauft ein deutscher Händler im eigenen Namen, gilt deutsches Recht. Vermittelt er nur, ist Ihr Vertragspartner meist ein Händler im Ausland.

Garantie und gesetzliche Mängelhaftung sind zwei verschiedene Dinge. Die Garantie gibt der Hersteller, für Mängel bei der Übergabe haftet der Verkäufer (§ 437 BGB). Bei einem neuen Auto beträgt diese Haftung zwei Jahre ab der Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB), und ein Händler kann sie gegenüber Verbrauchern nicht verkürzen (§ 476 Abs. 2 BGB). Dass das Auto aus dem Ausland kommt, ändert daran nichts.

Entscheidend ist, wer Ihr Vertragspartner ist. Nach dem ADAC tritt der deutsche Händler bei EU-Neuwagen meist nur als Vermittler auf. Der Kaufvertrag kommt dann mit einem Händler im Ausland zustande, und es gilt in der Regel dessen Recht. Mängel müssen Sie dort geltend machen, mit fremder Sprache und fremdem Recht. Lesen Sie deshalb genau, wer im Vertrag als Verkäufer steht.

Händler vermittelt nur

  • Vertragspartner ist ein Händler im Ausland
  • in der Regel ausländisches Recht
  • Mängel beim Verkäufer im Ausland geltend machen
  • Preis, Ausstattung, Liefertermin und „fabrikneu, importiert“ im Vermittlungsvertrag festhalten
Erst bei Übergabe zahlen

Der ADAC rät, den Kaufpreis erst bei der Übergabe zu zahlen, weil eine Anzahlung bei Vermittlern riskant sein kann. Lassen Sie sich außerdem bestätigen, dass Überführung und Bereitstellung im Preis enthalten sind und ein CoC vorliegt.

7Welche Nachteile hat ein Reimport?

Die Garantie läuft oft schon, Kulanz gibt es selten, die Ausstattung kann abweichen, und ohne Schlüsselnummer wird die Versicherung umständlicher. Technisch ist ein Reimport nicht schlechter.

Nachteile

  • Garantie beginnt oft schon im Ausland
  • nach der Garantie kaum Kulanz
  • Ausstattung, Sprache und Karten können abweichen
  • bei Schlüsselnummer 000 Einstufung der Versicherung von Hand
  • beim Vermittler meist ausländisches Recht

Auch die Hauptuntersuchung richtet sich nach Feld B: War das Auto zuerst im Ausland zugelassen, zählt dieses Datum. Ein Pkw muss 36 Monate nach der Erstzulassung zur ersten Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate (Anlage VIII StVZO). War ein Auto aus einem anderen EU-Land schon länger in Betrieb, verlangt die Zulassungsbehörde vorher eine Hauptuntersuchung, wenn zwischendurch eine fällig gewesen wäre. Haben Sie den Nachweis einer Prüfung nach EU-Recht aus dem Herkunftsland, entfällt sie (§ 8 Abs. 2 FZV).

Fehlt die Typschlüsselnummer, finden Sie das Auto in vielen Tarifrechnern nicht über die Schlüsselnummern. Versicherer stufen es dann nach Hersteller, Modell, Motor und Ausstattung ein, oft erst im Gespräch. Klären Sie den Beitrag deshalb vor dem Kauf.

8Wie wirkt sich ein Reimport auf den Wiederverkaufswert aus?

Neutrale Zahlen dazu fehlen. Entscheidend sind vollständige Unterlagen, eine gefragte Ausstattung und offene Angaben. Verschweigen sollten Sie die Herkunft beim Verkauf nicht.

Die Abschläge, die Händler nennen, reichen von kaum spürbar bis zu einem zweistelligen Prozentsatz; eine neutrale Erhebung ist uns nicht bekannt. Den Preis drücken meist konkrete Punkte: eine schon abgelaufene Garantie, fehlende Garantieunterlagen, eine Ausstattung, die Käufer hierzulande nicht erwarten, oder Menüs in fremder Sprache.

Beim Verkauf hilft, was Sie beim Kauf gesammelt haben: Rechnung des ersten Händlers, CoC, Serviceheft mit allen Stempeln und die schriftliche Angabe zum Garantiebeginn. Fragt ein Käufer nach der Herkunft, muss Ihre Antwort stimmen. Steht „deutsches Fahrzeug“ in Inserat oder Vertrag, obwohl es ein Reimport ist, fehlt dem Auto womöglich eine vereinbarte Beschaffenheit (§ 434 Abs. 2 BGB), und bei bewusst falscher Angabe kommt eine Anfechtung wegen Täuschung in Betracht.

Häufiger Irrtum

„Ein Reimport ist ein Auto zweiter Klasse.“

Richtig ist: Technisch entspricht er denselben EU-Normen wie ein Auto für den deutschen Markt. Unterschiede gibt es bei Ausstattung, Garantiebeginn und Kulanz. Wer diese Punkte vor dem Kauf klärt und die Unterlagen aufhebt, hat auch beim späteren Verkauf gute Argumente.

Häufige Fragen

Ist ein Reimport ein Unfallwagen?

Nein. Reimport heißt nur, dass das Auto für einen anderen EU-Markt bestimmt war oder dort zugelassen wurde. Über Unfälle sagt der Begriff nichts. Bei gebrauchten Autos aus dem Ausland lohnt trotzdem ein genauer Blick, weil frühere Reparaturen dort oft schwer nachzuvollziehen sind.

Warum sind Reimporte günstiger?

Nach dem ADAC sind die Nettopreise für Neuwagen in vielen EU-Ländern niedriger. Wird ein noch nicht zugelassenes Auto exportiert, fallen die Steuern des Kauflands nicht an, in Deutschland kommt die deutsche Umsatzsteuer dazu. Der ADAC nennt Ersparnisse von bis zu 30 Prozent (Stand Mai 2025). Vergleichen Sie vorher die Ausstattung.

Was ist das CoC, und brauche ich es?

Die Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity) bestätigt, dass das Auto einem in der EU genehmigten Typ entspricht. Bei der ersten Zulassung in Deutschland ist sie der Nachweis der EU-Typgenehmigung (§ 6 Abs. 4 FZV); die Behörde kann die Daten auch elektronisch abrufen. Heben Sie das Original trotzdem auf.

Kann ich einen gebrauchten Reimport ganz normal zulassen?

Ja. Sie legen die ausländischen Papiere im Original vor, die Behörde zieht sie ein. Fehlt bei zweiteiligen Papieren der zweite Teil, holt sie über das KBA eine Bestätigung der ausländischen Behörde ein. Wäre zwischendurch eine Hauptuntersuchung fällig gewesen, brauchen Sie eine, wenn keine Prüfung aus dem Herkunftsland nachgewiesen ist (§ 8 FZV).

Sollte ich beim Verkauf angeben, dass mein Auto ein Reimport ist?

Ja, das ist der sichere Weg. Ein Reimport ist zwar kein Mangel. Eine falsche Antwort auf die Frage des Käufers oder die Angabe „deutsches Fahrzeug“ in Inserat oder Vertrag kann aber zu Rücktritt oder Anfechtung führen. Legen Sie Rechnung, CoC und Serviceheft bei, dann spricht die Herkunft eher für Sie.

Was bedeutet 000 in der Typschlüsselnummer?

Das KBA hat für diesen Typ keine Schlüsselnummer vergeben. Die Zulassungsbehörde trägt dann 000 ein und setzt statt der Prüfziffer einen Strich, fünf Nullen am Ende stehen für eine unbekannte Ausführung. Das kommt bei Importen vor. Für die Versicherung geben Sie das Auto dann über Hersteller, Modell und Motor an.

Was ist ein EU-Neuwagen mit Tageszulassung?

Ein neues Auto, das ein Händler im Ausland kurz auf sich zugelassen und wieder abgemeldet hat, bevor es nach Deutschland kam. Das Datum dieser Zulassung steht als Erstzulassung in Feld B. Ab diesem Tag laufen oft schon die Herstellergarantie und die Frist bis zur ersten Hauptuntersuchung.

Geprüft von Hassan AmerBetreiber von ZVG-Finder. Wir werten die Termine aller Amtsgerichte täglich aus und prüfen jeden Ratgeber am Gesetzestext. Stand 02.10.2026.

Quellen: § 6 FZV (Erstzulassung mit Übereinstimmungsbescheinigung) · § 8 FZV (Zulassung nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat) · § 14 FZV (Zulassungsbescheinigung Teil II) · Anlage VIII StVZO (Fristen der Hauptuntersuchung) · § 123 BGB (Anfechtung wegen arglistiger Täuschung) · § 434 BGB (Sachmangel) · § 437 BGB (Rechte des Käufers bei Mängeln) · § 438 BGB (Verjährung der Mängelansprüche) · § 443 BGB (Garantie) · § 476 BGB (abweichende Vereinbarungen beim Verbrauchsgüterkauf) · Kraftfahrt-Bundesamt: Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Stand Juli 2026 · ADAC: Reimport, Neuwagenkauf in der EU, Stand 15.05.2025 · EU-Kommission: Ergänzende Leitlinien für vertikale Beschränkungen im Kfz-Sektor, ABl. C 138 vom 28.5.2010, Rn. 48 und 49) · HUK-COBURG: HSN und TSN, Typschlüsselnummer 000

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