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Verkehrswert noch nicht festgesetztDas Gericht macht 1,00 € bekannt, solange der Verkehrswert aussteht
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Die Ampel zeigt, was Sie vor dem Bieten klären sollten. Rot heißt nicht „schlechtes Objekt“, sondern: erst klären, dann bieten.
- wichtig
- beachten
- unauffällig
- nicht bekannt
- PreisVerkehrswert noch nicht festgesetzt
- EinblickKein Gutachten online, Einsicht beim Amtsgericht
- ZustandSanierungsbedürftig laut Bekanntmachung
- RechteNicht bekannt, ohne Gutachten keine Angabe
- NutzungNicht bekannt, ohne Gutachten keine Angabe
- VerfahrenÜbliches Verfahren
Wichtig aus der Bekanntmachung
Kritisch
- SanierungsbedürftigKosten gehören ins Gebot.
Gutachten, Exposé und Bekanntmachung
Unterlagen öffnen, sofern vorhandenMit einem kostenlosen Konto, in einer Minute angelegt.
Direkter Ansprechpartner
Ansprechpartner ansehen, sofern vorhandenMit einem kostenlosen Konto, in einer Minute angelegt.
Finanzierung
Der Verkehrswert ist noch nicht veröffentlicht. Die Kosten stehen hier, sobald er feststeht.
Finanzierung vergleichenVersteigerungstermin
in 95 TagenMi., 27.01.202713:30 Uhr
Amtsgericht SinzigSaal 23
- Aktenzeichen
- 0006 K 0021/2026
Vor dem Bieten selbst klären
- Beim Gericht fragen, welche Rechte bestehen bleiben und wie hoch das geringste Gebot ist
- Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswerts vorbereiten, Bargeld geht nicht
- Finanzierung bis zum Verteilungstermin sichern, ab dem Zuschlag laufen 4 % Zinsen
- Versicherung ab dem Zuschlag abschließen, das Risiko geht sofort auf Sie über
Verfahren
- Amtsgericht Sinzig, Rheinland-Pfalz
- Grundbuch Gemarkung Rolandswerth Flur 4 Flurstück 146/2, Gebäude- und Freifläche, Mainzer Straße 22,24, 1665 m², Blatt 613
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Stand beim Gericht Fr, 14.08.2026, bei uns seit So, 06.09.2026
Alle Angaben aus der Bekanntmachung
- Objektart
- Gewerbeeinheit
- Objekt
- Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro)
- Verkehrswert
- noch nicht festgesetzt (das Gericht macht 1,00 € bekannt)
- Wiederholungstermin
- Nein
- Ausstattung
- Keller, Garage, Wintergarten
- Zustand
- Sanierungsbedürftig
- Lage
- Mainzer Straße 22
53424 Remagen, Rolandswerth
Beschreibung des Gerichts
Das Grundstück ist mit einem abbruchreifen ehem. Hotel-/Restaurantgebäude bebaut; zwischendurch wurde das Gebäude auch als Chinesische Botschaft genutzt.
Das Gebäude setzt sich aus einem Hauptgebäude, mit zwei rückwärtigen Hinterhäusern, und einem einseitigen Anbau zusammen. Das Hauptgebäude ist teilunterkellert, viergeschossig, mit z.T. ausgebautem Dachgeschoss. Der Anbau ist nicht unterkellert, z.T.dreigeschossig, z.T.viergeschossig erstellt. Im Erdgeschoss des Anbaus befinden sich ein ehemaliges Ladenlokal sowie drei PKW-Garagen. Der Zugang zum Ladenlokal bzw.
die Zufahrt zu den Garagen erfolgt von der "Mainzer Straße" aus. Ferner ist ein einseitig an den Anbau angebauter, zweigeschossiger Wintergarten vorhanden.
Das genaue Baujahr des Gebäudes ist nicht bekannt. Es wurde mehrmals um- und ausgebaut. So erfolgten gemäß den vorliegenden baubehördlichen Unterlagen z.B. ca.1954 eine Aufstockung und in den 1990er Jahren sukzessive weitere Aufstockungen, Anbauten und weitere bauliche Veränderungen.
Die folgende kurze Baubeschreibung fußt auf den Erkenntnissen des Ortstermines, dem Gutachten des Unterzeichneten vom 27.11.2003 sowie den baubehördlichen Unterlagen.
Der Bodenrichtwert beträgt 333.000,00 €. Die Kosten für die Freilegung des Grundstücks betragen ca. 350.000,00 €.;
Wortlaut aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Sinzig, Stand Fr, 14.08.2026.
So lesen Sie die Bekanntmachung →
Auf einen Blick
- ObjektGewerbeeinheit, Garage
- ZustandSanierungsbedürftig
- Wertnoch nicht festgesetzt (das Portal zeigt 1,00 €)
- TerminMi, 27.01.2027, 13:30 Uhr
Automatisch aus der Bekanntmachung zusammengefasst, ohne Gewähr.
Verlauf dieses Verfahrens
- Vom Gericht aktualisiert
- Bei uns aufgenommen
- Termin: Mi, 27.01.2027, 13:30 Uhrin 95 Tagen · Amtsgericht Sinzig
Läuft seit 2 Monaten und 1 Woche.
Lage
Mainzer Straße 22, 53424 Remagen
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Dann schicken Sie uns gern weitere Informationen zu Ihrer Immobilie, die Interessenten bei der Entscheidung helfen. Das kann zu höheren Geboten führen.
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Automatisch aus der Bekanntmachung abgeleitet, ohne Gewähr. Maßgeblich sind Gutachten und Grundbuch.
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