
1 Zwangsversteigerung in Hainsfarth
Neue Termine sofort per E‑Mail. Speichern Sie diese Suche, wir melden jeden neuen passenden Termin. So funktioniert es
Termine

Zwangsversteigerungen in Hainsfarth: Zahlen und Trends
In Hainsfarth (Bayern) steht derzeit eine Zwangsversteigerung an, darunter 1 unbebautes Grundstück. Zuständig ist das Amtsgericht Nördlingen. Der festgesetzte Verkehrswert liegt bei 102.000 €. Der nächste Termin ist am Freitag, 23. Oktober 2026.
Der Termin liegt im Oktober 2026. In den kommenden 30 Tagen findet eine Versteigerung statt.
Das aktuelle Objekt in Hainsfarth
- unbebautes Grundstück, Burschelweg 15: 759 m² Grundstück, Verkehrswert 102.000 €; Termin Freitag, 23. Oktober 2026 um 09:00 Uhr. Unbebautes Wohnbaugrundtück
Jedes Objekt hat eine eigene Seite mit Karte, Kostenrechner und dem Weg zum Gutachten des Gerichts. Kurzangaben stammen aus der amtlichen Bekanntmachung; maßgeblich ist das Gutachten.
Zuständige Amtsgerichte für Hainsfarth
Für Zwangsversteigerungen in Hainsfarth ist das Amtsgericht Nördlingen zuständig; versteigert wird im Amtsgericht Nördlingen, Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen, Sitzungssaal E I. Stock. Auf der Gerichtsseite stehen Veröffentlichungsweg, Saal und die Termine aller Orte im Bezirk.
So läuft die Versteigerung in Hainsfarth ab
Zwangsversteigerungen in Hainsfarth sind öffentliche Gerichtstermine, in denen das zuständige Amtsgericht Häuser, Wohnungen und Grundstücke versteigert, meist auf Antrag eines Gläubigers nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Bieten darf jede geschäftsfähige Person mit Ausweis; Makler und Notar entfallen, weil der Zuschlagsbeschluss des Gerichts den Kaufvertrag ersetzt.
Die meisten Termine in Hainsfarth liegen auf einem Freitag. Die Grunderwerbsteuer beträgt in Bayern 3,5 % des Meistgebots. Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts, nur unbar), Bietzeit und Wertgrenzen erklärt der Ratgeber zum Ablauf; der Kostenrechner rechnet jedes Objekt durch.
Häufige Fragen zu Zwangsversteigerungen in Hainsfarth
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es aktuell in Hainsfarth?
Derzeit ein anstehendes Verfahren an 1 Amtsgericht, davon eines mit Termin in den nächsten 30 Tagen. Die Liste wird mehrmals täglich aus dem Justizportal aktualisiert.
Wann ist der nächste Zwangsversteigerungstermin in Hainsfarth?
Der nächste Termin in Hainsfarth ist am Freitag, 23. Oktober 2026 um 09:00 Uhr. Ort: Amtsgericht Nördlingen, Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen, Sitzungssaal E I. Stock. Die Termine werden meist sechs bis acht Wochen vorher veröffentlicht.
Welche Objekte stehen aktuell in Hainsfarth zur Versteigerung?
unbebautes Grundstück Burschelweg 15 (102.000 €, Fr, 23.10.2026). Zu jedem Objekt gibt es Verkehrswert, Termin und den Weg zum Gutachten.
Was kostet eine Immobilie aus der Zwangsversteigerung in Hainsfarth?
Der Verkehrswert wird vom Gericht je Objekt festgesetzt und steht in jeder Bekanntmachung. Dazu kommen 3,5 % Grunderwerbsteuer, Zuschlagsgebühr und Grundbuchkosten.
Welches Amtsgericht ist für Zwangsversteigerungen in Hainsfarth zuständig?
das Amtsgericht Nördlingen; versteigert wird im Amtsgericht Nördlingen, Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen, Sitzungssaal E I. Stock. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Welche Objekte werden in Hainsfarth am häufigsten versteigert?
unbebautes Grundstück (1).
Ratgeber für Bieter in Hainsfarth

Acker, Wiese, Wald ersteigern
Jeder darf bieten, auch ohne Landwirt zu sein. Was mit dem Pächter passiert, warum Bauen ausscheidet und welche Pflichten Wald mitbringt.

So läuft der Termin ab
Vom Aufruf bis zum Zuschlag in 45 bis 90 Minuten. Was im Saal passiert und wann Sie handeln müssen.

Was der Zuschlag wirklich kostet
Grunderwerbsteuer, Gericht, Grundbuch: alle Nebenkosten mit Rechner für Ihr Gebot.

Richtig bieten im Termin
30 Minuten Bietzeit, Sicherheit, Vollmacht: so geben Sie ein wirksames Gebot ab.
Zwangsversteigerung: alles Wichtige → · Alle 95 Ratgeber →
Alle Zwangsversteigerungen in Bayern →
Alle Zahlen aus den amtlichen Bekanntmachungen im Justizportal, Stand Fr, 09.10.2026 22:16 Uhr. Angaben zu Veröffentlichungswegen und Zuständigkeiten ohne Gewähr.
