Zwangsversteigerungen 2026 in Zahlen: Termine, Länder und Objektarten
Eine Momentaufnahme aller anstehenden Termine, jeden Tag neu berechnet aus den amtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte.

Stand 09.10.2026: 3.273 Zwangsversteigerungstermine an 390 Amtsgerichten in 16 Bundesländern. Die meisten gibt es in Nordrhein-Westfalen, der mittlere Verkehrswert liegt bei 172.240 €.
Inhalt
- Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es in Deutschland?
- In welchen Bundesländern gibt es die meisten Zwangsversteigerungen?
- Welche Immobilien werden am häufigsten zwangsversteigert?
- Wie hoch sind die Verkehrswerte?
- Wie viele Termine werden aufgehoben?
- Wie oft fallen die Wertgrenzen weg?
- An welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit wird versteigert?
- Wie viele Objekte sind vermietet oder stehen leer?
- Woher stammen die Zahlen?
- Häufige Fragen
1Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es in Deutschland?
Stand 09.10.2026 stehen 3.273 Versteigerungstermine an, verteilt auf 390 Amtsgerichte. 1.130 davon finden in den nächsten 30 Tagen statt.
Die Zahlen auf dieser Seite sind eine Momentaufnahme. Wir lesen jeden Tag die amtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte ein und zählen alle Termine, die noch bevorstehen. Aufgehobene oder bereits vergangene Termine zählen nicht mit. Deshalb ändert sich die Zahl täglich: Neue Termine kommen hinzu, andere fallen weg, weil sie stattgefunden haben oder aufgehoben wurden.
Eine Jahreszahl aller Zwangsversteigerungen ist das nicht. Viele Verfahren enden ohne Termin, etwa weil der Eigentümer vorher verkauft oder die Schulden bezahlt. Andere Objekte kommen zweimal oder dreimal zur Versteigerung, weil im ersten Termin niemand genug geboten hat. Wer wissen will, wie viel gerade angeboten wird, liegt mit der Zahl der anstehenden Termine richtig.
2In welchen Bundesländern gibt es die meisten Zwangsversteigerungen?
Mit Abstand in Nordrhein-Westfalen mit 864 Terminen, danach folgt Bayern mit 425. Die Zahl hängt vor allem an der Einwohnerzahl und am Immobilienbestand.
Große Flächenländer mit vielen Wohnungen und Häusern haben naturgemäß mehr Verfahren. Aussagekräftiger für die Lage auf dem Markt ist deshalb der Vergleich über die Zeit oder mit der Einwohnerzahl. Unsere Tabelle zeigt die Verteilung aller anstehenden Termine auf die Länder:
| Bundesland | Termine | Anteil |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 864 | 26 % |
| Bayern | 425 | 13 % |
| Niedersachsen | 343 | 10 % |
| Hessen | 324 | 10 % |
| Rheinland-Pfalz | 314 | 10 % |
| Sachsen | 208 | 6 % |
| Thüringen | 178 | 5 % |
| Sachsen-Anhalt | 168 | 5 % |
| Brandenburg | 112 | 3 % |
| Berlin | 101 | 3 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 72 | 2 % |
| Saarland | 71 | 2 % |
| Baden-Württemberg | 51 | 2 % |
| Hamburg | 27 | 1 % |
| Bremen | 12 | 0 % |
| Schleswig-Holstein | 3 | 0 % |
Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern erfassen wir über den Amtlichen Anzeiger des Landes, die übrigen Länder über das Justizportal. Aus Schleswig-Holstein kommen nur wenige Termine. Die Termine je Land finden Sie auf den Seiten nach Bundesland, jeweils mit allen Gerichten.
3Welche Immobilien werden am häufigsten zwangsversteigert?
Am häufigsten Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen: zusammen 48 % aller anstehenden Termine. Danach folgen Grundstücke, Mehrfamilienhäuser und Gewerbe.
Die Objektart übernehmen wir aus der Bekanntmachung. Bei gemischten Objekten, etwa einem Wohnhaus mit Laden im Erdgeschoss, steht es unter der Art, die das Gericht genannt hat. Unter „Sonstiges“ fallen Objekte, die sich keiner Art zuordnen lassen, etwa Teileigentum an einem Hobbyraum.
| Objektart | Termine | Anteil |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 932 | 28 % |
| Eigentumswohnung | 655 | 20 % |
| Sonstiges | 333 | 10 % |
| Land- und Forstwirtschaft | 191 | 6 % |
| Mehrfamilienhaus | 186 | 6 % |
| Doppelhaushälfte | 168 | 5 % |
| Zweifamilienhaus | 163 | 5 % |
| Wohn-/Geschäftshaus | 162 | 5 % |
| Unbebautes Grundstück | 141 | 4 % |
| Reihenhaus | 108 | 3 % |
| Garage | 83 | 3 % |
| Gewerbeeinheit | 70 | 2 % |
| Gewerbegrundstück | 40 | 1 % |
| Baugrundstück | 21 | 1 % |
| Sonstiges Teileigentum | 13 | 0 % |
| Kfz-Stellplatz | 6 | 0 % |
In der Übersicht nach Objektart sehen Sie alle Termine einer Art, etwa nur Eigentumswohnungen oder nur Baugrundstücke. Mit dem Live-Tracker bekommen Sie neue Termine per E-Mail.
4Wie hoch sind die Verkehrswerte?
Der mittlere Verkehrswert liegt bei 172.240 €. 34 % der Objekte haben einen Verkehrswert unter 100.000 €, 13 % liegen über 500.000 €.
Wir nennen den Median, also den Wert in der Mitte: Die eine Hälfte der Objekte ist günstiger, die andere teurer. Ein Durchschnitt wäre irreführend, weil wenige sehr teure Gewerbeobjekte ihn stark nach oben ziehen würden. Eigentumswohnungen kommen im Mittel auf 1.927 € Verkehrswert je Quadratmeter Wohnfläche.
Der Verkehrswert ist nicht der Preis. Er ist die Schätzung eines Sachverständigen, die das Gericht festsetzt (§ 74a Abs. 5 ZVG). Das Gebot kann darunter oder darüber liegen. Im ersten Termin versagt das Gericht den Zuschlag unter 50 % des Verkehrswerts, ein Gläubiger kann ihn unter 70 % versagen lassen. Mehr dazu im Ratgeber zu den Wertgrenzen.
„Bei einer Zwangsversteigerung bekommt man Häuser für die Hälfte des Werts.“
Richtig ist: Im ersten Termin ist ein Zuschlag unter 50 % des Verkehrswerts ausgeschlossen (§ 85a ZVG), und viele Bieter treiben den Preis hoch. Günstiger wird es eher im Wiederholungstermin, wenn die Wertgrenzen weggefallen sind.
5Wie viele Termine werden aufgehoben?
Von allen Terminen, die wir bisher erfasst haben, wurden 4 % aufgehoben. Meist geschieht das kurzfristig: im Mittel 41 Tage vor dem geplanten Termin.
Ein Termin wird aufgehoben, wenn der Gläubiger die Einstellung bewilligt (§ 30 ZVG), etwa nach einer Einigung mit dem Eigentümer, wenn der Eigentümer die Schulden bezahlt oder wenn das Gericht das Verfahren aus anderen Gründen einstellt. Für Bieter heißt das: Prüfen Sie am Vortag, ob der Termin noch stattfindet. 20 % der Aufhebungen kommen in den letzten 14 Tagen vor dem Termin.
Warum Termine aufgehoben werden und was dann mit der Sicherheitsleistung passiert, steht im Ratgeber Termin aufgehoben.
6Wie oft fallen die Wertgrenzen weg?
Bei 8 % der ausgewerteten Verfahren sind die Wertgrenzen weggefallen. Das sind Wiederholungstermine, in denen der Zuschlag auch unter 50 % des Verkehrswerts möglich ist.
Die Wertgrenzen fallen nur weg, wenn das Gericht den Zuschlag in einem früheren Termin wegen der 5/10- oder 7/10-Grenze versagt hat (§ 74a Abs. 4, § 85a Abs. 2 ZVG). Endete der erste Termin ganz ohne Gebot, gelten sie weiter. Bei Zwangsversteigerungen betrifft das 9 % der Verfahren, bei Teilungsversteigerungen nur 2 %, weil dort oft die Miteigentümer selbst mitbieten.
Das geringste Gebot gilt immer (§ 44 ZVG), und der Gläubiger kann ein zu niedriges Gebot durch Einstellung verhindern, höchstens zweimal (§ 30 ZVG). Wann sich das Warten auf den zweiten Termin lohnt, steht im Ratgeber zum ersten oder zweiten Termin.
7An welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit wird versteigert?
Fast immer an Werktagen und meist vormittags: 71 % der Termine liegen zwischen Dienstag und Donnerstag, 92 % beginnen vor 12 Uhr.
Der Mittwoch ist mit 28 % der häufigste Versteigerungstag. Die anstehenden Termine stehen im Mittel 89 Tage vorher im Justizportal. Das Gesetz verlangt mindestens sechs Wochen zwischen Bekanntmachung und Termin (§ 43 ZVG), damit Bieter Zeit für Gutachten, Finanzierung und Sicherheitsleistung haben.
- Termin findenBekanntmachung im Justizportal oder bei uns, mindestens sechs Wochen vorher.
- Objekt prüfenGutachten lesen, Lage ansehen, Grundbuch und Rechte klären.
- Geld bereitstellenFinanzierung zusagen lassen, 10 % Sicherheitsleistung überweisen.
- MitbietenMindestens 30 Minuten Bietzeit, danach entscheidet das Gericht über den Zuschlag.
8Wie viele Objekte sind vermietet oder stehen leer?
Soweit die Bekanntmachung es nennt: 189 Objekte sind vermietet, 224 stehen leer. Bei 166 konnte der Gutachter nicht hinein.
Diese Angaben stehen nicht in jeder Bekanntmachung. Wir werten sie aus, wo das Gericht sie nennt, bei 3.174 Verfahren. Eine fehlende Innenbesichtigung heißt: Der Sachverständige hat den Wert nach dem Eindruck von außen und nach den Bauakten geschätzt. Das Risiko für Bieter ist dann höher, weil Schäden im Inneren unbekannt bleiben.
9Woher stammen die Zahlen?
Aus den amtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Wir lesen sie jeden Tag ein, ordnen sie und zählen neu. Eigene Schätzungen fließen nicht ein.
Grundlage ist das Justizportal der Länder, für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern der Amtliche Anzeiger des Landes. Jede Bekanntmachung nennt Gericht, Aktenzeichen, Objektart, Verkehrswert und Termin. Wie hoch der Zuschlag am Ende war, veröffentlichen die Gerichte dort nicht. Diese Ergebnisse wollen wir künftig selbst erfassen und den Bericht dann um die Frage ergänzen, wie weit unter dem Verkehrswert zugeschlagen wird.
Häufige Fragen
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es in Deutschland?
Die Zahl der anstehenden Termine ändert sich täglich. Oben auf dieser Seite steht der aktuelle Stand aus allen Amtsgerichten, die ihre Termine im Justizportal oder im Amtlichen Anzeiger veröffentlichen.
In welchem Bundesland gibt es die meisten Zwangsversteigerungen?
In Nordrhein-Westfalen, dem Land mit den meisten Einwohnern und Wohnungen. Die Tabelle auf dieser Seite zeigt die aktuelle Verteilung auf alle Länder.
Welche Immobilien werden am häufigsten zwangsversteigert?
Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Zusammen machen sie einen großen Teil aller Termine aus, danach folgen Grundstücke, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte.
Wie viele Termine werden abgesagt?
Ein erheblicher Teil der Termine wird aufgehoben, meist kurz vorher, weil sich Gläubiger und Eigentümer einigen oder die Schulden bezahlt werden. Den aktuellen Anteil nennt der Abschnitt zu aufgehobenen Terminen.
Was ist der mittlere Verkehrswert?
Der Median aller festgesetzten Verkehrswerte: Die Hälfte der Objekte liegt darunter, die andere Hälfte darüber. Er ist aussagekräftiger als ein Durchschnitt, weil wenige sehr teure Objekte den Durchschnitt verzerren würden.
Wie oft werden die Zahlen aktualisiert?
Täglich. Wir lesen die Bekanntmachungen jeden Tag neu ein, die Seite rechnet mit dem jeweils aktuellen Stand.
Quellen: § 30 ZVG (Einstellung auf Bewilligung des Gläubigers) · § 43 ZVG (Frist zwischen Bekanntmachung und Termin) · § 44 ZVG (geringstes Gebot) · § 74a ZVG (7/10-Grenze, Festsetzung des Verkehrswerts) · § 85a ZVG (5/10-Grenze) · Justizportal der Länder, Zwangsversteigerungen
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
