Oldtimer kaufen: H-Kennzeichen, Gutachten und Wert
Was beim Kauf eines Oldtimers zählt: Begriff und H-Kennzeichen, Gutachten nach § 23 StVZO, Kfz-Steuer, rotes 07-Kennzeichen, Zustandsnoten, Wertgutachten, Rost und Originalität, Versicherung und Kaufvertrag.

Als Oldtimer gilt ein Auto, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr kam und weitgehend original und gut erhalten ist (§ 2 Nr. 22 FZV). Für das H-Kennzeichen brauchen Sie ein Gutachten nach § 23 StVZO, dann kostet die Kfz-Steuer pauschal 191,73 € im Jahr. Prüfen Sie vor dem Kauf Rost, Originalität und Papiere, und lassen Sie die Zustandsnote in den Vertrag schreiben.
Inhalt
- Ab wann ist ein Auto ein Oldtimer?
- Was bringt das H-Kennzeichen?
- Welche Voraussetzungen gelten für das H-Kennzeichen?
- Wann lohnt sich das rote 07-Kennzeichen?
- Was bedeuten die Zustandsnoten 1 bis 5?
- Wofür brauche ich ein Wertgutachten, und was kostet es?
- Worauf achte ich beim Kauf eines Oldtimers?
- Wie versichere ich einen Oldtimer richtig?
- Häufige Fragen
1Ab wann ist ein Auto ein Oldtimer?
Rechtlich, wenn es vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr kam, weitgehend original und gut erhalten ist und der Pflege des Kulturguts dient (§ 2 Nr. 22 FZV). Das bestätigt ein Gutachten.
Das Alter allein macht noch keinen Oldtimer im Sinne des Gesetzes. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt vier Dinge zugleich: mindestens 30 Jahre seit dem ersten Inverkehrbringen, gemessen am Tag der Begutachtung, weitestgehend Originalzustand, guten Erhaltungszustand und die Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes (§ 2 Nr. 22 FZV). Im Oktober 2026 kommen also Autos in Frage, die bis Oktober 1996 erstmals zugelassen wurden, wenn der Zustand stimmt. „Youngtimer“ ist dagegen kein Rechtsbegriff, sondern ein Wort des Marktes für jüngere Klassiker.
Ob ein Auto die Voraussetzungen erfüllt, prüft ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur im Gutachten nach § 23 StVZO. Erst damit gibt es das H-Kennzeichen. Auch beim Kauf lohnt der Blick in dieses Gutachten: Es zeigt, wie original das Auto ist und welche Änderungen der Prüfer anerkannt hat.
2Was bringt das H-Kennzeichen?
Eine pauschale Kfz-Steuer von 191,73 Euro im Jahr, beim Motorrad 46,02 Euro, freie Fahrt in Umweltzonen ohne Plakette und die Kombination mit einem Saisonkennzeichen. Die HU bleibt Pflicht.
Mit dem Gutachten teilt Ihnen die Zulassungsbehörde auf Antrag ein Oldtimerkennzeichen zu: Hinter der Erkennungsnummer steht ein „H“, vermerkt auch in Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung (§ 10 Abs. 1 FZV). Die Kfz-Steuer richtet sich dann nicht mehr nach Hubraum und Schadstoffklasse, sondern beträgt pauschal 191,73 € im Jahr, für Krafträder 46,02 € (§ 9 Abs. 4 KraftStG mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG). In Umweltzonen dürfen Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen ohne Plakette fahren (35. BImSchV, Anhang 3 Nr. 10). Das H lässt sich mit einem Saisonkennzeichen verbinden (§ 10 Abs. 3 FZV); die Steuer fällt dann nur für die Monate an, in denen das Kennzeichen geführt werden darf (§ 5 Abs. 1 KraftStG).
Billiger ist das H aber nicht immer. Bei Autos mit Abgasreinigung aus den 1990er Jahren kann die normale Steuer niedriger sein. Rechenbeispiele für Benziner nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG, je angefangene 100 cm³:
| Beispiel | normale Steuer im Jahr | mit H-Kennzeichen |
|---|---|---|
| 2,0 Liter (1.984 cm³) ohne Katalysator | 20 × 25,36 € = 507,20 € | 191,73 € |
| 1,6 Liter (1.598 cm³), Euro 1 | 16 × 15,13 € = 242,08 € | 191,73 € |
| 1,8 Liter (1.781 cm³), Euro 2 | 18 × 7,36 € = 132,48 € | 191,73 € |
Welche Einstufung gilt, steht in den Fahrzeugpapieren. Rechnen Sie vor dem Antrag nach oder fragen Sie beim Zoll, der die Kfz-Steuer erhebt. Wichtig: Auch mit H-Kennzeichen muss der Oldtimer wie jedes Auto regelmäßig zur Hauptuntersuchung, beim Pkw alle 24 Monate (§ 29 StVZO).
3Welche Voraussetzungen gelten für das H-Kennzeichen?
Ein Gutachten nach § 23 StVZO, das Alter, Originalität und guten Erhaltungszustand bestätigt, samt Untersuchung im Umfang einer HU. Durchrostungen, fehlende Teile und spätere Umbauten führen zur Ablehnung.
Das Gutachten erstellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur, etwa von TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS, nach einer im Verkehrsblatt bekannt gemachten Richtlinie (Verkehrsblatt 2011, S. 257). Zur Begutachtung gehört eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung, außer es wird zugleich ein Gutachten für die Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO erstellt.
Nach der Richtlinie zählen drei Punkte. Originalität: Erlaubt sind zeitgenössische Änderungen, vor allem solche aus den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung oder nachweislich mindestens 30 Jahre alte Umbauten. Zustand: Patina ja, verbraucht nein; das Auto soll gepflegt sein, ohne erkennbare technische Mängel, Unfallreste oder unsachgemäße Reparaturen. Ausschluss: Durchrostungen, fehlende wesentliche Teile und Umbauten, die nicht zeitgenössisch sind.
- Unterlagen sammelnZulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Nachweise über Umbauten und Restaurierung, alte Fotos und Rechnungen.
- Termin vereinbarenbei einer Prüforganisation; fragen Sie nach dem Gesamtpreis für Gutachten, HU und Abgasuntersuchung.
- BegutachtungDer Prüfer vergleicht das Auto mit dem Auslieferungszustand, bewertet den Erhaltungszustand und macht die Untersuchung im Umfang einer HU.
- H beantragenMit dem positiven Gutachten teilt die Zulassungsbehörde das Oldtimerkennzeichen zu (§ 10 Abs. 1 FZV).
Für das Gutachten nach § 23 StVZO nennt die Gebührenordnung bei Fahrzeugen bis 3,5 t 97,90 €, bei Krafträdern 65,00 € (GebOSt Nr. 413.4.1 und 413.3, Stand Oktober 2026). Wird es zusammen mit einem Gutachten nach § 21 StVZO erstellt, etwa bei einem Import, kommt nur die Hälfte dazu. Was Ihre Prüfstelle insgesamt berechnet, erfragen Sie vorher.
Steht im Inserat „H-fähig“ oder „H-Zulassung möglich“, gibt es das Gutachten noch nicht. Ob das Auto besteht, entscheidet erst der Prüfer. Rechnen Sie bei Rost oder Umbauten damit, dass vorher Arbeit nötig ist.
4Wann lohnt sich das rote 07-Kennzeichen?
Wenn Sie einen Oldtimer nur für Veranstaltungen, Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten nutzen. Das Auto braucht dafür weder Zulassung noch HU, Alltagsfahrten sind mit 07 aber nicht erlaubt.
Mit einem roten Oldtimerkennzeichen, dessen Nummer mit „07“ beginnt, dürfen Sie an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimern und der Pflege des Kulturguts dienen, samt An- und Abfahrt. Erlaubt sind außerdem Probefahrten, Überführungsfahrten, Fahrten zur Reparatur oder Wartung und dabei zum Tanken und Waschen (§ 43 Abs. 1 FZV). Die Pflicht zur HU gilt für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nicht (§ 29 Abs. 1 StVZO), die Steuer ist dieselbe wie beim H-Kennzeichen.
Dafür gibt es Pflichten: ein Fahrzeugscheinheft, das bei jeder Fahrt im Auto liegt, und Aufzeichnungen über jede Fahrt mit Datum, Fahrer, Strecke und Fahrgestellnummer, die Sie ein Jahr aufbewahren (§ 43 Abs. 2 mit § 41 Abs. 3 FZV). Das Kennzeichen darf nur an dem Fahrzeug verwendet werden, für das es ausgegeben wurde. Die Zulassungsbehörde teilt es nur zuverlässigen Personen zu; welche Nachweise sie verlangt, erfahren Sie dort. Eine unzulässige Fahrt kostet 50 € (BKat Nr. 182).
H-Kennzeichen
- normale Zulassung, alle Fahrten erlaubt
- Gutachten nach § 23 StVZO nötig
- HU alle 24 Monate
- 191,73 € Steuer, Motorrad 46,02 €
Rotes 07-Kennzeichen
- nur Veranstaltungen, Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten
- keine Zulassung des Fahrzeugs und keine HU
- Fahrzeugscheinheft und Aufzeichnungen über jede Fahrt
- gleiche Steuer wie beim H-Kennzeichen
Ohne 07-Kennzeichen kommt ein frisch gekaufter Oldtimer ohne gültige HU mit Kurzzeitkennzeichen nur zur nächsten Prüfstelle; wie das geht, steht im Ratgeber Auto ohne TÜV kaufen.
5Was bedeuten die Zustandsnoten 1 bis 5?
Sie beschreiben den Zustand in fünf Stufen, von 1 makellos bis 5 restaurierungsbedürftig. Gesetzlich geregelt sind sie nicht, im Markt aber üblich und für den Preis entscheidend.
| Note | Bedeutung | Typisch |
|---|---|---|
| 1 | makellos | keine erkennbaren Mängel, technisch und optisch |
| 2 | gut | leichte Gebrauchsspuren, gepflegtes Original oder fachgerecht restauriert |
| 3 | gebraucht | altersgerechte Spuren, kleinere Mängel, fahrbereit, keine Durchrostungen |
| 4 | verbraucht | nur bedingt fahrbereit, leichte bis mittlere Durchrostungen |
| 5 | restaurierungsbedürftig | nicht fahrbereit, Arbeiten an allen Baugruppen nötig |
Für den Kauf ist die Note mehr als eine Orientierung. Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden: Steht eine Zustandsnote im Kaufvertrag zusammen mit der Beschreibung des Zustands, ist das in der Regel eine vereinbarte Beschaffenheit, auch beim Kauf von privat. Ein Gewährleistungsausschluss deckt diese Angabe nicht. Es ging um einen MG B Roadster von 1973 mit H-Zulassung, verkauft mit Note „2-3“, bei dem zwei Jahre später die HU wegen erheblicher Rostschäden scheiterte (BGH, Urteil vom 23.07.2025, VIII ZR 240/24).
„Gekauft wie gesehen heißt: Für die Zustandsnote haftet niemand.“
Richtig ist: Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Zustandsnote im Vertrag in der Regel eine vereinbarte Beschaffenheit. Der übliche Ausschluss der Gewährleistung erfasst sie nicht, auch nicht beim Privatverkauf.
Lassen Sie Zustandsnote, Datum und Verfasser des Wertgutachtens und bekannte Restaurierungen in den Kaufvertrag schreiben. Weicht der Zustand später deutlich ab, können Sie sich darauf berufen.
6Wofür brauche ich ein Wertgutachten, und was kostet es?
Für einen fairen Kaufpreis und für die Versicherung. Laut TÜV-Verband kostet ein Kurzgutachten etwa 200 Euro, ein ausführliches Wertgutachten ab 300 Euro, je nach Bundesland.
Das Wertgutachten ist etwas anderes als das Gutachten für das H-Kennzeichen. Ein Sachverständiger beschreibt darin Zustand, Originalität, nachgebaute Teile und die Geschichte des Autos und ermittelt den Marktwert, auf Wunsch auch den Wiederbeschaffungswert, also was ein gleichwertiges Auto kostet, und den Wiederherstellungswert. Das Kurzgutachten genügt meist für die Versicherung; das ausführliche Gutachten hilft bei Kauf, Verkauf und im Streit.
Ein Gutachten des Verkäufers ist ein guter Anfang, ersetzt aber nicht Ihre eigene Prüfung. Achten Sie auf Datum und Verfasser. Nach Restaurierungen oder größeren Arbeiten empfiehlt der TÜV-Verband ein neues Gutachten, damit der dokumentierte Wert zum Auto passt.
7Worauf achte ich beim Kauf eines Oldtimers?
Auf Rost an tragenden Teilen, Originalität von Motor und Karosserie, Papiere mit nachvollziehbarer Geschichte und eine Fahrgestellnummer, die zu den Papieren passt. Nehmen Sie einen Fachmann mit.
Der ADAC rät zu zwei Besichtigungen, eine davon mit einem Fachmann für das Modell. Schauen Sie bei Tageslicht und von unten, am besten auf einer Hebebühne; Rost unter frischem Unterbodenschutz sehen Sie sonst nicht. Auch Oldtimer werden gestohlen. Vergleichen Sie die Fahrgestellnummer an allen Stellen mit den Papieren und achten Sie auf nachgeschweißte oder neu eingeschlagene Nummern. Hat das Auto eine 17-stellige Nummer, können Sie vor dem Kauf prüfen, ob dazu Diebstahlmeldungen, Schäden oder Zulassungen in anderen Ländern gespeichert sind.
Ein Datenabgleich zeigt nicht, wie das Auto technisch dasteht, und bei vielen Oldtimern fehlen Einträge ganz. Entscheidend bleiben Besichtigung, Gutachten und Probefahrt. Kommt der Oldtimer aus dem Ausland, braucht er für die Zulassung oft zusätzlich ein Gutachten nach § 21 StVZO; mehr dazu in US-Import kaufen und Auto aus den Niederlanden kaufen.
8Wie versichere ich einen Oldtimer richtig?
Meist über einen Oldtimer-Tarif, der günstiger ist, aber Bedingungen stellt, etwa ein Alltagsauto und eine Grenze für die Kilometer. Den Wert für die Kasko legt oft ein Wertgutachten fest.
Spezielle Tarife für Oldtimer setzen nach Angaben des ADAC in der Regel voraus, dass Sie für den Alltag ein weiteres Auto haben, und begrenzen die Fahrleistung im Jahr. Ein H-Kennzeichen ist dafür nicht zwingend. Die Teilkasko deckt Diebstahl, Brand, Glasbruch, Naturgewalten wie Sturm und Hagel sowie Wildunfälle, die Vollkasko auch selbst verschuldete Schäden. Prüfen Sie, welchen Wert der Vertrag ersetzt und wie er Wertsteigerungen berücksichtigt.
Fahren Sie den Oldtimer nur in der warmen Jahreszeit, hilft ein Saisonkennzeichen zusammen mit dem H. Die Kfz-Steuer fällt dann nur für den Betriebszeitraum an; laut ADAC lassen sich so rund 95 € im Jahr sparen. Klären Sie mit dem Versicherer, was außerhalb der Saison versichert bleibt, etwa Diebstahl aus der Garage.
Häufige Fragen
Wie alt muss ein Auto für das H-Kennzeichen sein?
Mindestens 30 Jahre, gerechnet vom ersten Inverkehrbringen bis zum Tag der Begutachtung (§ 2 Nr. 22 FZV). Ein Auto, das am 15. Oktober 1996 erstmals zugelassen wurde, kann also ab dem 15. Oktober 2026 begutachtet werden. Zeiten, in denen das Fahrzeug vorher außerhalb des öffentlichen Verkehrs betrieben wurde, kann die Zulassungsbehörde im Einzelfall anrechnen (§ 10 Abs. 1 FZV).
Braucht ein Oldtimer mit H-Kennzeichen noch TÜV?
Ja. Das H-Kennzeichen befreit nicht von der Hauptuntersuchung, ein Pkw muss wie jedes andere Auto alle 24 Monate hin. Ausgenommen sind nur Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen, also auch mit dem 07-Kennzeichen für Oldtimer (§ 29 Abs. 1 StVZO).
Darf ich mit H-Kennzeichen in die Umweltzone?
Ja. Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem 07-Kennzeichen sind von den Fahrverboten in Umweltzonen ausgenommen, auch ohne Plakette (35. BImSchV, Anhang 3 Nr. 10). Im Ausland gelten eigene Regeln; prüfen Sie diese vor der Reise.
Ist die Zustandsnote im Kaufvertrag verbindlich?
In der Regel ja. Nach dem Bundesgerichtshof ist eine Zustandsnote, die zusammen mit der Beschreibung des Zustands im Kaufvertrag steht, eine vereinbarte Beschaffenheit, auch beim Kauf von privat. Ein Gewährleistungsausschluss erfasst sie nicht (BGH, Urteil vom 23.07.2025, VIII ZR 240/24).
Wer darf das Gutachten für das H-Kennzeichen erstellen?
Nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer oder ein Prüfingenieur, etwa von TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS (§ 23 StVZO). Ein privates Wertgutachten eines freien Sachverständigen reicht für das H-Kennzeichen nicht, es dient dem Kaufpreis und der Versicherung.
Was kostet die Kfz-Steuer für einen Oldtimer?
Mit H-Kennzeichen oder rotem 07-Kennzeichen pauschal 191,73 € im Jahr, für Motorräder 46,02 € (§ 9 Abs. 4 KraftStG). Ohne H zahlen Sie nach Hubraum und Schadstoffklasse; bei Autos mit Abgasreinigung aus den 1990er Jahren kann das weniger sein. Mit Saisonkennzeichen fällt die Steuer nur für den Betriebszeitraum an.
Ist ein Oldtimer eine sichere Wertanlage?
Sicher ist sie nicht. Preise hängen von Modell, Zustand, Originalität und Nachfrage ab und können auch fallen. Dazu kommen laufende Kosten für Garage, Versicherung, Wartung und Reparaturen. Ein aktuelles Wertgutachten zeigt, was ein Auto heute wert ist, aber nicht, was es später bringt.
Quellen: § 2 FZV (Begriff Oldtimer, Nr. 22) · § 10 FZV (Oldtimerkennzeichen, Saisonkennzeichen) · § 41 FZV (rote Kennzeichen, Aufzeichnungen) · § 43 FZV (rotes Oldtimerkennzeichen 07) · § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung als Oldtimer) · § 29 StVZO (Hauptuntersuchung, Ausnahme für rote Kennzeichen) · § 1 KraftStG (Steuergegenstand, Oldtimerkennzeichen) · § 5 KraftStG (Dauer der Steuerpflicht, Saisonkennzeichen) · § 9 KraftStG (Steuersätze, Abs. 4 pauschal 191,73 € und 46,02 €) · 35. BImSchV, Anhang 3 Nr. 10 (Umweltzonen) · Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO, Verkehrsblatt 2011, S. 257 · Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Nr. 413, Stand Oktober 2026 · Bußgeldkatalog Nr. 182, Stand Oktober 2026 · BGH, Urteil vom 23.07.2025, VIII ZR 240/24, Pressemitteilung Nr. 143/2025 · ADAC: Oldtimer-Zulassung, Stand 19.03.2026 · ADAC: Oldtimer kaufen, Stand 25.11.2025 · ADAC: Oldtimerversicherung, Stand Juni 2021 · TÜV-Verband: Wertgutachten für Oldtimer, abgerufen Oktober 2026
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