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Auto & Fahrzeuge12 Minuten LesezeitGeprüft am 02.10.2026 von Hassan Amer

Leasingübernahme: so übernehmen Sie einen Leasingvertrag

Wie eine Leasingübernahme abläuft, was sie kostet, welches Risiko im Kilometer- oder Restwertvertrag steckt, wer Schäden bei der Rückgabe zahlt und wie Sie Zahlungen an den Vorgänger absichern.

Leasingübernahme
Kurz gesagt

Einen Leasingvertrag übernehmen Sie nur mit Zustimmung des Leasinggebers, der Ihre Bonität prüft und meist eine Gebühr verlangt. Sie übernehmen alle Pflichten: Restraten, Kilometer oder Restwert und den Zustand bei der Rückgabe, auch Schäden aus der Zeit vor Ihnen. Prüfen Sie Vertrag und Auto vorher und zahlen Sie dem Vorgänger erst nach der Zustimmung.

3 ParteienVorgänger, Nachfolger und Leasinggeber müssen mitmachen
75 %des Mehrerlöses gehen beim Restwertvertrag meist an Sie
19 %Umsatzsteuer kommen auf Netto-Raten gewerblicher Verträge
§ 7 KraftStGKfz-Steuer zahlt, auf wen das Auto zugelassen ist
Inhalt
  1. Was ist eine Leasingübernahme, und wann lohnt sie sich?
  2. Darf ich einen Leasingvertrag einfach übernehmen?
  3. Wie läuft eine Leasingübernahme ab?
  4. Was kostet eine Leasingübernahme?
  5. Kilometervertrag oder Restwertvertrag: welches Risiko übernehme ich?
  6. Wer zahlt Schäden bei der Rückgabe des Leasingautos?
  7. Worauf achte ich bei Zahlungen an den Vorgänger?
  8. Welche Versicherung brauche ich nach der Übernahme?
  9. Kann ich die Übernahme widerrufen?
  10. Häufige Fragen

1Was ist eine Leasingübernahme, und wann lohnt sie sich?

Sie treten in einen laufenden Leasingvertrag ein und übernehmen Auto, Restraten und alle Pflichten des Vorgängers. Das lohnt sich bei kurzer Restlaufzeit, günstiger Rate und einem Auto ohne versteckte Schäden.

Bei einer Leasingübernahme schließen Sie keinen neuen Vertrag. Sie übernehmen den bestehenden mit allem, was darin steht: Rate, Restlaufzeit, Kilometer oder Restwert und den Zustand des Autos. Der Vorgänger ist danach aus dem Vertrag heraus, Sie sind der neue Leasingnehmer. Weil Leasinggeber laufende Verträge nach Angaben des ADAC oft nicht vorzeitig beenden, suchen viele Leasingnehmer, die ihr Auto abgeben wollen, einen Nachfolger, etwa über Leasingbörsen im Internet.

Für Sie hat das Vorteile: Sie binden sich nur für die Restlaufzeit, eine Sonderzahlung des Vorgängers senkt die Rate, und manchmal legt er sogar Geld dazu. Der Haken: Sie übernehmen ein gebrauchtes Auto und einen Vertrag, den Sie nicht ausgehandelt haben, mit allen Pflichten, die bis zum Ende darin stecken.

Dagegen spricht

  • Gebühr des Leasinggebers und eigene Bonitätsprüfung
  • Kilometer und Schäden des Vorgängers rechnet der Leasinggeber Ihnen an
  • beim Restwertvertrag tragen Sie das Restwertrisiko
  • Bedingungen, die Sie nicht verhandeln können

2Darf ich einen Leasingvertrag einfach übernehmen?

Nein, nur mit Zustimmung des Leasinggebers. Er prüft Ihre Bonität wie bei einem neuen Vertrag und entscheidet, ob er Sie als Nachfolger akzeptiert. Ohne seine Zustimmung bleibt der Vorgänger sein Vertragspartner.

Das BGB regelt die Übernahme eines ganzen Vertrags nicht eigens. Sie gelingt nur, wenn alle drei mitmachen: Vorgänger, Nachfolger und Leasinggeber, in einem gemeinsamen Vertrag oder mit Zustimmung des Leasinggebers zu einer Vereinbarung der beiden anderen. Schon wer nur die Schulden eines anderen übernehmen will, braucht dafür die Genehmigung des Gläubigers (§ 415 BGB). Ob Ihr Leasinggeber Übernahmen überhaupt zulässt, steht in seinen Bedingungen. Das ist die erste Frage, noch vor jeder Besichtigung.

Für die Bonitätsprüfung verlangt der Leasinggeber Unterlagen wie Einkommensnachweise und holt in der Regel eine Auskunft bei einer Auskunftei wie der Schufa ein. Lehnt er ab, ist die Übernahme gescheitert, egal, was Sie mit dem Vorgänger schon vereinbart haben. Machen Sie jede Abrede mit ihm deshalb von der Zustimmung abhängig.

Keine Übernahme unter der Hand

Manche Inserate bieten an, das Auto einfach zu fahren und dem Vorgänger die Rate zu überweisen. Lassen Sie das: Leasing behandeln die Gerichte in vielem wie Miete, und ein Mieter darf eine Sache ohne Erlaubnis nicht Dritten überlassen (§ 540 BGB). Der Vorgänger bleibt dem Leasinggeber verpflichtet, und Sie haben keinerlei Rechte am Auto, wenn er Ihr Geld behält oder der Leasinggeber kündigt.

3Wie läuft eine Leasingübernahme ab?

Erst prüfen Sie Vertrag und Auto, dann fragt der Vorgänger die Übernahme beim Leasinggeber an, der Ihre Bonität prüft. Nach seiner Zusage unterschreiben alle, das Auto wird umgeschrieben und übergeben.

  1. Vertrag ganz lesenLeasingvertrag mit allen Bedingungen: Restlaufzeit, Rate, Kilometer oder Restwert, Sätze für Mehr- und Minderkilometer, Regeln zu Wartung, Versicherung und Rückgabe
  2. Auto prüfenBesichtigung, Probefahrt, Wartungsnachweise und ein Zustandsbericht, am besten von einer Prüforganisation
  3. Übernahme anfragender Vorgänger fragt beim Leasinggeber an, Sie reichen die verlangten Unterlagen für die Bonitätsprüfung ein
  4. Zusage abwartenerst mit der schriftlichen Zustimmung des Leasinggebers steht die Übernahme fest
  5. Übernahmevertrag unterschreibenmit Tag der Übernahme, Kilometerstand und den bekannten Schäden
  6. Versicherung und Umschreibungeigene Kfz-Versicherung abschließen und das Auto mit der eVB-Nummer auf Sie umschreiben lassen
  7. Übergabe mit ProtokollSchlüssel, Papiere, Zubehör, Kilometerstand und Zustand schriftlich festhalten, mit Fotos

Den Fahrzeugbrief, die Zulassungsbescheinigung Teil II, verwahrt in der Regel der Leasinggeber, denn ihm gehört das Auto. Wie er ihn für die Umschreibung bereitstellt, erfahren Sie mit der Zusage. Nach der Umschreibung zahlen Sie die Kfz-Steuer, denn Steuerschuldner ist die Person, für die das Auto zugelassen ist (§ 7 KraftStG).

Lassen Sie sich vor der Unterschrift den vollständigen Vertrag geben, nicht nur ein Inserat mit Rate und Laufzeit. Der Bundesgerichtshof hatte 1999 einen Fall zu entscheiden, in dem ein Nachfolger angab, man habe ihm nur von einer Kilometerabrechnung erzählt; tatsächlich enthielt der Vertrag eine Restwertgarantie. Eine Übernahmeerklärung, die den Inhalt des übernommenen Vertrags nicht wiedergibt, genügte dort nicht der Schriftform, die das Gesetz für Verbraucher verlangte (Urteil vom 26.05.1999, VIII ZR 141/98).

4Was kostet eine Leasingübernahme?

Die Gebühr, die der Leasinggeber selbst festlegt, dazu die Umschreibung bei der Zulassungsbehörde, Ihre Versicherung und gegebenenfalls ein Gutachten. Hinzu kommen Zahlungen, die Sie mit dem Vorgänger vereinbaren.

Für die Änderung des Vertrags verlangen Leasinggeber typischerweise eine Gebühr. Ihre Höhe hängt nach Angaben des ADAC vom Leasinggeber und vom Vertrag ab, einen festen Satz gibt es nicht. Üblich ist, dass der neue Leasingnehmer sie trägt. Zwischen Ihnen und dem Vorgänger ist die Aufteilung trotzdem Verhandlungssache. Fragen Sie nach dem Betrag, bevor Sie Zeit in Besichtigung und Gutachten stecken.

Stammt der Vertrag von einem Unternehmen, stehen die Raten im Inserat oft ohne Umsatzsteuer. Als Privatperson zahlen Sie den Bruttobetrag mit 19 % Umsatzsteuer (§ 12 UStG) und können sie nicht als Vorsteuer abziehen. Ob ein gewerblicher Vertrag überhaupt auf eine Privatperson übergehen darf, entscheidet der Leasinggeber.

Beispiel: Rate eines gewerblichen Vertrags für Privatleute
Rate laut Inserat, netto400 €
Umsatzsteuer 19 %76 €
Ihre Rate als Privatperson476 €
Restlaufzeit24 Monate
Gebühr des Leasinggeberslaut seinem Preisverzeichnis
Raten bis zum Vertragsende11.424 €

5Kilometervertrag oder Restwertvertrag: welches Risiko übernehme ich?

Beim Kilometervertrag zahlen Sie am Ende Mehrkilometer und Schäden, auch die des Vorgängers. Beim Restwertvertrag haften Sie außerdem dafür, dass das Auto den vereinbarten Restwert erzielt, sonst zahlen Sie die Differenz.

FrageKilometervertragRestwertvertrag
Was wird am Ende abgerechnet?Mehr- oder Minderkilometer und Schäden über die normale Abnutzung hinausDifferenz zwischen Verkaufserlös und kalkuliertem Restwert
Wer trägt das Risiko des Marktpreises?der LeasinggeberSie als Leasingnehmer
Wenn der Erlös höher istkein Anteil für Sielaut ADAC typischerweise 75 % des Mehrerlöses für Sie
Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbrauchernein (BGH 2021)ja, 14 Tage

Den Restwert legt der Leasinggeber bei Vertragsschluss als Rechengröße fest. Er muss nicht dem Wert entsprechen, den das Auto am Ende tatsächlich hat, und eine solche Restwertgarantie ist auch gegenüber Privatkunden wirksam (BGH, Urteil vom 28.05.2014, VIII ZR 179/13). Je höher der Restwert angesetzt ist, desto niedriger die Rate und desto größer die Gefahr einer Nachzahlung. Eine auffallend günstige Rate in einem Restwertvertrag ist deshalb kein Geschenk, sondern ein Grund, den Restwert mit den Preisen ähnlicher Gebrauchtwagen abzugleichen.

Beim Kilometervertrag zählt der Gesamtstand bei der Rückgabe. Hat der Vorgänger mehr gefahren, als ihm anteilig zustand, bleiben für Sie weniger Kilometer. Rechnen Sie das vor der Übernahme nach:

Beispiel: Kilometer beim Kilometervertrag
Vertrag36 Monate, 45.000 km insgesamt
Stand bei der Übernahme nach 12 Monaten25.000 km
Anteilig vorgesehen waren15.000 km
Für Sie bleiben in 24 Monaten20.000 km
Sie fahren 15.000 km im Jahr, also30.000 km
Mehrkilometer bei der Rückgabe10.000 km
Satz laut Vertrag, hier angenommen10 Cent je km
Nachzahlung bei der Rückgabe1.000 €
Häufiger Irrtum

„Für die Kilometer des Vorgängers muss ich am Ende nicht zahlen.“

Richtig ist: Abgerechnet wird der Stand bei der Rückgabe gegen die vereinbarte Gesamtleistung. Wer die Kilometer gefahren hat, spielt für den Leasinggeber keine Rolle. Gleichen Sie das vorher mit dem Vorgänger aus, etwa über eine Zahlung oder einen Abschlag auf seine Ablöse.

6Wer zahlt Schäden bei der Rückgabe des Leasingautos?

Sie, denn mit dem Vertrag übernehmen Sie die Pflicht, das Auto in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Schäden aus der Zeit vor Ihnen sollten Sie deshalb vorher festhalten und mit dem Vorgänger ausgleichen.

Bei der Rückgabe prüft ein Gutachter den Zustand. Normale Gebrauchsspuren, die zu Alter und Laufleistung passen, müssen Sie nicht bezahlen. Für Schäden darüber hinaus zahlen Sie den Minderwert, nicht jeden geschätzten Reparaturbetrag. Den Gutachter bestimmt nach Angaben des ADAC meist der Leasinggeber; ob Sie einen eigenen hinzuziehen dürfen, steht im Vertrag.

Dem Leasinggeber ist es gleich, wer eine Delle verursacht hat. Lassen Sie deshalb vor der Übernahme einen Zustandsbericht erstellen, etwa bei einer Prüforganisation wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS, und lassen Sie ihn vom Vorgänger unterschreiben. Vereinbaren Sie schriftlich, wer welche Schäden bezahlt. Diese Abrede gilt nur zwischen Ihnen beiden, nicht gegenüber dem Leasinggeber.

Schwieriger sind Schäden, die man nicht mehr sieht. Wurde das Auto nach einem Unfall schlecht repariert, fällt das spätestens dem Gutachter bei der Rückgabe auf, und dann zahlen Sie. Mit der Fahrgestellnummer können Sie vor der Unterschrift prüfen, ob zu dem Auto Schäden oder Kilometerstände gespeichert sind, sofern Daten vorliegen.

Ein Datenabgleich ersetzt den Zustandsbericht nicht, er ergänzt ihn um die Vorgeschichte. Fragen Sie bei Hinweisen auf einen früheren Schaden nach der Rechnung der Werkstatt und lassen Sie die Stelle bei der Prüfung gezielt ansehen.

7Worauf achte ich bei Zahlungen an den Vorgänger?

Zahlen Sie erst, wenn der Leasinggeber schriftlich zugestimmt hat, und nur gegen einen schriftlichen Vertrag, der Betrag, Zweck und den Fall einer Ablehnung regelt. Vorab-Zahlungen für eine Reservierung lehnen Sie ab.

Hat der Vorgänger zu Beginn eine Sonderzahlung geleistet, senkt sie die Raten über die ganze Laufzeit. Davon profitieren Sie, und manche Vorgänger verlangen dafür eine Ablöse. Rechnen Sie nach: Was Sie an Raten sparen, steht gegen den Betrag, den Sie zahlen sollen. Umgekehrt legen manche Leasingnehmer Geld dazu, um aus einem teuren Vertrag herauszukommen. Eine hohe Zuzahlung kann auf ein Problem hinweisen, etwa viele Kilometer, Schäden oder einen ungünstig hohen Restwert.

Das regeln Sie mit dem Vorgänger

  • Ablöse für seine Sonderzahlung
  • Zuzahlung, wenn er aussteigen will
  • Ausgleich für Mehrkilometer und Schäden aus seiner Zeit
  • Aufteilung der Gebühr

Vorsicht bei Inseraten, in denen jemand vor der Besichtigung eine Anzahlung, eine Reservierungsgebühr oder Geld für die Bonitätsprüfung verlangt. Die Gebühr für die Übernahme berechnet der Leasinggeber selbst, und die Prüfung macht er auch. Überweisen Sie Geld an den Vorgänger erst nach der schriftlichen Zusage, mit einem klaren Verwendungszweck, und halten Sie fest, dass er es zurückzahlt, falls die Übernahme doch scheitert.

8Welche Versicherung brauche ich nach der Übernahme?

Eine eigene Kfz-Versicherung auf Ihren Namen, meist als Vollkasko, wie es der Leasingvertrag verlangt. Für die Umschreibung brauchen Sie die eVB-Nummer Ihres Versicherers, sinnvoll ist zudem eine GAP-Deckung.

Als neuer Leasingnehmer werden Sie Halter, und für die Umschreibung verlangt die Zulassungsbehörde den Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung als elektronische Versicherungsbestätigung. Ihr Schadenfreiheitsrabatt hängt an Ihrem eigenen Vertrag, nicht am Auto. Leasingverträge verpflichten meist zu einer Vollkasko und zum Nachweis gegenüber dem Leasinggeber; was genau verlangt ist, etwa zur Selbstbeteiligung, steht im Vertrag. Legen Sie den Tag der Übergabe so, dass Ihr Schutz ab diesem Tag gilt.

Bei Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Vollkasko den Wiederbeschaffungswert. Der Leasinggeber rechnet den Vertrag dann vorzeitig ab, und sein Ablösewert kann höher liegen. Diese Lücke schließt eine GAP-Deckung; manche Kaskotarife und Leasingverträge enthalten sie schon, sonst gibt es sie als Zusatz. Fragen Sie den Vorgänger, ob die GAP-Deckung im Leasingvertrag steckt oder in seiner Versicherung, denn im zweiten Fall endet sie mit seinem Vertrag.

Vor der Unterschrift ein Angebot holen

Lassen Sie sich die Vollkasko für genau dieses Auto anbieten, bevor Sie unterschreiben. Bei einem neuen, teuren Modell und einer niedrigen eigenen Schadenfreiheitsklasse kann der Beitrag den Preisvorteil der Übernahme schnell aufzehren.

9Kann ich die Übernahme widerrufen?

Verlassen Sie sich nicht darauf. Beim Kilometervertrag gibt es nach dem BGH kein gesetzliches Widerrufsrecht. Beim Restwertvertrag gelten für Verbraucher die Regeln zu Finanzierungshilfen. Fragen Sie den Leasinggeber schriftlich.

Leasingverträge, bei denen der Verbraucher für einen bestimmten Restwert einsteht oder das Auto kaufen muss, auch erst auf Verlangen des Leasinggebers, gelten als entgeltliche Finanzierungshilfe (§ 506 Abs. 2 BGB). Dann hat ein Verbraucher beim Abschluss ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 495 BGB). Kilometerverträge gehören nicht dazu, hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 24.02.2021, VIII ZR 36/20); manche Leasinggeber räumen nach Angaben des ADAC freiwillig ein Widerrufsrecht ein.

Für die Übernahme eines Finanzierungsleasingvertrags durch einen Verbraucher hat der Bundesgerichtshof 1999 entschieden, dass die Schutzregeln für Verbraucherkredite entsprechend gelten. Damals standen sie im Verbraucherkreditgesetz, heute stehen sie im BGB. Ob Ihnen bei Ihrer Übernahme ein Widerrufsrecht zusteht, hängt deshalb vom Vertragstyp ab. Lassen Sie sich vom Leasinggeber schriftlich bestätigen, ob Sie eines haben, und planen Sie so, als hätten Sie keines.

Häufige Fragen

Geht eine Leasingübernahme ohne Schufa?

Kaum. Weil Sie die Raten übernehmen, prüft der Leasinggeber Ihre Bonität wie bei einem neuen Vertrag, in der Regel mit einer Auskunft der Schufa. Angebote, die eine Übernahme ohne jede Prüfung versprechen, sollten Sie meiden, vor allem, wenn vorab Geld fließen soll.

Wer zahlt die Gebühr für die Leasingübernahme?

In der Regel der neue Leasingnehmer, so beschreibt es auch der ADAC. Zwischen Ihnen und dem Vorgänger ist die Aufteilung frei verhandelbar. Halten Sie schriftlich fest, wer wie viel trägt, und zahlen Sie die Gebühr direkt an den Leasinggeber.

Kann ich das Auto nach einer Leasingübernahme am Ende kaufen?

Nur, wenn Vertrag oder Leasinggeber es vorsehen. Beim Kilometervertrag geben Sie das Auto in der Regel zurück, ein Kaufangebot ist Sache des Leasinggebers. Beim Restwertvertrag mit Andienungsrecht kann umgekehrt der Leasinggeber verlangen, dass Sie das Auto zum Restwert kaufen.

Kann ich als Privatperson einen gewerblichen Leasingvertrag übernehmen?

Wenn der Leasinggeber zustimmt. Gewerbliche Raten stehen oft netto im Inserat, Sie zahlen 19 % Umsatzsteuer dazu. Prüfen Sie außerdem, ob Kilometer, Versicherungspflichten und Rückgaberegeln des Vertrags zu Ihrer privaten Nutzung passen.

Was passiert mit dem Leasingvertrag, wenn der Leasingnehmer stirbt?

Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen auf die Erben über (§ 1922 BGB). Wie es weitergeht, klären die Erben mit dem Leasinggeber: Vertrag fortführen, vorzeitig ablösen oder auf einen Nachfolger übertragen, der die Bonitätsprüfung besteht. Auch dafür braucht es die Zustimmung des Leasinggebers.

Ist eine Leasingübernahme sinnvoll, wenn ich nur für ein Jahr ein Auto brauche?

Oft ja, weil Sie nur die Restlaufzeit übernehmen. Rechnen Sie aber alles zusammen: Raten, Gebühr, Versicherung, Umschreibung, Ablöse an den Vorgänger und mögliche Nachzahlungen für Kilometer und Schäden. Erst die Summe zeigt, ob die Übernahme günstiger ist als andere Wege zum Auto.

Geprüft von Hassan AmerBetreiber von ZVG-Finder. Wir werten die Termine aller Amtsgerichte täglich aus und prüfen jeden Ratgeber am Gesetzestext. Stand 02.10.2026.

Quellen: § 415 BGB (Schuldübernahme nur mit Genehmigung des Gläubigers) · § 540 BGB (Gebrauchsüberlassung an Dritte nur mit Erlaubnis) · § 506 BGB (Leasing mit Restwert, Kauf- oder Andienungspflicht als entgeltliche Finanzierungshilfe) · § 495 BGB (Widerrufsrecht) · § 1922 BGB (Übergang auf die Erben) · § 7 KraftStG (Steuerschuldner der Kfz-Steuer) · § 12 UStG (Steuersatz 19 %) · BGH, Urteil vom 26.05.1999, VIII ZR 141/98 (BGHZ 142, 23; Übernahme eines Leasingvertrags durch einen Verbraucher) · BGH, Urteil vom 28.05.2014, VIII ZR 179/13 (Restwertgarantie im Kfz-Leasing wirksam) · BGH, Urteil vom 24.02.2021, VIII ZR 36/20 (kein Widerrufsrecht beim Kilometerleasing) · ADAC: Leasing, so funktioniert die Auto-Miete auf Zeit, Stand 18.06.2026 · ADAC: Leasingübernahme · ADAC: Leasing-Rückgabe, Stand 30.06.2026

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