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112.000 €festgesetzter Verkehrswert
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Wichtig aus der Bekanntmachung
Aus der Bekanntmachung ergaben sich keine besonderen Punkte.
Gutachten, Exposé und Bekanntmachung
Die Unterlagen zu diesem Verfahren lagen beim Amtsgericht Idar-Oberstein und sind nach dem Termin nicht mehr abrufbar. Das Justizportal entfernt Bekanntmachung, Gutachten und Exposé, sobald das Verfahren beendet ist.
Finanzierung
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- Zuschlagsgebühr Gericht
- Grundbucheintrag
- Zinsen ab Zuschlag (4 %, 6 Wochen)
Für ein Gebot in Höhe des Verkehrswerts, ohne Makler und Notar. Alle Kosten im Ratgeber →
Unverbindlich, keine Beratung.
Verfahren
- Amtsgericht Idar-Oberstein, Rheinland-Pfalz
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Stand beim Gericht Mo, 16.03.2026, bei uns seit So, 06.09.2026
Alle Angaben aus der Bekanntmachung
- Objektart
- Einfamilienhaus
- Verkehrswert
- 112.000 €
- Wiederholungstermin
- Nein
- Lage
- Meitzenbach 46
55743 Idar-Oberstein
Beschreibung des Gerichts
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
| Datum | Uhrzeit | Raum | Ort |
| Montag, 05.10.2026 | 10:00 Uhr | 116, Sitzungssaal | Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
-
Eingetragen im Grundbuch von Idar-Oberstein
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
| Idar-Oberstein | Flur 25, Flurstück 166 | Gebäude- und Freifläche | 208 | 16341 BV 1 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Der Versteigerungsvermerk ist am 21.01.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Wortlaut aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Idar-Oberstein, Stand Mo, 16.03.2026.
So lesen Sie die Bekanntmachung →
Auf einen Blick
- ObjektEinfamilienhaus
- Wert112.000 € · 33 % unter dem Mittel der Einfamilienhäuser in Idar-Oberstein
- Terminwar am Mo, 05.10.2026
Automatisch aus der Bekanntmachung zusammengefasst, ohne Gewähr.
Verlauf dieses Verfahrens
- Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert 112.000 €
- Bei uns aufgenommen
- Termin war am Mo, 05.10.202610:00 Uhr
- Termin vorbei
Läuft seit 7 Monaten und 1 Woche.
Lage
Meitzenbach 46, 55743 Idar-Oberstein
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