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unbebautes Grundstück

Beethovenstraße

55743 Idar-Oberstein

Musterfoto unbebautes Grundstück, nicht das tatsächliche Objekt

Musterfoto, nicht das tatsächliche Objekt.

27.300 €festgesetzter Verkehrswert
VersteigerungsterminMo, 15.02.2027 · 10:00 UhrAmtsgericht Idar-ObersteinIn 160 Tagen

Das Wichtigste

Objektart
unbebautes Grundstück
Objekt
Grundstück, unbebaut, genutzt als Wald (völlig zugewucherter Bewuchs mit Haselnußsträuchern, Birken, Kirschbäumen, Brombeerhecken); Es ist ein voll erschlossener Bauplatz, der vor einer Bebauung jedoch noch gerodet werden müsste
Verkehrswert
27.300 € i
Wiederholungstermin
Nein i
Lage
Beethovenstraße
55743 Idar-Oberstein · Karte ↗

Alle Angaben ohne Gewähr.

Das Verfahren

Amtsgericht
Idar-Oberstein, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen
0011 K 0023/2025 i
Versteigerungsart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung i
Termin
Montag, 15. Februar 2027, 10:00 Uhr
Ort / Saal
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
Sicherheitsleistung
2.730 € (10 % des Verkehrswerts) i
Stand beim Gericht
Di, 01.09.2026 10:21 Uhr
Bei uns seit
So, 06.09.2026

Alle Angaben ohne Gewähr.

Lage auf der Karte

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Beschreibung des Gerichts

Eingetragen im Grundbuch von Idar-Oberstein

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

Idar-Oberstein

Flur 77, Flurstück 122/2

Waldfläche
Beethovenstraße

757

17100 BV 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Grundstück, unbebaut, genutzt als Wald (völlig zugewucherter Bewuchs mit Haselnußsträuchern, Birken, Kirschbäumen, Brombeerhecken); Es ist ein voll erschlossener Bauplatz, der vor einer Bebauung jedoch noch gerodet werden müsste

Der Versteigerungsvermerk ist am 27.05.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Insolvenzverwalter widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Text aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Idar-Oberstein, Stand Di, 01.09.2026.

Verlauf dieses Verfahrens

  • Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert festgesetzt: 27.300 €
  • Bei uns aufgenommen
  • Termin: Mo, 15.02.2027, 10:00 Uhrin 160 Tagen · Amtsgericht Idar-Oberstein

Seit 6 Tagen veröffentlicht.

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