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StartRheinland-PfalzNohenAmtsgericht Idar-Oberstein0011 K 0012/2024
Doppelhaushälfte

Im Eck 18A

55767 Nohen

Musterfoto Doppelhaushälfte, nicht das tatsächliche Objekt

Musterfoto, nicht das tatsächliche Objekt.

130.140 €festgesetzter Verkehrswert
VersteigerungsterminMo, 14.12.2026 · 10:00 UhrAmtsgericht Idar-ObersteinIn 97 Tagen

Das Wichtigste

Objektart
Doppelhaushälfte
Objekt
Grundstück, bebaut mit einer Doppelhaushälfte mit Garage
Verkehrswert
130.140 € i
Wiederholungstermin
Ja – Wertgrenzen weggefallen i
Ausstattung
Garage i
Lage
Im Eck 18A
55767 Nohen · Karte ↗

Alle Angaben ohne Gewähr.

Das Verfahren

Amtsgericht
Idar-Oberstein, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen
0011 K 0012/2024 i
Versteigerungsart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung i
Termin
Montag, 14. Dezember 2026, 10:00 Uhr
Ort / Saal
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
Sicherheitsleistung
13.014 € (10 % des Verkehrswerts) i
Hinweis des Gerichts
Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen
Stand beim Gericht
Fr, 19.06.2026 08:03 Uhr
Bei uns seit
So, 06.09.2026

Alle Angaben ohne Gewähr.

Lage auf der Karte

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Beschreibung des Gerichts

Eingetragen im Grundbuch von Nohen

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

Nohen

Flur 17, Flurstück 130/3

Landwirtschafts-, Gebäude- und Freifläche
Im Eck 18 A

1.222

970 BV 3

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Grundstück, bebaut mit einer Doppelhaushälfte mit Garage


Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.

Der Versteigerungsvermerk ist am 30.04.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Text aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Idar-Oberstein, Stand Fr, 19.06.2026.

Verlauf dieses Verfahrens

  • Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert festgesetzt: 130.140 €
  • Bei uns aufgenommen
  • Termin: Mo, 14.12.2026, 10:00 Uhrin 97 Tagen · Amtsgericht Idar-Oberstein

Läuft seit 2 Monaten und 2 Wochen.

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