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7.000 €festgesetzter Verkehrswert
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Prüf-Ampel: Wichtige Punkte offenAlle PunkteSchließen
Die Ampel zeigt, was Sie vor dem Bieten klären sollten. Rot heißt nicht „schlechtes Objekt“, sondern: erst klären, dann bieten.
- wichtig
- beachten
- unauffällig
- nicht bekannt
- Preis111 €/m², 90 % unter dem Mittel in Sachsen-Anhalt (1.158 €/m²)
- EinblickKein Gutachten online, Einsicht beim Amtsgericht
- ZustandNicht bekannt, ohne Gutachten keine Angabe
- RechteNicht bekannt, ohne Gutachten keine Angabe
- NutzungNicht bekannt, ohne Gutachten keine Angabe
- VerfahrenÜbliches Verfahren
Wichtig aus der Bekanntmachung
Aus der Bekanntmachung ergeben sich keine besonderen Punkte. Das Gutachten liegt uns nicht vor, Sie können es beim Amtsgericht einsehen.
Wertgrenzen bei 7.000 € Verkehrswert
- 5/10-Grenze
- 3.500 €, darunter gibt es keinen Zuschlag
- 7/10-Grenze
- 4.900 €, darunter kann ein Gläubiger den Zuschlag verhindern lassen
Gezählt wird das Meistgebot samt bestehen bleibender Rechte. Wurde der Zuschlag schon einmal wegen dieser Grenzen versagt, fallen sie im nächsten Termin weg. Mehr zu den Wertgrenzen
Gutachten, Exposé und Bekanntmachung
Unterlagen öffnen, sofern vorhandenMit einem kostenlosen Konto, in einer Minute angelegt.
Direkter Ansprechpartner
Ansprechpartner ansehen, sofern vorhandenMit einem kostenlosen Konto, in einer Minute angelegt.
Finanzierung
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- Zuschlagsgebühr Gericht
- Grundbucheintrag
- Zinsen ab Zuschlag (4 %, 6 Wochen)
Für ein Gebot in Höhe des Verkehrswerts, ohne Makler und Notar. Alle Kosten im Ratgeber →
Unverbindlich, keine Beratung.
Versteigerungstermin
in 40 TagenDo., 03.12.202610:00 Uhr
Amtsgericht BurgIn der Alten Kaserne 3, Haus 2, Saal 5
- Sicherheitsleistung
- 700 €
- Aktenzeichen
- 0032 K 0007/2024
Vor dem Bieten selbst klären
- Beim Gericht fragen, welche Rechte bestehen bleiben und wie hoch das geringste Gebot ist
- Sicherheitsleistung von 700 € rechtzeitig überweisen, Bargeld geht nicht
- Finanzierung bis zum Verteilungstermin sichern, ab dem Zuschlag laufen 4 % Zinsen
- Versicherung ab dem Zuschlag abschließen, das Risiko geht sofort auf Sie über
Verfahren
- Amtsgericht Burg, Sachsen-Anhalt
- Grundbuch Grundbuch von Parey Blatt 2294
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Stand beim Gericht Do, 03.09.2026, bei uns seit So, 06.09.2026
Alle Angaben aus der Bekanntmachung
- Objektart
- Doppelhaushälfte
- Verkehrswert
- 7.000 €
- Wiederholungstermin
- Nein
- Baujahr
- ca. 1886
- Wohnfläche
- 63 m² · 111 €/m²
- Ausstattung
- Keller
- Lage
- Ernst-Thälmann-Straße 16
39317 Parey
Beschreibung des Gerichts
Grundstück bebaut mit Wohnhaus (Doppelhaushälfte, Erdgeschoss, überwiegend nicht ausgebautes Dachgeschoss, kleiner Teilkeller, Wohnfläche ca.: 63 m², Baujahr ca.: 1886, deutliche Feuchtigkeitsmerkmale in einzelnen Räumen, unterdurchschnittlicher, unbewohnbarer Zustand)
Wasserversorgung seit 2023 komplett zurückgebaut
verwahrloste Außenanlagen
Wortlaut aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Burg, Stand Do, 03.09.2026.
So lesen Sie die Bekanntmachung →
Auf einen Blick
- ObjektDoppelhaushälfte, Baujahr 1886 (ca.), 63 m² Wohnfläche
- Wert7.000 € (111 €/m²) · je m² 90 % unter dem Mittel der Doppelhaushälften in Sachsen-Anhalt
- TerminDo, 03.12.2026, 10:00 Uhr · Sicherheit 700 €
Automatisch aus der Bekanntmachung zusammengefasst, ohne Gewähr.
Verlauf dieses Verfahrens
- Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert 7.000 €
- Bei uns aufgenommen
- Termin: Do, 03.12.2026, 10:00 Uhrin 40 Tagen · Amtsgericht Burg
Läuft seit 1 Monat und 2 Wochen.
Lage
Ernst-Thälmann-Straße 16, 39317 Parey
Die Karte kommt von Google Maps. Mit dem Laden stimmen Sie zu, dass Daten wie Ihre IP-Adresse an Google gehen. Wir merken uns das für alle Objekte, ändern können Sie es unter Datenschutz-Einstellungen.
Sie sind Eigentümer dieser Doppelhaushälfte?
Dann schicken Sie uns gern weitere Informationen zu Ihrer Immobilie, die Interessenten bei der Entscheidung helfen. Das kann zu höheren Geboten führen.
Fehler entdeckt oder einen Wunsch? Schreiben Sie uns.
Automatisch aus der Bekanntmachung abgeleitet, ohne Gewähr. Maßgeblich sind Gutachten und Grundbuch.
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