Zweifamilienhaus
Ottostraße 30 u.a.
46399 Bocholt

Musterfoto, nicht das tatsächliche Objekt.
290.000 €festgesetzter Verkehrswert
VersteigerungsterminFr, 13.11.2026 · 09:00 UhrAmtsgericht BocholtIn 66 Tagen
Das Wichtigste
- Objektart
- Zweifamilienhaus
- Objekt
- unbebautes Grundstück, Zweifamilienhaus
- Verkehrswert
- 290.000 € i
- Wiederholungstermin
- Nein i
- Baujahr
- 1958
- Wohnfläche
- 118 m² · 2.458 €/m² i
- Ausstattung
- Garten, Keller i
- Lage
- Ottostraße 30 u.a.
46399 Bocholt · Karte ↗ - Gutachten
- Beim Gericht öffnen ↗
Alle Angaben ohne Gewähr.
Das Verfahren
- Amtsgericht
- Bocholt, Nordrhein-Westfalen
- Aktenzeichen
- 0009 K 0013/2025 i
- Grundbuch
- Bocholt Blatt 5177, Bocholt Blatt 5177 i
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft i
- Termin
- Freitag, 13. November 2026, 09:00 Uhr
- Ort / Saal
- Amtsgericht Bocholt, Hauptgebäude, Benölkenplatz 2, 46399 Bocholt, Etage 1, Sitzungssaal 109
- Sicherheitsleistung
- 29.000 € (10 % des Verkehrswerts) i
- Stand beim Gericht
- Mo, 22.06.2026 15:02 Uhr
- Bei uns seit
- So, 06.09.2026
Alle Angaben ohne Gewähr.
Lage auf der Karte
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Beschreibung des Gerichts
Laut Wertgutachten (Stichtag 08.01.2026) handelt es sich bei dem Flurstück Nr. 488 um ein mit einem freistehenden Zweifamilienhaus bebautes Grundstück. Das Haus ist zweigeschossig und unterkellert, das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Wohnfläche ca. 118 m², Baujahr 1958. Der Zustand ist weitestgehend altersgerecht, es besteht allgemeiner Renovierungsbedarf. Das Flurstück Nr. 1419 ist unbebaut, wird aktuell als Garten genutzt.
Der Gesamt-Verkehrswert (290.000,00 €) entspricht nicht der Summe bei Addition der Einzelwerte der Flurstücke. Jedoch ergibt sich bei Gesamtbetrachtung der Flurstücke ein insgesamt höherer Verkehrswert, da insbesondere das Flurstück 1419 als unbebautes Hinterland-Gartengrundstück wertmäßig eine Aufwertung erfährt, wenn es gemeinsam mit dem Hausgrundstück betrachtet wird.
Der Gesamt-Verkehrswert (290.000,00 €) entspricht nicht der Summe bei Addition der Einzelwerte der Flurstücke. Jedoch ergibt sich bei Gesamtbetrachtung der Flurstücke ein insgesamt höherer Verkehrswert, da insbesondere das Flurstück 1419 als unbebautes Hinterland-Gartengrundstück wertmäßig eine Aufwertung erfährt, wenn es gemeinsam mit dem Hausgrundstück betrachtet wird.
Text aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Bocholt, Stand Mo, 22.06.2026.
Gutachten, Exposé und Bekanntmachung
Verkehrswertgutachten beim Gericht öffnen
Neuer Tab mit dem Justizportal, dort auf „Detailansicht“ tippen: Dann steht das Verkehrswertgutachten als PDF bereit.↗PDFAmtliche Bekanntmachung
71 kB · PDF des Gerichts, öffnet in neuem Tab↗
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Gutachten sind Werke der Sachverständigen und liegen beim Gericht, wir kopieren sie nicht.
Verlauf dieses Verfahrens
- Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert festgesetzt: 290.000 €
- Bei uns aufgenommen
- Termin: Fr, 13.11.2026, 09:00 Uhrin 66 Tagen · Amtsgericht Bocholt
Läuft seit 2 Monaten und 2 Wochen.
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