Einfamilienhaus
Hochstraße 20
45529 Hattingen, Winz-Baak

Musterfoto, nicht das tatsächliche Objekt.
540.000 €festgesetzter Verkehrswert
VersteigerungsterminFr, 20.11.2026 · 11:00 UhrAmtsgericht HattingenIn 73 Tagen
Das Wichtigste
- Objektart
- Einfamilienhaus
- Objekt
- Einfamilienhaus, Anteil an einer privaten Zuwegungsfläche
- Verkehrswert
- 540.000 € i
- Wiederholungstermin
- Nein i
- Baujahr
- ca. 1959
- Wohnfläche
- 76 m² · 7.105 €/m² i
- Ausstattung
- Terrasse, Keller, Garage, Sauna, Pool i
- Zustand
- Sanierungsbedürftig i
- Lage
- Hochstraße 20
45529 Hattingen, Winz-Baak · Karte ↗ - Gutachten
- Beim Gericht öffnen ↗
Alle Angaben ohne Gewähr.
Das Verfahren
- Amtsgericht
- Hattingen, Nordrhein-Westfalen
- Aktenzeichen
- 0012 K 0011/2024 i
- Grundbuch
- Hattingen Blatt 7232, Hattingen Blatt 7232, Hattingen Blatt 7232, Hattingen Blatt 7232 i
- Versteigerungsart
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung i
- Termin
- Freitag, 20. November 2026, 11:00 Uhr
- Ort / Saal
- Amtsgericht Hattingen, Hauptgebäude, Bahnhofstr. 9, 45525 Hattingen, Etage E, Sitzungssaal 1
- Sicherheitsleistung
- 54.000 € (10 % des Verkehrswerts) i
- Stand beim Gericht
- Mi, 22.07.2026 11:05 Uhr
- Bei uns seit
- So, 06.09.2026
Alle Angaben ohne Gewähr.
Lage auf der Karte
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Beschreibung des Gerichts
Laut Wertgutachten ist das Grundstück mit einem freistehendem, voll unterkellerten, eingeschossigen, teilweise zweigeschossigen Einfamilienwohnhaus, Baujahr ca. 1959 bebaut. Das Grundstück ist ein Hinterliegergrundstück und wird über eine private Wegefläche erschlossen. Hier sind drei Miteigentumsanteile zu je 1/3-Anteil an der Verkehrsfläche zugeordnet.
Der Zugang zum Gebäude erfolgt über eine nicht barrierefreie Eingangstreppe mit zwei Treppenstufen.
Es kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass im Bereich des Grundstücks nicht verzeichneter Uraltbergbau oder widerrechtlicher Abbau Dritter in geringer Tiefe unter der Geländeoberfläche stattgefunden hat. Falls dies der Fall war, könnte das auch heute noch zu einem Absenken bis hin zum Einstürzen der Tagesoberfläche führen (Tagesbruchgefahr).
Die Einliegerwohnung im Keller-/Untergeschoss wurde bis auf begonnene Rohbauarbeiten nicht fertiggestellt. Eine Baugenehmigung für den Umbau von einem Einfamilien- in ein Zweifamilienwohnhaus sowie der Neubau einer Doppelgarage datiert von Juli 2021 und ist damit erloschen. Der geplante Anbau und der geplante Neubau der Doppelgarage sind nicht realisiert worden. Ebenso wie die Herstellung der Außenanlagen.
Im Kellergeschoss sind neun Kellerräume, 1 WC-Raum, 1 Heizungskeller, Flur.
Im Kellergeschoss war eine Wohnung mit einer Wohnfläche von rd. 76 m² geplant.
Im Erdgeschoss ist eine Wohnfläche von rd. 218 m², bestehend aus Diele mit Garderobe, Gäste-WC, Flur, Raum (Mädchen), 2 Bäder, 2 Kinderzimmer, Küche + Speisekammer, Zwischenflur, Essraum, Wohnraum, Arbeitsraum.
Im Obergeschosss ist eine Wohnfläche von rd. 112 m², bestehend aus Bestand, Schlafraum, Flur, Abstellraum, Sauna, Dachterrasse.
Die Wohnfläche beträgt insgesamt rd. 406 m².
An den baulichen Anlagen wurden Sanierungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die nicht fertiggestellt wurden. So ist z. B. die Fassade sanierungsbedürftig. Das Flachdach ist sanierungsbedürftig mit Undichtigkeiten und Folgeschäden durch Nässeeinwirkungen im Innenbereich der Räume in Erd- und Obergeschoss. Es gibt Feuchtigkeitsspuren nach Wassereinbruch im Kellergeschoss.
Die Sanitärausstattung in den Bädern fehlt.
Ein Außen-Schwimmbecken mit dazugehörender Schwimmbadtechnik ist vorhanden.
Durch gesonderem Gutachten wurden die Kosten für die Mängelbeseitigung der Bauschäden auf rd. 315.000,00 € ermittelt.
Der Zugang zum Gebäude erfolgt über eine nicht barrierefreie Eingangstreppe mit zwei Treppenstufen.
Es kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass im Bereich des Grundstücks nicht verzeichneter Uraltbergbau oder widerrechtlicher Abbau Dritter in geringer Tiefe unter der Geländeoberfläche stattgefunden hat. Falls dies der Fall war, könnte das auch heute noch zu einem Absenken bis hin zum Einstürzen der Tagesoberfläche führen (Tagesbruchgefahr).
Die Einliegerwohnung im Keller-/Untergeschoss wurde bis auf begonnene Rohbauarbeiten nicht fertiggestellt. Eine Baugenehmigung für den Umbau von einem Einfamilien- in ein Zweifamilienwohnhaus sowie der Neubau einer Doppelgarage datiert von Juli 2021 und ist damit erloschen. Der geplante Anbau und der geplante Neubau der Doppelgarage sind nicht realisiert worden. Ebenso wie die Herstellung der Außenanlagen.
Im Kellergeschoss sind neun Kellerräume, 1 WC-Raum, 1 Heizungskeller, Flur.
Im Kellergeschoss war eine Wohnung mit einer Wohnfläche von rd. 76 m² geplant.
Im Erdgeschoss ist eine Wohnfläche von rd. 218 m², bestehend aus Diele mit Garderobe, Gäste-WC, Flur, Raum (Mädchen), 2 Bäder, 2 Kinderzimmer, Küche + Speisekammer, Zwischenflur, Essraum, Wohnraum, Arbeitsraum.
Im Obergeschosss ist eine Wohnfläche von rd. 112 m², bestehend aus Bestand, Schlafraum, Flur, Abstellraum, Sauna, Dachterrasse.
Die Wohnfläche beträgt insgesamt rd. 406 m².
An den baulichen Anlagen wurden Sanierungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die nicht fertiggestellt wurden. So ist z. B. die Fassade sanierungsbedürftig. Das Flachdach ist sanierungsbedürftig mit Undichtigkeiten und Folgeschäden durch Nässeeinwirkungen im Innenbereich der Räume in Erd- und Obergeschoss. Es gibt Feuchtigkeitsspuren nach Wassereinbruch im Kellergeschoss.
Die Sanitärausstattung in den Bädern fehlt.
Ein Außen-Schwimmbecken mit dazugehörender Schwimmbadtechnik ist vorhanden.
Durch gesonderem Gutachten wurden die Kosten für die Mängelbeseitigung der Bauschäden auf rd. 315.000,00 € ermittelt.
Text aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Hattingen, Stand Mi, 22.07.2026.
Gutachten, Exposé und Bekanntmachung
Gutachten und Exposé beim Gericht öffnen
Neuer Tab mit dem Justizportal, dort auf „Detailansicht“ tippen: Dann stehen Gutachten und Exposé als PDF bereit.↗PDFAmtliche Bekanntmachung
77 kB · PDF des Gerichts, öffnet in neuem Tab↗
Neuer Tab mit dem Justizportal, dort auf „Detailansicht“ tippen: Dann stehen Gutachten und Exposé als PDF bereit.↗PDFAmtliche Bekanntmachung
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Gutachten sind Werke der Sachverständigen und liegen beim Gericht, wir kopieren sie nicht.
Verlauf dieses Verfahrens
- Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert festgesetzt: 540.000 €
- Bei uns aufgenommen
- Termin: Fr, 20.11.2026, 11:00 Uhrin 73 Tagen · Amtsgericht Hattingen
Läuft seit 1 Monat und 2 Wochen.
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