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StartNordrhein-WestfalenVredenAmtsgericht Ahaus0077 K 0023/2025
Baugrundstück

Karl-Arnold-Straße 25c

48691 Vreden

Musterfoto Baugrundstück, nicht das tatsächliche Objekt

Musterfoto, nicht das tatsächliche Objekt.

327.000 €festgesetzter Verkehrswert
VersteigerungsterminMo, 16.11.2026 · 09:30 UhrAmtsgericht AhausIn 69 Tagen

Das Wichtigste

Objektart
Baugrundstück
Verkehrswert
327.000 € i
Wiederholungstermin
Nein i
Zustand
Sanierungsbedürftig i
Lage
Karl-Arnold-Straße 25c
48691 Vreden · Karte ↗

Alle Angaben ohne Gewähr.

Das Verfahren

Amtsgericht
Ahaus, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
0077 K 0023/2025 i
Grundbuch
Vreden Blatt 6488 i
Versteigerungsart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung i
Termin
Montag, 16. November 2026, 09:30 Uhr
Ort / Saal
Amtsgericht Ahaus, Gebäude II, Sümmermannplatz 5 - Gebäude II -, 48683 Ahaus, Etage 1, Sitzungssaal IV
Sicherheitsleistung
32.700 € (10 % des Verkehrswerts) i
Stand beim Gericht
Mo, 03.08.2026 12:46 Uhr
Bei uns seit
So, 06.09.2026

Alle Angaben ohne Gewähr.

Lage auf der Karte

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Beschreibung des Gerichts

Baugrundstück, das mit einem baufälligen Gebäude bebaut ist

Das Bewertungsgrundstück befindet sich in der Stadt Vreden im Kreis Borken und liegt rd. 500m nördlich des Ortskerns.
Das Grundstück hatt eine Fläche von 1,829 qm. Die Grundstücksform ist unregelmäßig zugeschnitten, jedoch insgesamt als gut nutzbar zu beurteilen. Die konkrete Abgrenzung und Geometrie des Grundstücks sind der Flurkarte zu entnehmen.
Das Grundstück ist derzeit mit einer ehemaligen gewerblich genutzten Halle sowie weiteren baulichen Anlagen bebaut. Der Gebäudebestand wurde infolge eines Brandereignisses teilweise zerstört und ist insgesamt wirtschaftlich nicht mehr nutzbar. Die verbliebenen baulichen Anlagen sind im Rahmen einer zukünftigen Nutzung vollständig zurückzubauen.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit einer wohnbaulichen Nutzung ergibt sich aus dem seit dem Jahr 2020 rechtskräftigen Bebauungsplan, der eine wohnbauliche Entwicklung vorsieht.
Die Erschließungsanlage, über die das Bewertungsgrundstück erschlossen wird, ist derzeit noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Es ist daher mit künftig anfallenden Erschließungsbeiträgen zu rechnen, die im Rahmen der Wertermittlung gesondert berücksichtigt werden.
Der zusätzlich vorliegende Bauvorbescheid vom 11.07.2023 bestätigt die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der vorgesehenen Nutzung sowie der wesentlichen Bebauungsparameter. Eine eigenständige wertmäßige Berücksichtigung des Bauvorbescheides erfolgt nicht, da die maßgeblichen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen bereits durch den Bebauungsplan hinreichend bestimmt sind. Der Bauvorbescheid dient der Plausibilisierung der angesetzten Nutzungskonzeption.

Text aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Ahaus, Stand Mo, 03.08.2026.

Verlauf dieses Verfahrens

  • Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert festgesetzt: 327.000 €
  • Bei uns aufgenommen
  • Termin: Mo, 16.11.2026, 09:30 Uhrin 69 Tagen · Amtsgericht Ahaus

Läuft seit 1 Monat.

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