Baugrundstück
Karl-Arnold-Straße 25c
48691 Vreden

Musterfoto, nicht das tatsächliche Objekt.
327.000 €festgesetzter Verkehrswert
VersteigerungsterminMo, 16.11.2026 · 09:30 UhrAmtsgericht AhausIn 69 Tagen
Das Wichtigste
- Objektart
- Baugrundstück
- Verkehrswert
- 327.000 € i
- Wiederholungstermin
- Nein i
- Zustand
- Sanierungsbedürftig i
- Lage
- Karl-Arnold-Straße 25c
48691 Vreden · Karte ↗ - Gutachten
- Beim Gericht öffnen ↗
Alle Angaben ohne Gewähr.
Das Verfahren
- Amtsgericht
- Ahaus, Nordrhein-Westfalen
- Aktenzeichen
- 0077 K 0023/2025 i
- Grundbuch
- Vreden Blatt 6488 i
- Versteigerungsart
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung i
- Termin
- Montag, 16. November 2026, 09:30 Uhr
- Ort / Saal
- Amtsgericht Ahaus, Gebäude II, Sümmermannplatz 5 - Gebäude II -, 48683 Ahaus, Etage 1, Sitzungssaal IV
- Sicherheitsleistung
- 32.700 € (10 % des Verkehrswerts) i
- Stand beim Gericht
- Mo, 03.08.2026 12:46 Uhr
- Bei uns seit
- So, 06.09.2026
Alle Angaben ohne Gewähr.
Lage auf der Karte
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Beschreibung des Gerichts
Baugrundstück, das mit einem baufälligen Gebäude bebaut ist
Das Bewertungsgrundstück befindet sich in der Stadt Vreden im Kreis Borken und liegt rd. 500m nördlich des Ortskerns.
Das Grundstück hatt eine Fläche von 1,829 qm. Die Grundstücksform ist unregelmäßig zugeschnitten, jedoch insgesamt als gut nutzbar zu beurteilen. Die konkrete Abgrenzung und Geometrie des Grundstücks sind der Flurkarte zu entnehmen.
Das Grundstück ist derzeit mit einer ehemaligen gewerblich genutzten Halle sowie weiteren baulichen Anlagen bebaut. Der Gebäudebestand wurde infolge eines Brandereignisses teilweise zerstört und ist insgesamt wirtschaftlich nicht mehr nutzbar. Die verbliebenen baulichen Anlagen sind im Rahmen einer zukünftigen Nutzung vollständig zurückzubauen.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit einer wohnbaulichen Nutzung ergibt sich aus dem seit dem Jahr 2020 rechtskräftigen Bebauungsplan, der eine wohnbauliche Entwicklung vorsieht.
Die Erschließungsanlage, über die das Bewertungsgrundstück erschlossen wird, ist derzeit noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Es ist daher mit künftig anfallenden Erschließungsbeiträgen zu rechnen, die im Rahmen der Wertermittlung gesondert berücksichtigt werden.
Der zusätzlich vorliegende Bauvorbescheid vom 11.07.2023 bestätigt die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der vorgesehenen Nutzung sowie der wesentlichen Bebauungsparameter. Eine eigenständige wertmäßige Berücksichtigung des Bauvorbescheides erfolgt nicht, da die maßgeblichen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen bereits durch den Bebauungsplan hinreichend bestimmt sind. Der Bauvorbescheid dient der Plausibilisierung der angesetzten Nutzungskonzeption.
Das Bewertungsgrundstück befindet sich in der Stadt Vreden im Kreis Borken und liegt rd. 500m nördlich des Ortskerns.
Das Grundstück hatt eine Fläche von 1,829 qm. Die Grundstücksform ist unregelmäßig zugeschnitten, jedoch insgesamt als gut nutzbar zu beurteilen. Die konkrete Abgrenzung und Geometrie des Grundstücks sind der Flurkarte zu entnehmen.
Das Grundstück ist derzeit mit einer ehemaligen gewerblich genutzten Halle sowie weiteren baulichen Anlagen bebaut. Der Gebäudebestand wurde infolge eines Brandereignisses teilweise zerstört und ist insgesamt wirtschaftlich nicht mehr nutzbar. Die verbliebenen baulichen Anlagen sind im Rahmen einer zukünftigen Nutzung vollständig zurückzubauen.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit einer wohnbaulichen Nutzung ergibt sich aus dem seit dem Jahr 2020 rechtskräftigen Bebauungsplan, der eine wohnbauliche Entwicklung vorsieht.
Die Erschließungsanlage, über die das Bewertungsgrundstück erschlossen wird, ist derzeit noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Es ist daher mit künftig anfallenden Erschließungsbeiträgen zu rechnen, die im Rahmen der Wertermittlung gesondert berücksichtigt werden.
Der zusätzlich vorliegende Bauvorbescheid vom 11.07.2023 bestätigt die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der vorgesehenen Nutzung sowie der wesentlichen Bebauungsparameter. Eine eigenständige wertmäßige Berücksichtigung des Bauvorbescheides erfolgt nicht, da die maßgeblichen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen bereits durch den Bebauungsplan hinreichend bestimmt sind. Der Bauvorbescheid dient der Plausibilisierung der angesetzten Nutzungskonzeption.
Text aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Ahaus, Stand Mo, 03.08.2026.
Gutachten, Exposé und Bekanntmachung
Verkehrswertgutachten beim Gericht öffnen
Neuer Tab mit dem Justizportal, dort auf „Detailansicht“ tippen: Dann steht das Verkehrswertgutachten als PDF bereit.↗PDFAmtliche Bekanntmachung
70 kB · PDF des Gerichts, öffnet in neuem Tab↗
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Gutachten sind Werke der Sachverständigen und liegen beim Gericht, wir kopieren sie nicht.
Verlauf dieses Verfahrens
- Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert festgesetzt: 327.000 €
- Bei uns aufgenommen
- Termin: Mo, 16.11.2026, 09:30 Uhrin 69 Tagen · Amtsgericht Ahaus
Läuft seit 1 Monat.
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