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StartSachsen-AnhaltAuslebenAmtsgericht Oschersleben0015 K 0025/2025
Einfamilienhaus

Straße der Einheit 13

03939 Ausleben

Musterfoto Einfamilienhaus, nicht das tatsächliche Objekt

Musterfoto, nicht das tatsächliche Objekt.

67.600 €festgesetzter Verkehrswert
VersteigerungsterminDi, 03.11.2026 · 09:00 UhrAmtsgericht OscherslebenIn 56 Tagen

Das Wichtigste

Objektart
Einfamilienhaus
Verkehrswert
67.600 € i
Einzelwerte
67.600,00. Der jeweilige ½ Anteil der beiden Eigentümer beträgt je 33.800,00 Euro. i
Wiederholungstermin
Nein i
Baujahr
1990
Ausstattung
Keller, Garage i
Zustand
Rohbau i
Besonderheiten
Denkmalschutz
Lage
Straße der Einheit 13
03939 Ausleben · Karte ↗

Alle Angaben ohne Gewähr.

Das Verfahren

Amtsgericht
Oschersleben, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen
0015 K 0025/2025 i
Grundbuch
von Ausleben Blatt 1303, BV-Nr. 1, Flur 11, Flurstück 95/19 in Größe von 314 qm. i
Versteigerungsart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung i
Termin
Dienstag, 03. November 2026, 09:00 Uhr
Ort / Saal
Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, Haus 2, Saal 49
Sicherheitsleistung
6.760 € (10 % des Verkehrswerts) i
Stand beim Gericht
Fr, 19.06.2026 10:43 Uhr
Bei uns seit
So, 06.09.2026

Alle Angaben ohne Gewähr.

Lage auf der Karte

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Beschreibung des Gerichts

Bebaut mit einem eingeschossigen, teilunterkellerten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Baujahr lt. Angabe vom Eigentümer 1916 mit Modernisierungen zwischen 2000 bis 2015. Zum Objekt gehört noch eine eingeschossige Garage aus dem Baujahr 1990. Es sind Bauschäden und Baumängel vorhanden z.B. wesentliche erkennbare Feuchtigkeitsschäden im Bereich des Kellers, aufsteigende Nässe bis in die Wände der Wohnräume (Tapeten und Putz lösen sich), starke Schimmelbildung im Bereich der Kellertür (Schwarzschimmel), die Treppe zum OG ist von der Kellerseite stark mit Schimmel befallen. Fußboden im Keller beschädigt, Dämmung im Dach unfachmännisch verlegt (Dampfsperre nicht befestigt oder defekt). E-Anlage teilweide überaltert. Der Raum im OG befindet sich im Rohbauzustand. Es wird empfohlen beim Betreten des Objekts auf Grund des Schimmelbefalls Atemschutz zu tragen. Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz. Bei Erdeingriffen von mehr als 50 cm Tiefe können Belange der archäologischen Denkmalpflege bestehen.

Text aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Oschersleben, Stand Fr, 19.06.2026.

Verlauf dieses Verfahrens

  • Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert festgesetzt: 67.600 €
  • Bei uns aufgenommen
  • Termin: Di, 03.11.2026, 09:00 Uhrin 56 Tagen · Amtsgericht Oschersleben

Läuft seit 2 Monaten und 2 Wochen.

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