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StartNiedersachsenOldenburgAmtsgericht Oldenburg0034 K 0034/2023
Mehrfamilienhaus

Hirseweg 5

26125 Oldenburg, Ohmstede

Musterfoto Mehrfamilienhaus, nicht das tatsächliche Objekt

Musterfoto, nicht das tatsächliche Objekt.

430.000 €festgesetzter Verkehrswert
VersteigerungsterminMi, 09.09.2026 · 11:00 UhrAmtsgericht OldenburgMorgen

Das Wichtigste

Objektart
Mehrfamilienhaus
Verkehrswert
430.000 € i
Wiederholungstermin
Nein i
Zimmer
3 Zimmer
Ausstattung
Terrasse, Garten, Keller, Garage, Wintergarten i
Lage
Hirseweg 5
26125 Oldenburg, Ohmstede · Karte ↗

Alle Angaben ohne Gewähr.

Das Verfahren

Amtsgericht
Oldenburg, Niedersachsen
Aktenzeichen
0034 K 0034/2023 i
Grundbuch
Das im Grundbuch von Oldenburg Blatt 38997 eingetragene Grundstück Lfd. Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe m² 2 Ohmstede 19 1410/173 Hof- und Gebäudefläche, Hirseweg 5 1528 i
Versteigerungsart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung i
Termin
Mittwoch, 09. September 2026, 11:00 Uhr
Ort / Saal
Amtsgericht Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg (Oldenburg), Saal/Raum: Saal 1 (I. OG, Hauptgebäude des Amtsgerichts)
Sicherheitsleistung
43.000 € (10 % des Verkehrswerts) i
Stand beim Gericht
Mi, 08.07.2026 09:01 Uhr
Bei uns seit
So, 06.09.2026

Alle Angaben ohne Gewähr.

Lage auf der Karte

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Beschreibung des Gerichts

Mit einem eingeschossigen Mehrfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss sowie einer eingeschossigen Doppelgarage und einem hölzernen Gartenhaus bebautes Grundstück in 26125 Oldenburg (Oldb) / Stadtteil Ofenerdiek, Hirseweg 5.

Baujahr des Wohnhauses (laut Sachverständigengutachten): Haupthaus: 1972; Straßenseitiger Anbau: unbekannt; Rückwärtiger Anbau: 2021

Aufteilung des Wohnhauses (laut Sachverständigengutachten):

I.

Kellergeschoss (KG): Teilweise unterkellert

a) Straßenseitige Wohnung:

Nicht unterkellert

b) Mittlere Wohnung:

Voll unterkellert, hier Heizungsraum und verschiedene Abstellräume

c) Gartenseitige Wohnung:

nicht bzw. teilunterkellert

II.

Erdgeschoss (EG):

a) Straßenseitige Wohnung:

Schlafzimmer, offene Diele mit Küchenbereich, WC, Flurbereich mit Treppenaufgang

b) Mittlere Wohnung:

Diele, Flurbereich, Bad, Wohnzimmer, Küche mit Wintergartenzugang

c) Gartenseitige Wohnung:

Diele mit Treppenaufgang, Büro, Flur, Bad, HWR, großes Wohn-Esszimmer mit integrierter Küche

III.

Dachgeschoss (DG):

a) Straßenseitige Wohnung:

Wohnzimmer mit Loggia Zugang, 3 Zimmer, 2 Bäder, Flur mit Treppenaufgang (Wendeltreppe), ehemalige Diele sowie Flur

b) Gartenseitige Wohnung:

Flur mit Treppenaufgang, Kinderzimmer, Bad, Schlafzimmer mit Zugang zur Dachterrasse

Sonstige Nebengebäude (laut Sachverständigengutachten): Schuppen

Nach den Feststellungen des Grundstückssachverständigen wurde mit Mitteilung gem. § 62 der Niedersächsischen Bauordnung an die Stadt Oldenburg vom 28.04.2021 nur die Erweiterung und Umbau eines Einfamilienwohnhauses (Anbau und Umbau zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit und Errichtung einer Dachterrasse) angezeigt. Tatsächlich erfolgte die Erweiterung zu einem Dreifamilienwohnhaus. Der Grundriss wurde durch verschiedene Öffnungen und Schließungen verschiedener Wände und Türen stark verändert. Der neuerrichtete Bauteil (Gartenseitige Wohnung) wurde größer errichtet als geplant.

Text aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Oldenburg, Stand Mi, 08.07.2026.

Verlauf dieses Verfahrens

  • Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert festgesetzt: 430.000 €
  • Bei uns aufgenommen
  • Termin: Mi, 09.09.2026, 11:00 Uhrmorgen · Amtsgericht Oldenburg

Läuft seit 2 Monaten.

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