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StartHessenDornburgAmtsgericht Limburg a. d. Lahn0010 K 0036/2025
Einfamilienhaus

Oberdorf 10

65599 Dornburg, Thalheim

Musterfoto Einfamilienhaus, nicht das tatsächliche Objekt

Musterfoto, nicht das tatsächliche Objekt.

32.750 €festgesetzter Verkehrswert
VersteigerungsterminFr, 27.11.2026 · 09:30 UhrAmtsgericht Limburg a. d. LahnIn 80 Tagen

Das Wichtigste

Objektart
Einfamilienhaus
Verkehrswert
32.750 € i
Wiederholungstermin
Nein i
Grundstück
255 m² i
Wohnfläche
255 m² · 128 €/m² i
Zustand
Saniert / modernisiert i
Besonderheiten
Denkmalschutz
Lage
Oberdorf 10
65599 Dornburg, Thalheim · Karte ↗

Alle Angaben ohne Gewähr.

Das Verfahren

Amtsgericht
Limburg a. d. Lahn, Hessen
Aktenzeichen
0010 K 0036/2025 i
Grundbuch
Das im Grundbuch von Thalheim Blatt 1163 eingetragene Grundstück Lfd.Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe m² 1 Thalheim 34 77/5 Hof- und Gebäudefläche, Oberdorf 10 255 i
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft i
Termin
Freitag, 27. November 2026, 09:30 Uhr
Ort / Saal
Amtsgericht Limburg, Walderdorffstr. 12, Saal B 11
Sicherheitsleistung
3.275 € (10 % des Verkehrswerts) i
Stand beim Gericht
Mi, 26.08.2026 12:44 Uhr
Bei uns seit
So, 06.09.2026

Alle Angaben ohne Gewähr.

Lage auf der Karte

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Beschreibung des Gerichts

(ortsgerichtliche Schätzung):

Das Grundstück hat eine Größe von 255 m2. Der Bodenrichtwert liegt bei 50 €/m2. Da keine Gründe für eine Abweichung vom Bodenrichtwert vorliegen, wurde dieser Wert zugrunde gelegt, sodass sich ein Schätzwert für das Grundstück von 12.750 € ergibt.

Das darauf befindliche Wohnhaus ist fest verbunden mit einem Fachwerkhaus (Oberdorf 8), das zwischenzeitlich saniert wurde. Beide Häuser sind Kulturdenkmäler nach § 2 Abs 1 und sind im Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Der zu beurteilende Gebäudeteil oder Haus Nr. 10 ist in einem absolut desolaten Zustand. Schon die Außenanlage ist sehr ungepflegt und mit Müll überzogen. Ein Zugang zum Haus war nicht möglich, da das Schloss ausgetauscht worden war und der anwesende Sohn die Haustür nicht aufschließen konnte.

Bei einem Blick durch ein beschädigtes Türfenster war festzustellen, dass der Flur mit Müll übersät war. Die in den ersten Stock führende Treppe war regelrecht eingebrochen und allem Anschein nach nicht mehr begehbar. Laut Auskunft des Sohnes ist das Haus seit mehreren Jahren nicht mehr bewohnt. Außerdem sei bei seinem letzten länger zurückliegenden Besuch die Decke des Bades runtergekommen. Ursache könnte ein größerer Schaden am Dach auf der Rückseite des Hauses sein. Dieser Teil wurde auch zum Schutz des Nachbarhauses wegen erheblichen Nässeeintrages notdürftig mit einer Plane abgedeckt.

Text aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Limburg a. d. Lahn, Stand Mi, 26.08.2026.

Verlauf dieses Verfahrens

  • Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert festgesetzt: 32.750 €
  • Bei uns aufgenommen
  • Termin: Fr, 27.11.2026, 09:30 Uhrin 80 Tagen · Amtsgericht Limburg a. d. Lahn

Läuft seit 1 Woche.