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Einfamilienhaus

Hauptstraße 5

55777 Fohren-Linden

Musterfoto Einfamilienhaus, nicht das tatsächliche Objekt

Musterfoto, nicht das tatsächliche Objekt.

93.300 €festgesetzter Verkehrswert
VersteigerungsterminMo, 30.11.2026 · 09:00 UhrAmtsgericht Idar-ObersteinIn 83 Tagen

Das Wichtigste

Objektart
Einfamilienhaus
Objekt
Einfamilienhaus, Scheune mit Stalleinbauten
Verkehrswert
93.300 € i
Wiederholungstermin
Ja – Wertgrenzen weggefallen i
Lage
Hauptstraße 5
55777 Fohren-Linden · Karte ↗

Alle Angaben ohne Gewähr.

Das Verfahren

Amtsgericht
Idar-Oberstein, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen
0011 K 0029/2025 i
Versteigerungsart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung i
Termin
Montag, 30. November 2026, 09:00 Uhr
Ort / Saal
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
Sicherheitsleistung
9.330 € (10 % des Verkehrswerts) i
Hinweis des Gerichts
Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen
Stand beim Gericht
Do, 27.08.2026 10:16 Uhr
Bei uns seit
So, 06.09.2026

Alle Angaben ohne Gewähr.

Lage auf der Karte

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Beschreibung des Gerichts

Eingetragen im Grundbuch von Fohren-Linden

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

Fohren-Linden

Flur 4, Flurstück 192/3

Gebäude- und Freifläche
Hauptstraße 5

395

1123 BV 3

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus und Scheune mit Stalleinbauten;

Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:
Karlo J. Braun, 06242/910771

Der Versteigerungsvermerk ist am 22.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Text aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Idar-Oberstein, Stand Do, 27.08.2026.

Verlauf dieses Verfahrens

  • Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert festgesetzt: 93.300 €
  • Bei uns aufgenommen
  • Termin: Mo, 30.11.2026, 09:00 Uhrin 83 Tagen · Amtsgericht Idar-Oberstein

Läuft seit 1 Woche.

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