Hauptstraße 5
55777 Fohren-Linden

Musterfoto, nicht das tatsächliche Objekt.
Das Wichtigste
- Objektart
- Einfamilienhaus
- Objekt
- Einfamilienhaus, Scheune mit Stalleinbauten
- Verkehrswert
- 93.300 € i
- Wiederholungstermin
- Ja – Wertgrenzen weggefallen i
- Lage
- Hauptstraße 5
55777 Fohren-Linden · Karte ↗ - Gutachten
- Beim Gericht öffnen ↗
Alle Angaben ohne Gewähr.
Das Verfahren
- Amtsgericht
- Idar-Oberstein, Rheinland-Pfalz
- Aktenzeichen
- 0011 K 0029/2025 i
- Versteigerungsart
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung i
- Termin
- Montag, 30. November 2026, 09:00 Uhr
- Ort / Saal
- Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
- Sicherheitsleistung
- 9.330 € (10 % des Verkehrswerts) i
- Hinweis des Gerichts
- Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen
- Stand beim Gericht
- Do, 27.08.2026 10:16 Uhr
- Bei uns seit
- So, 06.09.2026
Alle Angaben ohne Gewähr.
Lage auf der Karte
Auf die Hausnummer verortet. Alle Objekte des Gerichts auf der Karte →
Beschreibung des Gerichts
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
| Fohren-Linden | Flur 4, Flurstück 192/3 | Gebäude- und Freifläche | 395 | 1123 BV 3 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus und Scheune mit Stalleinbauten;
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:
Karlo J. Braun, 06242/910771
Der Versteigerungsvermerk ist am 22.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Text aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Idar-Oberstein, Stand Do, 27.08.2026.
Gutachten, Exposé und Bekanntmachung
Neuer Tab mit dem Justizportal, dort auf „Detailansicht“ tippen: Dann stehen Gutachten und Exposé als PDF bereit.↗PDFAmtliche Bekanntmachung
115 kB · PDF des Gerichts, öffnet in neuem Tab↗
Gutachten sind Werke der Sachverständigen und liegen beim Gericht, wir kopieren sie nicht.
Verlauf dieses Verfahrens
- Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert festgesetzt: 93.300 €
- Bei uns aufgenommen
- Termin: Mo, 30.11.2026, 09:00 Uhrin 83 Tagen · Amtsgericht Idar-Oberstein
Läuft seit 1 Woche.
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