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Eigentumswohnung

Blumenstraße 18/20

52531 Übach-Palenberg, Boscheln, Holthausen

Musterfoto Eigentumswohnung, nicht das tatsächliche Objekt

Musterfoto, nicht das tatsächliche Objekt.

128.000 €festgesetzter Verkehrswert
VersteigerungsterminDo, 19.11.2026 · 09:00 UhrAmtsgericht GeilenkirchenIn 72 Tagen

Das Wichtigste

Objektart
Eigentumswohnung
Objekt
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Verkehrswert
128.000 € i
Wiederholungstermin
Nein i
Grundstück
2.090 m² i
Wohnfläche
90 m² · 1.422 €/m² i
Zimmer
4 Zimmer
Etage
1. Obergeschoss
Ausstattung
Balkon, Keller i
Nutzung
Vermietet i
Energie
155.4 kWh/(m²·a)
Lage
Blumenstraße 18/20
52531 Übach-Palenberg, Boscheln, Holthausen · Karte ↗

Alle Angaben ohne Gewähr.

Das Verfahren

Amtsgericht
Geilenkirchen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
0070 K 0010/2024 i
Grundbuch
Übach-Palenberg Blatt 5124 i
Versteigerungsart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung i
Termin
Donnerstag, 19. November 2026, 09:00 Uhr
Ort / Saal
Amtsgericht Geilenkirchen, Hauptgebäude, Konrad-Adenauer-Straße 225, 52511 Geilenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 210
Sicherheitsleistung
12.800 € (10 % des Verkehrswerts) i
Stand beim Gericht
Di, 25.08.2026 08:51 Uhr
Bei uns seit
So, 06.09.2026

Alle Angaben ohne Gewähr.

Lage auf der Karte

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Beschreibung des Gerichts

Beim Bewertungsobjekt handelt es sich laut Gutachten um eine Eigentumswohnung in einem im Stadtteil Boscheln des Stadtgebietes Übach-Palenberg gelegenen Siebzehnfamilienwohnhauses. Die zu bewertende Wohnung (Nr. 10 gemäß Aufteilungsplan) liegt im 1. Obergeschoss vorne rechts. Die Grundstücksfläche beträgt 2.090 m².
Das unterkellerte Mehrfamilienhaus wurde 1969 in massiver Bauweise errichtet. Es verfügt über drei bis vier Vollgeschosse und Flachdach. Die zu bewertende Wohnung teilt sich entsprechend der in der Bauakte enthaltenen Grundrissen in vier Zimmer, Küche, Abstellraum, Diele, Bad, Gäste -WC und Balkon mit einer Wohnfläche von rund 90 m² auf.
Über das Ausbau- und Ausstattungsniveau der Wohnung kann aufgrund der nicht erfolgten Innenbesichtigung keine Aussage getroffen werden. Das Mehrfamilienwohnhaus ist insgesamt als einfach bis mittel zu klassifizieren. In den 1980-1990er Jahren wurden die Fassade wärmegedämmt und die Fenster erneuert. Seit 2007 wurden die Heizungsanlage, die Hauseingangstüre sowie die Flachdächer einschließlich Wärmedämmung erneuert. Der Bau- und Unterhaltungszustand ist durchschnittlich. Es besteht Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf in geringem Umfang.
Der Energieausweis vom 13.12.2017 gemäß § 80 Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Energieverbrauch des Bewertungsobjektes weist einen Energieverbrauchskennwert in Höhe von 155,4 kWh / (m² * a). Das entspricht laut dem Gutachten dem Durchschnitt des Wohngebäudebestandes.

Das Objekt ist vermietet.

Ein Bieter hat auf Verlangen 10% des Verkehrswertes als Sicherheit zu leisten.
Sicherheitsleistung in Barzahlung ist ausgeschlossen.

Text aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Geilenkirchen, Stand Di, 25.08.2026.

Verlauf dieses Verfahrens

  • Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert festgesetzt: 128.000 €
  • Bei uns aufgenommen
  • Termin: Do, 19.11.2026, 09:00 Uhrin 72 Tagen · Amtsgericht Geilenkirchen

Läuft seit 1 Woche.

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