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Eigentumswohnung

Hauptstraße 22/22A

55758 Sonnschied

Musterfoto Eigentumswohnung, nicht das tatsächliche Objekt

Musterfoto, nicht das tatsächliche Objekt.

303.000 €festgesetzter Verkehrswert
VersteigerungsterminMo, 16.11.2026 · 10:00 UhrAmtsgericht Idar-ObersteinIn 69 Tagen

Das Wichtigste

Objektart
Eigentumswohnung
Objekt
Wohnhaus Nr. 2 Mit Wohnungsanbau zu 2, Wohnhausanbau (Galerie), Ferienhaus, Heulager, Offenstall, Lageranbau mit drei Carports (ehem. Wohnhaus Nr. 1) und einem Carport
Verkehrswert
303.000 € i
Einzelwerte
Verkehrswert zu Lfd. Nr. 1: 76.000,00 € Verkehrswert zu Lfd. Nr. 2: 227.000,00 € i
Wiederholungstermin
Nein i
Ausstattung
Carport i
Lage
Hauptstraße 22/22A
55758 Sonnschied · Karte ↗

Alle Angaben ohne Gewähr.

Das Verfahren

Amtsgericht
Idar-Oberstein, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen
0011 K 0010/2024 i
Versteigerungsart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung i
Termin
Montag, 16. November 2026, 10:00 Uhr
Ort / Saal
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
Sicherheitsleistung
30.300 € (10 % des Verkehrswerts) i
Stand beim Gericht
Do, 13.08.2026 09:40 Uhr
Bei uns seit
So, 06.09.2026

Alle Angaben ohne Gewähr.

Lage auf der Karte

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Beschreibung des Gerichts

Eingetragen im Grundbuch von Sonnschied

lfd.Nr.

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

1

Sonnschied

Flur 6, Flurstück 25/4

Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 22, 22 A

1.697

405 BV 1

2

Sonnschied

Flur 6, Flurstück 25/6

Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 22, 22 A

721

405 BV 2

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): mit einem Teilstück Wohnhausanbau (Galerie), einem Heulager, einem Ferienhaus und drei ehemaligen Carports bebautes Grundstück;

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): mit einem Wohnhaus Nr. 2, Wohnhausanbau zu 2, einem Offenstall, einer Werkstatt, einem Lageranbau und einem Carport bebautes Grundstück;

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

Der Versteigerungsvermerk ist am 06.09.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Text aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Idar-Oberstein, Stand Do, 13.08.2026.

Verlauf dieses Verfahrens

  • Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert festgesetzt: 303.000 €
  • Bei uns aufgenommen
  • Termin: Mo, 16.11.2026, 10:00 Uhrin 69 Tagen · Amtsgericht Idar-Oberstein

Läuft seit 3 Wochen.

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