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StartNordrhein-WestfalenHagenAmtsgericht Hagen0031 K 0092/2024
Eigentumswohnung

Hindenburgstr. 20

58095 Hagen

Musterfoto Eigentumswohnung, nicht das tatsächliche Objekt

Musterfoto, nicht das tatsächliche Objekt.

45.500 €festgesetzter Verkehrswert
VersteigerungsterminMi, 30.09.2026 · 11:00 UhrAmtsgericht HagenIn 22 Tagen

Das Wichtigste

Objektart
Eigentumswohnung
Objekt
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Verkehrswert
45.500 € i
Wiederholungstermin
Nein i
Baujahr
1897
Etage
1. Obergeschoss
Ausstattung
Keller, Garage, Stellplatz i
Zustand
Neuwertig i
Besichtigung
Keine Innenbesichtigung i
Besonderheiten
Schadstoffe/Altlasten erwähnt
Lage
Hindenburgstr. 20
58095 Hagen · Karte ↗

Alle Angaben ohne Gewähr.

Das Verfahren

Amtsgericht
Hagen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
0031 K 0092/2024 i
Grundbuch
Hagen Blatt 35803 i
Versteigerungsart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung i
Termin
Mittwoch, 30. September 2026, 11:00 Uhr
Ort / Saal
Amtsgericht Hagen, Hauptgebäude, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Etage 3., Sitzungssaal 363
Sicherheitsleistung
4.550 € (10 % des Verkehrswerts) i
Stand beim Gericht
Di, 07.07.2026 14:22 Uhr
Bei uns seit
So, 06.09.2026

Alle Angaben ohne Gewähr.

Lage auf der Karte

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Beschreibung des Gerichts

Laut Gutachten - ohne Innenbesichtigung der Wohnung -: Wohnung in einem 5-geschossigen, unterkellerten Mehrfamilienhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss, belegen im 1. OG, Nr. 3 des Aufteilungsplans; bestehend aus: Diele, Küche, Bad, WC, Wohnzimmer, Kinderzimmer, Arbeitszimmer, Schlafzimmer; Wohnfläche unter Zugrundelegung der Teilungserklärung: 99,58 m²; Ursprungsbaujahr 1897, Wiederaufbau teils 1953, teils 1962; auf dem Grundstück befinden sich keine Stellplätze oder Garagen; der bauliche Zustand ist unterdurchschnittlich, es besteht ein erhöhter Modernisierungs-, Unterhaltungsstau und Renovierungsbedarf; es liegt eine Eintragung im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Hagen vor. Der Gutachter kommt zu der Bewertung, dass das Objekt in den nächsten Jahrzehnten nicht durch einen Neubau ersetzt wird, bei welchem Kosten - bezogen auf den Altlastenverdacht - entstehen würden. Der Altlastenverdacht kommt erst dann zum Tragen, wenn eine Neuausnutzung des Grundstücks durchgeführt wird. Sollten jedoch bei zukünftigen Baumaßnahmen Untergrundarbeiten erforderlich sein, sind weitere Untersuchungen erforderlich. Ein gesondertes Altlastengutachten wurde nicht eingeholt.

Text aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Hagen, Stand Di, 07.07.2026.

Verlauf dieses Verfahrens

  • Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert festgesetzt: 45.500 €
  • Bei uns aufgenommen
  • Termin: Mi, 30.09.2026, 11:00 Uhrin 22 Tagen · Amtsgericht Hagen

Läuft seit 2 Monaten.

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