Zwangsversteigerungen finden Suchen
Doppelhaushälfte

Köhlergasse 12

Stadt Raguhn-Jeßnitz, OT Jeßnitz

Musterfoto Doppelhaushälfte, nicht das tatsächliche Objekt

Musterfoto, nicht das tatsächliche Objekt.

40.000 €festgesetzter Verkehrswert
VersteigerungsterminMo, 19.10.2026 · 10:00 UhrAmtsgericht Bitterfeld-WolfenIn 41 Tagen

Das Wichtigste

Objektart
Doppelhaushälfte
Objekt
Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte
Verkehrswert
40.000 € i
Wiederholungstermin
Nein i
Grundstück
91 m² i
Wohnfläche
66 m² · 606 €/m² i
Ausstattung
Keller i
Nutzung
Leerstehend i
Lage
Köhlergasse 12
Stadt Raguhn-Jeßnitz, OT Jeßnitz · Karte ↗

Alle Angaben ohne Gewähr.

Das Verfahren

Amtsgericht
Bitterfeld-Wolfen, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen
0009 K 0007/2024 i
Grundbuch
Jeßnitz Blatt 417 i
Versteigerungsart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung i
Termin
Montag, 19. Oktober 2026, 10:00 Uhr
Ort / Saal
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen, Lindenstraße 9, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Saal B1.02
Sicherheitsleistung
4.000 € (10 % des Verkehrswerts) i
Stand beim Gericht
Mo, 24.08.2026 09:18 Uhr
Bei uns seit
So, 06.09.2026

Alle Angaben ohne Gewähr.

Lage auf der Karte

Beim Anzeigen werden Kartenkacheln von OpenStreetMap geladen.

Auf die Hausnummer verortet. Alle Objekte des Gerichts auf der Karte →

Beschreibung des Gerichts

Lfd. Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Wirtschaftsart und Lage

Größe m²

1

Jeßnitz

3

488

Gebäude- und Nebenfläche, Köhlergasse 12

91

Objektbeschreibung: Einfamiliendoppelhaushälfte

Unverbindliche Angaben laut Gutachten:

Baujahr unbekannt, geschätzt auf ca. 1880. Das Grundstück weist eine Größe von 91m² und eine Wohnfläche von ca. 66 m² auf. Bebaut mit einem unterkellerten Massivgebäude, ausgebauten Dachgeschoss sowie einem nicht ausgebauten Spitzboden. Augenscheinlich ungenutzt und leerstehend. Es könnte sich um Durchgangsräume handeln. Das Gebäude weist wahrscheinlich einen einfachen bis mittleren Ausstattungsstandard und einen dem Alter und dem Zeitpunkt der bisher durchgeführten Sanierungsmaßnahmen entsprechenden befriedigenden Bau- und Unterhaltungszustand auf. Es sind Instandhaltungsrückstände und Schäden zu erkennen, die umfangreiche Reparatur- und Sanierungsarbeiten erforderlich machen. Die energetische Qualität ist als unterdurchschnittlich bzw. schlecht einzustufen und das Objekt ist als „nicht bzw. stark eingeschränkt barrierefrei“ zu klassifizieren.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Verstei­ger­ungs­vermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenz­ver­walter­versteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Text aus der Terminsbestimmung des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen, Stand Mo, 24.08.2026.

Verlauf dieses Verfahrens

  • Vom Gericht aktualisiertVerkehrswert festgesetzt: 40.000 €
  • Bei uns aufgenommen
  • Termin: Mo, 19.10.2026, 10:00 Uhrin 41 Tagen · Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen

Läuft seit 2 Wochen.

Weitere Termine in der Nähe

Alle vom Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen →